Benchmarking Portfolios
Meldebestimmungen Benchmarking Portfolios (Erhebungen SBPIMV, SBPRM, BMPCR, BMPCRI9)
Um Inkonsistenzen bei der Berechnung von RWAs bei Verwendung interner Kreditrisiko- und Marktrisikomodelle einzuschränken sieht die European Banking Authority vor, dass die national zuständigen Behörden zumindest jährlich die Konsistenz und Vergleichbarkeit der mittels interner Modelle berechneten RWAs beurteilen.
Laut Art. 78 CRD IV stellen die zuständigen Behörden sicher, dass Institute, die interne Ansätze zur Berechnung von risikogewichteten Positionsbeträgen oder Eigenmittelanforderungen, außer für das operationelle Risiko, anwenden dürfen, die Ergebnisse der Berechnungen ihrer internen Ansätze für diejenigen ihrer Risikopositionen oder Positionen, die in den Referenzportfolios enthalten sind, melden. Die Institute übermitteln den zuständigen Behörden die Ergebnisse ihrer Berechnungen zusammen mit einer Erläuterung der dabei angewandten Methoden in angemessenen zeitlichen Abständen, jedoch mindestens jährlich.
Die zur Meldung ebenfalls benötigten mittels ITS und RTS durch die EBA vorgegebenen Portfolio Definitionen, sowie Begleitdokumente finden Sie unter: https://eba.europa.eu/regulation-and-policy/supervisory-benchmarking-exercises
- Erhebungsmethodik: jährlich
- Melderkreis gem. Art. 1 ITS (Referenzierung auf Art. 78 Abs. 1 CRD):
- Institute, die interne Ansätze zur Berechnung von risikogewichteten Positionsbeträgen oder Eigenmittelanforderungen, außer für das operationelle Risiko, anwenden dürfen.
- Zu melden sind die Ergebnisse der Berechnungen ihrer internen Ansätze für diejenigen ihrer Risikopositionen oder Positionen, die in den Referenzportfolios enthalten sind.
- Beachte Ausnahmebestimmungen gem. Art. 4 ITS
Die Erhebungen BMPIMV und BMPMR gehen ab dem Collection-Cycle 2025 in den Erhebungen SBPIMV und SBPRM auf. Mit dieser Änderung geht auch eine Änderung der Meldetermine und Meldestichtage einher:
- SBPIMV: Meldestichtag 31.01.2025 – Meldetermin 28.02.2025
- SBPRM: Meldestichtag 30.06.2025 – Meldetermin 18.07.2025