Geschäftsbericht 2021
Vorwort des Präsidenten
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die COVID-19-Pandemie bestimmte auch im abgelaufenen Jahr 2021 das gesellschaftliche und wirtschaftliche Geschehen in Österreich. Die Verfügbarkeit von Impfstoffen und anhaltend expansive staatliche Maßnahmen stützten in dieser Situation den wirtschaftlichen Aufschwung. Im Jahr 2021 ist die österreichische Wirtschaft mit 4,7 % kräftig gewachsen, auch für 2022 sind die Prognosen gut. Die Omikron-Welle und mögliche neue Virusvarianten stellen allerdings ein Abwärtsrisiko dar. Zudem hat die Pandemie einen Arbeitskräftemangel in bestimmten Branchen ausgelöst und zu einem Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage am österreichischen Arbeitsmarkt geführt. Die Gewährleistung von Preisstabilität war im Jahr 2021 für die OeNB und das Eurosystem besonders fordernd: Nachholeffekte nach dem Ende der Lockdown-Maßnahmen, globale Lieferengpässe sowie die markante Zunahme der Energiepreise führten europaweit zu einem deutlichen Anstieg der Inflation. In Österreich stieg die Teuerung gegen Ende des Jahres auf über 4 % an.
Dank der wirtschaftlichen Erholung, der vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Pandemieeffekte sowie des anhaltenden Kreditwachstums verbesserte sich die Gewinnsituation des österreichischen Bankensektors 2021 deutlich. Auch die Kreditqualität ist weiterhin gut, jedoch deuten Vorlaufindikatoren auf eine potenzielle Verschlechterung in manchen Bereichen hin. Analysen der OeNB zeigen, dass die starke Dynamik auf dem österreichischen Wohnimmobilienmarkt 2021 unvermindert anhielt. Die OeNB hat in der Vergangenheit bereits verstärkt auf die Bedeutung der Einhaltung nachhaltiger Kreditvergabestandards hingewiesen und vor potenziellen negativen Folgen für die Finanzmarktstabilität gewarnt.
Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Bargeld erfüllt die OeNB gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften – der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH, der Münze Österreich AG und der GELDSERVICE AUSTRIA – zuverlässig. Auch in der Pandemie war dies zu jedem Zeitpunkt gewährleistet. Bargeld ist das beliebteste Zahlungsmittel der Österreicherinnen und Österreicher. Es bietet Sicherheit, Anonymität und gesellschaftliche Fairness durch den gleichen Zugang für alle. Das Jubiläum von 20 Jahre Euro-Bargeld bietet für die OeNB einen Anlass, in unterschiedlichen Kommunikationsaktivitäten auf die Vorteile des Euro hinzuweisen. Gleichzeitig schreitet auch die Digitalisierung des Zahlungsverkehrs auf europäischer und nationaler Ebene stetig voran. Die OeNB hat mit der Gründung der OeNPAY Financial Innovation HUB GmbH und der Entwicklung einer neuen Bargeld- und Zahlungsverkehrsstrategie in diesem Bereich wesentliche Weichen für die Zukunft gestellt.
Die Veranlagungsstrategie der OeNB trug den Entwicklungen auf den Finanzmärkten im Jahr 2021 Rechnung und war durch eine umfassende Neuausrichtung gekennzeichnet. Im Rahmen des Risikomanagements werden bereits seit vielen Jahren spezifische Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt. Der Klimawandel wird von der OeNB im Rahmen der vom Eurosystem initiierten Maßnahmen sehr ernst genommen. Darüber hinaus strebt die OeNB an, bis zum Jahr 2040 ein klimaneutrales Unternehmen zu werden. Die OeNB nimmt neben der Erfüllung ihrer Kernaufgaben auch ihre gesellschaftliche Verantwortung wahr und fördert Forschung, Wirtschaft, Kunst und Kultur. Im Jahr 2021 ist die bisherige Basisfinanzierung für österreichische Wirtschaftsforschungsinstitute durch ein neues transparentes System reformiert worden.
Mein expliziter Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OeNB und ihrer Tochtergesellschaften sowie den Mitgliedern des Direktoriums und des Generalrats für die ausgezeichnete Zusammenarbeit im Jahr 2021.
Wien, im März 2022
Harald Mahrer, Präsident
Vorwort des Gouverneurs
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das reale Bruttoinlandsprodukt des Euroraums stieg nach dem pandemiebedingten Krisenjahr 2020 vor allem durch ein Wiedererstarken des privaten Konsums deutlich um 5,2 %. Die Inflation begann insbesondere im zweiten Halbjahr 2021 ebenfalls rasch zu steigen. Der Anstieg der Verbraucherpreise lag laut dem Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) im Jahr 2021 bei 2,6 % im Euroraum. In Österreich zeigte sich ein vergleichsweise ähnliches Bild mit einem Wachstum des BIP um 4,7 % und einem HVPI-Anstieg von 2,8 %.
Das Eurosystem reagierte auf diesen Anstieg der Inflation mit einem Beschluss über das plangemäße Auslaufen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) mit März 2022. Das erweiterte Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Expanded Asset Purchase Programme – APP) wird mit dem Auslaufen des PEPP zunächst auf 40 Mrd EUR pro Monat erhöht und danach schrittweise reduziert, sodass ab Oktober 2022 wieder ein monatliches Volumen von 20 Mrd EUR angekauft wird.
Gemäß der EZB-Prognose vom Dezember 2021 wird die Inflation im Euroraum im Jahr 2022 3,2 % erreichen, aber bereits Ende 2022 auf knapp unter 2 % sinken und in den beiden Folgejahren dort verharren. Somit würde das geldpolitische Ziel einer Inflation von 2 % innerhalb der nächsten beiden Jahre nicht ganz erreicht. Falls sich die Inflation jedoch trotz des Auslaufens von Einmaleffekten als hartnäckiger erweisen sollte, verfügt die Geldpolitik über genügend Instrumente, um effektiv gegenzusteuern. Das Eurosystem ist bereit jederzeit geldpolitisch aktiv zu werden, sollte es die aktuelle Situation erfordern.
Darüber hinaus stand das Jahr 2021 auch im Zeichen entscheidender strategischer Weichenstellungen. So wurde die erste neue geldpolitische Strategie der EZB seit 18 Jahren – mit einem symmetrischen Inflationsziel von mittelfristig 2 % – beschlossen. Ein weiteres Thema, das 2021 im Vordergrund stand und uns noch länger begleiten wird, ist der Kampf gegen den Klimawandel. Die OeNB verfügt über eine ausgezeichnete Expertise in diesem Bereich und konnte im vergangenen Jahr für eine international hochrangig besetzte Konferenz mit Lord Nicholas Stern einen der weltweit führenden Experten zu diesem Thema gewinnen.
Neben der Wahrung der Preisstabilität und den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ist in den kommenden Jahren die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zentral für ein höheres Produktivitätswachstum. Die Entwicklung und der Einsatz neuer, klimafreundlicher Technologien bietet dafür Chancen. Eine höhere Produktivität sollte zu einem steigenden (realen) Gleichgewichtszinssatz beitragen, was wiederum der Geldpolitik mehr Gestaltungspielraum bieten würde.
Alles in allem bin ich optimistisch, auch wenn uns die Pandemie und die Inflation noch einige Zeit begleiten werden. Die Expertinnen und Experten der OeNB leisten mit ihrem herausragenden Know-how einen wichtigen Beitrag, um die richtigen Weichen für eine nachhaltige zukünftige Wirtschaftsentwicklung zu stellen.
An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Präsidium, dem Generalrat und dem Direktorium meinen herzlichen und aufrichtigen Dank für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und den außerordentlichen Einsatz während der Pandemie aussprechen. Dadurch konnte die OeNB auch im Jahr 2021 − unter weiterhin erschwerten Bedingungen − ihre zentralen und wesentlichen Aufgaben zuverlässig erfüllen und ihren Beitrag zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise leisten.
Wien, im März 2022
Robert Holzmann, Gouverneur
Mitglieder des Generalrats der OeNB
Stand 31. Dezember 2021
Dr. Harald Mahrer
Präsident
Aktuelle Funktionsperiode:
1.9.2018 – 31.8.2023
Dr. Barbara Kolm
Vizepräsidentin
Aktuelle Funktionsperiode:
1.9.2018 – 31.8.2023
Mag. Bettina
Glatz-Kremsner
Generaldirektorin der
Casinos Austria AG und der Österreichischen Lotterien Ges.m.b.H.
Aktuelle Funktionsperiode:
1.3.2018 – 28.2.2023
Mag. Erwin Hameseder
Präsident der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien reg. Gen.m.b.H.
Aktuelle Funktionsperiode:
6.3.2020 – 5.3.2025
Dr. Stephan Koren
Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H.
Aktuelle Funktionsperiode:
8.9.2018 – 7.9.2023
Franz Maurer
Partner bei LIVIA Group
Aktuelle Funktionsperiode:
23.5.2018 – 22.5.2023
Dr. Susanne Riess
Bausparkasse Wüstenrot AG
Aktuelle Funktionsperiode:
6.3.2020 – 5.3.2025
Mag. Peter Sidlo
Aktuelle Funktionsperiode:
1.3.2018 – 28.2.2023
Mag. Christoph Traunig, MBA
Geschäftsführender Gesellschafter bei St. Stephan Capital Partners
Aktuelle Funktionsperiode:
1.9.2018 – 31.8.2023
Univ.-Prof. Dr. Brigitte Unger
Lehrstuhl für Finanzwissenschaften an der Universität Utrecht
Aktuelle Funktionsperiode:
6.3.2020 – 5.3.2025
Staatskommissär
Sektionschef
Mag. Harald Waiglein
Leiter der Sektion für Wirtschaftspolitik und Finanzmärkte im
Bundesministerium für Finanzen
Aktuelle Funktionsperiode:
seit 1.7.2012
Staatskommissär-Stellvertreter
Mag. Alfred Lejsek
Gruppenleiter
Gruppe III/B Finanzmärkte im
Bundesministerium für Finanzen
Aktuelle Funktionsperiode:
seit 1.4.2016
Gemäß § 22 Abs. 5 NBG wurden vom Zentralbetriebsrat zu den Sitzungen des Generalrats als Vertreterin Mag. Birgit Sauerzopf und als Stellvertreter Mag. Christian Schrödinger entsendet.
Mag. Birgit Sauerzopf
Vorsitzende des Zentralbetriebsrats
Mag. Christian Schrödinger
Stellvertretender Vorsitzender des
Zentralbetriebsrats
Eigentümer und Organe
Eigentümer der OeNB
Die OeNB ist eine Aktiengesellschaft. Ihr Grundkapital von 12 Mio EUR steht seit Juli 2010 zur Gänze im Eigentum des Bundes. Die Aktionärsrechte des Bundes werden vom Bundesminister für Finanzen ausgeübt.
Generalrat
Aufgaben
Der Generalrat ist das Aufsichtsorgan der OeNB und überwacht jene Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) fallen. Der Generalrat hat das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik zu beraten und wird in der Regel einmal im Monat vom Präsidenten einberufen. Gemeinsame Sitzungen des Generalrats und des Direktoriums haben mindestens einmal im Vierteljahr stattzufinden (§ 20 Abs. 2 NBG).
Für eine Reihe von Agenden der Geschäftsführung ist die Zustimmung des Generalrats erforderlich. Dazu zählen die Neuaufnahme oder Auflassung von Geschäftszweigen, die Errichtung oder Auflassung von Zweiganstalten sowie der Erwerb oder die Veräußerung von Beteiligungen und Liegenschaften (§ 21 Abs. 1 NBG).
Des Weiteren ist die Zustimmung des Generalrats bei der Besetzung von Aufsichtsräten und des Managements von Unternehmen, an denen die OeNB beteiligt ist, einzuholen. Auch bei der Ernennung der Funktionäre der zweiten Führungsebene der OeNB ist die Zustimmung des Generalrats erforderlich. Ebenfalls der Beschlussfassung durch den Generalrat vorbehalten sind u. a. die Erstattung von unverbindlichen Dreiervorschlägen an die Bundesregierung für die Ernennung der Mitglieder des Direktoriums durch den Bundespräsidenten, die Festlegung allgemeiner Grundsätze der Geschäftspolitik in Nicht-ESZB-Angelegenheiten und die Genehmigung des Jahresabschlusses zwecks Vorlage an die Generalversammlung sowie die Genehmigung der Plankostenrechnung und des Investitionsplans für das nächste Geschäftsjahr (§ 21 Abs. 2 NBG).
Zusammensetzung
Der Generalrat besteht aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und acht weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder müssen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sein. Sie sind von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist zulässig. Weitere Bestimmungen zum Generalrat finden sich in den §§ 20 bis 30 NBG.
Direktorium
Das Direktorium leitet den gesamten Dienstbetrieb und führt die Geschäfte der OeNB. Bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des ESZB handelt das Direktorium entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB. Das Direktorium führt die Geschäfte in der Weise, dass die OeNB die nach dem AEUV, nach dem ESZB/EZB-Statut, nach den auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorschriften sowie sonst durch Bundesgesetz zugewiesenen Aufgaben erfüllt.
Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur, dem Vize-Gouverneur und zwei weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder des Direktoriums werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Die Ernennung erfolgt jeweils für die Dauer von sechs Jahren; eine Wiederernennung ist zulässig. Der Gouverneur ist Mitglied des EZB-Rats und des Erweiterten Rats der EZB. Er und sein Vertreter sind bei Wahrnehmung dieser Funktionen weder an Beschlüsse des Direktoriums noch an solche des Generalrats gebunden und unterliegen auch sonst keinerlei Weisungen.
Weitere Bestimmungen zum Direktorium finden sich in den §§ 32 bis 36 NBG. Für weitere Informationen zum Direktorium der OeNB siehe auch www.oenb.at .
Mitglieder des Direktoriums der OeNB
Stand 31. Dezember 2021
Von links: Vize-Gouverneur Univ.-Prof. MMag. Dr. Gottfried Haber,
Gouverneur Univ.-Prof. Mag. Dr. Robert Holzmann, Direktor DDr. Eduard Schock,
Direktor DI Dr. Thomas Steiner
Organisationsplan der OeNB
Die OeNB im Dienst der
Preis- und Finanzmarktstabilität
Geldpolitik des Eurosystems bleibt auch im zweiten Jahr der Pandemie expansiv
Die unkonventionellen Maßnahmen blieben 2021 aufrecht, werden aber 2022 zurückgefahren
Die seit Ende 2019 grassierende COVID-19-Pandemie (COVID-19) bestimmte auch 2021 das globale Wirtschaftsgeschehen. Auf der einen Seite brachte die Verfügbarkeit von Impfstoffen vor allem in der industrialisierten Welt eine Erleichterung und schuf die Basis für einen starken wirtschaftlichen Aufschwung nach dem Rezessionsjahr 2020. Laut Schätzung des IWF ist die Weltwirtschaft im Jahr 2021 um 5,9% gewachsen. Auf der anderen Seite war die Wirtschaftsentwicklung von anhaltenden Lieferengpässen gekennzeichnet, sodass die Produktion vielfach nicht mit der stark steigenden Nachfrage mithalten konnte. Das Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage trug weltweit zu einem Anstieg der Inflation bei.
Als Beispiel dafür können die Rohölpreise angeführt werden: Sie stiegen infolge des unerwartet starken wirtschaftlichen Aufschwungs von rund 40 EUR/Barrel zu Jahresbeginn 2021 1 auf über 70 EUR/Barrel im Oktober 2021 und erhöhten sich damit um 75%. Verstärkt wurde diese Entwicklung dadurch, dass die bestehenden Produktionsobergrenzen der OPEC+ (13 OPEC-Länder plus 10 Kooperationspartner, u. a. Russland) nur schrittweise zurückgenommen wurden, manche im Jahr 2020 stillgelegten Förderanlagen nicht so rasch wieder hochgefahren und Neuinvestitionen vor dem Hintergrund einer den CO2-Ausstoß reduzierenden Klimapolitik zwiespältig gesehen wurden. Ähnlich starke Preisanstiege waren bei vielen anderen Rohstoffen bzw. Vorleistungsgütern zu beobachten, die insgesamt den Inflationsdruck auf die Konsumentenpreise erhöhten.
APP (Expanded Asset Purchase Programme)
Im Rahmen des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) erwirbt das Eurosystem in vier Teilprogrammen bis auf weiteres folgende Wertpapiere: (i) gedeckte Schuldverschreibungen (Covered Bond Purchase Programme – CBPP3), (ii) forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset-Backed Securities Purchase Programme – ABSPP), (iii) Anleihen des öffentlichen Sektors (Public Sector Purchase Programme – PSPP) sowie (iv) Unternehmensanleihen (Corporate Sector Purchase Programme – CSPP). Das größte Teilprogramm ist das PSPP, das knapp 80% des APP-Portfolios ausmacht.
Die OeNB setzt die im EZB-Rat beschlossenen geldpolitischen Maßnahmen um
Die im ersten Pandemiejahr 2020 beschlossenen expansiven geldpolitischen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Wertpapierankaufprogramme und die Refinanzierungsgeschäfte für Geschäftsbanken, blieben im Jahresverlauf 2021 aufrecht.
Das erweiterte Programm des Eurosystems zum Ankauf von Vermögenswerten (Expanded Asset Purchase Programme – APP) wurde im Jahr 2021 mit einem monatlichen Ankaufsvolumen von 20 Mrd EUR fortgeführt. Insgesamt kaufte das Eurosystem im Jahr 2021 Wertpapiere aus dem Euroraum um 214,4 Mrd EUR an. Durchgeführt wurden diese Ankäufe sowohl zentral von der EZB, als auch dezentral von allen 19 Eurosystem-Zentralbanken. Die OeNB erwarb in diesem Zeitraum im Rahmen des APP knapp 4,4 Mrd EUR an österreichischen Staatsanleihen bzw. gedeckten Schuldverschreibungen österreichischer Banken. Gemeinsam mit den seit 2015 aufgebauten Vermögenswerten ergab sich daraus für die OeNB zum Jahresende 2021 ein APP-Bilanzstand von 71,3 Mrd EUR (Grafik 1).
Weiters kaufte das Eurosystem im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) im Jahresverlauf 2021 Wertpapiere um 827 Mrd EUR, wozu die OeNB 19 Mrd EUR beisteuerte. Der PEPP-Bilanzstand der OeNB lag zum Jahresultimo 2021 damit bei 36,1 Mrd EUR. Im Wesentlichen gelten beim PEPP die gleichen Voraussetzungen für den Erwerb von Vermögenswerten wie beim APP, jedoch können im Rahmen des PEPP auch Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr (aber über 70 Tagen) gekauft werden. Der Erwerb von Staatsanleihen ist jeweils auf Werte des eigenen Landes beschränkt. Demnach kauft die OeNB ausschließlich Staatsanleihen der Republik Österreich sowie staatsnaher österreichischer Emittenten, wie z. B. der ÖBB-Infrastruktur AG oder der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG (ASFINAG). Dabei orientiert sich die euroraumweite Verteilung der Staatsanleihenkäufe auf die einzelnen Länder an den Beteiligungen der nationalen Zentralbanken am Kapital der EZB. Anders als bei den APP-Käufen gilt für Käufe im Rahmen des PEPP eine gewisse Flexibilität; Schwankungen bei der Verteilung der Ankäufe hinsichtlich der Anlageklassen und der Länder sind im Zeitverlauf möglich. Schließlich werden im Rahmen des PEPP auch griechische Staatsanleihen (von der griechischen Notenbank und der EZB) erworben, was im Rahmen des APP bonitätsbedingt nicht geschieht.
PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme)
Das PEPP ist ein Kriseninstrument des Eurosystems in Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie. Sein Ziel ist es, durch den Ankauf von Vermögenswerten zwischen März 2020 und März 2022 günstige Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten und eine reibungslose Transmission der Geldpolitik zu unterstützen.
Die zweite wichtige Säule im expansiven Maßnahmenpaket des Eurosystems war 2021 die Liquiditätsversorgung des Bankensystems über die mittlerweile dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (Targeted Longer-Term Refinancing Operations – TLTROs III). Im Rahmen dieser Operationen erhielten die Geschäftsbanken, die sich beim Eurosystem refinanzieren können, Zugang zu Zentralbankkrediten mit einer Laufzeit von maximal 3 Jahren. Diese Kredite wurden mit einem individuellen Zinssatz verzinst, der zwischen dem während der Laufzeit des jeweiligen Kredits geltenden durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und jenem für die Einlagefazilität lag. Welcher Zinssatz konkret herangezogen wurde, hing davon ab, ob die jeweilige Bank die Anforderungen an ihre Kreditvergabe erfüllte. Zudem wurden in Reaktion auf die Corona-Krise die geltenden Zinsgrenzen zwischen Juni 2020 und Juni 2022 um weitere 50 Basispunkte gesenkt, sodass Banken einen Zinssatz von −1% erreichen konnten. Damit wurden Anreize geschaffen, dass Banken auch in der Krise die Kreditvergabe an die Realwirtschaft – insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Haushalte für Konsumzwecke (nicht jedoch für Immobilienkredite) – aufrechterhalten.
TLTROs III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations III)
Besicherte Kreditgeschäfte mit dreijähriger Laufzeit, die Banken mit dem Eurosystem abschließen können. Der Zinssatz für das im Rahmen von TLTROs III verborgte Zentralbankgeld hängt von der Kreditvergabe der jeweiligen Bank ab.
Im Jahr 2021 wurden vier neue TLTROs III ausgeschrieben. Die Banken fragten dabei euroraumweit insgesamt 589,9 Mrd EUR an zusätzlicher Liquidität nach. Wie die Wertpapierankäufe werden auch die Refinanzierungsgeschäfte dezentral von den Eurosystem-Zentralbanken abgewickelt. Österreichische Banken liehen sich dementsprechend bei der OeNB im Jahr 2021 20,6 Mrd EUR an neuen TLTRO-III-Mitteln, was knapp 3,5% der Gesamtausleihungen in diesem Zeitraum entspricht. Im Euroraumvergleich wiesen die österreichischen Banken damit (im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme) eine überdurchschnittlich hohe Nachfrage auf. Seit September 2021 haben die Banken nach einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten einmal pro Quartal die Möglichkeit, TLTRO III-Ausleihungen vorzeitig (teilweise oder vollständig) zurückzuzahlen. Von dieser Möglichkeit wurde im abgelaufenen Jahr nur in geringem Ausmaß Gebrauch gemacht und es flossen im gesamten Euroraum 139,4 Mrd EUR ans Eurosystem bzw. in Österreich 0,2 Mrd EUR an die OeNB zurück. Gemeinsam mit den TLTROs III der Jahre 2019 und 2020 – insgesamt wurden zehnmal Mittel zur Verfügung gestellt (zuletzt im Dezember 2021 mit einer Laufzeit bis Dezember 2024) – ergab sich für die OeNB zum Jahresende 2021 im Rahmen der TLTROs III ein Ausleihungsvolumen von 87,2 Mrd EUR (Grafik 2).
Eine weitere temporäre Krisenmaßnahme des Jahres 2020, die auch im Jahr 2021 fortgeführt wurde, war die zusätzliche Absicherung gegen Liquiditätsengpässe über längerfristige Pandemie-Notfallrefinanzierungsgeschäfte (Pandemic Emergency Longer-Term Refinancing Operations – PELTROs). Im Jahresverlauf 2021 endeten die ersten sieben PELTROs, und vier neue Geschäfte wurden abgewickelt. Während aus den Geschäften des letzten Jahres 242 Mio EUR an die OeNB zurückflossen, wurden in den neu ausgeschriebenen Geschäften 245 Mio EUR mit Laufzeiten zwischen 12 und 13 Monaten an österreichische Banken verliehen. Wie alle anderen Geschäfte wurden PELTROs als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt; ihr Zinssatz lag um 25 Basispunkte unter jenem der während ihrer Laufzeit durchgeführten Hauptrefinanzierungsgeschäfte (im Jahr 2021 −0,25%). Der vergünstigte Zinssatz ist nicht an Bedingungen geknüpft. Letztmalig wurden PELTRO-Mittel mit einer Laufzeit bis Jänner 2023 im Dezember 2021 ausgeschrieben.
In Anbetracht der günstigeren Refinanzierungsmöglichkeiten über TLTRO III und PELTRO war die Nachfrage im Rahmen der Standardtender mit einer Laufzeit von einer Woche bzw. drei Monaten sowohl im Euroraum insgesamt als auch in Österreich sehr gering. Der Zinssatz für die einwöchigen Hauptrefinanzierungsgeschäfte blieb im gesamten Jahresverlauf 2021 unverändert bei 0%. Auch die beiden flankierenden Leitzinsen, nämlich jener für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und der für die Einlagefazilität, blieben konstant bei 0,25% bzw. −0,50%.
Ergebnisse der Überprüfung der geldpolitischen Strategie des Eurosystems
Bis vor kurzem operierte das Eurosystem auf Basis einer 1998 festgelegten und zuletzt 2003 in einigen zentralen Punkten präzisierten geldpolitischen Strategie. Um sie an den aktuellen Stand der Wissenschaft sowie an die sich verändernden ökonomischen Rahmenbedingungen (siehe Kasten 2) anzupassen, startete das Eurosystem im Jahr 2020 eine breit angelegte Überprüfung. Im Rahmen von öffentlichen Diskussionsveranstaltungen war in diesen Prozess auch die Zivilgesellschaft eingebunden. Die OeNB startete in diesem Zusammenhang – wie viele andere nationale Zentralbanken und die EZB – einen Austausch mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der auch nach der Strategieüberprüfung bestehen bleiben wird.
Wie von EZB-Präsidentin Christine Lagarde angekündigt, wurden im Rahmen der Strategieüberprüfung alle wichtigen Themen von unterschiedlichsten Seiten beleuchtet und jeder Stein des „Strategiehauses“ umgedreht. Die nationalen Zentralbanken arbeiteten dabei in enger Kooperation mit der EZB an sämtlichen Fragestellungen intensiv mit. Die gemeinsamen Arbeiten waren in thematischen Gruppen organisiert. Ökonominnen und Ökonomen der EZB sowie aus den nationalen Zentralbanken meldeten sich freiwillig – ihrer Expertise und ihrem Interessensgebiet entsprechend – für die Arbeitsgruppen. Zu den zentralsten Themen gehörten die Preisstabilitätsdefinition, die Inflationsmessung, die geldpolitische Kommunikation sowie die Interaktion zwischen Fiskal- und Geldpolitik. Es wurden jedoch auch Themen wie der Einfluss der Globalisierung und der Digitalisierung auf die Geldpolitik beleuchtet sowie die Bedeutung des Klimawandels für die Geldpolitik. Auf Initiative der OeNB wurde zudem das Thema Produktivität – wodurch sie beeinflusst wird und was die beobachtete Abnahme des Produktivitätswachstums für die Geldpolitik bedeutet – in den Themenkatalog aufgenommen. Ökonominnen und Ökonomen der OeNB waren in beinahe allen Arbeitsgruppen vertreten. In der Arbeitsgruppe zur Produktivität führte die OeNB gemeinsam mit der EZB den Vorsitz.
Jede Fragestellung wurde aus unterschiedlichen Blickwinkeln sowohl theoretisch als auch empirisch beleuchtet. Dabei galt es, unterschiedliche Modellarten und Methoden gegenüberzustellen, um robuste Thesen für den Euroraum abzuleiten. Die Sonderstellung des Euroraums, ein Währungsraum, der aus heterogenen Ländern mit nationaler Wirtschaftspolitik besteht, wurde dabei stets berücksichtigt. Innerhalb der Gruppen tauschten sich die Mitglieder bei Online-Treffen regelmäßig zu ihren Arbeitsfortschritten aus. Zudem wurden auch die aus den Gruppen entstehenden Berichte bei Online-Treffen koordiniert.
Die Arbeiten erstreckten sich über einen Zeitraum von rund 16 Monaten und dauerten damit länger als ursprünglich geplant, weil die COVID-19-Pandemie vor allem zu Beginn der Krise viele Ressourcen innerhalb des Eurosystems band. Schließlich legte jede Arbeitsgruppe einen Endbericht vor, der dem EZB-Rat als Entscheidungsgrundlage für die neue geldpolitische Strategie diente. Alle 13 Schlussberichte sind auf der EZB-Homepage als Occasional Papers zu finden. Auf Basis der erforschten Grundlagen begann der EZB-Rat seine Vision einer neuen Strategie zu entwickeln. Die Diskussionen zwischen den Mitgliedern erstreckten sich über einige Wochen; schließlich legte der EZB-Rat Mitte 2021 eine geldpolitische Strategie mit folgenden Neuerungen vor:
Die vorrangige Aufgabe der EZB besteht unverändert in der Gewährleistung von Preisstabilität. Was die EZB jedoch unter Preisstabilität versteht, wurde leicht adaptiert. Das neue mittelfristige Inflationsziel liegt nun bei 2% und ist symmetrisch zu verstehen, d. h. negative Abweichungen von diesem Zielwert sind ebenso unerwünscht wie positive. Gemessen wird die Erreichung des Preisstabilitätsziels weiterhin am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Allerdings würde nach Ansicht des EZB-Rats die Miteinbeziehung der Kosten für selbst genutztes Wohneigentum in den HVPI die Inflationsentwicklung besser abbilden. Bis zuverlässige Schätzungen für diese Kosten vorliegen, werden jedoch noch Jahre vergehen.
Grundsätzlich ist die Strategie wie ein Kompass, der den geldpolitischen Entscheidungsgremien den Weg Richtung Preisstabilität weist. Die Entscheidungsgrundlage für eine möglichst verlässliche Einschätzung, welche Risiken die Preisstabilität des Euro gefährden könnten, bilden nach wie vor zwei ineinandergreifende Analysen: die wirtschaftliche Analyse einerseits sowie die monetäre und finanzielle Analyse andererseits. Bei der wirtschaftlichen Analyse liegt der Schwerpunkt auf den realen und nominalen wirtschaftlichen Entwicklungen, wie etwa dem Wirtschaftswachstum und seinen Komponenten, der Beschäftigung, sowie den Löhnen und Preisen einschließlich der entsprechenden Prognosen. Bei der monetären und finanziellen Analyse liegt das Hauptaugenmerk auf dem Funktionieren des geldpolitischen Transmissionsmechanismus und den Risiken für die mittelfristige Preisstabilität, die sich aus finanziellen Ungleichgewichten und monetären Faktoren, wie zum Beispiel aus der Kreditdynamik, ergeben könnten. Weil makrofinanzielle Verflechtungen eine zentrale Rolle spielen, wird der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen den beiden Analysesträngen nunmehr verstärkt Rechnung getragen, wobei insbesondere die monetäre und finanzielle Analyse ausgebaut und auf den neuesten Stand gebracht wurde. Größeres Augenmerk wird mit der neuen Strategie zudem der Prüfung der Verhältnismäßigkeit geldpolitischer Beschlüsse sowie ihren potenziellen Nebenwirkungen geschenkt. Auch dieser Punkt trägt die Handschrift der österreichischen Vertreterinnen und Vertreter.
Ein weiteres Ergebnis der Strategieüberprüfung ist, dass der EZB-Rat in Situationen, in denen die Leitzinsen in der Nähe ihrer effektiven Untergrenze liegen, anders agieren will als in normalen Zeiten. Zum einen kann der beschränkte Handlungsspielraum mit unkonventionellen Maßnahmen erweitert werden. Zum anderen kann der EZB-Rat besonders starke Akzente setzen oder längerfristig agieren, um eine Verfestigung negativer Abweichungen vom Inflationsziel zu verhindern. Das kann auch zur Folge haben, dass die Inflation vorübergehend leicht über 2% zu liegen kommt.
