Gleiche Rechte für alle in der EU

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Die Mitgliedschaft in der EU und damit die Teilnahme am europäischen Binnenmarkt brachte viele rechtliche Vorteile. Die wichtigsten sind:

  • Mitbestimmung: EU-Bürgerinnen und -Bürger haben aktives und passives Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament und bei lokalen Wahlen an ihrem Hauptwohnsitz, auch wenn sie nicht die Staatsbürgerschaft besitzen. Sie haben die Möglichkeit eine europäische Bürgerinitiative zu starten oder sich mit einer Petition an das Europäische Parlament zu wenden.
  • Gleichbehandlung aller Unionsbürgerinnen und -bürger: Es darf kein Unterschied aufgrund der Staatsbürgerschaft gemacht werden. Antidiskriminierungsrichtlinien sollen Ungleichbehandlung aufgrund von Rasse, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter und Behinderung verhindern.
  • Freier Personenverkehr: EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen in jedem EU-Mitgliedstaat zu den herrschenden gesetzlichen Bedingungen und mit denselben Rechten wie dessen Staatsangehörige studieren und arbeiten. Berufliche Qualifikationen müssen anerkannt werden und der Zugang zur Sozial- und Pensionsversicherung ist bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen gewährleistet.
  • Freier Warenverkehr: Es gibt bei der Ein- und Ausfuhr von Waren innerhalb der EU keine Zölle oder sonstige Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.
  • Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit: Unternehmen können in allen EU-Mitgliedstaaten ihre Dienstleistungen erbringen oder eine Niederlassung gründen. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie entbürokratisiert die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen.
  • Freier Kapital- und Zahlungsverkehr: Gelder und Wertpapiere können in beliebiger Höhe zwischen Mitgliedstaaten transferiert werden. Konsumentinnen und Konsumenten profitieren von der Möglichkeit günstiger Überweisungen.