Hinweise für Medienvertreterinnen und -vertreter
Wir ersuchen Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die an Veranstaltungen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) teilnehmen bzw. diese besuchen möchten, einen gültigen Presseausweis vorzuweisen. Presseausweise von folgenden ausgebenden Institutionen werden vorzugsweise anerkannt (bzw. wenn eine dortige Mitgliedschaft besteht):
- Kuratorium für Presseausweise
- Verband Österreichischer Zeitungen
- Österreichischer Zeitschriften- und Fachmedienverband
- Journalistengewerkschaft (in der Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck und Papier)
- Syndikat der Pressefotografen, Pressebildagenturen und Filmreporter Österreichs
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir Personen, die über keinen der genannten Ausweise bzw. auch über keinen anderen anerkannten Presseausweis verfügen, zu Veranstaltungen der OeNB keinen Zutritt gewähren können.
Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme an Veranstaltungen nur nach von uns bestätigter Anmeldung und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze (dies gilt insbesondere für Tagungen etc.) möglich ist.