G-SII-Indikatoren und EBU-Informationen
Die Erhebung GSII bez. G-SII-Indikatoren und EBU-Informationen gemäß Annex XXVI und XXVII des ITS v3.0 wird zur Bestimmung und Einstufung von global systemrelevanten Instituten (global systemically important institutions – G-SII) basierend auf fünf Kategorien zur Messung der Systemrelevanz einer Bank für den globalen Finanzmarkt eingesetzt. Diese liefern Informationen zur Berechnung der G-SII- Kapitalpufferraten gemäß Artikel 131 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Meldepflicht besteht auf höchster EU-Konsolidierungsebene, wenn:
- die Gesamtrisikopositionsmessgröße der Leverage Ratio zum Abschluss des vergangenen Wirtschaftsjahres größer oder gleich 125 Mrd. EUR beträgt und
- mindestens ein Kreditinstitut oder eine Zweiganstalt der Gruppe im SRM-Raum ansässig ist.
Die Erhebung ist ab dem Stichtag 30.06.2021 quartalsweise zu den folgenden Übermittlungsterminen zu melden:
Stichtag | Meldedeadline |
31.03. | 01.07. |
30.06. | 01.10. |
30.09. | 02.01. |
31.12. | 01.04. |