Die neue geldpolitische Strategie berücksichtigt auch den Klimawandel und seine Auswirkungen auf die Preisstabilität. Der Klimawandel, der dadurch ausgelöste globale Temperaturanstieg und die Zunahme von extremen Wetterereignissen sowie die Umstellung auf nachhaltigeres Wirtschaften beeinflussen die Preisstabilität, da sie Effekte auf makroökonomische Größen wie Preise, Produktion, Zinsen, Finanzstabilität sowie auf die geldpolitische Transmission haben. Das Eurosystem will seine analytischen Kapazitäten im Hinblick auf den Klimawandel ausbauen und klimaspezifische Effekte stärker in makroökonomischen Modellen, bei statistischen Erhebungen und im geldpolitischen Instrumentarium berücksichtigen.
Die Aktualität der geldpolitischen Strategie soll in Zukunft regelmäßig überprüft werden. Die nächste Bewertung ist für das Jahr 2025 geplant.
Die überarbeitete geldpolitische Strategie schlägt sich unmittelbar in der geldpolitischen Entscheidung nieder
Die im Jahr 2020 begonnene Überprüfung der geldpolitischen Strategie der EZB wurde Mitte 2021 abgeschlossen (siehe Kasten 1). Die erste reguläre geldpolitische Sitzung des EZB-Rats auf Basis der neuen Strategie fand am 22. Juli 2021 statt. Da die EZB-Leitzinsen seit geraumer Zeit nahe ihrer Untergrenze lagen und sich die mittelfristigen Inflationsaussichten unter dem Zielwert von 2% befanden, änderte der EZB-Rat seine Forward Guidance zu den Zinssätzen. Er gab bekannt, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen Niveau (oder darunter) bleiben werden, bis (i) die Inflationsrate deutlich vor Ende des Prognosezeitraums 2% erreicht, (ii) sie im weiteren Verlauf des Prognosezeitraums dauerhaft stabil bleibt und (iii) es zu einer hinreichenden Verfestigung der zugrunde liegenden Inflationsentwicklung gekommen ist, um mittelfristig von einer Stabilisierung der Inflation bei 2% ausgehen zu können. Im Rahmen der Anpassung der Forward Guidance wurde auch betont, dass die Inflation in diesem Fall vorübergehend den Zielwert moderat übersteigen kann.
Die konjunkturelle Lage verbesserte sich im gesamten Euroraum im Jahresverlauf 2021 deutlich rascher als erwartet worden war. Mit Beginn der Impfkampagnen und den darauffolgenden Öffnungsschritten erholte sich die Wirtschaft zusehends. Zudem halfen die kräftige Auslandsnachfrage und die fiskalischen Impulse des Next Generation EU-Pakets die Rezession im Euroraum rasch zu überwinden. Nach vorläufiger Schätzung von Eurostat hat das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Gesamtjahr 2021 um 5,2% zugenommen. Laut Prognose des Eurosystems ( Dezember 2021 ) soll das BIP-Wachstum auch in den Folgejahren 2022/23 mit 4,2% bzw. 2,9% überdurchschnittlich hoch bleiben.
Die HVPI-Inflationsrate stieg ebenfalls deutlich stärker als erwartet. Lag sie Anfang 2021 noch knapp unter 1%, kletterte sie bis zum Jahresende auf 5,0% und betrug im Jahresdurchschnitt 2,6%. Der Anstieg ist zu einem großen Teil auf die stark gestiegenen Rohstoffpreise (vor allem im Energiebereich) zurückzuführen. Zudem trugen Nachholeffekte nach dem Ende der Lockdown-Maßnahmen sowie steigende Erzeugerpreise aufgrund globaler Lieferengpässe und höherer Transportkosten zum Anstieg der Inflation bei. Weiters spielte ein Basiseffekt im Zusammenhang mit dem Auslaufen der temporären Mehrwertsteuersenkung in Deutschland eine Rolle. Schließlich könnten auch Messschwierigkeiten – vor allem im ersten Jahr der Pandemie, als viele Geschäfte geschlossen waren und eine Preiserhebung schwierig war – zu Verzerrungen bei der Inflationsmessung im Folgejahr (2021) geführt haben. Sämtliche Inflationsprognosen für den Euroraum gehen davon aus, dass die erhöhten Inflationsraten ein weitgehend temporäres Phänomen sind und sich im Jahresverlauf 2022 langsam zurückbilden werden. So rechnet z. B. das Eurosystem ( Dezember-Prognose 2021 ) damit, dass sich die Lieferengpässe im Jahr 2022 schrittweise auflösen und viele Rohstoffpreise entsprechend der aktuellen Terminnotierungen ihren Höhepunkt bereits erreicht haben und im Jahr 2022 leicht zurückgehen werden. Die Inflation dürfte dementsprechend 2022 bei 3,2% liegen, in den beiden Folgejahren 2023/24 nur noch bei 1,8%.
EZB-Rat beschließt erste Schritte im Ausstieg aus der unkonventionellen Geldpolitik
Angesichts dieser Aussichten kam der EZB-Rat im Dezember 2021 zu dem Entschluss, dass die Fortschritte bei der wirtschaftlichen Erholung und im Hinblick auf die Erreichung des mittelfristigen Inflationsziels eine schrittweise Verringerung der Ankäufe von Vermögenswerten zulassen. Dementsprechend ist für das erste Quartal 2022 eine Reduktion der Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des PEPP (im Vergleich zum vierten Quartal 2021) geplant. Ende März 2022 sollen die PEPP-Nettoankäufe gänzlich eingestellt werden. Die Wiederveranlagung für im Rahmen des PEPP erworbene Wertpapiere wurde hingegen verlängert, sodass die Tilgungsbeträge mindestens bis Ende 2024 bei Fälligkeit wieder angelegt werden. Weiters kann die Wiederveranlagung jederzeit flexibel über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg angepasst werden, wenn es pandemiebedingt zu einer neuerlichen Marktfragmentierung kommen sollte. Im Fall von negativen Schocks im Zusammenhang mit der Pandemie können die Nettoankäufe erforderlichenfalls auch wieder aufgenommen werden.
Hingegen sollen die monatlichen Nettoankäufe im Rahmen des APP laut EZB-Rat im zweiten und dritten Quartal 2022 auf 40 Mrd EUR bzw. 30 Mrd EUR ausgeweitet werden, damit der Rückzug aus dem Markt durch das Ende der Ankäufe im Rahmen des PEPP nicht zu abrupt geschieht. Ab Oktober 2022 werden die APP-Ankäufe wieder auf 20 Mrd EUR pro Monat reduziert und so lange fortgesetzt, wie dies für die Verstärkung der expansiven Wirkung der Leitzinsen erforderlich ist. Die Einstellung der APP-Nettoankäufe wird kurz vor der ersten Anhebung der Leitzinsen erfolgen. Die Wiederveranlagung der diesbezüglichen Tilgungsbeträge wird hingegen noch länger nach der ersten Zinserhöhung fortgeführt werden.
Zweistufige Verzinsung der Reserveguthaben
Ein Großteil der Geschäftsbanken im Euroraum ist verpflichtet, Mindestreserven beim Eurosystem zu halten. Die Haltung von Überschussreserven, d. h. über das Mindestreserve-Soll hinausgehende Guthaben, wird bei einem negativen Zinssatz für die Einlagefazilität zu einem Kostenfaktor für die Banken. Mit der 2019 eingeführten zweistufigen Verzinsung wurde hier gegengesteuert; seither fallen für einen bestimmten Teil der Überschussreserven keine Kosten mehr an.
Die letzten Operationen im Rahmen der pandemiebedingten Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO III und PELTRO) wurden wie geplant im Dezember 2021 durchgeführt. Auch die für den TLTRO III geltenden Sonderkonditionen werden im Juni 2022 planmäßig auslaufen. Eine Verlängerung der Geschäfte ist nicht vorgesehen. Der EZB-Rat wird jedoch die Refinanzierungsbedingungen für Banken beobachten und dafür sorgen, dass die Fälligkeiten insbesondere im Rahmen der TLTROs III – wenn große Mengen an Liquidität ans Eurosystem zurückfließen – die reibungslose Transmission der Geldpolitik nicht beeinträchtigen. Zudem wird der EZB-Rat die zweistufige Verzinsung der Reserveguthaben prüfen und gegebenenfalls ändern, damit die Banken angesichts der hohen Überschussliquidität ihrer Intermediationsfunktion auch trotz Niedrigzinspolitik adäquat nachkommen können.
Die strukturellen Gründe der Niedrigzinspolitik – Diskussionen zum realen Gleichgewichtszinssatz im Euroraum
Zur Beurteilung des geldpolitischen Kurses wird in der Volkswirtschaftslehre das Konzept eines „realen Gleichgewichtszinssatzes“ verwendet. Das ist jener reale, d. h. um die Inflationsrate bereinigte Zins, bei dem sich die Wirtschaft im Gleichgewicht befindet. Dies drückt sich darin aus, dass die Inflation an ihrem Zielwert liegt und weder steigt noch sinkt. Der Gleichgewichtszins ist nicht direkt beobachtbar oder messbar, sondern muss mit finanzmathematisch-statistischen bzw. ökonometrischen Methoden geschätzt werden. Notenbanken schätzen den realen Gleichgewichtszins, um ihre Leitzinsen so setzen zu können, dass die Inflation an ihren Zielwert herangeführt wird.
Der reale Gleichgewichtszins ist jedoch nicht konstant. Er wird von strukturellen wirtschaftlichen Entwicklungen beeinflusst. In den letzten Jahrzehnten hat die Wirtschaft weltweit – d. h. auch im Euroraum – zahlreiche strukturelle Veränderungen durchlaufen. Man geht davon aus, dass eine langsamere Zunahme der Produktivität, die fortschreitende Alterung der Bevölkerung, übermäßiges Sparen (bzw. Investitionslücken) sowie eine erhöhte Risikoaversion zu einem Rückgang des realen Gleichgewichtszinssatzes geführt haben. Die Schätzungen zum realen Gleichgewichtszinssatz im Euroraum liegen aktuell bei oder knapp unter null. Dementsprechend bewegen sich auch die geldpolitischen Leitzinsen weltweit auf sehr niedrigem Niveau.
Durch den Abwärtstrend beim realen Gleichgewichtszins (Grafik 3) hat sich der Spielraum für Notenbanken, die geldpolitischen Leitzinsen – wenn notwendig – unter das Gleichgewichtsniveau zu senken, verringert. Folglich griffen die Notenbanken vermehrt auf bislang nicht oder weniger genutzte Maßnahmen, wie zum Beispiel Wertpapierankaufprogramme, zurück. Diese unkonventionellen Maßnahmen helfen in Krisensituationen mit, die Nachfrage anzukurbeln und die Inflationsraten zum Zielwert zurückzubringen, können aber längerfristig die Finanzstabilität gefährden und durch Fehlallokationen dämpfend auf das Wirtschaftswachstum wirken.
Ein Verlassen des aktuellen Niedrigzinsumfelds ohne dabei Wirtschaftswachstum und Beschäftigung sowie die Erreichung des Preisstabilitätsziels zu gefährden, setzt unter anderem voraus, dass der Gleichgewichtszinssatz selbst steigt. Dies kann nur erreicht werden indem die Entwicklung jener Einflussfaktoren, die in den letzten Jahren zu seinem Rückgang beigetragen haben, umgekehrt wird. Zum Beispiel kann dies durch ein kräftigeres Produktivitätswachstum – etwa durch mehr Forschung & Entwicklung oder mehr Innovations- und Investitionsförderung – erreicht werden. Eine Erhöhung des Arbeitskräfteangebots – etwa durch eine Anhebung des Pensionsantrittsalters und der Frauenerwerbsquote – würde dem Abwärtsdruck auf den Gleichgewichtszinssatz ebenfalls entgegenwirken. Schließlich würde ein groß angelegtes globales Klimaschutz-Investitionsprogramm die Nachfrage nach Kapital erhöhen und Überschussersparnisse absorbieren. Ein dadurch langfristig höheres Produktivitäts- und Wirtschaftswachstum würde dazu beitragen, dass der Gleichgewichtszins steigt, und damit der Geldpolitik mehr Spielraum für unterstützende Maßnahmen im nächsten Wirtschaftsabschwung oder in der nächsten Krise verschaffen. Dementsprechend müssten Notenbanken weniger auf Anleihenkäufe zurückgreifen, was wiederum mögliche negative Nebenwirkungen auf die Finanzmarktstabilität (etwa über Aktienmarkt- oder Immobilienpreisblasen) bzw. auf das längerfristige Wirtschaftswachstum mindern würde.
Um ein höheres Produktivitätswachstum zu erreichen, müssen unterschiedliche Politikbereiche zusammenarbeiten. Dabei sind insbesondere die Regierungen der Euroraumländer gefordert. Die Geldpolitik kann bei der Anhebung des Gleichgewichtszinssatzes nur insofern mithelfen, als sie rechtzeitig, wenn das Preisstabilitätsziel erreicht ist, den geldpolitischen Kurs strafft und nicht ihrerseits durch zu niedrige Zinsen zu einer Verhärtung des Niedrigzinsniveaus beiträgt.
1 Im Frühjahr 2020 wurden Tiefstwerte von 20 EUR/Barrel verzeichnet.
Wirtschaftsentwicklung in Österreich weiterhin von Pandemie bestimmt
Auswirkungen der Lockdowns wurden schwächer, blieben aber signifikant
Seit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie in Europa im Frühjahr 2020 bestimmen das Infektionsgeschehen und die von der Regierung getroffenen Eindämmungsmaßnahmen zu einem erheblichen Teil die Wirtschaftsentwicklung in Österreich. Je härter die Maßnahmen (gemessen am Stringency Index ), desto stärker sank die Mobilität (gemessen mit dem Google Mobility Index) und umso stärker waren die negativen Auswirkungen auf das reale Wirtschaftswachstum. Wie aus Grafik 4 ersichtlich, war der Rückgang der Mobilität im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 am stärksten und schlug sich in einem wöchentlichen Verlust der Wirtschaftsleistung von knapp 2 Mrd EUR nieder. Während des zweiten und dritten Lockdowns im Herbst/Winter 2020/21 waren einerseits die exportorientierte Industrie und der Bausektor nicht mehr von Produktionsschließungen betroffen, andererseits halfen alternative Vertriebswege (Online-Handel, Take-away oder Click & Collect) im Einzelhandel und in der Gastronomie die Verluste zu verringern, weswegen sich die wöchentlichen Verluste auf knapp 1 Mrd EUR pro Woche halbierten. Die Delta-Variante führte im Spätherbst 2021 zu einem vierten generellen Lockdown, der für drei Wochen in Kraft war. Der BIP-Rückgang in diesen drei Wochen lag bei knapp 0,7 Mrd EUR pro Woche und fiel somit nochmals geringer aus als während der früheren Schließungen.
Österreichische Wirtschaftsleistung ist 2021 um 4,7% gewachsen
Die wirtschaftlichen Folgen der pandemiebedingten Eindämmungsmaßnahmen bestimmten auch 2021 den Konjunkturverlauf, wie sowohl die entstehungsseitigen als auch die nachfrageseitigen BIP-Daten zeigen. Angebotsseitig war zu Jahresbeginn und -ende der Dienstleistungssektor von den Eindämmungsmaßnahmen massiv betroffen. In den Sommermonaten kam es hingegen nach dem Auslaufen des dritten Lockdowns zu starken Aufholprozessen. So lag beispielsweise im August und September die Anzahl der Nächtigungen in Österreich über den Werten des Rekordsommers von 2019. Im Gegensatz zum Dienstleistungssektor wurde die Produktion in der Sachgütererzeugung und im Bausektor von den Lockdowns kaum negativ beeinflusst, allerdings dämpften die globalen Lieferverzögerungen und -engpässe die Wachstumsdynamik in diesen Bereichen im Jahresverlauf zunehmend. Im Gesamtjahr 2021 ist die österreichische Wirtschaftsleistung um 4,7% gewachsen, nachdem sie im Jahr 2020 einen Rückgang von 6,8% verzeichnet hatte.
Eine analoge Entwicklung zeigt sich auch in der nachfrageseitigen Messung des Bruttoinlandsprodukts, deren Ergebnisse in Grafik 5 dargestellt sind. Der private Konsum, der in Österreich beinahe die Hälfte des BIP ausmacht, verzeichnete zur Jahresmitte 2020 sehr starke Wachstumsraten. Im ersten und vierten Quartal 2021 kam es hingegen zu markanten Rückgängen, nachdem in diesen beiden Quartalen für jeweils mehrere Wochen Geschäfte, Restaurants und Hotels geschlossen waren.
Im Gegensatz zum privaten Konsum stiegen die Investitionen der Unternehmen zu Jahresbeginn 2021 noch kräftig an. Das Investitionswachstum wurde einerseits von einem erhofften Ende der Pandemie infolge der einsetzenden Impffortschritte und andererseits von der Investitionsprämie getragen. Im weiteren Jahresverlauf nahm die Investitionsdynamik aber vor allem aufgrund von Lieferengpässen von Vorprodukten ab. Zum Jahresende wirkte der erneut unsichere Ausblick auf den Jahresbeginn 2022 dämpfend.
Im Gegensatz zum Jahr 2020 war der Außenhandel im Jahr 2021 nicht durch Grenzschließungen beeinträchtigt. Die Güterexporte erholten sich weiter rasch und überstiegen bereits zu Jahresbeginn 2021 das Vorkrisenniveau. Bei den Dienstleistungsexporten machte sich hingegen der deutliche Einbruch im Tourismus bemerkbar. In Summe sind die Güter- und Dienstleistungsexporte im Jahr 2021 aber um über 10% gestiegen.
Die weitere Konjunkturentwicklung ist angesichts der raschen Verbreitung der Omikron-Mutante mit großer Unsicherheit behaftet.
Fehlende Reiseverkehrseinnahmen drücken Leistungsbilanz ins Minus
Bereits im Jahr 2020 waren die Nächtigungen in Österreich um rund ein Drittel gesunken. Im Jahr 2021 sanken sie ausgehend von diesem bereits niedrigen Niveau nochmals um rund ein Viertel. Insgesamt verzeichneten die Gästenächtigungen somit im Jahr 2021 einen Rückgang um rund 50% im Vergleich zum Vorkrisenniveau von 2019. Nachdem 2021 auch die für den Wintertourismus besonders wichtigen Monate Jänner und Februar von Schließungen betroffen waren, zeigen sich negative Auswirkungen auch in der Leistungsbilanz. Gedämpft durch die geringen Reiseverkehrseinnahmen verzeichnete die Leistungsbilanz im ersten Halbjahr ein Minus von 2.693 Mio EUR – in den Jahren 2019 und 2020 lag noch ein Plus von über 4 Mrd EUR vor. Die Leistungsbilanz Österreichs wird 2021 erstmals seit 2001 wieder ein Minus verzeichnen.
Starker Anstieg der HVPI-Inflation zu Jahresende 2021
Im Jahr 2020 sanken die Energiepreise deutlich und dämpften auch in Österreich die HVPI-Inflation, die im Gesamtjahr bei 1,4% lag. Im Zuge der raschen konjunkturellen Erholung im ersten Halbjahr 2021 zogen die Energiepreise stark an und erreichten wieder das Vorkrisenniveau. Der starke Nachfrageanstieg nach dauerhaften Konsumgütern befeuerte weltweit die Güterproduktion und führte in weiterer Folge zu Lieferschwierigkeiten von diversen Rohstoffen und Vorprodukten bzw. zu einer noch ausgeprägteren Energienachfrage, sodass die Preise für Energie und Rohstoffe das Vorkrisenniveau überschritten. Die österreichische HVPI-Inflationsrate stieg von 1,5% im ersten Quartal auf 3,9% im vierten Quartal 2021 und verzeichnete im November 2021 mit 4,1% den höchsten Wert seit knapp 10 Jahren. Die Energiepreise erklären mehr als zwei Drittel dieses Anstiegs (Grafik 6). Im Gesamtjahr 2021 lag die HVPI-Inflation bei 2,8%. Sobald sich die Lieferengpässe auflösen und der Nachfrageüberhang abgearbeitet ist, sollte der Preisdruck auf die Energiepreise nachlassen. Damit sollten sich die Energiepreise Mitte 2022 stabilisieren und wieder weniger stark zur Gesamtinflation beitragen. Die derzeit hohen Inflationsraten sollten sich damit insgesamt wieder zurückbilden.
Vor dem Hintergrund des pandemiebedingten Wirtschaftseinbruchs und der niedrigen Inflation fielen die im Herbst 2020 von den Sozialpartnern ausverhandelten Tariflohnanstiege für das Jahr 2021 relativ moderat aus (+1,7%). Das kräftige Wirtschaftswachstum sowie die vergleichsweise hohe Inflation führten im Herbst 2021 zu höheren Abschlüssen für das Jahr 2022 (+3,2%). Allerdings bewegen sich die Abschlüsse im Rahmen eines verteilungsneutralen Lohnwachstums, das sich aus der Summe von Produktivitätswachstum und Inflation ergibt. Die OeNB erwartet daher nicht, dass von der Lohnentwicklung ein zusätzlicher Preisdruck ausgeht.
Arbeitsmarktsituation verbesserte sich im Jahr 2021
Infolge der zweiten Infektionswelle im Winter 2020/21 sowie der gewohnten saisonalen Entwicklung stieg die Anzahl der Arbeitslosen zwischen Oktober 2020 und Jänner 2021 deutlich an. Gedämpft durch die Kurzarbeitsregelung und Lerneffekte fiel der Anstieg jedoch schwächer aus als noch im Frühjahr 2020. Bereits ab Jänner 2021 begann die Anzahl der Arbeitslosen zu sinken und unterschritt nach einer kontinuierlichen Verbesserung im September sogar das Vorkrisenniveau. Der vierte Lockdown im November/Dezember 2021 führte zu einer vergleichsweise geringen Zunahme der arbeitslosen Personen. Aufgrund von Erhebungsumstellungen wird die von Eurostat erhobene Arbeitslosenquote aber im Gesamtjahr 2021 mit 6,3% geringfügig über dem Vorjahr (6,1%) liegen. Das Beschäftigungswachstum spiegelt das konjunkturelle Geschehen wider; einem Rückgang der Beschäftigung im ersten und vierten Quartal 2021 stehen starke Wachstumsraten zur Jahresmitte gegenüber. Im Gesamtjahr ergibt sich damit ein deutlicher Beschäftigungszuwachs, der sich auch darin zeigt, dass die Beschäftigung Ende 2021 wieder das Vorkrisenniveau erreichen konnte. Das hohe Beschäftigungswachstum sowie der starke Rückgang der Arbeitslosen wurden aber von einem deutlichen Anstieg der Anzahl offener Stellen begleitet. Dies deutet auf eine gestiegene Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage am österreichischen Arbeitsmarkt hin, auf die im Kasten 3 näher eingegangen wird.
Arbeitskräftemangel und Mismatch-Probleme am österreichischen Arbeitsmarkt
Der österreichische Arbeitsmarkt hat sich im Laufe des Jahres 2021 gegenüber der Rekordarbeitslosigkeit des Vorjahrs kräftig erholt. Ende November lag die Arbeitslosigkeit saisonbereinigt nur noch knapp über dem Vorkrisenniveau (+2.800 Arbeitslose gegenüber Ende Februar 2020). Gleichzeitig ist – siehe die linke Teilgrafik in diesem Kasten – die Zahl der offenen Stellen seit dem Frühjahr 2021 auf einen historischen Höchststand gestiegen (saisonbereinigt auf 112.000 Ende November). Parallel dazu ist der Stellenandrang (das sind die Arbeitslosen je offener Stelle) auf historische Tiefstwerte gesunken (Ende November lag der Faktor bei 2,6).
Mit der hohen Zahl an offenen Stellen geht in vielen Berufen ein Mangel an Arbeitskräften einher. Die mittlere Teilgrafik zeigt, dass – basierend auf einer Auswertung von Daten des Arbeitsmarktservice (AMS) zu Arbeitslosen und offenen Stellen in über 500 Berufen – die Zahl der offenen Stellen in sogenannten Mangelberufen in den letzten Monaten steil angestiegen ist und Ende Oktober einen Wert von etwa 70.000 erreicht hat. Das sind mehr als die Hälfte der offenen Stellen insgesamt und entspricht rund einem Viertel der als arbeitslos gemeldeten Personen. Diese Angaben basieren auf der Mangelberufsdefinition im Sinne der jährlichen Fachkräfteverordnung des Bundesministers für Arbeit: Ein Beruf stellt demnach einen Mangelberuf dar, wenn der Stellenandrang (Arbeitslose je offene Stelle) in diesem Beruf kleiner als 1,5 ist; 2022 gibt es bundesweit 66 Mangelberufe . Die detaillierten Berufsdaten des AMS lassen auch Aussagen darüber zu, inwiefern ein Arbeitskräftemangel in einem Beruf in einem oder mehreren Bundesländern theoretisch durch gleichzeitig gemeldete Arbeitslose in diesem Beruf in anderen Bundesländern aufgefangen werden könnte. Die rechte Teilgrafik zeigt, dass sich die regionalen Diskrepanzen („Mismatch“) gegen Jahresende 2021 deutlich verstärkt haben (auf knapp 41.000 offene Stellen bzw. 15,2% der Arbeitslosen).
Eine Förderung von regionaler Mobilität – beispielsweise durch Erleichterung von Wohnsitzwechseln durch Umzugsbeihilfen oder eine Verringerung der mit Kauf bzw. Verkauf von Immobilien verbundenen Transaktionskosten und Steuern – sowie die Attraktivierung von manchen Berufen könnte das Problem des Arbeitskräftemangels teilweise mindern. Dies gilt vor allem für manche Fremdenverkehrs-, Handels- und Transportberufe, für die eher geringe Qualifikationen nötig sind und die ein vergleichsweise niedriges Lohnniveau aufweisen. In anderen Berufen gibt es jedoch einen genuinen Fachkräftemangel, den Arbeitslose mit ihrer Qualifikation nicht decken können („qualifikatorischer Mismatch“). Hierzu zählen Fremdenverkehrsberufe (z. B. Köchinnen und Köche), viele Handwerksberufe (z. B. Elektroinstallateurinnen und -installateure), Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, öffentliche Sicherheitsorgane und IT-Fachkräfte. Um den Bedarf an diesen Arbeitskräften decken zu können, sind Maßnahmen im Bereich der Berufsausbildung, der Requalifizierung von Arbeitslosen und gezielte Zuwanderung nötig.
COVID-19-Maßnahmen belasteten auch 2021 das Budget
Fiskalpolitisch reagierte die österreichische Regierung auf die COVID-19-Pandemie mit umfassenden Maßnahmen. Dementsprechend verschlechterte sich Österreichs Budgetsaldo 2020 um rund 9 Prozentpunkte auf −8,3% des BIP. Das Budgetdefizit ist auch 2021 im historischen Vergleich sehr hoch geblieben. Mit der konjunkturellen Erholung und dem schrumpfenden Volumen der Subventionen für Kurzarbeit, Umsatzentgang und Fixkosten dürfte sich der Budgetsaldo auf −5,9% des BIP verbessert haben ( OeNB-Prognose vom Dezember 2021 ). Ebenso dürfte sich die Staatschuldenquote, die 2020 mit 83,2% des BIP einen historischen Höchststand erreicht hatte, laut OeNB-Prognose konjunkturbedingt bereits 2021 geringfügig auf 82,7% des BIP zurückgebildet haben. Die im Jahr 2021 ausverhandelte und beschlossene ökosoziale Steuerreform soll ab dem Jahr 2022 gestaffelt in Kraft treten. Die dort gesetzten Maßnahmen werden die erwartet positive Budgetentwicklung kaum beeinträchtigen.
Immobilienpreise stiegen 2021 stark an
Im zweiten Halbjahr 2020 beschleunigte sich das Immobilienpreiswachstum in Österreich auf knapp unter 10% (im Vorjahresvergleich). Diese Entwicklung setzte sich 2021 fort: In den ersten drei Quartalen des Jahres lag der Zuwachs jeweils bei über 10%. Diese Beschleunigung führte im Jahresverlauf zu einem deutlichen Anstieg des OeNB-Fundamentalpreisindikators, der eine zunehmende Überhitzung am heimischen Immobilienmarkt signalisiert. Der Preisentwicklung steht eine deutliche Expansion im Wohnbau gegenüber, trotz der vorliegenden Lieferschwierigkeiten. Die starke Bautätigkeit in Kombination mit dem sich abschwächenden Bevölkerungswachstum führt dazu, dass sich Angebot und Nachfrage nach Wohnungen zu Wohnzwecken wieder die Waage halten. Dies sollte eigentlich die Preisentwicklung dämpfen. Hauptgrund für die trotzdem stark gestiegenen Preise dürfte somit die hohe Nachfrage nach Wohnungen zu Anlagezwecken gewesen sein.
Abflauen der COVID-19-Pandemie befeuert Wachstum und Inflation in Zentral-, Ost- und Südosteuropa
Die COVID-19-Pandemie stürzte die EU-Mitgliedstaaten Zentral-, Ost- und Südosteuropas (CESEE) im Jahr 2020 in eine der schwersten Rezessionen seit dem Fall des Eisernen Vorhangs. Im Frühjahr 2021 aber erlaubte ein deutlicher Rückgang der Neuinfektionen eine Lockerung der zur Pandemiebekämpfung eingesetzten Maßnahmen, wodurch die Wirtschaftstätigkeit rasch wieder an Fahrt aufnahm, und zwar auf breiter Basis. Zur dynamischen Exporttätigkeit traten im Jahresverlauf erst die Investitionen und später auch zunehmend der private Konsum als Wachstumsmotoren hinzu. Die reale Wirtschaftsleistung nahm im Jahresvergleich um durchschnittlich knapp 5,5% zu. Damit erreichte das Wirtschaftswachstum im Jahr 2021 das höchste Niveau seit fast 15 Jahren.
Die wirtschaftliche Dynamik spiegelte sich auch in einer deutlichen Verbesserung der Lage auf den Arbeitsmärkten in Zentral-, Ost- und Südosteuropa wider, und die Arbeitslosenquoten kehrten zu Jahresende auf das historisch niedrige Niveau von 2019 zurück.
Weitere COVID-19-Infektionswellen, das Auftreten der neuen Omikron-Variante sowie anhaltende Probleme in den internationalen Wertschöpfungs- und Lieferketten erhöhten zuletzt aber die Risiken für die Wirtschaftsentwicklung. Gleichzeitig beschleunigte sich der Preisauftrieb im Berichtsjahr deutlich. Mit 7,2% im Dezember 2021 stieg die durchschnittliche Inflation in der Region auf den höchsten Wert seit 2008. Dabei wirkten internationale Faktoren wie steigende Energie- und Rohstoffpreise ebenso preistreibend wie binnenwirtschaftliche Faktoren wie aufgestaute Konsumnachfrage, Preisnormalisierungen in stark von Lockdowns betroffenen Sektoren, Anpassungen bei regulierten Preisen und Reibungsverluste beim Wiederhochfahren nach den Lockdowns (etwa aufgrund von kurzfristig fehlendem Personal oder Lieferengpässen).
Die Notenbanken der Region mit eigenständigem Inflationsziel reagierten auf die stark steigenden Preise mit (teils deutlichen) Zinserhöhungen und gingen damit vom pandemiebedingt expansiven geldpolitischen Kurs des letzten Jahres ab. Zu Jahresende 2021 lag das Leitzinsniveau in Rumänien bei 1,75% (+25 Basispunkte), in Polen bei 1,75% (+165 Basispunkte im Jahresverlauf), in Ungarn bei 2,4% (insgesamt +180 Basispunkte) und in Tschechien bei 3,75% (in Summe +350 Basispunkte).
Europäische und internationale währungs- und finanzpolitische Entwicklungen
Internationaler Währungsfonds trägt zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie bei
Um den langfristigen Bedarf an Reserven zu decken und Länder mit Liquiditätsengpässen bei der Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu unterstützen, beschloss der Internationale Währungsfonds (IWF) am 2. August 2021 eine generelle Zuteilung (Allokation) von Sonderziehungsrechten (SZR) in der historischen Größenordnung von weltweit 650 Mrd USD (~ 456 Mrd SZR), womit sich der bis dahin global zugeteilte SZR-Betrag mehr als verdreifachte. Im Einklang mit der internationalen Staatengemeinschaft und den EU-Mitgliedstaaten stimmte die OeNB der generellen SZR-Zuteilung und somit einer Teilnahme Österreichs zu.
