Gutachten, Expertise
Für hochwertige Streichinstrumente existieren in vielen Fällen schriftliche Echtheitszertifikate, die üblicherweise folgende Angaben enthalten: Eigentümer des Instruments, Angabe des Herstellers, kurze Beschreibung des Instruments mit Fotos und Maßen sowie eine firmenmäßige Zeichnung. Der Aussteller garantiert damit, dass es sich seiner Meinung nach um eine Arbeit des angegebenen Meisters handelt, wobei häufig auch noch Angaben über die Entstehungszeit und den Erhaltungszustand beigefügt werden. Eine Wertangabe ist damit nicht verbunden, da der Handelswert großen Schwankungen unterliegen kann. Der Zeitwert des Instruments wird gegebenenfalls (beispielsweise für Versicherungszwecke) in einem separaten Wertgutachten festgehalten.