I/2/a Verhandlungsprotokolle des Bankausschusses
Die in Großformat gebundenen "Bank Ausschuss Protokolle" von 1818 bis inklusive 1861 umfassen 43 Bände. Der Band für den Jahrgang 1862 ist offensichtlich im Laufe der Zeit verlorengegangen.
Dabei ist dringend zu beachten, dass die Jahrgänge 1818 bis inklusive 1839 jeweils die Protokolle des Folgejahres beinhalten! Zum Beispiel befindet sich im Band 1818 das Protokoll der ersten Versammlung vom 11. Januar 1819. Diese Einteilung erscheint auf den ersten Blick unlogisch. Der Hauptteil der bei diesen Versammlungen behandelten Themen bestand jedoch daraus, Geschäftsvorgänge des jeweiligen Vorjahres zu prüfen und zu bestätigen (wie z. B. die Rechnungsabschlüsse). Auch die Art der Bezeichnung an der Vorderseite jedes Bandes "… Protokoll für … (Jahr)", lässt darauf schließen, dass mit der Jahresangabe nicht der Zeitpunkt der Versammlung, sondern das darin behandelte Geschäftsjahr gemeint ist.
Die Protokolle der beiden Bankausschuss-Versammlungen aus 1841 (die ordentliche vom 11. Januar und erstmals eine außerordentliche vom 2. Oktober) sind im Band "Zwei Bank Ausschus Protokolle für 1840 und 1841" vereint. Ab dem Band für 1842 bis inklusive 1861 sind die Protokolle nunmehr zeitlich passend zum jeweils angegebenen Jahrgang eingeordnet, d. h. im Band für 1842 finden sich auch die Protokolle des angegebenen Jahres! Der Grund hierfür liegt sicherlich in dem Umstand, dass im Jahre 1841 erstmals neben der bis dahin gepflogenen jährlichen Versammlung im Januar noch eine weitere, außerordentliche Versammlung des Bankausschusses einberufen wurde. Anlass hierfür war die Verleihung des 2. Privilegiums, welches davon abhing, dass sich die Bankgesellschaft den bereits mit 1. Juli 1841 vom österreichischen Kaiser genehmigten neuen Bankstatuten samt dem dazugehörigen Reglement unterzog und dieselben in Wirksamkeit setzte. Da es auch in den darauffolgenden Jahren immer wieder zur Einberufung von zusätzlichen "außerordentlichen" Versammlungen kam, geriet der Aspekt des Rückblickes auf das jeweilige Vorjahr mehr in den Hintergrund.
Bei den hier gebundenen Protokollen handelt es sich offensichtlich um Abschriften von den eigentlichen Reinschriften. Der "repräsentative Zweck" dieser Abschriften zeigt sich nicht nur in der besonders sorgfältig ausgeführten Schreibweise, sondern auch in der Tatsache, dass mit Ausnahme der zugehörigen Aktennummern sowie der Unterschriften des Ausschussvorsitzenden (normalerweise der Gouverneur) und des Kommissärs der k.k. Finanzverwaltung jegliche Angaben und Kürzel betr. den geschäftsmäßigen Werdegang (wie Approbierung, Collationierung etc.) dieser Schriftstücke fehlen.
Die eigentlichen Reinschriften dieser Protokolle befinden sich im Aktenbestand II/02.b der Jahrgänge 1819 bis 1862. Wie aus letzterer Jahresangabe zu ersehen ist, sind die Protokolle des Bankausschusses aus 1862 hier noch erhalten.