Mit Inkrafttreten der SZR-Zuteilung am 23. August 2021 bekam die OeNB somit einen – der österreichischen IWF-Quote entsprechenden – SZR-Allokationsbetrag in Höhe von 3,77 Mrd SZR (4,56 Mrd EUR, per Wechselkurs vom 23. August 2021) zugeteilt. Der kumulierte insgesamt der OeNB zugeteilte SZR-Betrag erhöhte sich damit von bisher 1,74 Mrd SZR auf nunmehr 5,51 Mrd SZR (6,80 Mrd EUR, per Wechselkurs vom 31. Dezember 2021).
Sonderziehungsrechte (SZR)
SZR sind eine Recheneinheit, die vom IWF 1969 als Währungsreserve geschaffen wurde. Der Wert der SZR basiert auf einem Korb von fünf Währungen (US-Dollar, Euro, chinesischer Renminbi, japanischer Yen und britisches Pfund). SZR-Bestände zählen zu den Währungsreserven und stellen einen Anspruch auf frei verwendbare Währungen der IWF-Mitgliedstaaten dar, wobei SZR in diese Währungen umgetauscht werden können. SZR können für Transaktionen zwischen IWF-Mitgliedstaaten und mit dem IWF verwendet werden, sind aber selbst keine Währung, da sie nicht als Zahlungsmittel außerhalb des SZR-Systems des IWF nutzbar sind.
Die Artikel IV-Konsultationen des IWF mit Österreich fanden 2021 vom 26. Mai bis 15. Juni statt. In dem am 9. September 2021 veröffentlichten Bericht begrüßt der IWF die schnelle und wirksame Reaktion Österreichs auf die COVID-19-Pandemie und hält fest, dass die Fiskalpolitik ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Unterstützung stark betroffener Sektoren und dem Ankurbeln der Wirtschaft gefunden habe. Weiters attestiert der IWF dem österreichischen Bankensektor Krisenfestigkeit während der COVID-19-Pandemie, wobei er den Einsatz von bindenden kreditnehmerbezogenen Maßnahmen in der Wohnimmobilienfinanzierung empfahl (siehe auch Abschnitt „Vorausschauende makroprudenzielle Maßnahmen tragen zur Stärkung der Finanzmarktstabilität in Österreich bei“).
Im Oktober 2021 wurde vom IWF-Gouverneursrat im Wege einer schriftlichen Abstimmung beschlossen, dass OeNB-Gouverneur Holzmann in seiner Funktion als österreichischer IWF-Gouverneur – gemeinsam mit dem IWF-Gouverneur Bhutans – bis zum Abschluss der IWF Jahrestagung im Oktober 2022 den stellvertretenden Vorsitz des IWF-Gouverneursrat übernimmt. Den Vorsitz, der tourlich unter den IWF-Mitgliedstaaten rotiert, führt für diesen Zeitraum der IWF-Gouverneur Ägyptens.
Die internationale Rolle des Euro bestätigt sich in wirtschaftlich turbulenten Zeiten
Am 12. Mai 2021 wurde der jährliche Bericht der EZB zur internationalen Rolle des Euro veröffentlicht. Die OeNB hat wie in den Vorjahren eine Box über die Nutzung des Euro in zentral-, ost- und südosteuropäischen Ländern anhand von Daten des hauseigenen Euro Survey beigesteuert. Der Bericht stellt fest, dass der Euro unverändert die zweitgrößte Weltwährung ist. In einem globalen Umfeld außergewöhnlicher wirtschaftlicher Turbulenzen blieb die internationale Rolle des Euro weitgehend stabil. Dies ist eine Verbesserung gegenüber der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/09, als die Rolle des Euro in Mitleidenschaft gezogen wurde. Als wichtigster Beitrag zur Stärkung der Rolle des Euro gilt die Festigung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion durch den Ausbau der Banken- und Kapitalmarktunion.
Laut EZB-Untersuchungen sind zwischen 30% und 50% der Euro-Banknoten außerhalb des Euroraums in Umlauf. Der Rückgang der Banknoten-Auslieferungen wird vorwiegend dem pandemiebedingten Rückgang des Tourismus zugeschrieben. Darüber hinaus hebt der Bericht die Marktführerschaft des Euro im Green-Bond-Segment hervor. Im Berichtszeitraum lautete mehr als die Hälfte der global neu emittierten Green Bonds auf Euro. Ein Spezialkapitel widmet sich dem digitalen Euro. Der Bericht betont weiters die Bedeutung von Swap- und Repo-Fazilitäten des Eurosystems für Nicht-Euroraum-Staaten.
Die Pandemie hat den Ruf nach einer internationalen Bereitstellung von Euro-Liquidität verstärkt. Das Eurosystem verfolgt die Linie, Euro-Liquidität auch an kleinere Nicht-Euro-Zentralbanken zu gewähren. Der geographische Fokus der Bereitstellung von Euro-Liquidität durch Swaps und Repos liegt auf den EU-Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums und dem Westbalkan. Die Zentralbanken von Albanien, Kroatien, Ungarn, der Republik Nordmazedonien, Rumänien, San Marino und Serbien sind im Februar 2021 mit der EZB übereingekommen, das EZB-Angebot einer Laufzeitverlängerung um neun Monate bis März 2022 anzunehmen.
Eurosystem beginnt mit Sondierung eines „digitalen Euro“
Nach einem EZB-Ratsbeschluss Mitte 2021 setzt sich das Eurosystem im Rahmen eines zweijährigen Projekts nunmehr mit der Frage auseinander, ob es einen digitalen Euro braucht. Weltweit denken Zentralbanken derzeit intensiv über die mögliche Einführung von digitalem Zentralbankgeld für Alltagszahlungen nach.
Im Unterschied zu Buchgeld von Geschäftsbanken und privaten Zahlungsdiensten wäre der digitale Euro ein Zahlungsmittel, das so wie Bargeld direkt vom Eurosystem (EZB, OeNB und andere Zentralbanken im Euroraum) ausgegeben und garantiert wird. Die Bevölkerung könnte digitale Euro-Beträge – so wie Bargeld – vom Bankkonto abheben oder durch Empfang von Zahlungen im Wirtschaftskreislauf erhalten. Kreditinstitute könnten digitale Euro-Bestände – so wie bisher Bargeld und elektronische Guthaben bei der Zentralbank – gegen Beleihung oder Verkauf von Wertpapieren bei der Zentralbank beziehen.
Der digitale Euro soll ein Zusatzangebot zu Bargeld und Bezahlangeboten im Privatsektor sein und kein Ersatz dafür. Mit der digitalen Euro-Ausgabe würde das Eurosystem die derzeitige Wahlmöglichkeit zwischen zentralbankseitig garantierten Zahlungsmitteln und von privaten Finanzinstituten bereitgestellten Zahlungsmitteln („Zahlen Sie bar oder mit Karte?“) auch in einer zunehmend digitalen Wirtschaft gewährleisten.
Weil der Euro in jeder Form allerhöchste Qualitätsansprüche erfüllen muss und unerwünschte Nebenwirkungen möglichst gering gehalten werden sollen, sind bis zu einem Einführungsbeschluss noch mehrjährige Analysen erforderlich. Dazu zählen die Klärung von technischen Umsetzungsmöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wirtschaftliche Folgeabschätzungen und die Suche nach einer Ausgestaltungsform, die im digitalen Zeitalter von möglichst vielen als nützlich empfunden wird. Erst nach Klärung dieser Grundsatzfragen kann ein Beschluss über die digitale Euro-Ausgabe getroffen werden.
Wie der Vertrieb eines digitalen Euro und sein Einsatz als Zahlungsmittel am besten gewährleistet werden kann, ist unter anderem im Dialog mit den beaufsichtigten Finanzinstituten zu klären. Erhebungen auf verschiedenen Ebenen über Bedarfslage und Anforderungen im Zahlungsverkehr wurden gestartet. Der Dialog mit politischen Repräsentationsorganen im Euroraum wurde aufgenommen. Innerhalb des Eurosystems beteiligt sich die OeNB aktiv an den Arbeitsprozessen im Rahmen des Projekts „Digitaler Euro“.
Reservemanagement im Zeichen uneinheitlicher konjunktureller Erholung
Veranlagungsstrategie der OeNB basiert auf breiter Diversifikation
Die Veranlagung der OeNB-Bestände unterliegt einem umfangreichen Risikomanagement- und Kontrollsystem. Dabei wird insbesondere auf hohe Liquidität und Sicherheit geachtet, damit im Bedarfsfall die Mittel für koordinierte Interventionen an den Finanzmärkten verfügbar sind. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die breite Diversifikation (Grafik 9). Abgesehen von den Goldreserven, die rund 40% der OeNB-Reserven ausmachen, setzt die OeNB auf einen Anlagemix in unterschiedlichen Währungen und Regionen – vor allem Schuldverschreibungen (rund 50%), aber auch Aktien (rund 10%). Dabei dominieren konvertible Währungen von Staaten mit hohen Bonitätsbewertungen sowie Anleihen von Staaten, staatsnahen Agenturen, supranationalen Einheiten und besicherte Schuldverschreibungen. Die Beimischung von weiteren Vermögenswerten wie Unternehmensanleihen und Aktien dient zur Verbesserung des Risiko-Ertrag-Verhältnisses. Diese Strategie hat sich über Jahre als Stabilitätsfaktor bei der Umsetzung der Aufgaben der OeNB innerhalb des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) bewährt.
Realwirtschaftliche Erholung spiegelt sich am Finanzmarkt wider
Die Finanzmarktentwicklung 2021 stand ganz im Zeichen der konjunkturellen Erholung nach dem Wirtschaftseinbruch des Vorjahrs. Der Aufschwung fiel allerdings regional sehr unterschiedlich aus, was insbesondere an den unterschiedlichen Strategien zur Pandemieeindämmung und dem divergierenden Tempo bei der Ausrollung der Corona-Schutzimpfungen lag.
Diese Entwicklung spiegelte sich insbesondere an den Aktienmärkten wider, wo die Indizes der westlichen Industriestaaten kräftig zulegten. Der Unternehmenssektor – insbesondere in den USA – profitierte auch 2021 von der sehr lockeren Fiskalpolitik, wodurch trotz der vielfältigen Herausforderungen (u. a. Pandemie, Lieferkettenproblematik, stark steigende Inputpreise) sehr gute Unternehmensergebnisse erzielt werden konnten. In diesem Umfeld konnte der US-amerikanische Aktienindex S&P500 eine Wertsteigerung von 26,9% verzeichnen. Auch der Euroraum-Aktienindex EURO STOXX 50 und der japanische Nikkei225 stiegen um 21,0% bzw. 4,9% (jeweils in Lokalwährung). Die Aktienmärkte der Schwellenländer litten hingegen unter einer nur sehr mangelhaften Impfstoffversorgung und unter einer angesichts der steigenden Inflation restriktiveren Geldpolitik, was sich in einer negativen Wertentwicklung im Ausmaß von −4,6% (in USD) niederschlug.
Der Fortschritt bei der Pandemiebekämpfung in Kombination mit anziehendem Wirtschaftswachstum und steigenden Inflationsraten stellte eine Belastung für die – als sicher geltenden – Staatsanleihemärkte dar, die 2021 mehrheitlich mit Wertverlusten konfrontiert waren. Nicht zuletzt aufgrund der Erwartung einer beginnenden Rückführung der massiven geldpolitischen Impulse u. a. durch die beiden wichtigsten Zentralbanken Federal Reserve (US-Notenbank) und EZB, stiegen die Renditen vieler Staatsanleihen. Die Rendite zehnjähriger deutscher Bundesanleihen kletterte beispielsweise im Jahresverlauf um 39 Basispunkte auf −0,18%, und die Rendite der zehnjährigen US-Pendants stieg im selben Zeitraum um 60 Basispunkte auf 1,51%.
Der daraus resultierende Anstieg des Zinsdifferenzials zwischen den USA und dem Euroraum spiegelte sich auch in der Wechselkursentwicklung wider. Der US-Dollar stieg gegenüber dem Euro um 7,5%, was an der starken realwirtschaftlichen Entwicklung der USA sowie am deutlich restriktiveren Kurs der US-Notenbank liegt. Ähnliches gilt für das Vereinigte Königreich, wo sich das Britische Pfund um 6,5% gegenüber dem Euro verteuerte. Anders hingegen gestaltete sich die Situation in Japan angesichts des lediglich moderaten Wirtschaftswachstums und einer unterdurchschnittlichen Inflationsentwicklung. Der Japanische Yen gab gegenüber dem Euro 2021 um 3,5% nach. Noch ausgeprägter fiel die Abwertung bei vielen Währungen von Schwellenländern aus (u. a. bei der türkischen Lira und dem argentinischen Peso). Der J.P. Morgan Emerging Market Currency Index verlor gegenüber dem US-Dollar um mehr als 9% an Wert.
Der größte Gewinner des konjunkturellen Aufschwungs war der Rohölpreis, der 2021 um knapp 59% anzog. Ausschlaggebend dafür war einerseits die gestiegene Nachfrage im Zuge des Hochfahrens der Wirtschaft nach den Lockdowns und andererseits die nur moderate Erhöhung der Angebotsmenge im Zuge einer restriktiven Rohöl-Förderpolitik seitens der OPEC+-Staaten. Der Goldpreis hingegen erhöhte sich aufgrund der erhöhten Risikobereitschaft der Investoren nicht und verlor in US-Dollar gemessen um 3,4% an Wert.
Reservemanagement gekennzeichnet durch risikoreduzierende Maßnahmen
Die Veranlagungsstrategie der OeNB trug den Entwicklungen an den Finanzmärkten im Jahr 2021 Rechnung und war durch eine strategische Neuausrichtung der Fremdwährungsveranlagung und eine Erhöhung der Aktienquote gekennzeichnet. Die Devisenreserven der OeNB wurden im Jahresverlauf 2021 nahezu gänzlich in den großen und stabilen Weltreservewährungen, die im SZR-Währungskorb des IWF abgebildet sind, veranlagt. Darüber hinaus fand eine Aufstockung der Aktienmarktveranlagung innerhalb der als riskanter eingeschätzten Veranlagungen statt, die unter Fremdverwaltung stehen. Externe Mandate vergibt die OeNB im Rahmen eines mehrstufigen Ausschreibungsprozesses. Mit der Erhöhung der Aktienquote wurde den Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Niedrigzinsumfeld bei Euro-Veranlagungen Rechnung getragen. Ziel der Neuausrichtung ist eine Stärkung der Robustheit der Veranlagung und eine weitere Verbesserung des erwarteten Risiko-Ertragsverhältnisses in Zeiten erhöhter Finanzmarktvolatilität.
Die Herausforderungen der Pandemie und des Niedrigzinsumfelds haben abermals die Bedeutung einer ausgewogenen Allokation der Bestände im OeNB-Reservemanagement verdeutlicht. Insbesondere die diversifizierende Wirkung der Fremdwährungsveranlagungen hat sich 2021 als wichtige Komponente erwiesen. Während die Veranlagung in Euro denominierte Staatsanleihen aufgrund der steigenden Renditen eine negative Performance aufwies, profitierten die Fremdwährungsmandate von der Euro-Schwäche. Dadurch konnte die Veranlagung in festverzinsliche Wertpapiere des Eigenbestandes an Währungsreserven, die sich sowohl aus Euro- als auch aus Fremdwährungsbeständen zusammensetzt, eine deutlich positive Performance von rund 1,3% verzeichnen.
Ein kräftiges Plus wurde bei den fremdverwalteten Veranlagungsbeständen erwirtschaftet, wodurch sich ihr Wert 2021 um über 11% erhöhte und es zu einem deutlichen Anstieg der Bewertungsgewinne kam.
Die OeNB-Goldreserven (Grafik 11) übertrafen aufgrund der positiven Wertentwicklung des Goldpreises gegenüber dem Euro von rund +4% den Rekordwert des Vorjahrs abermals und stiegen wertmäßig auf über 14 Mrd EUR.
Nachhaltiges Investieren gewinnt an Bedeutung
Die OeNB berücksichtigt im Rahmen ihres Risikomanagements bereits seit vielen Jahren spezifische Nachhaltigkeitskriterien. Seit 2011 müssen externe Vermögensverwalter, die für die OeNB Veranlagungen durchführen, Unterzeichner der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für nachhaltiges Investieren ( Principles for Reponsible Investment ) sein. Diese Prinzipien umfassen neben den Aspekten Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) − Stichwort ESG − einen verantwortungsvollen Umgang mit Offenlegungspflichten und Eigentümerpolitik. Darüber hinaus hat die OeNB in ausgewählten Anlageklassen im Bereich der externen Mandate Vorgaben hinsichtlich Treibhausgasemissionen implementiert. Dadurch sollen die externen Vermögensverwalter angeregt werden, Nachhaltigkeitskriterien (Fachleute sprechen hier von Sustainable and Responsible Investment, SRI) bzw. ESG-Kriterien systematisch in ihren Investmentprozess zu integrieren. Zusätzlich wurden im Eigenmanagement verstärkt Wertpapiere mit entsprechenden Qualitätsmerkmalen angekauft. Basierend auf den Erfahrungen wird – im Einklang mit den bewährten Verfahren – die Anwendung von SRI-Kriterien für eigenverwaltete und fremdverwaltete Vermögensbestände ausgebaut. Für das Jahr 2022 und darüber hinaus ist eine Weiterentwicklung in den folgenden drei wesentlichen Teilbereichen vorgesehen:
- Erweiterte Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den Investmentprozess;
- Berücksichtigung von SRI/ESG-Kriterien in der Erweiterung der Systemlandschaft sowie in der Datenversorgung;
- Verstärktes Investment in grüne bzw. nachhaltige Anleihen.
Auch im Rahmen des Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) soll es in Zukunft im Bereich der nichtgeldpolitischen Portfolios zu einer vermehrten und harmonisierten Einbindung von Nachhaltigkeitskriterien kommen. Darüber hinaus ist die Offenlegung klimarelevanter Aspekte in den nicht geldpolitischen Portfolios innerhalb der nächsten zwei Jahre Ziel des ESZB und somit auch der OeNB. Dies wurde durch eine offizielle Pressemitteilung der EZB Anfang Februar 2021 bekräftigt.
Environmental, Social and Governance (ESG)
ESG steht für Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Der englische Begriff ist international in Unternehmen und bei Finanzdienstleistern etabliert. ESG-Kriterien bezeichnen ökologische und soziale Kriterien sowie Aspekte der guten Unternehmensführung, die bei unternehmerischen Entscheidungen sowie bei Firmenanalysen beachtet bzw. bewertet werden. Neben Ratingagenturen für Nachhaltigkeit integrieren auch zahlreiche Investierende ESG-Kriterien in ihre Analysen von Wertpapieren, z. B. zur Einhaltung der von den Vereinten Nationen unterstützten Prinzipien für verantwortliches Investieren.
Der Klimawandel betrifft auch die Kernaufgaben der OeNB
Naturkatastrophen im benachbarten Ausland sowie Extremwetterereignisse in Österreich erinnerten im Jahr 2021 daran, dass der Klimawandel bereits in der Gegenwart angekommen ist (Grafik 12). Im November 2021 einigte sich die Weltklimakonferenz in Glasgow darauf, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. Ein paar Monate zuvor präsentierte die Europäische Kommission neue Maßnahmen, um die Treibhausgasemission bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 zu senken. Bis zum Jahr 2050 soll Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt werden. Auch volkswirtschaftliche Auswirkungen des Klimawandels und Klimaschutzes sind bereits wahrnehmbar: So stehen etwa die 2021 rasch gestiegenen Emissionshandelspreise vermutlich in Zusammenhang mit dem jüngsten Energiepreisschub und der derzeit erhöhten Inflation.
Der Klimawandel stellt die Geldpolitik vor neue Herausforderungen, wie eine OeNB-Studie aufzeigt. 2 Im Mittelpunkt stehen dabei die vielfältigen Risiken der globalen Erwärmung und entsprechender Gegenmaßnahmen für die Preis- und Finanzmarktstabilität. Notenbanken müssen solche Auswirkungen in ihrer Geldpolitik berücksichtigen. Der Klimawandel kann den geldpolitischen Spielraum einschränken, die Unsicherheit über die künftige Wirtschaftsentwicklung erhöhen und die Notenbankbilanzen in Mitleidenschaft ziehen. Ohne das Preisstabilitätsziel zu beeinträchtigen, unterstützt das Eurosystem mandatskonform die allgemeine Wirtschaftspolitik der Europäischen Union, wozu auch der Umweltschutz zählt.
Hauptverantwortlich für die Klimapolitik sind jedoch Regierungen und Parlamente. Diese können durch CO2-Bepreisung, direkte Regulierungen und Investitionen die Umstellung auf klimaneutrales Wirtschaften effektiver und effizienter vorantreiben. Kostenwahrheit und eine reibungslose Dekarbonisierung verringern auch die Finanzmarktrisiken und erleichtern somit die Bankenaufsichtstätigkeit einer Notenbank. Die operative Geldpolitik kann einen Beitrag leisten, um Klimarisiken zu vermindern. Werkzeuge dafür sind etwa die Neubewertung von Vermögenswerten und Sicherheiten sowie die Anpassung von Kreditgeschäften und Wertpapierkäufen. Nicht zuletzt haben erhöhte Transparenz und Standards Signalwirkung für nachhaltigere Finanzmärkte.
Im Sinn dieser Erkenntnisse beschloss die EZB zur Jahresmitte 2021 einen Maßnahmenplan zur Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten in ihrer geldpolitischen Strategie (siehe auch Kasten 1). Die Maßnahmen sollen im Einklang mit den EU-Initiativen zur Offenlegung und Berichterstattung hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit umgesetzt werden.
Die Forschungstätigkeit der OeNB trägt auch zur Expertise über die Zusammenhänge zwischen Klima und Volkswirtschaft bei. So ergab beispielsweise eine Kurzstudie , dass Österreichs Klimapolitik im EU-Vergleich zurückgefallen ist. 3 Von 1990 bis 2018 nahmen die gesamten Treibhausgasemissionen in Österreich um 1% zu, während sie in den westlichen EU-Mitgliedstaaten insgesamt um 18% sanken. Diese Diskrepanz lässt sich nur zu einem geringen Teil durch die höhere BIP-Entwicklung Österreichs erklären. Haupttreiber ist hingegen der Verkehrssektor angesichts niedrigerer Kraftstoffpreise im Vergleich zu den Nachbarländern. Die ab 2022 geplante CO2-Bepreisung wird den Preisvorteil nur teilweise ausgleichen können, ist jedoch ein erster Schritt, um das Klimaneutralitätsziel der Bundesregierung im Jahr 2040 erreichen zu können.
Die OeNB unterstützt die Finanzwirtschaft beim Umgang mit Risiken und Chancen des Klimawandels. Dabei sind physische Risiken und Übergangsrisiken zu berücksichtigen. Physische Risiken des Klimawandels betreffen etwa Naturkatastrophen, die Produktivität und Vermögenswerte beeinträchtigen können. Übergangsrisiken hingegen entstehen durch abrupte Reaktionen auf den Klimawandel durch Politik, Technologie oder Konsumverhalten, wodurch etwa fossile Investitionen an Wert verlieren. All diese Risiken betreffen die Bonität einzelner Banken und können sogar das gesamte Finanzsystem destabilisieren. Deshalb sind klimabedingte Finanzrisken bereits nach geltender Rechtslage im Risikomanagement zu berücksichtigen.
Andererseits bietet der Klimaschutz für die Finanzwirtschaft auch Chancen durch den enormen Investitionsbedarf für die Energie- und Verkehrswende. Allein in Österreich müssen bis 2030 dreistellige Milliardenbeträge aus öffentlichen und privaten Mitteln mobilisiert werden. Noch ist der Markt für nachhaltige Finanzprodukte (Stichwort ESG-Kriterien) eine Nische, wenn auch eine rasch wachsende. Allerdings belastet häufiges „Greenwashing“ nicht nachhaltiger Finanzprodukte das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger. Es braucht also mehr Transparenz etwa durch verpflichtende und standardisierte Offenlegung zu Nachhaltigkeitsaspekten von (Finanz-)Unternehmen, wie sie der (erneuerte) EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums auch vorsieht.
Die OeNB trägt als Mitglied des „Network for Greening the Financial System“ (NGFS) zu Analysen für mikrofinanzielle Aufsicht, makrofinanzielle Diagnose, Marktförderstrategien und Datenbereitstellung bei. Die OeNB erstellt u. a. Klimastresstests für Banken, beteiligte sich am FMA-Leitfaden über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisken und unterstützt die geplante „Green Finance Agenda“ der Bundesregierung (siehe Kasten 7 sowie Abschnitt „Regulatorische Weiterentwicklungen im Finanzbereich“). Ebenso entwickelt die OeNB eine Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf die Veranlagung ihrer eigenen nichtgeldpolitischen Portfolios in Koordination mit den anderen Notenbanken des Eurosystems (siehe Abschnitt „Nachhaltiges Investieren gewinnt an Bedeutung“). Nicht zuletzt kann die OeNB auf jahrzehntelange Erfahrung in ihrem betriebsökologischen Umweltmanagement zurückblicken, das laufende Verbesserungen im ökologischen Fußabdruck im Sinne des Ziels effektiver Klimaneutralität bis 2040 nach sich zog (siehe Abschnitt „Umwelterklärung 2021“). Anlässlich des UN-Klimagipfels in Glasgow veröffentlichte die OeNB gemeinsam mit der FMA eine Absichtserklärung über ihren Beitrag für klimafreundliche Finanzmärkte, die alle genannten Bereiche (Geldpolitik, Finanzaufsicht, Veranlagung und Betriebsökologie) umfasst.
Die OeNB plant nun, die nachhaltigkeitsbezogenen Themengebiete (Green Finance, ESG, SRI, Umweltmanagement etc.) zielorientiert voranzutreiben, um bis 2023 ein entsprechendes Reporting zu klimarelevanten Kennzahlen vorzulegen und das interne Klimaschutzmanagement (Carbon Management) im Sinne des CO2-Neutralitätsziels 2040 zu optimieren. Das Direktorium der OeNB etablierte deshalb den organisatorischen Verantwortungsbereich „Klimazielkoordination“ (siehe Abschnitt „Umwelterklärung 2021“).
2 Breitenfellner, A. und W. Pointner. 2021. The impact of climate change on monetary policy. In: Monetary Policy & the Economy Q3/21. OeNB. 59−80.
3 Breitenfellner, A., M. Lahnsteiner und T. Reininger. 2021. Österreichs Klimapolitik: Vom Vorbild zum Nachzügler in der EU. In: Konjunktur aktuell – Dezember 2021. OeNB. 53−58.
Aktive Rolle der OeNB zur Gewährleistung der Finanzmarktstabilität
Aufsicht konzentriert sich auf Resilienz des Bankensektors
Österreichische Banken profitieren vom verbesserten konjunkturellen Umfeld
Dank der wirtschaftlichen Erholung, der vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung der Pandemieeffekte sowie des anhaltenden Kreditwachstums verbesserte sich die Gewinnsituation des österreichischen Bankensektors in den ersten drei Quartalen 2021 deutlich. So sanken die Risikovorsorgen, die im Jahr 2020 stark erhöht worden waren, um etwas mehr als drei Viertel auf 0,5 Mrd EUR und erhöhten dadurch den Gewinn (im Vergleich zum Vorjahr) um mehr als das Doppelte auf 5,9 Mrd EUR. Damit wurden auch die in einem günstigen makrofinanziellen Umfeld erzielten Gewinne der Jahre 2017 bis 2019 übertroffen.
Das verbesserte operative Ergebnis (ohne Risikokosten) war allerdings stark durch Bewertungs- und Einmaleffekte getrieben. Trotz des anhaltend hohen Kreditwachstums gegenüber Nichtbanken (+4,5% im Jahresvergleich im November 2021) stieg das Zinsergebnis auch aufgrund des Niedrigzinsumfelds nur verhalten um 1,1% an.
Die Kreditqualität blieb auf hohem Niveau stabil. Der Anteil notleidender Kredite lag im September 2021 bei historisch niedrigen 1,8%. Kreditrisikoindikatoren mit Vorlaufeigenschaften (wie bspw. das Ausmaß der gemäß IFRS 9 unter Stufe 2 klassifizierten Kredite sowie Forbearance-Aktivitäten) deuten allerdings auf zunehmende Herausforderungen hin. Zudem signalisieren die steigenden Insolvenzen im zweiten Halbjahr 2021 eine mögliche Verschlechterung (siehe auch Abschnitt „Nationale Aufsichtsinstitutionen und europäische Bankenaufsicht arbeiten gemeinsam an Stabilität im Bankensektor“).
Forbearance
Forbearance umfasst jede Art von Zugeständnissen, die zugunsten von Kreditnehmern aufgrund sich abzeichnender oder bereits eingetretener finanzieller Schwierigkeiten gemacht werden. Solange damit nur kurzfristige finanzielle Engpässe überbrückt werden, ist dieses Verhalten unbedenklich. Werden damit allerdings systematisch Kreditwertberichtigungen auf Bankenseite vermieden, kann es zu einer Unterschätzung des Kreditrisikos und einer Überschätzung der Risikotragfähigkeit einer Bank kommen.
Bei den österreichischen Tochterbanken in Zentral-, Ost- und Südosteuropa (CESEE) 1 zeigte sich ein ähnliches Bild. Ihr aggregiertes Periodenergebnis (nach Steuern) belief sich in den ersten drei Quartalen 2021 auf 2,3 Mrd EUR und stieg damit im Vorjahresvergleich um 44% an, was großteils auf den Rückgang der Risikokosten zurückzuführen ist.
Die Kreditvergabe der österreichischen Banken war weiterhin durch die Hypothekarkreditvergabe an inländische private Haushalte getrieben. Die Hypothekarkredite stiegen im November 2021 um 6,8% gegenüber dem Vorjahr (Stand: 128,8 Mrd EUR) und übertrafen das Wachstum bei den Unternehmenskrediten (+5,5%; Stand: 180,6 Mrd EUR), das sich zuletzt beschleunigte.
Mikro- und makroprudenzielle Aufsicht
Die mikroprudenzielle Aufsicht ist für die laufende Aufsicht von Einzelbanken zuständig und überprüft im Wesentlichen die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Kriterien und der Resilienz der Geschäftsmodelle. Die OeNB hat national und in der europäischen Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism – SSM) eine weitreichende Verantwortung inne. Das zentrale Instrument ist der aufsichtliche Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP). Darin werden alle Feststellungen der Aufsicht für das jeweilige Jahr zusammengefasst und die wesentlichen Erkenntnisse der Bank zur Verbesserung aufgetragen. Die makroprudenzielle Aufsicht beschäftigt sich mit der Analyse und Reduktion von Systemrisiken im österreichischen Finanzsystem. Systemrisiken können das gesamte Finanzsystem oder Teile davon stören und somit schwerwiegende negative Auswirkungen im Finanzsystem aber auch in der Realwirtschaft nach sich ziehen. Die makroprudenzielle Aufsicht ist ein nationales Mandat; die OeNB nimmt eine zentrale Rolle ein.
