Darstellung von außerbilanziellen Treuhandkrediten in der Granularen Kredit-Erhebung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir weisen Sie darauf hin, dass aufgrund der Vorgaben von AnaCredit Treuhandkredite mit Aussonderungsrecht, die nicht aktiv in der Bilanz dargestellt werden, für Zwecke der Granularen Kredit-Erhebung als Kredite und Kreditzusagen (s. Tabellenblatt 01. im GKE-Schaubild) und nicht – wie bisher angegeben – als Außerbilanzielle Geschäfte (s. Tabellenblatt 02 im GKE-Schaubild) darzustellen sind.
Dies Darstellung ist unmittelbar für die Umsetzung relevant. Es gilt jedoch zu beachten, dass in der GKE generell treuhändige Kredite nur gemeldet werden, sofern der Treugeber kein CRR-Kreditinstitut mit Sitzland in einem AnaCredit-Berichtsmitgliedsstaat ist. Diese Prämisse bleibt weiterhin aufrecht.
Hinsichtlich der Darstellung im Basic-Cube ist zu beachten, dass die Bilanzposition (GF132) mit „Aktiv unter der Bilanz (AUB)“ und der Treuhandvermögen-Code (GF15) mit „Treuhandvermögen mit Aussonderungsrecht (B)“ zu befüllen sind. Die Rolle „Gläubiger (GL)“ entspricht dem Treugeber.
Mit freundlichen Grüßen
Gruppe Integriertes Datenmodell
Abteilung Statistik - Informationssysteme und Datenmanagement