Überleitung vom Warenverkehr gemäß Außenhandelsstatistik zu Gütern gemäß sechstem Zahlungsbilanzhandbuch des IWF (BPM6)

Tabelle
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Die Tabelle stellt die Überleitung vom Warenverkehr gemäß Außenhandelsstatistik zu Gütern gemäß sechstem Zahlungsbilanzhandbuch des IWF (BPM6) dar. Beide Statistiken definieren Importe und Exporte von Waren bzw. Gütern unterschiedlich: Der Warenimport und -export der Außenhandelsstatistik stellt den physischen Grenzübertritt der Waren dar, während die Güterimporte und -exporte gemäß BPM6 den ökonomischen Eigentumsübergang erfassen. Ein weiterer Unterschied zwischen beiden Statistiken ist die unterschiedliche Definition des Grenzübergangs (Außenhandel: CIF-Werte, Zahlungsbilanz: FOB-Werte). Aufgrund dieser und weiterer definitorischer Unterschiede müssen ein paar Adaptionen vorgenommen werden, um die Güter lt. ZABIL Definition korrekt darzustellen.

Quelle:

OeNB, Statistik Austria.

Relevante Definitionen und Begriffe:

Zahlungsbilanz, Leistungsbilanz, Güter, Exporte, Importe, Außenhandelsstatistik.

Rechtsgrundlagen:

Nationale Rechtsgrundlage: § 44 Nationalbankgesetz, Devisengesetz 2004; Internationale Rechtsgrundlagen: Verordnung (EG) Nr. 555/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2012, Leitlinie der Europäischen Zentralbank vom 09. Dezember 2011 (EZB/2011/23), Balance of Payments Manual (Sixth Edition), Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), SDDS und Articles of Agreements des IWF.

Methodik:

Die Erhebungen erfolgen je nach Transaktionsart quartalsweise oder monatlich direkt bei den wirtschaftlichen Einheiten abhängig von Schwellenwerten (Konzentrationsstichproben).

Melderkreis:

Unternehmen, Banken, öffentliche Stellen.

Standards und Codes:

Balance of Payments Manual (Sixth Edition); SITC, rev. 3.

Indizierung:

Güter, Außenhandelsstatistik, Exporte, Importe.