Die Bemühungen der Banken sowie die mikro- und makroprudenziellen Maßnahmen in der Vergangenheit haben nicht nur die Eigenmittelausstattung erhöht, sondern in weiterer Folge auch die Finanzmarktstabilität in Österreich gestärkt. Der Bankensektor konnte während des bisherigen Pandemieverlaufs eine stabile und zentrale Rolle zur Aufrechterhaltung der Liquidität des österreichischen Unternehmenssektors gewährleisten. Die (konsolidierte) harte Kernkapitalquote (CET1) der Banken stieg auf 15,8% (+0,18 Prozentpunkte gegenüber September 2020), was u. a. auch auf die aufsichtliche Empfehlung zur Gewinneinbehaltung zurückgeführt werden kann (siehe auch Abschnitt „Auslaufen der regulatorischen und aufsichtlichen Anpassungen und Erleichterungen aufgrund COVID-19“). Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) stieg auf 7,6% (+46 Basispunkte). Darüber hinaus verfügen die österreichischen Banken über eine solide Liquiditätsausstattung. Diese wurde durch begünstigte Refinanzierungsfazilitäten des Eurosystems zusätzlich gestärkt, die auch die Profitabilität der Banken erhöhten. Die stärkere lokale und ausgewogene Refinanzierung der österreichischen Tochterbanken in CESEE (Einhaltung des Nachhaltigkeitspakets ) besteht fort. Die Fremdwährungskredite in Österreich und CESEE waren weiter rückläufig und stellen kein Systemrisiko mehr dar.
Diese positiven Entwicklungen schlugen sich auch in den Einschätzungen internationaler Finanzinstitutionen sowie von Ratingagenturen nieder. So attestierte der IWF in seiner Artikel-IV-Konsultation 2021 dem österreichischen Finanzsystem Krisenfestigkeit, auch während der COVID-19-Pandemie.
Unsicherheiten und strukturelle Herausforderungen bedingen weiterhin umsichtiges Verhalten
Die pandemiebedingten Unsicherheiten sowie strukturelle Herausforderungen in Hinblick auf die Effizienz des österreichischen Bankensektors bleiben trotz der positiven Entwicklungen in den ersten drei Quartalen 2021 weiter aufrecht. Darüber hinaus bestehen die in diesem Umfeld erhöhten Kreditrisiken sowie die mit dem Niedrigzinsumfeld verbundenen Risiken fort.
Zur Gewährleistung eines stabilen, funktionsfähigen Bankensektors, der auch in einem krisenhaften Umfeld seiner Kernfunktion, der Versorgung der Realwirtschaft mit Krediten und Finanzdienstleistungen, nachkommt, ist daher weiterhin Zurückhaltung bei der Gewinnverwendung zu üben, um die Kapitalbasis nachhaltig zu stärken. Zentral ist die Einhaltung nachhaltiger Kreditvergabestandards, insbesondere bei Wohnimmobilienkrediten. 2
Vorausschauende makroprudenzielle Maßnahmen tragen zur Stärkung der Finanzmarktstabilität in Österreich bei
OeNB-Analysen zeigen, dass die starke Dynamik auf dem österreichischen Wohnimmobilienmarkt 2021 unvermindert anhielt. Der Immobilienmarkt ist weiterhin durch hohes Preis- und Kreditwachstum, Kreditzinsen auf Tiefstständen, durch starken Wettbewerb und niedrige Zinsmargen in Verbindung mit hohen Schuldendienst- und Beleihungsquoten gekennzeichnet. Der Anteil der variabel verzinsten Kredite ist zwar in den letzten Jahren deutlich gesunken, ein großer Teil bleibt jedoch gegenüber kurzfristigen Zinsänderungen verwundbar. Auf Basis einer umfassenden OeNB-Analyse der Systemrisiken stellte das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) in der 30. Sitzung am 13. Dezember 2021 fest, dass der Leitlinie zur nachhaltigen Hypothekarkreditvergabe nicht in ausreichendem Ausmaß entsprochen wird.
Im Fall einer Immobilienkrise besteht daher das Risiko einer Störung des Finanzsystems mit negativen Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Die OeNB erachtet daher kreditnehmerbezogene Instrumente zur Begrenzung der Systemrisiken aus der Immobilienfinanzierung als adäquat. Auch internationale Organisationen wie bspw. der Europäische Rat für Systemrisiken (ESRB) 3 , die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) und der IWF empfehlen den Einsatz von kreditnehmerbezogenen Maßnahmen in Österreich (siehe auch Kasten 6).
Kreditnehmerbezogene makroprudenzielle Instrumente
Die „kreditnehmerbezogenen Instrumente“ der makroprudenziellen Aufsicht zielen darauf ab, systemische Risiken aus der Immobilienfinanzierung zu begrenzen. Sie stellen u. a. auf die Überschuldung von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern bzw. die Ausfallswahrscheinlichkeit von Krediten sowie die Verluste bei ausgefallenen Krediten ab. Dadurch sollen die damit verbundenen negativen Auswirkungen für Kreditnehmende und Banken und letztlich für die Finanzmarktstabilität begrenzt werden. Wesentliche Indikatoren sind hier die Beleihungsquote, die Schuldendienstquote und die Schuldenquote.
Die OeNB hat darüber hinaus ihre Überwachungstätigkeit im Hinblick auf gewerbliche Immobilienfinanzierungen verstärkt. Mit der OeNB-Meldeverordnung zur Erfassung von Daten für die Erstellung von Gewerbeimmobilienindikatoren (siehe „Meldeverordnung GIMPI“ ) ist ein wichtiger Grundstein für die Verbesserung der Datenlage, insbesondere zur Preisentwicklung von Gewerbeimmobilien, gelegt. Allerdings werden diesbezügliche Daten erst in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen.
Auf Basis der Analyse der OeNB im Rahmen der jährlichen Überprüfung der systemrelevanten Institute (O-SII) in Österreich hat das FMSG seine Empfehlung für den O-SII-Puffer erneuert. Sowohl der Kreis der identifizierten Institute als auch die Pufferhöhen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Der O-SII-Puffer adressiert die Risiken, die von einer Fehlfunktion eines systemrelevanten Instituts auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft ausgehen. So wurde ein O-SII-Puffer für sieben Banken sowohl auf konsolidierter als auch auf unkonsolidierter Ebene empfohlen.
Der Systemrisikopuffer zur Adressierung struktureller Systemrisiken wurde zuletzt im Jahr 2020 evaluiert, 2021 gab es daher keine Veränderungen. Durch die per 29. Mai 2021 erfolgte Umsetzung der EU-Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD V) wurden der O-SII-Puffer und der Systemrisikopuffer additiv, während bis dahin nur der jeweils höhere der beiden Puffer zur Anwendung gelangte. 4
Darüber hinaus gilt es, auch den zyklischen Risiken des österreichischen Bankensektors Rechnung zu tragen. Der zu diesem Zweck vorgesehene Antikzyklische Kapitalpuffer (AZKP) wurde im Jahr 2021 im Sinne der FMSG-Empfehlung bei 0% der risikogewichteten Aktiva belassen. Die Lücke zwischen dem Verhältnis von Kreditvolumen und Bruttoinlandsprodukt („Kredit-BIP-Lücke“) und dessen Trend ist zwar nach wie vor positiv, ist aber mit der Erholung des Wirtschaftswachstums im zweiten Quartal 2021 geschrumpft (Grafik 14). Jedoch weisen neben der Kredit-BIP-Lücke auch weitere Zusatzindikatoren auf eine Fehlbepreisung von Risiken hin. Für die weitere Beurteilung der Notwendigkeit, einen höheren AZKP zu empfehlen, ist wesentlich, ob sich im Zuge der wirtschaftlichen Erholung die Verbesserung der für den AZKP relevanten Indikatoren nachhaltig fortsetzt, und ob kreditnehmerbezogene Maßnahmen die Risiken aus dem Kreditzyklus effektiv reduzieren können.
Fünf Fragen und Antworten zu makroprudenziellen Maßnahmen in der privaten Wohnimmobilienfinanzierung
Wie können systemische Risiken im Zusammenhang mit der privaten Wohnimmobilienfinanzierung entstehen?
In zahlreichen Ländern sind steigende Wohnimmobilienpreise und Hypothekarkreditvergabe Frühwarnindikatoren für eine Immobilienkrise gewesen. Typische Krisenfaktoren waren sehr niedrige Kreditzinsen und hoher Wettbewerb zwischen den Banken als Auslöser für deutlich sinkende Margen und zunehmende Risikotoleranz bei Immobilienkrediten. Diese Dynamik aus steigenden Preisen, gelockerten Kreditvergabestandards und dynamischem Kreditwachstum kann eine Überhitzung des Wohnimmobilienmarktes zur Folge haben. Dies kann – sobald eine Preiskorrektur einsetzt – zu Kreditausfällen und Verlusten bei Banken und in der Folge zu einer starken Zunahme der Verwertung der Sicherheiten, bei gleichzeitiger Reduktion der Nachfrage führen. Damit verstärkt sich der Abwärtsdruck auf die Preise und die Immobilienkrise verschärft sich.
Wie schätzt die OeNB das Systemrisiko der Wohnimmobilienfinanzierung in Österreich ein?
Die OeNB stellt in ihrer umfassenden Systemrisikoanalyse fest, dass die steigenden systemischen Risiken zu einer Störung im österreichischen Finanzsystem insgesamt oder von Teilen des Finanzsystems führen können, die schwerwiegende negative Auswirkungen im Finanzsystem und in der Realwirtschaft nach sich ziehen können. Im Fall einer Immobilienkrise besteht das Risiko einer Störung des Finanzsystems. Risikomindernde Elemente – wie ein gut entwickelter Mietmarkt mit einem hohen Anteil gemeinnütziger Anbieter, eine im internationalen Vergleich relativ geringe Bedeutung von kreditfinanziertem Immobilienerwerb zur privaten Weitervermietung und im internationalen Vergleich hohe Einkommen und Vermögen sowie eine vergleichsweise geringe Verschuldung der österreichischen Haushalte – fließen in diese Analyse ein.
Zu ähnlichen Einschätzungen kommen internationale Organisationen wie bspw. der Europäische Rat für Systemrisiken (ESRB), die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) und der Internationale Währungsfonds (IMF), die folglich auch den Einsatz von kreditnehmerbezogenen Maßnahmen in Österreich empfehlen.
Welche Initiativen wurden zur Adressierung der Risiken in Österreich bereits gesetzt und wie effektiv waren sie?
Die OeNB hat in der Vergangenheit bereits verstärkt auf die Bedeutung der Einhaltung nachhaltiger Kreditvergabestandards hingewiesen und vor potenziellen negativen Folgen für die Finanzmarktstabilität gewarnt. Dem hat sich auch das FMSG angeschlossen und bereits im Jahr 2018 eine Empfehlung für nachhaltige Kreditvergabestandards kommuniziert: In der Regel sollen mindestens 20% an Eigenmitteln in eine Immobilienfinanzierung eingebracht werden, der Schuldendienst soll nicht höher als 30% bis 40% des Haushaltsnettoeinkommens sein und die Laufzeiten sollten 35 Jahre nicht überschreiten (inklusive Berücksichtigung der Einkommensentwicklung im Lebenszyklus, bspw. verringertes Einkommen nach Pensionsantritt).
Ein großer Teil der neuvergebenen Immobilienkredite wird nach wie vor mit überhöhten Schuldendienst- und Beleihungsquoten vergeben. Der FMSG-Leitlinie zur nachhaltigen Hypothekarkreditvergabe wird daher noch nicht in ausreichendem Ausmaß entsprochen.
Welche Instrumente stehen der makroprudenziellen Aufsicht in Österreich zur Verfügung?
Die OeNB erachtet rechtlich bindende kreditnehmerbezogene Maßnahmen im Sinne nachhaltiger Kreditvergabestandards als notwendig und adäquat. Die Grundlage bilden Instrumente nach § 23h BWG. Die OeNB wird gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag einen Vorschlag für eine konkrete FMSG-Empfehlung an die FMA ausarbeiten mit der Intention, rechtlich verbindliche Maßnahmen möglichst ab Mitte 2022 in Kraft treten zu lassen. Zu den möglichen Maßnahmen zählen Obergrenzen für eine Reihe makroprudenzieller Kennzahlen wie Beleihungsquote, Schuldendienstquote, Verschuldungsquote und Laufzeitenbeschränkung. Weiters sind Amortisationsanforderungen, Differenzierung nach Geografie, Art der Finanzierung und Ausnahmekontingente möglich.
Welche Instrumente haben Aufsichtsbehörden in anderen Ländern eingesetzt?
In der EU haben mittlerweile sehr viele Staaten auf die steigenden Systemrisiken aus der Wohnimmobilienfinanzierung reagiert. Die meisten Staaten setzen dabei auf rechtlich bindende Maßnahmen (z. B. Estland, Irland, Litauen, Niederlande, Polen, Schweden, Slowakei), andere auf Empfehlungen (z. B. Belgien, Frankreich, Portugal). In der Regel haben die Mitgliedstaaten ein konkretes Maßnahmenpaket (z. B. Schuldendienstquoten- und Laufzeit-Beschränkung) mit Obergrenzen für Kennzahlen verbunden mit einem Ausnahmekontingent implementiert. Besonders früh haben jene Mitgliedstaaten kreditnehmerbezogene Maßnahmen gesetzt, die in der Finanzkrise 2008/09 ein Platzen von Immobilienpreisblasen mit in der Regel sehr hohen gesamtwirtschaftlichen Kosten erlebt haben (z. B. Lettland). Im Jänner 2022 hat Deutschland ein makroprudenzielles Maßnahmenpaket (u. a. Aktivierung des AZKP, Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers betreffend Wohnimmobilienfinanzierung) angekündigt. Wenige Länder haben noch keine Maßnahmen gesetzt (z. B. Griechenland, Italien, Spanien).
Nationale Aufsichtsinstitutionen und europäische Bankenaufsicht arbeiten gemeinsam an Stabilität im Bankensektor
Der 2014 gegründete Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) ist die Grundlage für eine einheitliche europäische Bankenaufsicht und trug seit Inkrafttreten wesentlich zur Verbesserung der Kapital- und Liquiditätssituation des europäischen Bankensektors nach der Finanzkrise 2008/09 bei. Die OeNB und die FMA übernehmen im Rahmen der Bankenaufsicht weiterhin wesentliche Aufgaben im Bereich der Aufsicht über die direkt von der EZB beaufsichtigten bedeutenden Institute, und haben im Rahmen der Aufsicht über das Gesamtsystem des SSM die unmittelbare Zuständigkeit für weniger bedeutende Institute. Ende 2021 waren europaweit 115 Institute als bedeutend eingestuft, davon sieben in Österreich 5 . Auf österreichischer Ebene ist die Addiko Bank AG im Rahmen der engen Zusammenarbeit mit Kroatien im Oktober 2020 neu hinzugekommen.
Während der COVID-19-Pandemie hat sich die Kapitalsituation der bedeutenden österreichischen und europäischen Institute bei gleichzeitiger Zunahme der Bilanzsummen weiter verbessert (siehe auch Abschnitt „Österreichische Banken profitieren vom verbesserten konjunkturellen Umfeld“). Eine pandemiebedingte Erhöhung des Kreditrisikos der bedeutenden österreichischen Institute hat sich in den klassischen Indikatoren aufgrund der getroffenen Unterstützungsmaßnahmen für die Realwirtschaft bisher nicht gezeigt (z. B. notleidende Kredite). Eine Betrachtung von vorausschauenden Indikatoren wie der Stufenklassifizierung gemäß IFRS 9 (International Financial Reporting Standards) zeigt, dass der Anteil des Kreditvolumens auf Stufe 2/IFRS 9 in Relation zum gesamten Kreditvolumen bei den bedeutenden österreichischen Instituten im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch ist (siehe Grafik 15, Daten für das dritte Quartal 2021). Mit Stufe 2 werden Kredite klassifiziert, bei denen seit Vergabe ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos eingetreten ist, die aber noch nicht notleidend sind. Der Grund für den vergleichsweise hohen Anteil an Stufe-2-Krediten bei den bedeutenden österreichischen Institutionen scheint vor allem an einer konservativen Bewertung der Risiken zu liegen, da im europäischen Vergleich die Kreditrisikokosten ebenso wie die Quote an notleidenden Krediten niedrig sind und die Risikovorsorge überdurchschnittlich hoch ist.
Vor-Ort Prüfungen mit Fokus auf Kreditrisiko
Im Laufe des Jahres 2021 wurden in Österreich eine Reihe von Vor-Ort-Prüfungen durchgeführt, wobei pandemiebedingt nicht zur Gänze vor Ort gearbeitet werden konnte. Bei bedeutenden Instituten etwa standen Gewerbeimmobilien sowie Unternehmens- und KMU-Finanzierungen im Fokus der Prüftätigkeit. Im Sinne der SSM-weiten Koordination wurde dabei auf eine harmonisierte Vorgangsweise und gemeinsam entwickelte Methoden gesetzt, beispielsweise auf eine standardisierte Überprüfung von Einzelkreditengagements und einheitliche Modelle zur Überprüfung der bankspezifischen IFRS 9-Berechnungen. Somit soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse in den geprüften Instituten vergleichbar sind. Obwohl diese Aktivitäten noch über das Jahr 2022 weiterlaufen werden, zeigen erste Ergebnisse eine sehr heterogene Herangehensweise der Banken in den betroffenen Themengebieten, wie etwa im Bereich der Kreditrisikomanagementprozesse und -methoden sowie in der IFRS 9-Modellierung, insbesondere betreffend die Berücksichtigung von COVID-19-Aspekten.
OeNB und FMA legen gemeinsame Aufsichtsschwerpunkte fest
Die OeNB und die FMA definierten auch 2021 ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das nächste Jahr. Die Schwerpunkte in der Bankenaufsicht liegen 2022 demnach auf folgenden Themen: 1) COVID-19-Maßnahmen, um die Stabilität und Resilienz des österreichischen Bankenmarkts durch geeignete Früherkennungsmaßnahmen und transparente Kommunikation im COVID-19-Umfeld weiter zu stärken, 2) Digitalisierung und ICT-Risiken (Information, Communication & Technology), 3) ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance), um insbesondere Klimarisikoaspekte stärker zu berücksichtigen, 4) Regulierung, zwecks kontinuierlicher Anpassung der aufsichtlichen Methoden, Prozesse und Tools an neue Regelungen und Erkenntnisse, 5) Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle und 6) Risiken der Immobilienfinanzierung. Inhaltlich sind die dargestellten Ziele in Verbindung mit den Aufsichtsschwerpunkten des SSM für 2022 sowie den Schwerpunkten der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) zu sehen.
Regulatorische Weiterentwicklungen im Finanzbereich
Im Oktober 2021 hat die Europäische Kommission ihr „ Bankenpaket 2021 “ vorgelegt, einen Legislativvorschlag für Änderungen der Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR III) und der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive – CRD VI). Der wesentliche Teil dieses Legislativvorschlags betrifft die Umsetzung des global vereinbarten finalen Basel III-Rahmenwerks in der EU, das primär auf eine Stärkung des risikobasierten Ansatzes in der Bankenregulierung abzielt. Dies soll durch die Erhöhung der Risikosensitivität im Kreditrisikostandardansatz (KSA) sowie einer konservativeren Anwendung von bankinternen Verfahren zur Quantifizierung von Risiken (Internal Rating Based – IRB) erreicht werden, letzteres insbesondere durch die Einführung eines sogenannten Output-Floors, der die mittels IRB ermittelten Risikogewichte im Vergleich zum KSA auf 72,5% beschränkt. Bestehende EU-Spezifika (z. B. KMU- und Infrastruktur-Unterstützungsfaktor) sollen weiterhin aufrecht bleiben. Für kleine, nicht komplexe Institute werden zusätzliche Erleichterungen, insbesondere im Bereich der Offenlegung, vorgeschlagen.
Basel III
Bei den Basler Standards handelt es sich um ein vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision – BCBS) entwickeltes Rahmenwerk zur globalen Bankenregulierung. Der erste Teil des Basel III-Pakets wurde im Jahr 2010 als Reaktion auf die Finanzkrise 2008/09 verabschiedet und enthielt insbesondere Neuerungen in den Bereichen Eigenkapital, Liquidität und Verschuldensquote. Im Fokus der Basel III-Finalisierung, die erst im Jahr 2017 verabschiedet wurde, steht hingegen die Berechnung der risikogewichteten Aktiva bzw. deren Untergrenze. Als Anwendungsbeginn des letzten Teilpakets der Basel III-Standards ist der 1. Januar 2023 vorgesehen.
Die CRR III soll gemäß dem Legislativvorschlag der Europäischen Kommission am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Aufgrund zahlreicher Ausnahme- bzw. Einschleifregelungen wird das finale Basel III-Rahmenwerk allerdings erst ab 2030 bzw. 2033 vollständig in der EU gelten. Nach Einschätzung der Europäischen Kommission führt ihr Legislativvorschlag – nicht zuletzt aufgrund diverser EU-spezifischer Regelungen – zu einem Anstieg der Mindestkapitalanforderungen bei EU-Banken zwischen 0,7% bis 2,7% 2025 und zwischen 6,4% bis 8,4% nach vollständiger Geltung ab 2030. Vor dem Hintergrund interner Berechnungen ist davon auszugehen, dass österreichische Banken im EU-Vergleich weniger stark von den Auswirkungen betroffen sein werden.
Außerdem findet sich im Legislativvorschlag eine stärkere Berücksichtigung von Risiken in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), die u. a. das Meldewesen, den Stresstest sowie die aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesse (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) betreffen. Anfang Juli 2021 wurde auch die neue Strategie der Europäischen Kommission zu Sustainable Finance veröffentlicht, die von hoher regulatorischer Relevanz und ein Wegweiser für diesbezügliche Initiativen in der EU ist. Weiters gab das Network for Greening the Financial System (NGFS) zur UN-Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 eine Deklaration ab, die von der OeNB und der FMA in einer gemeinsamen individuellen Absichtserklärung unterstützt wurde. Diese legt auch ihre aufsichtlichen Aktivitäten im Klimabereich dar (siehe auch Kasten 5).
Regulatorische Weiterentwicklungen sind zudem in Zusammenhang mit der fortschreitenden Digitalisierung des Finanzsektors erforderlich. So wurde von der Europäischen Kommission im September 2020 das Digital Finance Package präsentiert, wodurch Innovationen am Finanzdienstleistungsmarkt umfassend reguliert und gleichzeitig die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU in diesem Bereich sichergestellt werden soll. Durch den Verordnungsentwurf zu Markets in Crypto Assets (MiCA) sollen die Krypto-Märkte und entsprechende Dienstleistungsunternehmen in der EU einer einheitlichen Regelung unterworfen werden. Der Vorschlag für ein Distributed Ledger Technology Pilot Regime stellt einen ersten Versuch dar, dezentrale digitale Marktinfrastrukturen inklusive Transaktionen und Settlements (ähnlich Blockchain) zu regulieren. Der vorgeschlagene Digital Operational Resilience Act (DORA) soll zur Betriebsstabilität und Resilienz digitaler Systeme im Finanzsektor beitragen. Nach der im November 2021 erfolgten Einigung im Rat der Europäischen Union werden diese Legislativvorschläge zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission („Trilog“) verhandelt und sollen voraussichtlich im Jahr 2023 in Kraft treten.
Angesichts des rasanten technologischen Fortschritts im Zahlungsverkehr entwickelt das Eurosystem auch den Aufsichtsrahmen für Zahlungssysteme kontinuierlich weiter. Nach den Cyber Resilience Oversight Expectations (CROE), die seit 2019 die Grundlage für die operative Resilienz von Zahlungssystemen bilden, hat der EZB-Rat im November 2021 das neue Oversight Framework for Electronic Payment Instruments, Schemes and Arrangements (PISA) verabschiedet. Damit werden die bestehenden Aufsichtsgrundlagen für Kartenzahlungssysteme (z. B. VISA, MasterCard) und Überweisungsformate (SEPA) auch auf innovative Instrumente (z. B. Wallets oder kryptobasierte Zahlungsformen) ausgedehnt.
Die österreichische Einlagensicherung (EiSi) hat auch 2021 Verlässlichkeit und Vertrauenswürdigkeit bewiesen. Im Jahr 2021 kam es zum dritten Einlagensicherungsfall 6 seit dem Frühjahr 2020 – in einer pandemiebedingt wirtschaftlich unsicheren Phase – ohne dass diese Einlagensicherungsfälle zur Verunsicherung der Sparerinnen und Sparer oder zu negativen Ansteckungseffekten auf andere Banken führten. Alle Fälle traten unabhängig voneinander auf und waren auf idiosynkratische Ursachen zurückzuführen. Mit dem Austritt der Raiffeisenbanken aus der Einlagensicherung Austria (ESA) ist die Österreichische Raiffeisen Sicherungseinrichtung (ÖRS) als dritte Sicherungseinrichtung (neben der S-Haftung als Betreiber des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystems des Sparkassensektors) seit Dezember 2021 operativ tätig.
Auslaufen der regulatorischen und aufsichtlichen Anpassungen und Erleichterungen aufgrund COVID-19
Der Bankensektor war auch 2021 mit pandemiebedingten Herausforderungen konfrontiert. Die im Jahr 2020 zu diesem Zwecke geschaffenen aufsichtlichen und regulatorischen Erleichterungen zielten primär darauf ab, Banken bei der Finanzierung der Realwirtschaft zu unterstützen. Insbesondere die EZB bzw. der SSM, die EBA und die Europäische Bankenabwicklungsbehörde (Single Resolution Board – SRB) beschlossen Anpassungen in ihren Aufsichtsprozessen, die in Österreich auch von der FMA und der OeNB umgesetzt wurden. Im Jahr 2021 liefen einige dieser Erleichterungen aus (z. B. operative Erleichterungen sowie EBA-Leitlinien zu gesetzlichen und nichtgesetzlichen Moratorien).
Die Empfehlungen des ESRB und der EZB zur Beschränkung von Dividendenausschüttungen bei Banken galten bis 30. September 2021. Die verringerten Anforderungen an Sanierungspläne der Banken wurden im SSM auch 2021 aufrechterhalten. Die seitens der EZB bzw. der FMA geschaffene Möglichkeit, bestimmte Risikopositionen gegenüber Zentralbanken des Eurosystems bei der Berechnung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) auszunehmen, galt bis Ende März 2022. Der von der Europäischen Kommission beschlossene befristete Rahmen für staatliche Beihilfen wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Leverage Ratio
Seit 28. Juni 2021 ist eine Verschuldungsquote (Leverage Ratio) in Höhe von 3% eine verbindliche Mindestanforderung für Banken innerhalb der EU. Diese Quote stellt das aufsichtliche Kernkapital einer Bank (Zähler) ihrem Gesamtengagement (Nenner) gegenüber. Eine geringe Leverage Ratio geht demnach mit einer im Verhältnis zum Kernkapital hohen Verschuldung einher. Die Verschuldungsquote ergänzt die risikobasierten Eigenkapitalanforderungen.
Solide Risikotragfähigkeit österreichischer Banken durch EU-weiten und OeNB-Stresstest bestätigt
Stresstests erlauben eine zukunftsorientierte „Was-wäre-wenn-Betrachtung“ unter Zugrundelegung verschiedener Szenarien. Dabei werden für einen mehrjährigen Beobachtungszeitraum verschiedenste Bankkennzahlen simuliert, um potenzielle Fehlentwicklungen möglichst frühzeitig aufzuspüren. Als eines von mehreren Analyseinstrumenten leisten Stresstests einen Beitrag zur gesamthaften Risikobeurteilung einer Bank sowie des gesamten Bankensektors.
Unter der Schirmherrschaft der EBA wird alle zwei Jahre ein gemeinsamer Stresstest für die bedeutenden Institute durchgeführt. Im Jahr 2021 fand nach einjähriger Verschiebung wieder ein solcher EU-weiter Stresstest statt. Die zu Grunde liegenden makroökonomischen Szenarien standen dabei ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Während das Basisszenario eine rasche wirtschaftliche Erholung vorsah, unterstellte das adverse Szenario eine anhaltende Pandemie für die Jahre 2021 bis 2023 mit weitreichenden staatlichen Eindämmungsmaßnahmen und einer weiteren wirtschaftlichen Kontraktion gegenüber 2020. Die Ergebnisse zeigen, dass der europäische Bankensektor dem adversen Szenario standhalten könnte und die aggregierte harte Kernkapitalquote um 4,9 Prozentpunkte auf ein Niveau von 10,2% abfallen würde. Die österreichischen Banken landen bei dieser Übung im europäischen Mittelfeld.
Die OeNB hat zudem – so wie jedes Jahr – einen nationalen Bankenstresstest durchgeführt. Neben den bedeutenden Instituten wurde das gesamte österreichische Bankensystem erfasst. Im Fokus standen neben Kapital- auch Liquiditäts- und Ansteckungsrisiken. Auch diese Ergebnisse attestieren den heimischen Banken eine solide Risikotragfähigkeit.
Wie in Grafik 16 ersichtlich, weist der österreichische Bankensektor im Aggregat einen Stresstest-Impact von 5,1 Prozentpunkten aus, der überwiegend durch erhöhte Kreditausfälle verursacht wird. Mit einer harten Kernkapitalquote von 11% liegt die Endkapitalisierung trotz der harten Annahmen über dem Ausgangsniveau von vor der Finanzkrise 2008/09, was vor allem dem Kapitalaufbau in den letzten Jahren zu verdanken ist. Daneben profitieren Banken aber auch indirekt von den umfassenden staatlichen Hilfsmaßnahmen, da durch die verringerten Kreditausfälle geringere Risikokosten anfallen.
Erkenntnisse einer OeNB-Pilotstudie zu Klimarisiken: CO2-Preis stellt keine Gefahr für das österreichische Bankensystem dar
Die OeNB führte 2021 eine Pilotstudie zu Klimarisiken durch. Im OeNB-Klimastresstest werden die Effekte einer Emissionsbepreisung auf das österreichische Bankensystem über einen 5-Jahres-Zeithorizont untersucht. Modelliert werden zwei Übergangsszenarien, in denen ein geordneter bzw. ein ungeordneter, disruptiver Anstieg der CO2-Kosten in allen Ländern der Europäischen Union angenommen wird. Der Preis pro Tonne CO2-Äquivalent steigt dabei von 30 EUR auf 130 EUR bzw. von 130 EUR auf 260 EUR und liegt damit auch im geordneten Szenario merklich über derzeit geplanten Maßnahmen.
Die Ergebnisse zeigen, dass der CO2-Preis im disruptiven Szenario in bestimmten Sektoren – vor allem Landwirtschaft und Verkehr – beträchtliche Effekte haben kann. Die Kreditausfallsquoten würden hier stark steigen und insbesondere Banken mit überdurchschnittlich hohen Engagements in diesen Sektoren betreffen. Zudem wären entsprechende Portfolien in Osteuropa aufgrund der höheren Emissionsintensität der Wirtschaft stärker betroffen. Die Ergebnisse müssen vor dem Hintergrund statischer Modellannahmen, die die negativen Effekte der CO2-Bepreisung verstärken, betrachtet werden: So werden u. a. strukturelle Anpassungen auf Angebots- und Nachfrageseite nicht modelliert und Steuerreinahmen aus der CO2-Bepreisung nicht zur Abfederung negativer Effekte eingesetzt.
Die aggregierte harte Kernkapitalquote des österreichischen Bankensystems sinkt im Vergleich zum Basisszenario im geordneten Szenario um 0,7 Prozentpunkte und im ungeordneten Szenario um 2,7 Prozentpunkte über fünf Jahre. Damit ist die Verringerung der Kernkapitalquote selbst im disruptiven Szenario nur etwa halb so hoch wie im regulären Stresstest und würde für die Stabilität des Bankensektors keine Gefahr darstellen.
SSM führt 2022 erstmalig einen Bottom-up-Stresstest für Klimarisiken durch
Der SSM wird im Jahr 2022 ebenfalls erstmalig einen Klimastresstest für die bedeutenden europäischen Institute durchführen. Dabei werden Szenarien und methodische Annahmen zentral vom SSM entwickelt. Im Unterschied zum OeNB-Klimastresstest berechnen die teilnehmenden Kreditinstitute auf Basis der Vorgaben die Ergebnisse selbst. Der Stresstest ist in mehrere Module unterteilt und umfasst einen Fragebogen zu Klimarisiken, eine Berechnung von klimarisikosensitiven Kennzahlen sowie eine Projektion von verschiedenen kurz- und längerfristigen Szenarien, die sowohl physische als auch transitorische Risiken beinhalten. Die Zielsetzung ist eine Analyse möglicher Verwundbarkeiten der Kreditinstitute vor dem Hintergrund zunehmender Klimarisiken. Der SSM-Klimastresstest betont den Lerneffekt und das Sammeln von Erfahrungen durch die Anwendung neuartiger Methoden und wird keine direkten aufsichtlichen Kapitalimplikationen zur Folge haben.
