Überleitung vom Warenverkehr gemäß Außenhandelsstatistik zu Gütern gemäß sechstem Zahlungsbilanzhandbuch des IWF (BPM6)
Die Tabelle stellt die Überleitung vom Warenverkehr gemäß Außenhandelsstatistik zu Gütern gemäß sechstem Zahlungsbilanzhandbuch des IWF (BPM6) dar. Beide Statistiken definieren Importe und Exporte von Waren bzw. Gütern unterschiedlich: Der Warenimport und -export der Außenhandelsstatistik stellt den physischen Grenzübertritt der Waren dar, während die Güterimporte und -exporte gemäß BPM6 den ökonomischen Eigentumsübergang erfassen. Ein weiterer Unterschied zwischen beiden Statistiken ist die unterschiedliche Definition des Grenzübergangs (Außenhandel: CIF-Werte, Zahlungsbilanz: FOB-Werte). Aufgrund dieser und weiterer definitorischer Unterschiede müssen ein paar Adaptionen vorgenommen werden, um die Güter lt. ZABIL Definition korrekt darzustellen.
OeNB, Statistik Austria.
Zahlungsbilanz, Leistungsbilanz, Güter, Exporte, Importe, Außenhandelsstatistik.
Nationale Rechtsgrundlage: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; Internationale Rechtsgrundlagen: Verordnung (EG) Nr. 555/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2012, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 09. Dezember 2011 (EZB/2011/23), Balance of Payments Manual (Sixth Edition), Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), SDDS und Articles of Agreements des IWF.
Die Erhebungen erfolgen je nach Transaktionsart quartalsweise oder monatlich direkt bei den wirtschaftlichen Einheiten abhängig von Schwellenwerten (Konzentrationsstichproben).
Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen.
Balance of Payments Manual (Sixth Edition); SITC, rev. 3.
Güter, Außenhandelsstatistik, Exporte, Importe.
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