1 In diesem Abschnitt wird die CESEE-Region weiter definiert und schließt Länder wie Russland, die Ukraine und Weißrussland ein.
2 Siehe auch OeNB Financial Stability Report 42 .
3 Siehe ESRB-Empfehlung: Recommendation of the European Systemic Risk Board of 2 December 2021 on medium-term vulnerabilities in the residential real estate sector in Austria (ESRB/2021/11) .
4 Aufgrund der hohen Unsicherheit hat sich das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) daher in seiner 24. Sitzung vom 15. Juni 2020 dafür ausgesprochen, dass es bis Ende 2022 nicht bloß aufgrund der rechtlichen Änderungen zu einer effektiven Puffererhöhung kommen soll.
5 Zum Stichtag 1. November 2021: Addiko Bank AG, BAWAG Group AG, Erste Group Bank AG, Raiffeisen Bank International AG, Raiffeisenbankengruppe OÖ Verbund eGen, Sberbank Europe AG und Volksbank Wien AG. Die aktuelle Liste der SSM-beaufsichtigten Banken findet sich unter: List of supervised entities (as of 1 November 2021) .
6 AutoBank AG. Die beiden anderen Einlagensicherungsfälle waren Anglo Austrian AAB Bank AG und Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG.
Finanzstatistiken bieten erweitertes Leistungsspektrum
OeNB leistet wertvolle Unterstützung mit fundierten statistischen Daten
Wissenschaftlich fundierte, verlässliche Statistiken sind besonders in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen ein unerlässliches Orientierungs- und Steuerungsinstrument für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Glaubwürdigkeit ist im zweiten Jahr der Pandemie, in dem vielfältige Standpunkte und Meinungen im öffentlichen Diskurs häufig mit Fakten vermischt wurden, zu einem wertvollen Attribut geworden. Die OeNB unterstützte in dieser herausfordernden Phase wirtschaftspolitische Entscheidungen durch die Bereitstellung von hochqualitativen Daten, insbesondere zu Kreditmoratorien. Darüber hinaus werden mit der Einführung eines systematischen Data-Governance-Rahmenwerks auch neue strategische sowie organisatorische Maßstäbe für die Verbesserung statistischer Produkte und Services gesetzt. Gleichzeitig wurden neue Produkte wie „ Statistik im Fokus “ mit interaktiven Grafiken eingeführt, die der Öffentlichkeit komplexe, wirtschaftsstatistische Zusammenhänge nahebringen.
Neues Data-Governance-Rahmenwerk optimiert interne und externe Datennutzung
Im Statistikbereich liegt die strategische Zielsetzung der OeNB für den Zeitraum 2020–25 in der Erhöhung der Datenverfügbarkeit und Transparenz sowie der Optimierung der Datennutzung innerhalb und außerhalb der OeNB. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2021 ein Data-Governance-Rahmenwerk entwickelt, das ab 2022 schrittweise ausgerollt werden wird. Zur Optimierung der Datennutzung wird die Datenhaltung anhand der statistischen Produkte – mit denen unterschiedliche Zielgruppen von internationalen Organisationen bis hin zur allgemeinen Öffentlichkeit angesprochen werden – neu ausgerichtet. Begleitend dazu wird in den nächsten Jahren im Rahmen des sogenannten myData-Projekts die Infrastruktur mit dem Aufbau einer modernen Analyseplattform sowie eines Datenkatalogs erweitert. Der Datenkatalog soll Datennutzenden den Zugriff auf Daten im Rahmen des „Selfservice“ erleichtern. Damit wird es einfacher, Projekte im Bereich Data Science und Advanced Analytics voranzutreiben.
Neuerungen im Meldewesen schreiten voran
Zur Vereinfachung des Meldewesens für die Banken im Euroraum hat der EZB-Rat das Projekt IReF (Eurosystem Integrated Reporting Framework) beschlossen. IReF soll letztlich eine im Euroraum harmonisierte Integration verschiedener, statistischer Datenerhebungen bringen und so die Geschäftsbanken entlasten, die Datenqualität steigern sowie die Analyseflexibilität erhöhen. Damit ist IReF eine wesentliche Komponente für die Schaffung eines gesamtintegrierten Meldewesens für Banken, auf dessen Basis letztlich Daten für die Bankenaufsicht und -abwicklung sowie die Geldpolitik harmonisiert erhoben und gleichermaßen genutzt werden sollen. Im ersten Halbjahr 2021 wurde eine IReF-Kosten-Nutzen-Erhebung unter den Daten meldenden, nutzenden und verarbeitenden Stellen durchgeführt, deren Auswertung und Analyse im zweiten Halbjahr begann. Die EZB verfolgt mit dieser Integration auf Euroraum-Ebene jene Strategie, auf die die OeNB für Österreich bereits vor einigen Jahren setzte und inzwischen erfolgreich anwendet.
Die OeNB startete Anfang 2021 im Rahmen des myData-Projektprogramms ein zweijähriges Projekt zur technischen Weiterentwicklung des Datenmodells für ein gemeinsames Meldewesen, um einen besseren Zugang zur Datenmodell-Dokumentation zu ermöglichen und deren Weiterentwicklung und Wartung zu erleichtern. Projektziel ist die Übertragung der Meldeinhalte in eine neue, eigens dafür entwickelte Applikation, die dynamische Auswertungen sowie hochwertige Analysen der Daten erlaubt.
Neuerungen in der Aufsichtsstatistik
Im vergangenen Jahr wurde auf europäischer Ebene eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Reduktion bestehender EBA-Meldevorschriften, insbesondere für kleine, nichtkomplexe Banken, angestellt. Konkret wurden 25 Empfehlungen erarbeitet, mit dem Ziel, die Proportionalität sowie die Effizienz von Meldeanforderungen und Meldeprozessen weiter zu erhöhen. Die schrittweise Umsetzung dieser Empfehlungen wurde in das laufende Arbeitsprogramm der EBA aufgenommen und ist für die nächsten Monate bzw. Jahre geplant.
Weiters wurde 2021 intensiv an der Finalisierung der EBA-Machbarkeitsstudie über die Schaffung eines integrierten Meldesystems (d. h. die Integration der heute getrennt erhobenen Meldebereiche Statistik, Aufsicht und Abwicklung) gearbeitet. Im Rahmen dieser Studie wurde die Entwicklung eines einheitlichen Datenkatalogs, die Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses zur Entwicklung und Koordination des integrierten Meldesystems sowie die Machbarkeit und mögliche Ausgestaltung einer zentralen Datensammelstelle zur weiteren Effizienzsteigerung im behördenübergreifenden Datenaustausch evaluiert.
Die von der OeNB geleitete ESZB-Arbeitsgruppe für AnaCredit-Agenden widmete sich im Jahr 2021 insbesondere der Datenqualitätssicherung, der Öffnung der euroraumweit harmonisierten granularen Kredit- und Kreditrisikodaten für Nutzerinnen und Nutzer aus allen Zentralbank- und Aufsichtsbereichen sowie bestmöglicher Unterstützung der Zugangsberechtigten.
AnaCredit
AnaCredit ist ein granulares, europäisches Kreditregister, das zum Ziel hat, das Risikomanagement der Banken bei der Kreditvergabe und die Überwachung der Finanzmarktstabilitätsrisiken zu verbessern.
Im Zuge eines mehrjährigen Projekts zur technologieunterstützten Erkennung atypischer Entwicklungen im Bankensektor, beschäftigte sich die OeNB 2021 mit der Frage, inwieweit – über die Identifikation riskanter Banken sowie der Hauptrisikoquellen hinausgehend – künftig noch besser Muster erkannt werden können, die generell auf grobe Unstimmigkeiten bei einer Bank hindeuten. Hier geht es um die Entwicklung geeigneter Verfahren, Modelle und Algorithmen zur Auswertung sämtlicher, mitunter erst rezent verfügbarer Daten. Komplementär dazu hat sich die OeNB im Rahmen eines EU-Programms (Instrument für technische Unterstützung, TSI, der Europäischen Kommission) gemeinsam mit der FMA erfolgreich um technische Unterstützung bei der Erschließung zusätzlicher Datenquellen beworben. Der Ausgangspunkt war die Frage, welche neuen, öffentlich verfügbaren Daten herangezogen werden könnten, um unter Verwendung innovativer statistischer Verfahren (u. a. Machine Learning) – implausible und atypische Entwicklungen bei Banken sichtbar machen zu können.
Machine Learning
Machine Learning ist eine Anwendung der künstlichen Intelligenz. IT-Systeme lernen aus Daten automatisch Muster bzw. Zusammenhänge und verbessern sich, ohne dafür programmiert worden zu sein.
Neues in der Außenwirtschaftsstatistik
Das dreijährige Projekt zur Integration der Datenverarbeitungssysteme im Bereich der Außenwirtschaftsstatistiken (insbesondere der Zahlungsbilanz) und der Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung in die bereits bestehende OeNB-IT-Systemlandschaft befand sich 2021 im zweiten Jahr der Umsetzung. Neben dem Vorantreiben der technischen Systemintegration wurde in diesem Jahr eine neue Online-Meldeerfassungsapplikation – MeldeWeb (Ablöse von ZABIL Online) – eingeführt. Diese ist seit November 2021 in Betrieb und wurde von den Meldenden sehr gut angenommen. Zur Information der Meldenden über die neue Erhebungsstruktur und über die neue Melde-Plattform wurden drei Webinare veranstaltet, die von rund 2.000 Teilnehmenden besucht wurden, sowie Informationsschreiben verschickt und Website-Informationen veröffentlicht.
Im Bereich der Kompilierung der Außenwirtschaftsstatistiken konnte die OeNB einen Fünfjahresvertrag (2022–26) mit Statistik Austria zu den realwirtschaftlichen Daten der Leistungsbilanz abschließen. Der Vertrag fokussiert auf Daten zu aktuellen Themen wie Digitalisierung und Globalisierung. Es wird auch auf die Integration von Massendaten, wie mobile Positionsdaten (Global Positioning Data) oder die erweiterte Datenerhebung im Bereich der Zahlungsverkehrsstatistik gesetzt, die insbesondere zur Berechnung der für Österreich wichtigen Reiseverkehrseinnahmen und -ausgaben herangezogen werden.
OeNB-Statistik federführend an Weiterentwicklung der Bonitätsanalyse und -modelle beteiligt
Zur zentralbankseitigen Bonitätsbeurteilung von Unternehmen haben die Deutsche Bundesbank und die OeNB eine gemeinsame Ratingplattform (Common Credit Assessment System, CoCAS) aufgebaut. Im vergangenen Jahr wurde die überarbeitete statistische Methodik zur Schätzung der CoCAS Modelle erstmals angewandt. Ferner wurden die Schnittstellen der IT-Plattform weiterentwickelt und die 2020 begonnene Anbindung der griechischen Notenbank fortgeführt. Die von der OeNB geleiteten ICAS Expert Group definierte 2021 Mindeststandards zur Berücksichtigung von Klimarisiken in den internen Bonitätsbeurteilungen. Im European Committee of Central Balance Sheet Data Offices (ECCBSO), einem auf Initiative der EU-Kommission 1987 gegründeten Beratungsgremium für Bilanzdaten nichtfinanzieller Unternehmen, wurde unter dem Vorsitz der OeNB der Schwerpunkt der Arbeiten auf den Abgleich von Kreditregister- und Anleihedaten mit Unternehmensbilanzdaten sowie Daten zu Nachhaltigkeit und Klimarisiken gelegt.
Sicherer und effizienter Zahlungsverkehr als Eckpfeiler der Wirtschaft
Nachfrage nach Bargeld steigt
Die Versorgung der österreichischen Bevölkerung und der Wirtschaft mit Bargeld ist eine Kernfunktion der OeNB. Dazu gehören die Planung ebenso wie die Produktion, Bereitstellung, sichere Lagerung und ausreichende Reservehaltung von Bargeld sowie Steuerung und Sicherstellung des Bargeldkreislaufs. Diese Schlüsselaufgaben erfüllt die OeNB gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS), der Münze Österreich AG (MÜNZE) und der GELDSERVICE AUSTRIA (GSA). In Zusammenarbeit mit den österreichischen Banken und Wertetransportunternehmen gelingt eine kostengünstige flächendeckende Bargeldversorgung. Aber auch über die Grenzen Österreichs hinaus fungiert die OeNB als Bargelddrehscheibe und ist eine wichtige Partnerin im Euroraum, insbesondere für Slowenien und die Slowakei. Der über die OeNB abgewickelte Banknotengroßhandel untermauert nicht nur die strategische Bedeutung der OeNB im Eurosystem, sondern auch die Bedeutung des Euro als internationale Handelswährung.
Die Nachfrage nach Bargeld steigt kontinuierlich. Mit Ende 2021 betrug der Euro-Banknotenumlauf insgesamt 28,19 Mrd Stück Banknoten im Wert von 1.544,37 Mrd EUR. Das entspricht einer jährlichen stück- und wertmäßigen Wachstumsrate von 6,5% bzw. 7,7% (Grafik 17). Auch in diesem Jahr erreicht die 200-Euro-Banknote mit 34% die höchste jährliche Wachstumsrate gefolgt von der 100-Euro-Banknote mit 9%. Die steigende Bargeldnachfrage verläuft nicht linear, sondern zeigt auffällige saisonale Spitzen zum Jahresende, die das Weihnachtsgeschäft abbilden. Die hohen jährlichen Wachstumsraten in Zeiten großer Unsicherheit – sei es durch den Ausbruch einer Pandemie (2020), eine Währungskrise (Abwertung des Russischen Rubel 2015) oder eine Finanzkrise (2008/09) – haben die Bargeldnutzung erheblich und nachhaltig beeinflusst. Die Verwendung von Bargeld als Wertaufbewahrungsmittel ist dadurch die wichtigste Determinante für die gesamte Bargeldnachfrage geworden.
Die transaktionsbedingte Nachfrage nach Bargeld macht lediglich einen Teil der gesamten Bargeldnachfrage aus. Pandemiebedingt hat sich dieser Anteil am Gesamtumlauf aufgrund eingeschränkter Konsummöglichkeiten während des Lockdowns im Lauf des Jahres verringert. Die Bargeldhaltung im privaten Sektor und von Banken ist im Jahr 2021 in Österreich jedoch weiter auf insgesamt rund 23 Mrd EUR angestiegen. Beachtlich ist insbesondere der starke Anstieg der Euro-Bargeldhaltung österreichischer Banken von 3,0 Mrd EUR per Ende 2016 auf 12,2 Mrd EUR per 31. Dezember 2021, was einer jährlichen Wachstumsrate von 32,5% entspricht.
Auch der Euro-Münzumlauf weist eine weiterhin steigende Tendenz auf. Die Ausgabe von Euro-Münzen obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten des Euroraums. In Österreich ist die MÜNZE Österreich AG, eine 100-prozentige Tochter der OeNB, für die Ausgabe von Münzen verantwortlich. Der österreichische Euro-Münzumlauf belief sich per 31. Dezember 2021 auf 8,3 Mrd Stück im Wert von 1,8 Mrd EUR. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 219,9 Mio Stück bzw. 48,2 Mio EUR (Grafik 18). Der Anstieg des Umlaufs ist bei sämtlichen Stückelungen zu beobachten. Da Münzen hauptsächlich als Transaktionsmittel verwendet werden, ist das ein Hinweis auf eine stetig steigende Bargeldnachfrage.
Die OeNB setzt sich für sicheres Bargeld ein
Die OeNB und ihre Tochterunternehmen versorgen entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag Österreichs Bevölkerung und Wirtschaft mit sicheren Banknoten und Münzen und analysieren deren Umlauf sowie deren Umlaufqualität. So hat die OeNB im Jahr 2021 insgesamt rund 1,2 Mrd Stück Euro-Banknoten ausgeliefert und 1,4 Mrd Stück Euro-Banknoten entgegengenommen. Die rückgelieferten Banknoten werden bearbeitet, einer Echtheits- und Qualitätsprüfung unterzogen und in weiterer Folge wieder dem Bargeldkreislauf zugeführt. Zusätzlich wird Bargeld auch außerhalb der OeNB durch sogenannte Bargeldakteure bearbeitet. Um die Bargeldsicherheit und Umlaufqualität auch hier gewährleisten zu können, überwacht die OeNB die Einhaltung der Regeln außerhalb der OeNB. Neben einer halbjährlichen Meldeverpflichtung aller zum Einsatz kommenden Banknotenwiederausgabegeräte werden verstärkt Vor-Ort-Kontrollen bei den Bargeldakteuren durchgeführt. Neben der Durchführung von Gerätetests werden die Prozesse in der Banknotenbearbeitung überprüft und es wird kontrolliert, ob an den Kassen ausschließlich geschultes Personal zum Einsatz kommt. Im Jahr 2021 konnten trotz der Pandemie 40 Vor-Ort-Kontrollen mit 74 Gerätetests stattfinden.
Bargeldakteure
Als Bargeldakteure im Sinne von Verordnungen und Gesetzen gelten hauptsächlich Kreditinstitute, Wechselstuben und Geldtransportunternehmen. Handeltreibende und Kasinos zählen ebenfalls dazu, wenn sie durch den Betrieb von Geldausgabe an der Bearbeitung und Ausgabe von Banknoten beteiligt sind.
Beim Falschgeldaufkommen in Österreich zeigt sich im Berichtsjahr, wie bereits im Jahr 2020, ein Rückgang der sichergestellten Fälschungen. Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Bargeldbearbeitung insgesamt 4.456 Stück an gefälschten Euro-Banknoten (2020: 6.321 Stück) aus dem Umlauf sichergestellt (Grafik 19).
Die 50-Euro-Banknote war mit 1.914 Stück sichergestellten Fälschungen die am häufigsten gefälschte Banknote im Berichtsjahr, gefolgt von der 20-Euro-Banknote mit 1.140 Stück und der 100-Euro-Banknote mit 632 Stück. Diese drei Stückelungen entsprechen 82,7% des gesamten Banknotenfälschungsaufkommens in Österreich. Europaweit zeigt sich ein ähnliches Bild, wobei die 50-, 20- und 10-Euro-Banknoten 81,6% aller Fälschungen ausmachen.
Der Schwerpunkt des österreichischen Falschgeldaufkommens lag wie in den Vorjahren mit 40,9% in Wien, gefolgt von Oberösterreich mit 13,2% und Niederösterreich mit 12,5%. Der Schaden, der im Jahr 2021 durch gefälschte Banknoten entstanden ist, beträgt 272.515 EUR (2020: 320.190 EUR). Abermals bleibt der österreichische Anteil am gesamten Fälschungsaufkommen im Euroraum mit 1,3% vergleichsweise niedrig. In Österreich besteht daher für Privatpersonen eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit mit Fälschungen in Berührung zu kommen.
20 Jahre Euro-Bargeld – Europas gemeinsame Währung feiert Geburtstag
Das Ziel einer gemeinsamen Währung in Europa wurde bereits im Jahr 1986 mit dem Beschluss der Einheitlichen Europäischen Akte festgelegt. Bis zur Einführung des Euro dauert es dann noch bis zum 1. Jänner 1999. Der Euro wurde zu diesem Stichtag vorerst nur als Buchgeld eingeführt, d. h. ab diesem Datum wurden alle Konten bei Banken in den designierten Teilnehmerländern in Euro geführt, als Bargeld fungierten allerdings weiterhin die nationalen Banknoten und Münzen. Schließlich wurden die österreichischen Schilling-Banknoten und -Münzen am 1. Jänner 2002 durch das Euro-Bargeld abgelöst. Zwischen 1. Jänner und 28. Februar 2002 konnte noch mit beiden Währungen bezahlt werden, mit Wirkung vom 1. März verlor der Schilling seine Gültigkeit als offizielles Zahlungsmittel. Die Banknoten der letzten Schilling-Serie, die zum Zeitpunkt der Euro-Einführung die aktuellen gesetzlichen Zahlungsmittel in Österreich waren, können jedoch ohne zeitliches Limit bei der OeNB gegen Euro umgetauscht werden.
Das Design der Euro-Banknoten mit Idealtypen von Bauwerken verschiedener Epochen stammt von Robert Kalina, einem Grafiker der Oesterreichischen Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH in Wien. Zwischen 2013 und 2019 wurde mit der Europa-Serie eine zweite Serie von Euro-Banknoten mit innovativen Sicherheitsmerkmalen eingeführt. Heute ist der Euro die Währung von 19 EU-Mitgliedstaaten. Mehr als 340 Millionen Menschen in Europa bezahlen mit dem Euro.
Anlässlich der Bargeldumstellung 2002 wurden in Österreich für die Erstausstattung 550 Mio Euro-Banknoten mit einem Gegenwert von 30,65 Mrd EUR und 1,8 Mrd Euro-Münzen mit einem Gegenwert von 672,7 Mio EUR produziert. Damit wurden der Erstbedarf an Euro-Bargeld und die laufende Versorgung sichergestellt sowie eine Reserve für unvorhergesehenen Bargeldbedarf geschaffen.
Eine Woche nach der Euro-Bargeldeinführung belief sich der Euro-Bargeldumlauf bereits auf über 291 Mio Euro-Banknoten (das entsprach 86% des Schilling-Bargeldumlaufs). Zwei Wochen nach der Umstellung wurden bereits 90% aller Transaktionen in Euro durchgeführt.
Nutzungsverhalten
Geld erfüllt im Allgemeinen drei verschiedene Funktionen: Es dient als Zahlungsmittel, als Wertaufbewahrungsmittel und als Recheneinheit. Der Euro als Weltwährung ist nicht nur innerhalb des Euroraums, sondern auch über dessen Grenzen hinaus sehr gefragt. Laut EZB befinden sich zwischen 30% und 50% des gesamten Euro-Bargeldumlaufs außerhalb des Euroraums 10 . Die Verwendung des Euro außerhalb des Euroraums ist vor allem dort häufig, wo eine geografische Nähe zu Euroraum-Ländern (Grenzgängerinnen und Grenzgänger, grenzüberschreitender Tourismus) oder die Hoffnung auf eine baldige Einführung des Euro besteht. Insbesondere in Südosteuropa wird der Euro von einem beträchtlichen Anteil der Bevölkerung als Wertaufbewahrungsmittel genutzt (Grafik 20). 11 Aufgrund seiner geografisch zentralen Lage in Europa spielt Österreich eine besondere Rolle als Bargelddrehscheibe für Mitteleuropa.
Zahlungsverhalten
Die OeNB führt bereits seit 1996 repräsentative Umfragen zum Zahlungsverhalten privater Haushalte (Frauen und Männer ab dem 15. Lebensjahr) durch, davon 2016 und 2019 als Teil einer EZB-Erhebung 12 . Laut diesen Umfragen ist Bargeld das beliebteste Zahlungsmittel im Euroraum. Die jüngsten nationalen Ergebnisse aus den Jahren 2020 und 2021 bilden die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ab: Während der Pandemie ging die Bargeldnutzung im Vergleich zu 2019 um 13 Prozentpunkte zurück. Obwohl 97% der in Österreich lebenden Menschen eine Zahlungskarte besitzen, bleibt Bargeld mit 66% aller Transaktionen am „Point-of-Sale“ 13 weiterhin das beliebteste Zahlungsmittel. Die Beliebtheit von Bargeld hat auch mit seiner leichten Verfügbarkeit zu tun. Zum einen fallen bei der Behebung von Bargeld an Geldautomaten in Österreich meist 14 keine Zusatzkosten an, zum anderen ist die durchschnittliche Entfernung zum nächstgelegenen Geldautomaten in Österreich mit 1,2 km oder drei Minuten reiner Wegzeit (auch im europaweiten Vergleich) sehr gering.
Bekenntnis zur Zukunft des Euro im baren Zahlungsverkehr mit OeNB-Bargeldstrategie
Bargeld spielt als das allgemein vertraute und gültige Zahlungsmittel in der Gesellschaft eine wichtige Rolle und ist die einzige Form von Zentralbankgeld, die von allen Menschen direkt genutzt werden kann. Mit dem technischen Fortschritt in vielen Bereichen des täglichen Lebens haben sich die Zahlungsgewohnheiten der Menschen aber verändert. Zahlungskarten erfreuen sich mittlerweile großer Beliebtheit und werden häufiger als früher für alltägliche Zahlungen verwendet.
Die OeNB unterstützt die Bargeldnutzung aktiv und setzt sich gleichzeitig für Innovationen und Entwicklungen im Bereich der elektronischen Zahlungsmittel ein.
Mit der neuen Bargeldstrategie im Jahr 2022 setzt sich die OeNB für die nächsten zehn Jahre insbesondere in einer sich zunehmend digitalisierenden Welt für die Gewährleistung und Bewahrung einer sicheren und reibungslosen Bargeldversorgung sowie die Sicherstellung der uneingeschränkten Akzeptanz von Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel ein. Gemeinsam mit ihren Tochterunternehmen Münze Österreich AG (MÜNZE), Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) und GELDSERVICE AUSTRIA (GSA) und allen an der Bargeldlogistik beteiligten Akteurinnen und Akteuren in Österreich sowie dem Eurosystem sorgt die OeNB dafür, dass Euro-Banknoten und -Münzen auch in Zukunft als Zahlungsmittel und Wertaufbewahrungsmittel weiterhin flächendeckend verfügbar und allgemein akzeptiert sein werden.
Die OeNB feiert gemeinsam mit dem Eurosystem das 20-jährige Jubiläum des Euro-Bargelds im Jahr 2022 mit einer Reihe von Aktionen. Informationen dazu gibt es unter https://www.euroat20.at/ .
Wie steht es um den Zugang zu und die Akzeptanz von Bargeld?
Angesichts der Entwicklungen während der COVID-19-Pandemie und der Sorge über die teilweise abnehmende Dichte an Bankomaten in manchen Euroraum-Ländern und aufgrund der somit zunehmend weniger flächendeckend gewährleisteten Bargeldversorgung setzten die EZB und das ERPB im Februar 2021 eine Bargeld-Arbeitsgruppe ein. Diese untersuchte den Bargeldzugang und die Bargeldakzeptanz und legte im November 2021 ihren Abschlussbericht vor, der neben einer umfassenden Bestandsaufnahme der aktuellen Bargeldversorgung auch Vorschläge zu möglichen zukünftigen Initiativen zur Vermeidung von Engpässen bei der Bargeldversorgung enthält.
Obwohl der Zugang zu Bargeld in den meisten Ländern im Allgemeinen gut ist, werden Bedenken geäußert, dass sich die Bargeldversorgung durch die Banken zumindest in bestimmten Gebieten einiger Länder zunehmend verschlechtert. Gleichzeitig gibt es in einzelnen Ländern eine große Vielfalt an Initiativen, die den Zugang zu Bargeld sicherstellen sollen. Der Zugang zu Bargeld im Euroraum wird nach wie vor hauptsächlich über Geldausgabeautomaten und das Filialnetz der Geschäftsbanken gewährleistet. Die Entfernung zu und Kapazität von Bargeldzugangspunkten sind für viele Mitgliedstaaten zu einem wichtigen Thema geworden. Dem wird in einigen Mitgliedstaaten bereits durch rechtlich nicht bindende, nationale Aktionspläne zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Bargeldzugangs begegnet. Um den Zugang zu Bargelddienstleistungen aufrechtzuerhalten, müssen alle am Bargeldkreislauf Beteiligten eng zusammenarbeiten.
Sollten solche Initiativen nicht zu den gewünschten Zielen führen, können weitere Maßnahmen ergriffen werden, erforderlichenfalls auch in Form eines rechtsverbindlichen (Mindest-)Netzes von Bargeldzugangspunkten. Was die Akzeptanz von Bargeld betrifft, so wird Bargeld im Handel in den meisten Fällen als zuverlässiges Zahlungsmittel angenommen, sofern eine entsprechende Bargeldinfrastruktur vorhanden ist, die die Ein- und Auszahlung von Bargeld in angemessener Entfernung und zu angemessenen Kosten gewährleistet. Die Bargeld-Arbeitsgruppe des Euro Retail Payments Board (ERPB) hält es für sinnvoll, die Entwicklung des Bargeldzugangs und der Bargeldakzeptanz künftig regelmäßig zu evaluieren, um sicherzustellen, dass Bargeld im Einklang mit der vom Eurosystem festgelegten Bargeldstrategie auch in Zukunft neben den digitalen Massenzahlungsmitteln ein integratives, effizientes und nachhaltiges Zahlungsmittel für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt.
Euro Retail Payments Board (ERPB)
Das Euro Retail Payments Board (ERPB) ist ein hochrangig besetztes strategisches Gremium, das die Integration, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit des Euro-Massenzahlungsverkehrs in der EU fördert. Es wurde 2013 von der EZB ins Leben gerufen und steht unter ihrem Vorsitz. Ihm gehören Vertreterinnen und Vertreter von Zahlungsdienstleistern und Nutzerinnen und Nutzer von Zahlungsdiensten an (Branchenverbände, Verbraucherseite, Handel und Verwaltungen).
Ergebnisse der jüngsten OeNB-Zahlungsmittelstudie geben Aufschluss über die nach wie vor große Beliebtheit von Bargeld in Österreich
Die OeNB ließ in den Jahren 2020 und 2021 bereits zum fünften Mal eine österreichweite Umfrage zum Zahlungsverhalten privater Haushalte (Frauen und Männer ab dem 15. Lebensjahr) durch das Institut für empirische Sozialforschung (IFES) durchführen. Die Ergebnisse dieser Umfrage sind in Bezug auf Alter, Geschlecht und Bundesland der Befragten repräsentativ für Österreich. Aufgrund der Pandemie und der damit einhergehenden Lockdowns und sonstigen Kontaktbeschränkungen erstreckte sich die Feldphase von September 2020 bis April 2021.
Laut den Ergebnissen dieser Umfrage ist die Bargeldnutzung im Beobachtungszeitraum der Jahre 2020 und 2021 im Vergleich zu 2019 mit rund 66% aller Transaktionen an der Verkaufsstelle (POS) zwar um 13% zurückgegangen: Bargeld bleibt aber weiterhin das beliebteste Zahlungsmittel der österreichischen Bevölkerung. Die Gründe für den Rückgang der Bargeldverwendung bei alltäglichen Zahlungen sind neben dem allgemeinen Trend zu elektronischen Zahlungen vor allem bei den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu suchen, die die Tendenz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu Kartenzahlungen offenbar verstärkt haben. Die pandemiebedingten Beschränkungen, die sich auf bargeldintensive Aktivitäten wie Reisen, Freizeit und Kulturveranstaltungen ausgewirkt haben, trugen ebenso bei wie die Aufforderung in Supermärkten nach Möglichkeit vermehrt mit Karte bzw. kontaktlos zu bezahlen. Als Grund hierfür wurde das vermeintliche Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus durch die Verwendung von Banknoten und Münzen angeführt. Fast ein Viertel der Befragten gab in der aktuellen Umfrage an, seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 das Zahlungsverhalten geändert zu haben. Eine Untersuchung 15 des Zusammenhangs zwischen dem Rückgang der Barzahlungen und dem von den Befragten subjektiv wahrgenommenen Ansteckungsrisiko durch Bargeld zeigt, dass die Befragten umso seltener in bar bezahlten, je höher sie das Ansteckungsrisiko durch Bargeld einschätzten. Das wahrgenommene Risiko wird dabei oft stark überbewertet. Tatsächlich wird das Ansteckungsrisiko, das von Bargeld ausgeht, in zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen als äußerst gering eingestuft.
Transaktionen mit Debit-Karten verzeichnen im Vergleich zu 2019 einen anteilsmäßigen Zuwachs von 10 Prozentpunkten auf 29%; mit Kreditkarten wurden dagegen lediglich 2% der POS-Zahlungen abgewickelt. Der Anteil kontaktloser Debit-Kartenzahlungen ohne PIN-Eingabe ist gegenüber Daten der EZB aus dem Jahr 2019 von damals 28% deutlich, nämlich um 16 Prozentpunkte, auf 44% gestiegen. Der Anstieg kontaktloser Zahlungen während der Pandemie dürfte teils weniger auf das wahrgenommene Ansteckungsrisiko durch Banknoten und Münzen, als vielmehr auf das Anheben des Transaktionslimits von 25 EUR auf 50 EUR zurückzuführen sein.
Der Anteil des Online-Handels am gesamten Konsum ist während der Pandemie erheblich gestiegen. Rund 30% der Befragten kauften im Beobachtungszeitraum häufiger im Internet ein als zuvor. Im Unterschied zum stationären Handel ist das beliebteste Zahlungsmittel im Internet mit 31% die Überweisung.
Inwieweit die während der Pandemie veränderten Zahlungsgewohnheiten der heimischen Bevölkerung am POS oder im Onlinehandel das Bezahlverhalten langfristig und nachhaltig beeinflussen werden, wird sich erst nach vollständiger Aufhebung der pandemiebedingten Einschränkungen (Branchenöffnungen, Öffnungszeiten, Sperrstunde, Registrier- und Nachweispflichten, Hygienemaßnahmen, Reiseeinschränkungen etc.) und einer langsamen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Normalisierung im Alltag zeigen. Ebenso wird es eine Rolle spielen, inwieweit die Möglichkeit zum digitalen Bezahlen im Handel (z. B. PayPal, Apple Pay) etc. überhaupt gegeben ist.
Die überwältigende Mehrheit der Befragten (93%) sprach sich im ersten Halbjahr 2021 für den Erhalt von Bargeld aus; die meisten davon (65%) in seiner derzeitigen Form. Nur 5% aller Befragten könnten sich vorstellen, dass Bargeld vollständig verschwindet. 16 Klare Zielsetzung der OeNB ist es, den Menschen in Österreich die Wahlfreiheit beim Einsatz ihrer Zahlungsmittel zu garantieren. Hierfür ist im Rahmen eines kosteneffizienten Bargeldkreislaufes neben einer flächendeckenden Versorgung auch die uneingeschränkte Akzeptanz von Bargeld im Handel essenziell.
Die OeNB wird Mitbegründerin des Austrian Payments Board
Im Zuge der Neuordnung des Massenzahlungsverkehrs in Österreich wurde das Austrian Payments Board (APB) als Plattform für den Dialog zwischen den österreichischen Banken und der OeNB eingerichtet. Dem APB gehören neben der OeNB jene Banken an, die im Zahlungsverkehr in Österreich eine wesentliche Rolle spielen. Das APB tritt zwei bis dreimal jährlich zusammen. Im vergangenen Jahr lagen die Arbeitsschwerpunkte auf der europäischen Zahlungsinitiative (European Payments Initiative, EPI) und dem digitalen Euro. Die EPI ist ein Projekt wesentlicher europäischer Banken und Zahlungsverkehrsnetzbetreiber, das eine europäische Zahlungsverkehrsplattform auf Basis von Echtzeitzahlungen (Instant Payments) und Kartenzahlungen etablieren soll. Nach dem Start der Investigativphase des EZB-Projekts zum digitalen Euro gründete das APB das Forum zum digitalen Euro (FDE) – eine Untergruppe des APB, die sich nur dem digitalen Euro widmet. In seiner koordinierenden Funktion, soll das FDE den Informationsfluss zwischen dem EZB-Projekt und dem österreichischen Finanzmarkt unterstützen.
Umsetzung des Projekts T2-T2S-Konsolidierung rückt näher
Im Jahr 2017 beschloss der EZB-Rat die technische und funktionale Erneuerung des Großbetragszahlungssystems TARGET2 (Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express Transfer system 2 – Transeuropäisches automatisiertes Echtzeit-Brutto-Express Überweisungssystem 2), die nunmehr im Jahr 2022 umgesetzt wird. Dabei soll die gesamte Eurosystem-Infrastruktur einschließlich der Infrastrukturen der Banken mit TARGET-Anschluss an einem Wochenende auf eine neue, konsolidierte Plattform umgestellt werden. Dieses so genannte „Big-Bang-Szenario“ hat sich im Zuge von Tests und Migrationsvorbereitungen als herausfordernd erwiesen und ist nicht mit bisherigen Systemmigrationen, die in Wellen stattgefunden haben, vergleichbar. Die wichtigste Neuerung der konsolidierten Plattform ist neben der vollständigen technischen Umstellung auf das XML-Format gemäß ISO 20022, die Trennung von Liquiditätssteuerung und Großbetragszahlungsverkehr, die bisher beide in TARGET2 abgewickelt wurden.
Ab November 2022 wird es für Zentralbankgeschäfte sowie das Liquiditätsmanagement ein eigenes Modul für zentrales Liquiditätsmanagement (Central-Liquidity-Management, CLM) geben. In diesem werden zentrale Geldkonten (Main Cash Accounts, MCAs) geführt, die als Liquiditätslieferanten für die untergeordneten Dienste Großbetragszahlungsverkehr, TARGET Instant Payment Settlement (TIPS) und Wertpapierabwicklung (TARGET2-Securities, T2S) dienen (Abbildung 1).
Mit dem Eurosystem Collateral Management System entsteht ein gemeinsames europäisches System für die Sicherheitenverwaltung
Die Sicherheitenverwaltung im Eurosystem wird künftig im Rahmen der TARGET-Dienste im Eurosystem Collateral Management System (ECMS) erfolgen. Dieses wird die 19 nationalen Sicherheitenmanagementsysteme der Zentralbanken des Eurosystems zu einem gemeinsamen System vereinen und soll ab November 2023 in Betrieb gehen. In ECMS werden die Sicherheitendepots aller geldpolitischen Geschäftspartner des Eurosystems, und somit auch jener der österreichischen Banken, geführt. Durch den gemeinsamen Zugang zu den TARGET-Diensten und somit auch zum ECMS profitieren die Geschäftspartner von harmonisierten und effizienteren Verfahren zur grenzüberschreitenden Mobilisierung von Sicherheiten für die Teilnahme an den geldpolitischen Operationen des Eurosystems.
OeNB-Tochterunternehmen reagieren auf herausfordernde Zeiten mit Innovation
Die Münze Österreich AG (MÜNZE), die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) und GELDSERVICE AUSTRIA (GSA) unterstützen mit ihren über 600 Mitarbeitenden die OeNB bei der Erfüllung ihrer Kernaufgaben im baren Zahlungsverkehr. Hauptkriterien sind dabei Qualität, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Sie agieren bei der Erfüllung ihrer Aufgaben betriebswirtschaftlich eigenständig.
Die MÜNZE ist im Rahmen der europäischen Währungsunion die offizielle Münzprägestätte der Republik Österreich und durch die Bestimmungen des Scheidemünzengesetzes allein berechtigt, in Österreich Scheidemünzen zu prägen und auszugeben. Im Jahr 2021 wurden über die MÜNZE insgesamt 122,5 Mio Euro-Münzen im Gegenwert von 30,6 Mio EUR an die OeNB ausgegeben. Darüber hinaus entwickelt die MÜNZE laufend neue, innovative Produktlinien wie beispielsweise verschiedene Münzserien und Goldanlageprodukte, um der verstärkten Nachfrage nach Edelmetallen Rechnung zu tragen. Weltweit hat sich die MÜNZE als verlässliche Produzentin auch in Krisenzeiten positioniert.
Die OeBS forscht, entwickelt und produziert im Bereich der Banknotenherstellung für das Eurosystem und auf internationaler Ebene. Im Auftrag der OeNB druckt die OeBS jenen Anteil am jährlichen Produktionsvolumen der Euro-Banknoten, der Österreich aufgrund des Kapitalschlüssels der EZB zugeteilt wird. Im Jahr 2021 waren dies rund 190 Millionen 5-Euro-Banknoten. Weiterhin fortgeführt wird die Kooperation auf Notenbankebene mit der Produktion von Euro-Banknoten für die Belgische Notenbank. Logistische Maßnahmen, die sich aufgrund der strategischen Position Österreichs als Bargelddrehscheibe Mitteleuropas ergeben, werden durch die Banknotenproduktion erheblich begünstigt. Trotz herausfordernder Rahmenbedingungen aufgrund der COVID-19-Pandemie arbeitet die OeBS weiterhin am Auf- und Ausbau ihres durch Innovation, Nachhaltigkeit und technische Eigenentwicklung geprägten Kompetenzzentrums für Wertpapierdruck und Detektoren.
Die GSA erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Bargeldlogistik und -bearbeitung für die OeNB, Banken, Zahlungsdienstleister und Handelsunternehmen. Mit ihren regionalen Cash-Centern in Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, und Bregenz unterstützt sie die OeNB bei ihrem Auftrag, die österreichweite Bargeldversorgung und eine hohe Qualität des Bargeldumlaufs sicherzustellen. Zum Einsatz kommen hierbei Banknoten- und Münzzählgeräte am neuesten Stand der Technik. Auch während der COVID-19-Pandemie hat sich die GSA als verlässliche und flexible Partnerin bei der Bargeldversorgung Österreichs erwiesen.
Im Jahr 2021 nahm die OeNPAY Financial Innovation HUB GmbH (OeNPAY) ihre Geschäftstätigkeit auf. Sie betreibt ein Kompetenznetzwerk, das die flächendeckende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs in Österreich unterstützt und gemeinsam mit der Zahlungsverkehrsbranche Innovationen im Finanzbereich fördert. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr für alle Teilnehmenden möglichst einfach, stabil und sicher zu gestalten. OeNPAY betreibt hierzu unter anderem Trend-Scouting, um relevante neue Entwicklungen unter Beachtung von Mega- und Technologietrends zu identifizieren, aufzubereiten und für alle Beteiligten nutzbar zu machen. Als 100-prozentige Tochter der OeNB nimmt die OeNPAY bewusst eine neutrale Position am Markt ein.
Aufgabe der IG-Immobilien-Gruppe ist es, das für die OeNB in Immobilien veranlagte Vermögen bestmöglich zu verwalten, den Wert der Immobilien zu erhalten, nachhaltige Wertsteigerungen anzustreben und den laufenden Ertrag aus den Objekten zu optimieren.
Der BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH obliegt insbesondere die Bereitstellung von Liegenschaften, die von der OeNB bzw. ihren Tochterunternehmen zur Betriebsausübung benötigt werden.
Auf ihren jeweiligen Webseiten veröffentlichen die OeNB-Tochterunternehmen Jahresberichte gemäß dem von der Bundesregierung am 30. Oktober 2012 beschlossenen Bundes Public Corporate Governance Kodex. Eine Gesamtdarstellung der direkten und indirekten Unternehmensbeteiligungen der OeNB findet sich im Beteiligungsspiegel (Tabelle 11).
10 Foreign demand for euro banknotes (europa.eu) . Occasional Paper Series 253. EZB. Jänner 2021.
11 Weitere Indikatoren und Studien über die Verwendung des Euro in CESEE finden Sie auf der OeNB-Website hier: OeNB Euro Survey .
12 The use of cash by households in the euro area (europa.eu) . Occasional Paper Series 201. EZB. November 2017. Study on the payment attitudes of consumers in the euro area (europa.eu) . EZB. Dezember. 2020.
13 Unter „Point-of-Sale“ versteht man eine Transaktion an einer physischen Kassa in einem Geschäft, im Gegensatz zu Käufen, die im Internet oder per Telefon abgeschlossen werden.
14 Behebung innerhalb des Netzwerks der PSA Payment Services Austria GmbH (PSA), die den Großteil der Bankomaten in Österreich betreibt, sind kostenfrei. Die PSA steht im Eigentum der größten österreichischen Banken und unterstützt diese als Transaktionsdienstleister.
15 Höpperger, D. und C. Rusu. 2022. Payment behavior in Austria during the COVID-19 pandemic. In: Monetary Policy & the Economy Q4/21. OeNB.
16 Die restlichen 2% bei den Umfragewerten aus den Jahren 2019 und 2021 in Grafik 22 ergeben sich aus der Antwortkategorie „Weiß nicht/ keine Angabe“.
Die OeNB – ein nachhaltiges Unternehmen
Die OeNB bringt neue Projekte auf den Weg
Die OeNB startet einen Kulturwandel
Die OeNB wird als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen, muss sich aber immer wieder wandeln, um dies auch zu bleiben. Schließlich hat der Takt der Veränderungen in der Arbeitswelt – beispielsweise bei der Verbreitung von Homeoffice – in den vergangenen Jahren noch zugenommen. Auch die Diversität der Belegschaft der OeNB nimmt von Jahr zu Jahr zu, nicht zuletzt hinsichtlich der Bedürfnisse unterschiedlicher Generationen und deren jeweiliger Lebenswirklichkeiten.
Ein Leitprinzip für die Personalentwicklung der OeNB ist es, eine der führenden Zentralbanken im ESZB zu sein, etwa hinsichtlich Innovationen. Dies ist aber nur möglich, wenn wir weiterhin auf das Expertentum unserer Belegschaft vertrauen dürfen, neue Talente akquirieren können und unser Anreiz-, Konsequenzen- und Recruiting-Management konsequent auf dieses Ziel ausrichten.
Das Direktorium hat daher 2021 gemeinsam mit dem Generalrat ein Projekt zum Anstoß eines Kulturwandels in der OeNB initiiert mit dem Ziel, für neue Talente attraktiv zu bleiben und die Leistungsorientierung weiter zu stärken. In Folge wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und dessen Umsetzung beginnend ab dem Jahr 2022 gestartet.
Als Zieldimensionen wurden folgende Bereiche identifiziert:
- Transparenz und Verbindlichkeit,
- Weiterentwicklung und Feedback,
- Führung und Karriere sowie
- Anreize und Konsequenzenmanagement.
Eine zentrale Prämisse des Kulturwandels in der OeNB ist, dass kritisches und aktives Mitwirken der Führungskräfte ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist. Dazu gehört auch eine noch bessere Diskussions- und Kommunikationskultur über alle Ebenen hinweg. Dem wurde bereits Rechnung getragen, indem die Führungskräfte aller Ebenen in die Entwicklung der Maßnahmenpakete des Projekts Kulturwandel aktiv einbezogen wurden. Ein Ziel ist, dass sich die Führungskräfte noch stärker in der Verantwortung für die erfolgreiche Aufgabenerfüllung sehen. Im Rahmen der Mitarbeitendenführung gilt es Verbesserungspotenziale konstruktiv anzusprechen, Leistungssteigerungen einzufordern und nötigenfalls bei nicht ausreichenden Leistungen Konsequenzen zu setzen.
Neben der Diskussions- und Kommunikationskultur wurden weiters bestehende Regelungen und Sozialleistungen hinterfragt und gegebenenfalls verändert.
Die Erhaltung und Förderung von Gesundheit ist sowohl für unsere Mitarbeitenden auf individueller Ebene als auch auf Unternehmensebene ein zentrales Anliegen. Bestehende Sport- und Gesundheitsförderungen werden daher laufend evaluiert und angepasst. Dem Präventionsgedanken Rechnung tragend ist hinkünftig etwa eine Erleichterung zur umfassenden Inanspruchnahme von Vorsorgegesundheitsuntersuchungen geplant.
Die OeNB konnte während der COVID-19-Krise durch die temporär nahezu vollständige Umstellung auf Homeoffice bei Aufrechterhaltung ihrer kritischen Infrastruktur und Leistungen einen Beitrag zur Kontaktreduktion und damit zur Eindämmung von Ansteckungen in der Pandemie leisten. Die Erfahrungen aus der nunmehr zwei Jahre andauernden Ausnahmesituation führten sowohl auf individueller als auch organisatorischer Ebene zu enormen Lerneffekten hinsichtlich des Arbeitens im Homeoffice. Dieses wird auch nach dem Ende der Pandemie im Ausmaß von bis zu 40% der Normalarbeitszeit möglich sein.
Die OeNB setzt weiterhin auf bewährtes Corona-Krisenmanagement
Expertise der ARGE Corona bleibt gefragt
Die 2020 zur Koordinierung aller pandemierelevanten Themen eingerichtete Task Force „ARGE Corona“ tagte auch im Jahr 2021 regelmäßig. Die Vertretungen aus den Bereichen Risikoüberwachung, Personal, Sicherheits- und Gebäudemanagement, Pressestelle, Betriebsrat und Gesundheitszentrum unterstützten das Direktorium in seinen Entscheidungen rund um die COVID-19-Pandemie laufend und erarbeiteten gemeinsam eine Strategie sowie bestmögliche Rahmenbedingungen für einen sicheren und verantwortungsvollen Geschäftsbetrieb der OeNB während der Pandemie.
Vermehrtes Homeoffice führt zu mehr virtuellen Zusammenkünften
Der anhaltenden weltweiten Pandemie Rechnung tragend wurde zum Schutz der Mitarbeitenden auch im Jahr 2021 überwiegend im Homeoffice gearbeitet (durchschnittlich 157,4 Tage pro Person). Das Intranet bzw. der Newsroom der OeNB wurde damit im Jahr 2021 stärker denn je zur virtuellen Kommunikationsdrehscheibe für Mitarbeitende. Wurden beide bisher schon als Wissens- und Informationsbasis genutzt, so rückte der soziale Austausch und somit das im Jahr 2020 ins Leben gerufene Team OeNB verstärkt in den Fokus. Einerseits wurden die schon bestehenden und von der Kollegenschaft geschätzten Aktivitäten (z. B. „Sagen Sie mal …“-Interviewreihe, Kaffee-Roulette, interne Vortragsreihe „OeNB einfach erklärt“ via Skype, „Artfriday“) fortgeführt. Andererseits wurden zusätzliche virtuelle „Mitmach-Aktionen“ gesetzt: Themenmonate wurden ausgerufen (z. B. zur Frauenförderung, Cybersecurity), Fotowettbewerbe abgehalten, Tippspiele für die Fußball-Europameisterschaft angesetzt oder auch Wandertipps ausgetauscht. Mittels kurzer Videobotschaften von Mitarbeitenden wurden Erfahrungen aus dem Büroalltag einer teilweise leeren OeNB („Inside OeNB“) geteilt sowie Einblicke in den erweiterten Arbeitsplatz, das Homeoffice (OeNB@Home) gewährt. Im Sommer 2021 konnten die Mitarbeitenden mittels Fotobox ihre Rückkehr ins Büro festhalten und im Newsroom teilen. Weiters hat das Bankhistorische Archiv unter dem Motto „Nahaufnahme“ jeden Monat ein neues Bild mit spannenden Hintergrundgeschichten präsentiert.
Q4 20 | Q1 21 | Q2 21 | Q3 21 | Q4 21 | |
---|---|---|---|---|---|
Webex-Meetings, Anzahl | 3.824 | 3.154 | 2.646 | 1.500 | 1.228 |
Webex-Teilnehmende, Anzahl | 16.314 | 13.002 | 12.645 | 7.480 | 5.645 |
Webex-Gesamtdauer, Minuten | 178.298 | 154.678 | 136.389 | 78.341 | 63.264 |
Skype-Meetings, Anzahl | 25.426 | 28.295 | 27.916 | 16.001 | 21.292 |
Skype-Teilnehmende, Anzahl | 98.052 | 106.248 | 107.377 | 59.811 | 83.005 |
Skype-Gesamtdauer, Minuten | 883.121 | 1.060.514 | 1.058.495 | 565.584 | 728.265 |
Teams-Meetings, Anzahl | x | x | x | 871 | 2.790 |
Teams-Teilnehmende, Anzahl | x | x | x | 1.019 | 3.580 |
Quelle: OeNB. |
Planung der Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität genießt höchste Aufmerksamkeit
Die OeNB ist sich ihrer Rolle als Betreiberin kritischer Infrastruktur bewusst und hat die Aufrechterhaltung der besonders kritischen OeNB-Funktionen während der COVID-19-Pandemie gewährleisten können. Die bereits im Jahr 2020 abgeschlossene Umsiedelung eines Rechenzentrums und eines Backup-Datenstandorts an von den OeNB-Gebäuden entfernte Standorte bewährte sich 2021 trotz der pandemiebedingt erschwerten Voraussetzungen. Um die Auswirkungen verschiedener Ausfallszenarien auf den Geschäftsbetrieb der OeNB minimieren und die Resilienz des Unternehmens weiter verbessern zu können, werden laufend potenzielle Bedrohungsszenarien identifiziert und mindernde Maßnahmen erarbeitet. Für das Jahr 2022 steht hier insbesondere die weitere Absicherung gegen ein mögliches Blackout-Szenario im Vordergrund.
Neue Ideenplattform für Verbesserungsvorschläge
Das etablierte betriebliche Vorschlagswesen wurde mit einem webbasierten IT-System für die digitale, partizipative und kooperative Entwicklung und Bewertung von Ideen modernisiert. Die neue Ideenplattform unterstützt somit gemäß dem Design-Thinking-Ansatz die Entwicklung von Ideen und ergänzt optimal das vorhandene „Innovation Lab“, das für den nächsten Prozessschritt, den Prototyp zu Anschauungszwecken, zum Einsatz kommen kann. Bereits kurz nach der Einführung der Ideenplattform in der OeNB konnte der erhoffte Zuwachs an Verbesserungsvorschlägen und neuen Ideen verzeichnet werden.
Verbesserung der Infrastruktur für hybride Veranstaltungen und Videoproduktion erfährt laufende Optimierung
Das Jahr 2021 hat gezeigt, dass die Qualität der Informationsübermittlung in Zeiten von digitalen und hybriden Veranstaltungen und die Nutzung von unterschiedlichen Kanälen immer wichtiger und wesentlicher wird. Insgesamt hatten wir es mit einer wachsenden Nachfrage nach hochwertigen digitalen Inhalten zu tun. Professionelle Auftritte im Internet und TV werden selbstverständlich, brauchen aber geeignete Rahmenbedingungen. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, hat die OeNB im Laufe des Jahres stetige Verbesserungen implementiert und gleichzeitig zwei Projekte evaluiert. Ersteres betrifft den OeNB-Kassensaal, der aktuell für Pressekonferenzen und nahezu alle Veranstaltungen verwendet wird. Der Saal wurde mit zusätzlichen Videokameras ausgestattet und das Business Continuity Management für Veranstaltungen wurde verbessert. Neben diesen kurzfristigen Maßnahmen wird aber auch an nachhaltigen Verbesserungen im Bereich Beleuchtung, Akustik, Beschallung und der Möglichkeit einer vielfältigen Nutzung gearbeitet. Alle diese Änderungen sollen im nächsten Jahr mit einer architektonischen Neugestaltung der Räumlichkeiten einhergehen.
Das zweite Projekt ist die Einrichtung eines Videostudios (inkl. Tonstudio) mit adäquater Beleuchtung, Video- und Akustikausstattung sowie gestaltbarem Hintergrundambiente (Fernsehstudiocharakter). Damit wird ein professioneller OeNB-Außenauftritt für unterschiedlichste Anforderungen mit hoher Flexibilität unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ermöglicht. Anwendungsfälle sind z. B. Pressekonferenzen, Schulungen und Webinare sowie Konferenzen, die rein über Webcast/Webinar-Plattform abgehalten werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, digitale Inhalte für interne bzw. externe Zwecke zu produzieren. Auch bei Teilnahmen an extern organisierten Meetings, Pressekonferenzen bzw. Interviewsituationen bietet dieser Raum ein adäquates, der OeNB entsprechendes Bild nach außen.
Indikator | Einheit | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
---|---|---|---|---|---|
Effiziente Prozessabläufe | |||||
Zertifizierte Geschäftsbereiche | Anzahl | 10 | 10 | 10 | 10 |
Einträge in der OeNB-Terminologiedatenbank | Anzahl | 22.901 | 23.308 | 23.748 | 24.178 |
Reklamationsfreie Zahlungsverkehrstransaktionen | % | 100 | 100 | 100 | 100 |
Verbesserungsvorschläge | Anzahl | 48 | 41 | 19 | 581 |
Technische Infrastruktur | |||||
IT-Services für das ESZB/Eurosystem | Anzahl | 3 | 3 | 3 | 3 |
IT-Großprojekte | Anzahl | 6 | 5 | 5 | 7 |
Quelle: OeNB. | |||||
1 22 Verbesserungsvorschläge + 36 Ideen aus Klima-Challenge-Wettbewerb. |
Personalmanagement in einem weiteren Pandemiejahr
Die OeNB als Zentralbank der Republik Österreich sieht sich in ihrem Umfeld mit immer komplexer werdenden Herausforderungen konfrontiert, und nur die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden, kann die Attraktivität der OeNB als Arbeitgeberin und ihre hohe Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen.
Digitalisierung und Homeoffice
Um den Mitarbeitenden in Homeoffice-Zeiten neben virtuellen Trainings eine zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeit anbieten zu können, wurde das Thema Digitalisierung auch in diesem Jahr weiter vorangetrieben. Mittels eines neu geschaffenen und bereits gut genutzten E-Learning-Formats wurde ein zeitgemäßer und moderner Rahmen für die Entwicklung von Kompetenzen geschaffen. Diese beiden Formen der digitalen Trainings haben im Jahr 2021 auch wieder zu einer besseren Nutzung der Ausbildungsmöglichkeiten geführt. So konnte eine leichte Steigerung bei der Aus- und Weiterbildungsquote auf 63,4% erreicht werden und bei den durchschnittlichen Aus- und Weiterbildungstagen pro Mitarbeitenden konnte mit 3,2 Tagen schon fast wieder das Vor-Pandemie-Niveau erreicht werden.
Neues Talentmanagement und neues Zertifikat Audit „berufundfamilie“
Die OeNB ist stets darin bestrebt ihre Attraktivität als Arbeitgeberin zu fördern und für die Mitarbeitenden optimale Angebote zu schaffen. Im Jahr 2021 wurde daher ein umfassendes Talentmanagement-Konzept entwickelt, wodurch einerseits die Talente und Potenziale möglichst aller Mitarbeitenden optimal erkannt und gefördert werden und andererseits auch realistische Erwartungen und transparente Prozesse geschaffen werden können.
Aber nicht nur durch die Einführung des neuen Talentmanagements stärkt die OeNB ihre Position als attraktive Arbeitgeberin, auch die Teilnahme am Audit „berufundfamilie“ trägt dazu bei. Mit 2021 endet wieder eine dreijährige Auditperiode, in deren Rahmen zahlreiche Maßnahmen – wie beispielsweise die Verbesserung der Meeting-Kultur mit dem Fokus auf familienfreundlichere Arbeitszeiten, der Ausbau der Feriencamps, die Verbesserung von Möglichkeiten zur Angehörigenpflege sowie die Etablierung eines Vereinbarkeits-Seminars für berufstätige Eltern – erfolgreich umgesetzt wurden. Die OeNB konnte Ende 2021 die Rezertifizierung erfolgreich meistern und erhält damit wieder für die kommenden drei Jahre das Zertifikat „ berufundfamilie “ durch das Bundesministerium für Frauen, Familien, Jugend und Integration. Die neue Auditperiode hat Schwerpunkte im Bereich Gesundheitsförderung, Förderung der Väterkarenz, Unterstützung hybrider Arbeitsformen und virtueller Führung sowie die Umsetzung eines Mentoringprogramms.
Chancengleichheit und Diversität
Wir sind uns als Unternehmen unserer gesellschaftspolitischen Rolle als Arbeitgeberin bewusst und versuchen aktiv Maßnahmen zur Etablierung einer gleichberechtigten und inklusiven Gesellschaft zu setzen. Die OeNB bekennt sich zur Chancengleichheit von Frauen und Männern und verfolgt eine aktive Gleichstellungspolitik. Insbesondere versteht sich die OeNB als Vorreiterin für ein modernes und geschlechtsunabhängiges Rollenverständnis. Mit dem mittlerweile zweiten gesetzlich verankerten Frauenförderungsplan für den neuen Zeitraum 2022 bis 2027 fördert die OeNB bewusst Diversität als bedeutenden Wert ihrer Unternehmenskultur und ist bestrebt, den Frauenanteil in Fach- und Führungskarrierepositionen zu erhöhen. Derzeit liegt der Frauenanteil sowohl in der Fachkarriere mit 36,9% als auch in der Führungskarriere mit 27,9% deutlich unter den gesetzlich geforderten 50% (Tabelle 3). Mit der Implementierung des neuen Frauenförderungsplans soll hier aber eine nachhaltige Erhöhung des Frauenanteils erfolgen.
Frauenanteil | |
---|---|
in % | |
Fachkarriere | |
1. Stufe | 36,8 |
2. Stufe | 41,5 |
3. Stufe | 29,7 |
4. Stufe | 42,9 |
Gesamt | 36,9 |
Führungskarriere | |
Gruppenleiter/in | 26,8 |
Stv. Abteilungsleiter/in | 28,6 |
Abteilungsleiter/in | 28,2 |
Direktor/in der Hauptabteilung | 30,0 |
Gesamt | 27,9 |
Quelle: OeNB. | |
Anmerkung: Stichtag 31. Dezember. |
Neben der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist der OeNB auch die aktive Förderung von Diversität und Inklusion ein Anliegen. Auch dieses Jahr nahm die OeNB wieder am myAbility Talent Programm , einem Programm zur Vernetzung von Unternehmen und hochqualifizierten Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, teil. Dieses Programm ermöglicht Studierenden Einblicke in die Berufswelt zu erhalten und gleichzeitig hat das jeweilige Unternehmen die Möglichkeit Talente mit vielfältigen Potenzialen kennenzulernen. Im Anschluss konnte die OeNB im Jahr 2021 zwei Talenten ein Praktikum anbieten. Diese erfolgreiche fünfjährige Zusammenarbeit mit myAbility wurde zusätzlich mit der Ehrung als „Gold-Partner“ untermauert.
Im Jahr 2021 nahm die OeNB am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung wieder an der „Purple-Light-Up“-Kampagne teil und ließ das Hauptgebäude in Lila leuchten, um damit sichtbar ein Zeichen für die Anliegen von Menschen mit Behinderung zu setzen.
All die Bestrebungen, für die Mitarbeitenden optimale Rahmenbedingungen zu schaffen und eine verlässliche Arbeitgeberin zu sein, zeigen Wirkung. So ist die bereits geringe Fluktuationsrate weiter gesunken (1,7%) und die Angebote an Flexibilisierungs- und Mobilitätsmöglichkeiten werden weiterhin gut angenommen (Tabelle 4).
Indikator | Einheit | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
---|---|---|---|---|---|
Strukur der Mitarbeitenden | |||||
Personalstand (in Ressourcen, Jahresende)1 | Anzahl | 1.079,3 | 1.069,6 | 1097,5 | 1.133,2 |
bis 30 Jahre | % | 9 | 7 | 7 | 9 |
31 bis 40 Jahre | % | 29 | 29 | 29 | 28 |
ab 41 Jahre | % | 62 | 64 | 64 | 63 |
Fluktuationsrate | % | 2,8 | 2,6 | 2,1 | 1,7 |
Personal mit akademischer Ausbildung | % | 64,9 | 65,8 | 67,4 | 69,9 |
Leitungsspanne | Anzahl | 7,0 | 7,1 | 7,6 | 7,7 |
Flexible Arbeitszeitformen | |||||
Teilzeitarbeit | % | 16,0 | 18,3 | 18,6 | 20,8 |
Teleworking | % | 11,2 | 12,8 | 12,9 | 7,1 |
Homeoffice (pro Mitarbeitenden pro Jahr)2 | Tage | x | x | 131,9 | 157,4 |
Sabbaticals | Anzahl | 6 | 5 | 3 | 7 |
Gender-Management | |||||
Frauenanteil am Personalstand | % | 38,8 | 39,3 | 39,6 | 39,7 |
Frauenanteil in Führungskarriere | % | 27,9 | 28,8 | 26,3 | 27,9 |
Frauenanteil in Fachkarriere | % | 37,9 | 36,2 | 35,2 | 36,9 |
Frauenanteil bei Teilzeitarbeit | % | x | 72,9 | 72,7 | 62,5 |
Frauenanteil bei Teleworking | % | x | 47,6 | 47,3 | 45,3 |
Frauenanteil bei der Aus- und Weiterbildungsquote | % | x | x | 41,0 | 39,2 |
Mobilität | |||||
Interne Jobrotations | Anzahl | 40 | 30 | 23 | 43 |
Arbeitsaufenthalte bei nationalen und internationalen Organisationen
(externe Jobrotations) |
Anzahl | 56 | 57 | 43 | 45 |
Arbeitsaufenthalte in der OeNB (incoming) | Anzahl | 32 | 31 | 5 | 2 |
Praktika | Anzahl | 75 | 77 | 70 | 79 |
Wissenserwerb | |||||
Aus- und Weiterbildungstage (pro Mitarbeitenden pro Jahr) | Tage | 4,1 | 3,9 | 1,7 | 3,2 |
Aus- und Weiterbildungsquote (mindestens eine Ausbildung pro Jahr) | % | 82,2 | 82,2 | 61,9 | 63,4 |
Quelle: OeNB. | |||||
1 Teilzeitkräfte sind anteilsmäßig berücksichtigt. | |||||
2 Homeoffice ist ein flexibles tageweise einsetzbareres Instrument im Vergleich zu einer langfristigen Teleworking-Vereinbarung. |
Digitalisierung in der Kommunikation setzt sich fort
Die Kommunikation wächst an den Herausforderungen
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben die Kommunikation der OeNB-Kernthemen Geld- und Finanzmarktstabilität sowie Bargeld, Zahlungsverkehr und Statistik wesentlich beeinflusst. In zahlreichen von der OeNB verfassten Studien, Analysen, Kommentaren oder Postings wurden die Effekte der COVID-19-Krise berücksichtigt bzw. analysiert. Insbesondere OeNB-Beiträge zur Konjunktur- und Immobilienpreisentwicklung, Inflation, Finanzmarktstabilität sowie zum digitalen Euro und den Entwicklungen der Außenwirtschaft fanden in den Medien starke Resonanz. Auf allen Social-Media-Kanälen der OeNB konnten erwartungsgemäß Zuwächse verzeichnet werden. Der derzeit erfolgreichste Kanal der OeNB ist LinkedIn mit mehr als 7.000 Followern. Mit dem neuen Online-Format Ein.Blick Wissenschaft präsentiert die OeNB Preisträgerinnen und Preisträger von OeNB-Stipendien mit ihren Erfolgsgeschichten und zeigt einige geförderte Projekte auf. Vor allem auf Twitter hat dieses Format stark gepunktet, mehr als 1.200 neue Follower kamen u. a. deshalb heuer hinzu. Reels (30-Sekunden-Videos) erhöhten ebenso die Attraktivität des Kanals. Der im November 2020 gestartete Nationalbank-Podcast bietet mittlerweile 23 Folgen zum Nachhören an und zählt bisher rund 2.300 Abonnentinnen und Abonnenten und mehr als 3.550 Abrufe. Um ein abgestimmtes Reporting aller Social-Media-Aktivitäten an die Fachabteilungen zu ermöglichen, wurde ein automatisiertes Social-Media-Content-Analyse-Tool implementiert.
Die OeNB organisierte auch im Jahr 2021 zahlreiche Veranstaltungen zum geld- und wirtschaftspolitischen Meinungsaustausch, die auf reges Interesse des nationalen und internationalen Fachpublikums stießen. Pandemiebedingt wurde der Großteil der Konferenzen, Jour-fixes, Pressekonferenzen, Workshops und Seminare wie bereits 2020 in einem hybriden oder rein virtuellen Format abgehalten. Die größte Breitenwirkung mit mehreren hundert Teilnehmenden erreichte die Volkswirtschaftliche Tagung der OeNB, die sich mit „Gender, money and finance“ befasste, eine Konferenz mit dem Schwerpunkt „Climate protection: state of play, division of labor, steps forward“ und die Conference on European Economic Integration (CEEI) zum Thema „Recalibrating tomorrow’s global value chains – prospects for CESEE“. Im Zuge der Neuerungen in der Zahlungsbilanzstatistik wurden Informationsveranstaltungen für Meldende im Außenwirtschaftsbereich mit insgesamt über 1.500 Interessierten abgehalten.
Zusammenarbeit und Kooperation im Bereich der Finanzbildung wird vorangetrieben
Die OeNB hat Finanzbildung als einen Schwerpunkt in ihrer Strategie 2020–25 definiert. Neben der Bereitstellung eines umfangreichen Angebots ( www.eurologisch.at ) von unabhängiger Stelle steht auch die Förderung des Themas Finanzbildung im Rahmen von Kooperationen auf der Agenda. Nach mehreren Monaten der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen konnte im September 2021 die nationale Finanzbildungsstrategie für Österreich präsentiert werden. Der nationale Aktionsplan soll die Finanzkompetenz der Menschen in Österreich stärken und allgemein mehr Bewusstsein für die Themen Finanzen, Kapitalmarkt, Vermögensaufbau und nachhaltige Finanzplanung schaffen. Die OeNB war bei der Entwicklung der Strategie mit an Bord und wird auch bei der Umsetzung des Aktionsplans – gemeinsam mit dem Bildungs- und dem Sozialministerium – unterstützen.
Mit Ende 2021 fand außerdem der letzte Round Table „Finanzbildung in Österreich“ statt. Nach fünf Jahren erfolgreichen Austauschs und angeregten Diskussionen mit nicht kommerziellen Anbietenden aus dem Bereich Finanzbildung wird dieser Arbeitskreis nun in die nationale Finanzbildungsstrategie übergeführt. Aus den vorgestellten Initiativen und Vorhaben haben sich immer wieder neue Projekte und erfolgreiche Kooperation entwickelt.
Ein weiteres 5-Jahres-Jubiläum konnte 2021 mit dem Institut für Wirtschaftspädagogik der WU Wien begangen werden. Seit 2016 besteht eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der Finanzbildung in Österreich, deren Fokus auf gemeinsamer Forschung, gemeinsamen Veranstaltungen und gemeinsamer Lehre liegt. So werden von der OeNB seit einiger Zeit verschiedene Seminare am Institut für Wirtschaftspädagogik abgehalten. Mittlerweile ist die OeNB aber auch an vielen weiteren Universitäten in ganz Österreich im Bereich der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung tätig.
Als Gründungsmitglied und Expertin im Bereich der Wirkungsanalyse ist die OeNB auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Stiftung Wirtschaftsbildung, die Anfang 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat, aktiv. Aktuell wird gemeinsam an der Umsetzung eines Schulpilotprojekts gearbeitet, das an 30 Schulen die stärkere Verankerung von Wirtschaftsbildung in der Sekundarstufe 1 erprobt. Ziel der OeNB ist es außerdem ein Toolkit zu entwickeln, das die wissenschaftlichen Standards und Voraussetzungen für eine qualitative Evaluierung von Finanzbildungsmaßnahmen aufbereitet und in weiterer Folge auch anderen Institutionen als Unterstützung für evidenzbasierte Entscheidungen und Evaluierungen zur Verfügung gestellt werden soll.
Das Geldmuseum der OeNB durfte als Folge der COVID-19-Maßnahmen der Bundesregierung 14 Wochen lang die Tore nicht öffnen. Trotzdem konnten im vergangenen Jahr 2.995 Besucherinnen und Besucher begrüßt werden. Die Sonderausstellung „FUNNY MONEY. Geld in der Karikatur“ wurde für ein Jahr – bis Sommer 2022 – verlängert und in einer etwas kleineren Variante am 1. Oktober 2021 in der OeNB West eröffnet. Ein Highlight in diesem Jahr war die vom ORF initiierte „Lange Nacht der Museen“, die trotz Pandemie unter strengen Auflagen durchgeführt werden konnte. Über 800 Personen haben am 1. Oktober 2021 den Weg ins Geldmuseum gefunden.
Bedeutend für den Sammlungsbestand des Geldmuseums war die Übernahme tausender Stücke historischer Banknotenfälschungen von der Abteilung Banknoten- und Münzenkasse. Das Geldmuseum konnte außerdem mit der Bereitstellung von Bildmaterial die Ausstellung „Österreich in Europa. Dokumente aus dem Staatsarchiv, die Geschichte schrieben“ des Österreichischen Staatsarchivs im Bundeskanzleramt unterstützen.
Joint Vienna Institute setzt sein Online-Kursangebot fort
Das Joint Vienna Institute (JVI) bietet Expertinnen und Experten aus Zentralbanken und der öffentlichen Verwaltung vieler Länder ein breit gefächertes Kursangebot mit den Schwerpunkten Wirtschafts-, Fiskal-, Geld- und Finanzmarktpolitik. Die Teilnehmenden stammen größtenteils aus der CESEE-Region und den GUS-Ländern. Die Finanzierung des JVI erfolgt durch das BMF, den IWF und die OeNB. Vom Gründungsjahr 1992 bis 2021 nahmen 48.742 Personen an Kursen am JVI teil.
Die anhaltende Pandemie stellte das JVI weiterhin vor große Herausforderungen. Eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts war 2021 nicht möglich, doch nach dem Einbruch im Vorjahr konnten 2021 immerhin 94% der geplanten Kurse bzw. 115 Kurswochen im virtuellen Format durchgeführt werden. Die OeNB bot sieben Kurswochen in folgenden Themenbereichen an: Aufsicht und Finanzmarktstabilität, Europäische Integration, Finanzbildung, Klimawandel und Green Finance, sowie Diversity and Inclusion. Drei Kurse mussten aus didaktischen Gründen auf 2022 verschoben werden. Aufgrund kleinerer Gruppengrößen ist die Zahl der Kursteilnehmer gegenüber dem Vorpandemieniveau um ca. ein Drittel gesunken. Die Zahl der Kursanmeldungen hat sich halbiert. Aus den Rückmeldungen der Kursteilnehmenden zeigt sich, dass die Zufriedenheit mit dem JVI-Kursangebot und auch der Lernerfolg weiterhin hoch sind. Zahlreiche Teilnehmende beklagten allerdings, dass sie während des Kurses auch andere berufliche Aufgaben zu erledigen hätten, sowie Konzentrations- und technische Probleme. Insbesondere bedauerten sie die fehlende Möglichkeit zum „peer learning“ und zum Aufbau von Netzwerken. Vorteile des virtuellen Modus sind Flexibilität und geringere Kosten.
Während der Pandemie hat das JVI auch eine sehr erfolgreiche Webinar-Reihe entwickelt: 2021 fanden 34 Webinare statt, mit denen das JVI insgesamt 3.043 Zuhörende erreichte. Auch die OeNB brachte dabei ihre Expertise ein.
Regionales Programm für die EU-Beitrittskandidaten unter schwierigen Rahmenbedingungen abgeschlossen
Die OeNB ist Mitglied der ESCB Working Group on Central Bank Cooperation, die u. a. große EU-finanzierte Programme zur Unterstützung von Nicht-EU-Zentralbanken bei der Heranführung an die Europäische Union koordiniert. Ein seit 2019 laufendes regionales Programm für die EU-Beitrittskandidaten und die potenziellen Beitrittskandidaten des Westbalkans wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Vorbereitungen für ein Nachfolgeprogramm laufen bereits.
Einheit | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | |
---|---|---|---|---|---|
Kooperation und Vernetzung | |||||
Nationale Gremien mit OeNB-Beteiligung | Anzahl | 84 | 85 | 79 | 75 |
Internationale und europäische Gremien mit OeNB-
Beteiligung (ESZB u. a.) |
Anzahl | 356 | 323 | 331 | 345 |
Technische Zentralbankkooperation mit CESEE/GUS | Tage | 451 | 4941 | 345 | 376 |
Teilnehmende an Kursen des Joint Vienna Institute (JVI) | Anzahl | 2.282 | 2.410 | 756 | 1.578 |
Nationale und internationale Veranstaltungen der OeNB | Tage | 209 | 200 | 43 | 120 |
Externe Vorträge | Anzahl | 870 | 879 | 474 | 659 |
Kommunikation und Information | |||||
Auskünfte der OeNB-Hotlines | Anzahl | 12.449 | 11.432 | 9.756 | 7.337 |
Externe Forschungskooperationen | Anzahl | 100 | 150 | 126 | 106 |
Besuche im Geldmuseum, Personen | Anzahl | 11.482 | 11.019 | 2.790 | 2.995 |
Bargeldschulungen (inkl. Euro-Shop-Tour), Personen | Anzahl | 5.979 | 16.939 | 3.354 | 1.562 |
Bei Schulaktivitäten erreichte Kinder und Lehrkräfte | Anzahl | 29.252 | 27.914 | 12.172 | 9.850 |
Seminare für Lehrkräfte | Anzahl | 21 | 25 | 27 | 51 |
Kontakte bei der Euro-Info-Tour | Anzahl | 30.208 | 19.189 | x2 | x |
Pressekonferenzen | Anzahl | 13 | 20 | 9 | 8 |
Presseaussendungen | Anzahl | 187 | 114 | 114 | 101 |
Publikationen | |||||
Fachartikel von OeNB-Mitarbeitenden | Anzahl | 119 | 79 | 72 | 98 |
davon referierte Artikel | Anzahl | 30 | 36 | 27 | 32 |
Quelle: OeNB. | |||||
1 Wurde korrigiert. | |||||
2 Findet nicht mehr statt. |
Die OeNB übernimmt gesellschaftliche Verantwortung
Die OeNB als wichtige Partnerin und Förderin in sechs Bereichen
Wirtschaftsförderung
Mit den Mitteln des ERP-Fonds (European Recovery Program, allgemein bekannt unter dem Namen Marshall-Plan), die seinerzeit von den USA als Wiederaufbauhilfe für das vom Zweiten Weltkrieg zerstörte Europa zur Verfügung gestellt wurden, werden heute niedrig verzinste Kredite zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich finanziert. Die OeNB hatte von Beginn an eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Marshall-Plans und verwaltet bis heute die Mittel des ERP-Nationalbankblocks. Die OeNB betreute zuletzt 564 Kredite der Sektoren Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen mit einem aushaftenden Kreditvolumen von insgesamt 764 Mio EUR.
Forschungsförderung
Deklariertes Ziel des Jubiläumsfonds der OeNB ist es, für thematisch abgegrenzte Grundlagenforschungsvorhaben mit Notenbankbezug faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, um zur gezielten Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und einer damit einhergehenden allgemeinen Attraktivitätssteigerung der ökonomisch orientierten Forschung in Österreich beizutragen.
Diesen strategischen Vorgaben folgend hat das Direktorium der OeNB im Jahr 2021 die Finanzierung von 34 Forschungsprojekten mit rund 6,5 Mio EUR aus Mitteln des Jubiläumsfonds zur Förderung der Forschungs- und Lehraufgaben der Wissenschaft genehmigt. Größter institutioneller Fördermittelempfänger war die Wirtschaftsuniversität Wien mit sieben bewilligten Projekten (1,45 Mio EUR), gefolgt von der Universität Wien mit sechs bewilligten Projekten (1,04 Mio EUR).
Unabhängige Wirtschaftsforschung in Österreich
Unabhängige, hochqualitative empirische Wirtschaftsforschung generiert wichtige Entscheidungsgrundlagen für staatliche Akteurinnen und Akteure und informiert die Öffentlichkeit durch die Analyse wirtschaftspolitischer Maßnahmen. Unabhängige Wirtschaftsforschung stellt somit insgesamt ein bedeutsames öffentliches Gut dar. Die OeNB anerkennt und unterstützt diese und sieht in der Ausgestaltung eines neuen Förderprogramms einen wertvollen finanziellen Beitrag für die heimische Wirtschaftsforschung, der die Unabhängigkeit der Forschung gegenüber Politik und Wirtschaft sicherstellen soll. Die formellen Bedingungen des 2021 neu ausgerichteten Förderprogramms sind so konzipiert, dass sie für alle heimischen Wirtschaftsforschungsinstitute, die gewisse rechtliche, fachliche und infrastrukturelle Voraussetzungen erfüllen, zugänglich sind. Somit wird es möglich, den potenziellen Kreis der Förderempfängerinnen und -empfänger im Vergleich zur bisherigen Basisfinanzierung auszuweiten.
Im neuen Förderprogramm für österreichische Wirtschaftsforschungsinstitute gelangt im ersten Quartal 2022 ein im Vergleich zur bisherigen Basisfinanzierung leicht erhöhtes Förderbudget von insgesamt 12 Mio EUR für die dreijährige Förderperiode 2022–24 zur Ausschreibung. Die konkreten Zuteilungen dieses Förderbudgets an österreichische Wirtschaftsforschungsinstitute werden im September 2022 transparent und gemäß klar definierter Förderkriterien (Wissenschaft, Analysen, Anwendungsorientierung, Information, Ausbildung) auf Basis unabhängiger Evaluierungen unter Einbeziehung internationaler Expertinnen und Experten durch Direktorium und Generalrat erfolgen.
Kunst und Kultur
Die OeNB hat sich mit der Sammlung historischer Streichinstrumente die Aufgabe gesetzt, den Ruf Österreichs als Musiknation zu unterstützen. Die 45 Instrumente, gebaut von den berühmtesten Vertretern des klassischen italienischen und französischen Geigenbaus, werden Musikerinnen und Musikern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Diese Partnerschaft ermöglicht es, dieses einzigartige Kulturerbe auch als Klangkörper für zukünftige Generationen zu erhalten. Trotz der COVID-19-Pandemie fanden im Jahr 2021 im Zuge der langjährigen Kooperation mit dem Radiosender Ö1 Konzerte mit Instrumenten der OeNB-Sammlung in Linz und Innsbruck statt sowie in Stift Ossiach im Rahmen des Carinthischen Sommer.
Die OeNB bekennt sich zu ihrem Engagement für Kunst und Kultur. Durch Ankäufe bedeutender Kunstwerke wie 2021 dem Gemälde „Himmel und Wolken“ von Max Weiler trägt sie dazu bei, österreichisches Kulturgut im eigenen Land zu erhalten. Ein besonderes Anliegen ist es der OeNB, junge österreichische Kunstschaffende durch Ankäufe zu fördern. Der Fokus der Sammlungstätigkeit der OeNB liegt dabei auf der abstrakten Kunst. Um auch der Öffentlichkeit Teile der Sammlung zugänglich zu machen, wurden heuer zusätzlich zu den an Albertina, Leopold Museum, Schloss Schönbrunn und Schloss Bruck (Lienz) auf Dauer verliehenen Gemälden, Ausstellungen in Graz, Krems und Innsbruck mit Leihgaben der OeNB unterstützt.
Shoah-Namensmauer-Gedenkstätte
Mit der Gedenkstätte für die in der Shoah ermordeten jüdischen Kinder, Frauen und Männer aus Österreich wird ein sichtbares Zeichen der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus gesetzt. Die Gedenkstätte befindet sich auf dem Areal des Ostarrichi-Parks vor der OeNB.
Die Gedenkstätte erstreckt sich über eine Gesamtfläche von rund 2.500 m², sodass sie teilweise auf dem Grundbesitz der OeNB errichtet wurde. Daher wurde hierfür ein entsprechender Dienstbarkeitsvertrag (Nutzungsvertrag) zwischen der OeNB, der Stadt Wien und dem Verein zur „Errichtung einer Namensmauern Gedenkstätte für die in der Shoah ermordeten, Jüdischen Kinder, Frauen und Männer aus Österreich“ abgeschlossen.
Die OeNB ermöglichte mittels Durchführung von Vorbereitungsmaßnahmen unter der Projektleitung der Abteilung für Sicherheits- und Gebäudemanagement die Errichtung der Gedenkstätte und war unter anderem in der Organisation der Eröffnungsfeierlichkeiten am 9. November 2021 eingebunden.
Die Shoah-Namensmauer-Gedenkstätte im Detail
Die Shoah-Namensmauer-Gedenkstätte soll einen ebenso zentralen wie ruhigen Ort bieten, wo des Schicksals der über 65.000 im Nationalsozialismus ermordeten jüdischen Kinder, Frauen und Männer aus Österreich gedacht und ihr Leben geehrt werden kann.
Das neue Denkmal, das sich auf dem Areal des Ostarrichi-Parks vor der OeNB befindet, beschreibt eine elliptische Form aus mehreren Steinmauern, in die die Namen der im Holocaust ermordeten, österreichischen Jüdinnen und Juden eingraviert sind. In der Mitte ist eine grüne Insel mit neun Bäumen – einer für jedes Bundesland – angelegt. Die architektonische Ausgestaltung ermöglicht einen geschützten Rückzugsort zum Gedenken. 64.425 Namen wurden bisher vermerkt und werden laufend ergänzt.
Die Finanzierung der Gedenkstätte erfolgte durch Beiträge aller beteiligten Stellen (Republik Österreich, alle neun Bundesländer) und private Spenden. Der wesentliche Teil der Finanzierung erfolgte durch die Bundesregierung.
Entwicklungshilfe in der OeNB
Der Verein „Entwicklungshilfegruppe in der OeNB“ wird seit über 35 Jahren von engagierten OeNB-Mitarbeitenden und pensionierten Kolleginnen und Kollegen betreut. Hilfsprojekte werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden der Kollegenschaft und des Direktoriums finanziert. Den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen entsprechend werden jene in der OeNB eingereichte Hilfsprojekte finanziell unterstützt, die darauf abzielen, Hunger und extreme Armut zu reduzieren, Kindern eine Grundschulbildung zu ermöglichen, die Gesundheit von Müttern und Kindern zu verbessern, die wirtschaftliche Beteiligung von Frauen zu fördern und einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen zu sichern.
Neben den acht im Berichtsjahr von der Kollegenschaft für Afrika und Asien eingereichten Projekten wurde in der Vollversammlung ein Projekt des Entwicklungshilfeklubs in Guatemala gewählt, das die indigene Bevölkerung dabei unterstützt, ihre angestammten Ländereien gegen Landraub durch internationale Großkonzerne zu verteidigen.
Unternehmensweites Risikomanagement
Im Rahmen der OeNB-Strategie 2020-25 wurde die Einrichtung eines unternehmensweiten Risikomanagements (Enterprise Risk Management) als strategisches OeNB-Ziel festgelegt. Die OeNB verfügt bereits über eine Reihe von unterschiedlichen Risikomanagementsystemen, um Risiken – etwa bei Veranlagungen, Unternehmensbeteiligungen, im IT- oder Compliance-Bereich sowie bei Projekten – zu reduzieren. Diese sollen nun schrittweise harmonisiert werden. Als erster Meilenstein für die Implementierung eines Enterprise Risk Managements wurde 2021 von der Bankleitung eine Bereichsvorschrift beschlossen, die sowohl harmonisierte Mindestanforderungen an das Risikomanagement enthält als auch eine gemeinsame Risikopolitik und ein einheitliches Verständnis des Risikomanagement-Prozesses innerhalb des Unternehmens definiert. Darüber hinaus wurde 2021 zusätzlich das Enterprise-Risk-Forum der OeNB gegründet, in dem sich vierteljährlich Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Risikomanagementsysteme treffen und über risikospezifische Themenstellungen austauschen.
Operationelles Risiko
Operationelle Risiken sind alle jene Risiken, die aufgrund von Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Systemen, Menschen oder durch externe Ereignisse negative Auswirkungen auf die Reputation oder Erreichung der Ziele haben bzw. einen finanziellen Schaden für die OeNB hervorrufen können. Das Ziel des operationellen Risikomanagements ist es, gemeinsam mit den zuständigen Fachbereichen, die vorhandene Risikosituation zu beurteilen, zu steuern und laufend zu überwachen sowie mit geeigneten risikomindernden Maßnahmen zu reduzieren. Das Management dieser Risiken ist zum einen in der Bereichsvorschrift zum Enterprise Risk Management und zusätzlich noch differenzierter in der Dienstvorschrift „Operationelles Risikomanagement“ geregelt. Da sich die OeNB ihrer Rolle als Betreiberin kritischer Infrastruktur bewusst ist, werden die potenziellen Auswirkungen von operationellen Risiken zudem im Rahmen des Business-Continuity sowie Krisenmanagements detaillierter behandelt. Spezifische Ausfalllösungen, wie beispielsweise ein zweites Rechenzentrum sowie ein Backup-Datenstandort an weiter entfernten Standorten, tragen zu einer gesicherten Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der OeNB bei.
Informationssicherheitsrisiko
Der IT-Bereich betreibt ein nach ISO 27001 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem. Dabei werden die Risiken für Informationen systematisch untersucht und behandelt. Anhand des von der OeNB definierten Schutzbedarfs werden technische und organisatorische Schwachstellen ermittelt, die im Hinblick auf Vertraulichkeits-, Integritäts- und Verfügbarkeitsrisiken analysiert werden. Der Schutz und die Sicherheit der Informationen müssen dabei gegenüber den Kosten und der Praktikabilität abgewogen werden.
Zur Umsetzung der vom EZB-Rat beschlossenen Anforderungen für Marktinfrastrukturen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Internet- bzw. Cyberattacken (Cyber Resilience Oversight Expectations, CROE), wurde vom Direktorium das Thema Cybersicherheit in die Unternehmensstrategie aufgenommen. Bis 2025 werden die aus der Voruntersuchung identifizierten Lücken mittels eines mehrjährigen Informationssicherheitsprogramms geschlossen.
Finanzielle Risiken
An finanziellen Risiken sind für die OeNB das Markt-, Kredit- und Marktliquiditätsrisiko relevant. Klimarisiken finden als zusätzlicher Treiber der finanziellen Risiken verstärkt Beachtung. Die grundsätzliche Linie für das Management von Währungsreserven und der Risikosteuerung ist in einer vom OeNB-Direktorium beschlossenen Dienstanweisung festgelegt. Dem OeNB-Treasury werden demnach auf Vorschlag des Risikokomitees und mit Beschluss des Direktoriums Regeln und Vorgaben auferlegt, die die Risiken so begrenzen, dass sie der Risikotoleranz des Direktoriums entsprechen. Die ständige Einhaltung dieser Regeln und Vorgaben wird anhand spezifischer Risikomesssysteme und -methoden überprüft und durch das Risikokomitee überwacht. Die systematische Berücksichtigung von Klimarisiken und ESG-Aspekten im Risikomanagement wird als essenziell für die Zukunft angesehen. Die Berichterstattung erfolgt regelmäßig an das Risikokomitee und in weiterer Folge an das Direktorium. Die zur Risikomessung verwendeten Methoden werden vom Risikokomitee festgelegt. Neue Währungen und Instrumente sowie Risikolimite sind nach eingehender Analyse vom Direktorium zu bewilligen.
Marktrisiko
Das Marktrisiko ist durch Veränderungen von Marktpreisen auf den Finanzmärkten, insbesondere aufgrund von Veränderungen der Wechselkurse, Aktienkurse und Zinssätze, beeinflusst. Vom Direktorium werden das Marktrisiko begrenzende Regeln vorgegeben, die bei der Steuerung des Marktrisikos zu berücksichtigen sind. Das Marktrisiko wird primär mit dem so genannten Expected Shortfall (ES) bemessen. Die Berechnungen werden einheitlich mit einem Ein-Jahres-Horizont und einem Konfidenzniveau von 99% durchgeführt. Die Risikoposition richtet sich nach dem aktuell veranlagten Eigenbestand (inklusive Gold) und dem Bestand an nicht abgesicherten SZR sowie der Eigenmittelveranlagung und zweckgewidmeten Veranlagungen. Zudem sorgt die OeNB auch entsprechend ihrem eingezahlten Kapitalanteil an der EZB für das Risiko der Veranlagungen der EZB und für die von der EZB eingegangenen Risiken aus der einheitlichen Geldpolitik vor. Das Risiko aus der Immobilienbeteiligung wird von der OeNB anhand eines Immobilienindex auf Basis des Value-at-Risk mit einem Ein-Jahres-Horizont und einem Konfidenzniveau von 99% berechnet.
Kreditrisiko
Das Kreditrisiko stellt die Gefahr, die von einem teilweisen oder vollständigen Ausfall vertraglich vereinbarter Zahlungen ausgeht, dar. In der Eigenverwaltung wird das Kreditrisiko grundsätzlich über ein Veranlagungs-Limitsystem gemanagt, in dem die Daten zu sämtlichen Limiten und deren Ausnützung jederzeit aktuell zur Verfügung stehen. Das Kreditrisiko aus der gemeinsamen Geldpolitik im Euroraum wird von der EZB berechnet und im Risikoberichtswesen der OeNB anteilig berücksichtigt. Das Kreditrisiko aus dem OeNB-Eigenbestand und der Eigenmittelveranlagung wird von der OeNB berechnet und in der Ausnutzung des Risikorahmens mitberücksichtigt. Die Kreditrisikoberechnungen des Eurosystems, der EZB und der OeNB werden jeweils mit einem Ein-Jahres-Horizont und einem Konfidenzniveau von 99% durchgeführt.
Marktliquiditätsrisiko
Das Marktliquiditätsrisiko besteht darin, dass aufgrund eines engen und nicht in vollem Umfang aufnahmefähigen Marktes Finanzpositionen nicht zur Gänze, nicht genügend schnell und eventuell nur mit Preisabschlägen geschlossen werden können. Aus diesem Grund werden Finanzprodukte auf deren Marktliquidität hin analysiert, Positionsgrößen vom Emissionsvolumen abhängig gemacht und die maximalen Restlaufzeiten der Geschäfte limitiert. Dabei wird auf Sicherheit und Liquidität vorrangig Bedacht genommen und die Rentabilität nachgereiht.
Umwelterklärung 2021 – ökologisches Unternehmen OeNB
Umfassende Umwelterklärung gemäß EMAS-VO (EG) Nr. 1221/2009
Nachhaltigkeit ist der OeNB ein zentrales Anliegen. Schon vor der erstmaligen Teilnahme am europäischen Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS-VO – steht für Eco Management and Audit Scheme, eine Verordnung der EU) vor rund 20 Jahren war die OeNB bestrebt, die von ihr verursachten Umweltauswirkungen zu minimieren – mit Energiesparmaßnahmen und Maßnahmen von der Nutzung umweltschonender Reinigungsmittel bis hin zur Umstellung auf umweltfreundliche Druckpapiere.
Mittlerweile ist die Bedeutung von Umweltmaßnahmen insbesondere vor dem Hintergrund des 2019 verabschiedeten europäischen Grünen Deals zu betrachten, mit dem die Europäischen Kommission das Ziel vorgibt, bis zum Jahr 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der EU auf null zu reduzieren und somit Europa als ersten Kontinent klimaneutral zu machen. 1 Auch die OeNB möchte einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel leisten, soweit dies mit ihrem Mandat vereinbar ist. Insbesondere im vergangenen Jahr wurden deshalb Maßnahmen intensiviert, um die OeNB zu einem klimaneutralen Unternehmen zu machen, das mindestens so viele Emissionen bindet, wie es ausstößt. Klimaneutralität ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsvision der OeNB, die auf eine kontinuierliche Verkleinerung des eigenen ökologischen Fußabdrucks abstellt. Die OeNB peilt die Erzielung effektiver Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 an (siehe Kasten 10). Im November 2021 bekannten sich OeNB und FMA zu den Zielen der UN-Klimakonferenz (COP 26) in Glasgow und betonten, dass sie im Sinne ihrer Glaubwürdigkeit auch ehrgeizige betriebsökologische Ziele verfolgen. Über die eigenen Optimierungsmaßnahmen hinausgehend trägt die OeNB auch zur nationalen und europäischen Expertise über die Auswirkungen der Klimakrise bei. Das Wissen um die entscheidenden Maßnahmen zur Milderung der Klimaeffekte auf Gesellschaft, Wirtschaft und Finanzsystem und die notwendigen Anpassungsschritte ist für die Erreichung der Klimaziele von enormer Bedeutung (Kasten 5).
Für die OeNB liegt der Schlüssel zum Erreichen von Klimaneutralität im Zusammenwirken von laufender Messung, Reduzierung von Emissionen und, soweit Emissionen nicht vollständig vermeidbar sind, deren Ausgleich:
-
Messung
Ein klares Verständnis des eigenen ökologischen Fußabdrucks ist die Grundlage für Veränderungen. Dafür bedarf es einer konsequenten Erfassung der unternehmensweit anfallenden Emissionen, vom Bürobetrieb über die Dienstreisen bis hin zu den Veranlagungen. Dieses Monitoring wird über die Jahre kontinuierlich weiterentwickelt und verfeinert. -
Reduzierung
Im Kampf gegen die Erderwärmung ist die Reduzierung von Emissionen unerlässlich. Seit der Einführung des EMAS-Umweltmanagements und nochmals verstärkt seit der Implementierung des Energiemanagements nach ISO 50001 im Jahr 2016 wird auf Einsparungspotenziale im Energiebereich geachtet. In der Umweltpolitik der OeNB ist festgehalten, dass die Vermeidung und Reduzierung von Emissionen Priorität vor Kompensation haben. -
Ausgleich
Als unmittelbaren Schritt zu mehr Nachhaltigkeit und als Teil einer bereits begonnenen Strategie zur Kompensation der von der OeNB verursachten Treibhausgase beteiligt sich die OeNB an Klimaprojekten wie der Revitalisierung von Fauna und Flora an mehreren Flussabschnitten in Österreich (u. a. Traun, Inn, March) samt damit verbundenem Hochwasserschutz. In letzter Zeit wurde auch die Finanzbildung zum Thema Green Finance ausgebaut.
Die Umweltpolitik der OeNB
Stabilität, Sicherheit und Vertrauen sind unsere Leitwerte gesellschaftlicher Verantwortung und Ausdruck nachhaltig orientierter Unternehmensführung. Unsere Leitwerte gelten gleichermaßen in unserem Kerngeschäft wie auch in unserem Engagement für Mensch und Umwelt. Im Umweltschutz zählen wir zu den Vorreitern unter den österreichischen Unternehmen und streben stetig nach weiterer Verbesserung unserer Umweltleistung. Dabei orientieren wir uns über die Einhaltung aller Umweltvorschriften hinaus an den Prinzipien der EMAS-Verordnung.
Sorgsamer Umgang mit Ressourcen
Es ist unser Ziel, negative Umweltauswirkungen unter Beachtung ökonomischer Grundsätze weitgehend zu minimieren. Unnötiger Ressourcen- und Energieverbrauch wird vermieden, unter anderem mithilfe eines umfassenden Energiemanagements.
Ökologischer Einkauf
Wir berücksichtigen beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen ökologische Kriterien, insbesondere in Ausschreibungen. Bei ausgewählten Produkten wird auch auf die stoffliche Zusammensetzung, Energieeffizienz und den Lebenszyklus geachtet.
Umweltbewusstes Handeln der Belegschaft
Wir fördern umweltbewusstes Denken und Handeln in der Belegschaft. Zur Erreichung und Aufrechterhaltung dieses Anspruchs gibt es entsprechende Informations- und Weiterbildungsangebote für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Forschung und Kooperation mit Partnerorganisationen
Zur Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen kooperieren wir mit Partnerorganisationen und Engagierten der Zivilgesellschaft. Weiters setzen wir über den unmittelbaren Wirkungsbereich der OeNB hinaus Impulse und engagieren uns für eine lebenswerte Umwelt. Dazu zählen auch Forschungsprojekte.
Informationspolitik
Wir betreiben gegenüber der Öffentlichkeit eine offene und verantwortungsbewusste Informationspolitik.
Klimawandel
Wir erkennen die Risiken des Klimawandels als zentrale Herausforderung unserer Zeit an. Daher streben wir die CO2-Neutralität für alle Aktivitäten der OeNB an und setzen eigene Projekte um, mit dem Ziel 2040 klimaneutral zu agieren. Die Minimierung der von der OeNB verursachten Treibhausgase hat Vorrang vor Kompensation.
Wien, im März 2020
Effiziente Organisation des Umweltmanagements nach EMAS
Die EMAS-Managementvertretung der OeNB legt die Umweltpolitik der OeNB (Kasten 10) fest und stellt sicher, dass die in der EMAS-Verordnung festgelegten Verpflichtungen (wie z. B. Umweltgesetze, allen voran das Abfall- und Energierecht, umweltbezogene Zielsetzungen, freiwillige Aktivitäten, bindende Verpflichtungen etc.) eingehalten werden. Im Rahmen des vorgeschriebenen kontinuierlichen Verbesserungsprozesses legt die OeNB zur Erreichung der Zielsetzungen Projekte und Vorhaben im Umweltprogramm fest.
Der Umweltbeauftragte der OeNB ist mit strategischen Grundsatzfragen des Umweltschutzes sowie der praktischen Anwendung des Umweltmanagementsystems beauftragt. Für die Umsetzung des Umweltprogramms, die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistungen und die unternehmensinterne Kommunikation zu Umweltbelangen sorgt ein Umweltteam, bestehend aus dem Umweltkoordinator, den Expertinnen und Experten für Energie, Abfall, Wasser und Sicherheit sowie den Umweltcontrollerinnen und -controllern aus unterschiedlichen Organisationseinheiten. Die internen Umweltaudits werden von speziell geschulten Umweltauditorinnen und -auditoren aus der OeNB durchgeführt, die sich im Umweltauditforum weiterbilden und abstimmen. Die Mitglieder des Umweltteams treffen sich monatlich zum Umwelt-Jour-fixe, im Rahmen dessen aktuelle Informationen ausgetauscht und OeNB-weite Umweltaktionen koordiniert werden. Abseits dieser monatlichen Treffen ermöglichen Vorträge und Filmvorführungen Weiterbildung, Schulung und Wissenserwerb.
Die im Umweltmanagement der OeNB in Verwendung stehende Öko-Datenbank enthält die laut EMAS geforderte Auditdokumentation und die Bestätigung der Einhaltung der Rechtsvorschriften. Das zugehörige Aufgabenmonitoring und alle Termine sind im Plan.
Engagement bei Publikationen und Veranstaltungen
Die OeNB organisiert regelmäßig Konferenzen und Veranstaltungen zu umweltrelevanten Themen, nimmt an solchen teil oder unterstützt Publikationen zu Umwelt- und Klimathemen. So wurde 2021 die WIFO-Studie über „Investitionen in die Digitalisierung und Dekarbonisierung in Österreich“ in Auftrag gegeben, die im Juni fertiggestellt wurde. Ebenso förderte die OeNB im Rahmen des Jubiläumsfonds drei klima- und umweltbezogene Studienprojekte mit rund 650.000 EUR (einen steigenden Anteil von rund 10% des gesamten Fördervolumens). Ebenso wurden OeNB-intern einige Studien zu klimarelevanten Themen erarbeitet (Kasten 5).
Im Jahr 2021 widmete die OeNB dem Klimaschutz und verwandten Themen mehrere Veranstaltungen: So thematisierte ein Ost-Jour-fixe am 3. Juni 2021 die zweite Transformation der EU-Länder Zentral-, Ost und Südosteuropas in Richtung kohlenstoffarmer Wirtschaft. „Klimaschutz braucht konsequentes Handeln“ war das Motto der am 7. Oktober 2021 (mit SUERF) organisierten Konferenz mit Lord Nicholas Stern über die Rolle von Politik, Finanzmärkten und Zentralbanken beim Klimaschutz. In der Global Economy Lecture 2021 (organisiert mit dem wiiw – Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche) referierte Professor Sir Partha Dasgupta am 3. November 2021 über den ökonomischen Zusammenhang zwischen Bevölkerung, Konsum und Biodiversität. Die mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) organisierte Conference on European Economic Integration (CEEI) am 22. und 23. November 2021 widmete sich unter anderem den ökologischen Aspekten globaler Lieferketten mit besonderem Fokus auf Zentral-, Ost- und Südosteuropa.
Zertifiziertes Energiemanagement nach ISO 50001
Der jährliche Stromverbrauch je Personalressource ist aufgrund eines weiteren Pandemiejahrs mit eingeschränktem Bürobetrieb in den OeNB-Gebäuden nun mit 5,1 MWh dargestellt, der Fernwärmebedarf konnte auf einem sehr niedrigen Niveau gehalten werden.
Die OeNB bezieht – wie schon seit vielen Jahren – Strom aus ausschließlich erneuerbaren Quellen, zertifiziert mit dem österreichischen Umweltzeichen. Weitere Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase sind die Wärmerückgewinnung, eine bereits im Jahr 1998 installierte fassadenintegrierte Photovoltaikanlage, die nachhaltige Gebäudenutzung, ein optimiertes Beleuchtungskonzept sowie Verbesserungen in der Haustechnik – Stichwort Pumpen- und Ventilatorensteuerung, Nutzung von Fernwärme und Fernkälte, Wärmerückgewinnung, Kühlanlagen am Dach („free cooling“), optimierte Jalousien-Steuerung, LED-Beleuchtung. Dazu kommt die Bewusstseinsförderung für umweltrelevante Themen bei der Belegschaft (z. B. Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für den Weg von und zur Arbeitsstätte sowie bei Dienstreisen). Die neu gegründete Arbeitsgruppe „Umweltkommunikation“ arbeitete Intranet-Informationen und Zeitungsartikel zu Themen des Energie- und Umweltmanagements aus. Des Weiteren sind als Dienstwägen Plug-in-Hybridfahrzeuge mit Elektroantrieb in Betrieb. Für innerstädtische Dienstfahrten wurden im Berichtsjahr fünf Elektrofahrräder angeschafft, die in Verbindung mit dem Bezug von zertifiziertem Strom aus ausschließlich erneuerbaren Quellen einen Beitrag zur umweltgerechten Mobilität darstellen. Das erstmals im Jahr 2014 erworbene Energiezertifikat ISO 50001 unterstreicht die Bestrebungen für einen effizienten Energieeinsatz.
Ökologische Kennzahlen der OeNB
Der pandemiebedingt eingeschränkte Bürobetrieb vor Ort hat sich nicht nur im Energiebedarf sondern auch in der CO2- und Abfallbilanz niedergeschlagen (Tabelle 6). Insgesamt verursachte die OeNB 2021 447,1 Tonnen an Treibhausäquivalenten. Die Pandemie und zahlreiche Optimierungen haben u. a. die Nutzung elektronischer Medien intensiviert, womit der Gesamtverbrauch von Papier auf niedrigem Niveau gehalten werden konnte. Als ein weiterer Schritt zur Papiereinsparung wurde beispielsweise der Online-Zugriff auf Tageszeitungen und Fachzeitschriften und die dauerhafte Abbestellung der Printexemplare im Rahmen der Umsetzung des strategischen Zieles „Digitalisierung der Fachbibliothek“ realisiert. Die Umrechnung auf CO2-Äquivalente erfolgte mit den Umrechnungsfaktoren des Österreichischen Umweltbundesamtes unter Berücksichtigung der indirekten Treibhausgasemissionen.
Förderung des Umweltbewusstseins in der Belegschaft
Umweltfreundliche Mobilität von und zur Arbeitsstätte und bei Dienstwegen wird durch einen Arbeitgeberbeitrag für Jahresnetzkarten öffentlicher Verkehrsmittel und eine nach ökologischen Grundsätzen überarbeitete Betriebsvereinbarung zu Dienstreisen gefördert. Sämtliche erforderlichen Tätigkeiten im Bereich des Reisemanagements (vom Antrag bis zur Freigabe) werden nun über einen elektronischen Workflow abgewickelt, was neben wirtschaftlichen auch ökologische Vorteile durch Papiereinsparung bewirkte. Die Verwendung der Bahn an Stelle von Flugzeug und Pkw sowie die Nutzung von Fahrrädern mit Elektroantrieb (sogenannte „OeNBikes“) wurde durch Newsletter, Intranetseiten und Schulungseinladungen beworben. In den vergangenen beiden Jahren wurde pandemiebedingt die Arbeit im Homeoffice ausgebaut, was auch zur Emissionsvermeidung beigetragen hat.
Verbesserungsbedarf bei einzelnen Umweltaspekten und -indikatoren
Gemäß der EMAS-Verordnung analysiert die OeNB regelmäßig die direkten und indirekten Umweltaspekte von Maßnahmen, die bedeutende Umweltauswirkungen haben können. Bei der Bewertung werden u. a. das Umweltgefährdungspotenzial, der Umweltzustand, die Intensität der Umweltauswirkung, externe Anforderungen sowie die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Tabelle 11 gibt überblicksmäßig für die verschiedenen Bereiche Aufschluss über die Bewertung der Umweltrelevanz und des jeweiligen Verbesserungspotenzials für das Unternehmen OeNB.
2019 | 2020 | 2021 | Einheit | |
---|---|---|---|---|
Energie | ||||
Stromverbrauch, pro Personalressource2 | 6,50 | 5,57 | 5,10 | MWh/PR |
Wärmeverbrauch | 37 | 38 | 46 | kWh/m2 |
Fernkälte | 43 | 39 | 53 | kWh/m2 |
Energieverbrauch Gebäude gesamt3 | 14.249 | 13.143 | 12.813 | MWh |
davon erneuerbar 5 | 7.837 | 9.427 | 8.959 | MWh |
Gesamtenergieverbrauch inkl. Dienstreisen | 16.411 | 13.842 | 13.171 | MWh |
Wasser | ||||
Stadtwasser | x | x | 16 | Liter/PR/Tag |
Nutzwasser | x | x | 15 | Liter/PR/Tag |
Wasserverbrauch gesamt5 | 87 | 59 | 31 | Liter/PR/Tag |
Material- und Produktverbrauch | ||||
Papierverbrauch gesamt6 | 44 | 24 | 15 | kg/PR |
Schreib-/Kopierpapierverbrauch | 4.967 | 4.072 | 2.307 | Blatt/PR |
Recyclinganteil bei Kopierpapier | 38 | 53 | 46 | % |
Reinigungsmittelverbrauch 7 | 16 | 7 | 5 | g/m2 |
CO2-Emissionen gesamt8 | 1,5 | 0,7 | 0,4 | t/PR |
Quelle: OeNB. | ||||
Anmerkung: Flächenverbrauch 20.758 m2, Versiegelte Fläche 17.860 m2, Grünfläche 4.520 m2 (inklusive begrünter Dachflächen). Die weiteren, von EMAS vorgesehene Indikatoren
werden mangels Relevanz nicht angeführt: Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen wie z. B. CH4, N2O, HFC, PFC, SF6 bzw. SO2, NOX und Feinstaub. |
||||
1 PR = Personalressource. Jahr 2019=1.069,6; Jahr 2020=1.087,5; Jahr 2021=1.133. Dem EMAS-Umweltmanagement unterliegen der Standort Wien (Hauptgebäude, Otto-
Wagner-Platz 3, das Bürogebäude Nord, Rotenhausgasse 4, die der OeNB zugerechneten Bereiche im Geldzentrum, Garnisongasse 15, alle 1090 Wien) und der Standort OeNB West (Adamgasse 2, 6020 Innsbruck). 2 Alle Energiedaten betreffend Gebäude inklusive Geldzentrum (exklusive OeNB West und Repräsentanz Büssel, rund 20 PR). 3 Ab dem Jahr 2020 pandemiebedingte Reduktion bei Energieverbräuchen. 4 Seit 2010 OeNB-Bezug von zertifiziertem Ökostrom. 5 Exklusive OeNB West und Repräsentanz Büssel, pandemiebedingt reduzierter Wasserverbrauch 2021. 6 Der Papierverbrauch enthält Einkaufszahlen und somit auch Lagerware. Gesamtverbrauch 17.018 kg. 7 Pandemiebedingt weniger Verbrauch 2021, Gesamtverbrauch 2021: 484 Liter.
8 Betrieb und Dienstreisen; gesamt 2021: 405 Tonnen, Senkung pandemiebedingt; Umrechnungsfaktoren lt. Umweltbundesamt inklusive indirekter Treibhausgas-Emissionen
|
2019 | 2020 | 2021 | |
---|---|---|---|
CO2 in Tonnen1 | |||
Scope 1 | |||
Fuhrpark | 108,4 | 60,6 | 60,7 |
Kältemittel | 3,6 | 0,0 | 5,0 |
Test Notstromaggregat | 18,9 | 11,7 | 12,0 |
Scope 1 gesamt | 130,9 | 72,3 | 77,7 |
Scope 2 | |||
Strom | 95,4 | 107,9 | 79,3 |
Fernwärme | 69,2 | 91,0 | 73,2 |
Fernkälte | 167,1 | 151,2 | 146,5 |
Scope 2 gesamt | 331,7 | 350,1 | 299,0 |
Scope 3 | |||
Dienstreisen Flug | 1.032,7 | 282,7 | 61,0 |
Dienstreisen Pkw | 80,9 | 29,2 | 9,1 |
Dienstreisen Bahn | 3,2 | 0,7 | 0,3 |
Scope 3 gesamt | 1.116,8 | 312,6 | 70,4 |
Summe | 1.579,4 | 734,9 | 447,1 |
Quelle: OeNB. | |||
Anmerkung: Das Jahr 2019 wurde nachträglich mit aktuellen Umrechnungsfaktoren ermittelt. | |||
1 Treibhausgasversursachung inklusive indirekter Auswirkungen. |
2019 | 2020 | 2021 | |
---|---|---|---|
Flug-Dienstreisen, in km | 2.609.057 | 676.192 | 154.907 |
Pkw-Dienstreisen, in km | 356.642 | 117.300 | 39.933 |
Bahn-Dienstreisen, in km | 250.200 | 83.400 | 20.400 |
Treibstoffe für Transporte,
in Liter |
34.879 | 20.123 | 19.768 |
Quelle: OeNB. |
2019 | 2020 | 2021 | Schlüsselnummer | |
---|---|---|---|---|
in kg | ||||
Nicht gefährliche Abfälle | 72.396 | 44.390 | 39.190 | |
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall1 | 60.410 | 34.976 | 26.600 | 91101 |
Elektronikschrott2 | 3.167 | 3.394 | 1.080 | 35202 |
Elektrogroß- und -kleingeräte | 165 | 344 | 2.356 | 35221, 53231 |
Sperrmüll3 | 0 | 0 | 0 | 91401 |
Altholz unbehandelt, behandelt3 | 7.380 | 5.676 | 8.800 | 17201, 17202 |
Feuerlöscher (mit/ohne Restinhalt) | 1.274 | 0 | 354 | 35105, 59802 |
Sandfanginhalte | 0 | 0 | 0 | 94704 |
Nicht gefährliche Abfälle pro Personalressource | 68 | 40 | 35 | |
Gefährliche Abfälle | 28.611 | 9.322 | 10.639 | |
Altlacke, Altfarben, Lösemittel, Reinigungsmittel | 0 | 14 | 0 | 55502, 59405 |
Kühlgeräte | 100 | 181 | 81 | 35205 |
Fluorkohlenwasserstoffhaltige Kältemittel | 71 | 0 | 0 | 55205 |
Kühl- und Klimageräte | 0 | 0 | 0 | 35206 |
Batterien unsortiert, Lithium- und Nickel-Cadmiumakkus | 366 | 506 | 268 | 35338, 35337, 35323 |
Bleiakkumulatoren4 | 23.736 | 330 | 990 | 35322 |
Heizöle und Kraftstoffe | 0 | 0 | 0 | 54108 |
Ölabscheiderinhalte5 | 2.980 | 4.280 | 8.600 | 54702 |
Bild-/Leuchtstoffröhren, Kondensatoren PCB-frei | 345 | 282 | 0 | 35210, 35339, 35209 |
Laborabfälle | 0 | 0 | 0 | 59305 |
Bildschirm-/elektronische/Groß-Geräte | 837 | 609 | 700 | 35212, 35201, 35220 |
Lösemittel Wassergemisch, sonstige Öl-Wassergemische | 0 | 0 | 0 | 55374, 54408 |
Filter-/Aufsaugmassen mit schädlicher Beimenge | 3 | 0 | 31435 | |
Reinigungs- und Lösemittelabfälle6 | 0 | 0 | 0 | 59405, 55377 |
Gase in Stahldruckflaschen, Spraydosen | 173 | 2.160 | 0 | 59801, 59803 |
Kunststoffemballagen mit schädlichem Restinhalt | 0 | 0 | 0 | 57127 |
Asbestzement | 0 | 960 | 0 | 31412 |
Gefährliche Abfälle pro Personalressource | 27 | 8 | 9 | |
Altstoffe | 102.210 | 90.990 | 87.965 | |
Buntglas | 2.790 | 4.290 | 5.500 | 31469 |
Weißglas | 3.020 | 4.000 | 6.000 | 31468 |
Metall/Dosen | 2.280 | 0 | 0 | 35315 |
Bio-Sammlung7 | 11.290 | 11.300 | 11.300 | 91701 |
Kunststoff-Packungen inkl. PET, Dosen | 6.160 | 9.800 | 9.800 | 57118, 57130 bzw. 91207 |
Alteisen8 | 19.330 | 10.570 | 13.160 | 35103, 35105 |
Altpapier9 | 57.190 | 35.250 | 28.970 | 18718 |
Styropor/Polystyrol | 150 | 110 | 210 | 57108 |
Datenträger | 0 | 0 | 50 | 57119 |
Papier und Pappe, beschichtet9 | 0 | 15.670 | 12.975 | 18702 |
Altstoffe pro Personalressource | 96 | 83 | 78 | |
Abfälle und Altstoffe insgesamt | 203.217 | 144.702 | 137.794 | |
Quelle: OeNB. | ||||
1 Konsequente Abfalltrennung und Verwertung von Wertstoffen reduzierten grundsätzlich diese Abfälle, jedoch ab 2020 auch pandemiebedingte Reduktion. | ||||
2 Steigerung 2020 aufgrund vermehrter und vielfältiger Nutzung (z. B. mobile Endgeräte, digitale Arbeitswelt). | ||||
3 Möbel wurden zerlegt und als Holz bzw. Altmetall entsorgt, daher meist kein Sperrmüll. | ||||
4 Bleiakkumulatoren werden für unterbrechungsfreie Stromversorgung benötigt, Revision der Telefonanlage 2021. | ||||
5 Ölabscheider in der Garage. | ||||
6 Fallweise Tankreinigung. | ||||
7 Inklusive Grünschnitt (Gartenabfall). | ||||
8 Metallcontainer waren im Jahr 2019 auszuscheiden. | ||||
9 Schwankungen aufgrund Übersiedelungen, fallweise werden Archive geräumt. |
Termin | Status | Verantwortlich | |
---|---|---|---|
Weitere Ökologisierung der Beschaffung | |||
Beauftragung einer neuen Reinigungsfirma mit EMAS-Zertifikat | 2022 | Fortsetzung | Fachabteilung |
Büroartikelbestellung mit ökologischen Kriterien | 2022 | Fortsetzung | Fachabteilung |
Sorgsamer Umgang mit Ressourcen, Verringerung der Emissionen,
weitere Reduktion des Stromverbrauchs um 2% gegenüber dem Jahr 2014 |
|||
Projekt Klimazielkoordination | 2022 | Geplant | Fachabteilung |
Bedarfsabhängiges Beleuchtungskonzept bei Arbeitslampen | 2021 | Realisiert | Fachabteilung |
Weiterentwicklung des Mobilitätskonzeptes – eBIKES | 2021 | Realisiert | Umweltteam |
Fernwärmeanschluss OeNB West evaluieren | 2022 | Geplant | IG |
Projekte zur Einsparung von elektrischem Strom | |||
Umrüstung auf LED-Beleuchtung in Technikgeschoßen in OeNB I und BGN | 2022 | Fortsetzung | Fachabteilung |
Erneuerung von Sanitär-, Kälte- und Heizungsleitungen | 2022 | Fortsetzung | Fachabteilung |
Planungsprojekt Fassade Bürogebäude Nord energetisch verbessern | 2023 | Geplant | Fachabteilung |
Austausch Beleuchtung BGN – Poststelle | 2022 | Geplant | Fachabteilung |
Planungsprojekt Erneuerung Lüftungszentrale Dachgeschoß Ost | 2022 | Geplant | Fachabteilung |
Stärkung des Umweltbewusstseins, Schulungen | |||
Förderung umweltfreundlicher Mobilität (Fahrrad, Schulungen zu OeNBike-Leihsystem) | 2022 | Fortsetzung | Fachabteilung |
Schulung neu eingetretener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch mit Videokonferenz | 2022 | Geplant | Umweltteam |
Urban Gardening, Information: Pflanzen im Stadtgebiet | 2022 | Fortsetzung | Fachabteilung |
Vernetzung und Kommunikation | |||
Green Finance-Mitgliedschaft beim Networking for Greening the Financial System (NGFS) | 2022 | Fortsetzung | Umweltteam |
Informationsinitiative, z. B. mit Vorträgen, Erweiterung der Intranetinformationen | 2021 | Realisiert | Umweltteam |
Kooperationen mit Umweltpartnern wie Club of Rome, WWF, ÖGUT | 2022 | Fortsetzung | Umweltteam |
Audit bei Entsorger | 2022 | Geplant | Abfallbeauftragte |
Weitere Ökologisierung des Lebensmittelangebots, Reduktion von Plastik | 2022 | Realisiert | Umweltteam |
Quelle: OeNB. |
Strom | Wärme | Fernkälte | Wasser | Abwasser | Beschaffung1 |
Material-Einsatz,
z. B. Papier4 |
Abfall5 |
Mobilität
reisen, Transport |
|
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Umweltrelevanz | Hoch | Hoch | Hoch | Mittel | Gering | Hoch | Mittel | Hoch | Hoch |
Verbesserungspotenzial | Mittel | Gering | Gering | Gering | Gering | Mittel | Gering | Mittel | Mittel |
Quelle: OeNB. | |||||||||
1 Grundsätzliche Auswirkung im Bereich Ressourcen, Treibhauseffekt.
2 Grundsätzliche Auswirkung im Bereich Ressourcen, Ökosysteme. 3 Grundsätzliche Auswirkung im Bereich Artenvielfalt, Ökosysteme. 4 Grundsätzliche Auswirkung im Bereich Ressourcen, Ökosysteme, Treibhauseffekt. 5 Grundsätzliche Auswirkung im Bereich Ökosysteme, Treibhauseffekt, Landflächen. 6 Grundsätzliche Auswirkung im Bereich Boden- und Luftgüte, Ressourcen, Ökosysteme, Treibhauseffekt. |
Gültigkeitserklärung
Die vorliegende umfassende Umwelterklärung der Oesterreichischen Nationalbank, Otto-Wagner-Platz 3, A-1090 Wien, wurde im Rahmen einer Begutachtung nach EMAS-VO vom TÜV SÜD, Franz-Grill-Straße 1, Arsenal Objekt 207, A-1030 Wien, Österreich, AT-V-0003 geprüft.
Der leitende Gutachter vom TÜV SÜD bestätigt hiermit, dass die Umweltpolitik, das Umweltprogramm, das Umweltmanagementsystem, die Umweltprüfung und das Umweltbetriebsprüfungsverfahren der Organisation mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 (EMAS-VO) und der Verordnung (EU) 2018/2026 der Kommission vom 19. Dezember 2018 übereinstimmen und erklärt die relevanten Inhalte der Umwelterklärung nach Anhang IV Abschnitt B, Buchstaben a – h, für gültig.
Wien, im Jänner 2022
Dipl.-Ing. Dr. Kurt Kefer, Leitender Umweltgutachter
Die nächste, vereinfachte, Umwelterklärung wird im Frühjahr 2023 publiziert.
1 Das österreichische Regierungsprogramm enthält die Zusage, bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen, allerdings steht das entsprechende Klimagesetz noch aus.
Beteiligungsspiegel
Tabelle 12 zeigt gemäß § 68 Abs. 4 NBG die direkten und indirekten Beteiligungen der OeNB.
Anteil in % | Gesellschaft | Nennkapital | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
100 | Münze Österreich Aktiengesellschaft, Wien | 6.000.000,00 | EUR | |||
100 | Schoeller Münzhandel GmbH, Wien | 1.017.420,00 | EUR | |||
(100) | 100 | Schoeller Münzhandel Deutschland GmbH, Hamburg (Deutschland) | 6.000.000,00 | EUR | ||
50 | PRINT and MINT SERVICES GmbH, Wien | 35.000,00 | EUR | |||
22,25 | proionic GmbH, Raaba-Grambach | 52.877,00 | EUR | |||
16,67 | World Money Fair Holding GmbH, Berlin (Deutschland) | 30.000,00 | EUR | |||
(16,67) | 100 | World Money Fair Berlin GmbH, Berlin (Deutschland) | 25.000,00 | EUR | ||
(16,67) | 100 | World Money Fair AG, Basel (Schweiz) | 300.000,00 | CHF | ||
12,28 | Stirtec GmbH, Premstätten | 95.050,00 | EUR | |||
100 | Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH, Wien | 10.000.000,00 | EUR | |||
50 | PRINT and MINT SERVICES GmbH, Wien | 35.000,00 | EUR | |||
0,25 | Europafi S. A. S., Vic-le-Comte (Frankreich) | 133.000.000,00 | EUR | |||
100 | GELDSERVICE AUSTRIA Logistik für Wertgestionierung und Transportkoordination G.m.b.H., Wien | 3.336.336,14 | EUR | |||
100 | OeNPAY Financial Innovation HUB GmbH, Wien | 35.000,00 | EUR | |||
100 | IG Immobilien Invest GmbH, Wien | 40.000,00 | EUR | |||
100 | Austrian House S.A., Brüssel (Belgien) | 5.841.610,91 | EUR | |||
100 | City Center Amstetten GmbH, Wien | 72.000,00 | EUR | |||
100 | EKZ Tulln Errichtungs GmbH, Wien | 36.000,00 | EUR | |||
100 | HW Hohe Warte Projektentwicklungs- und ErrichtungsgmbH, Wien | 35.000,00 | EUR | |||
100 | IG Belgium S.A., Brüssel (Belgien) | 19.360.309,87 | EUR | |||
100 | IG Hungary Irodaközpont Kft., Budapest (Ungarn) | 11.852,00 | EUR | |||
100 | IG Immobilien Beteiligungs GmbH, Wien | 40.000,00 | EUR | |||
100 | IG Immobilien M97 GmbH, Wien | 120.000,00 | EUR | |||
100 | IG Immobilien Management GmbH, Wien | 40.000,00 | EUR | |||
100 | IG Immobilien Mariahilfer Straße 99 GmbH, Wien | 72.000,00 | EUR | |||
100 | IG Immobilien O20-H22 GmbH, Wien | 110.000,00 | EUR | |||
100 | IG Netherlands N1 and N2 B.V., Uithoorn (Niederlande) | 91.000,00 | EUR | |||
100 | BLM Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien | 40.000,00 | EUR | |||
100 | BLM-IG Bauträger GmbH, Wien | 35.000,00 | EUR | |||
(100) | 100 | OWP5 Betriebs-Liegenschafts-Management GmbH, Wien | 35.000,00 | EUR | ||
100 | BLM New York 43 West 61st Street LLC, New York (USA) | 10,00 | USD | |||
Quelle: OeNB, Beteiligungsgesellschaften. | ||||||
Anmerkung: Die Anteile der OeNB zum 31. Dezember 2021 an der Europäischen Zentralbank (EZB), Frankfurt (Deutschland), betragen 2,3804 % vom gezeichneten Kapital in Höhe von
10.825.007.069,61 EUR. Weiters hält die OeNB an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ), Basel (Schweiz), 8.000 Stück Aktien zu je 5.000 SZR und 564 Stück Aktien ohne Stimmrecht sowie an der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (S.W.I.F.T.), La Hulpe (Belgien), 56 Anteile zu je 125,00 EUR. |