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Gesamtvolumen
1
der kreditrisikobehafteten Instrumente der in Österreich tätigen Kreditinstitute
2
gemäß FinStab
3
Q3 24
in Mio EUR
Inländische und ausländische Schuldner nach NACE-Abschnitten
A - Land- & Forstwirtschaft; Fischerei
13.576,31
B - Bergbau, Gewinnung von Steinen & Erden
2.635,91
C - Herstellung von Waren
90.469,78
D - Energieversorgung
23.585,25
E - Wasserversorgung, Abwasser-/Abfallentsorgung
5.084,11
F - Bauwesen
53.861,62
G - Handel, Instandhaltung & Reparatur (KFZ)
75.346,95
H - Verkehr & Lagerei
24.730,65
I - Beherbergung & Gastronomie
24.916,62
J - Information & Kommunikation
12.000,50
K - Erbringung von Finanz- & Versicherungs-Dienstleistungen
441.774,12
L - Grundstücks- & Wohnungswesen
157.457,19
M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen & technischen Dienstleistungen
80.595,81
N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
12.970,97
O - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
144.676,93
P - Erziehung & Unterricht
848,42
Q - Gesundheits- & Sozialwesen
11.013,88
R - Kunst, Unterhaltung & Erholung
2.660,09
S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
6.755,20
T - Private Haushalte
4
x
U - Exterritoriale Organisationen & Körperschaften
8.341,78
Sonstige Schuldner (ohne NACE-Zuordnung)
x
Kreditrisikobehaftete Instrumente insgesamt
1.475.503,98
hievon: KMU
5
268.925,75
Quelle:
OeNB
.
Die Tabellen "Kreditrisikobehaftete Instrumente FinStab" ersetzen ab dem Berichtstermin September 2024 die nicht mehr verfügbaren Tabellen "Kreditrisikobehaftete Instrumente gemäß GKE und FinStab" (siehe "Archiv"). Aufgrund von Änderungen beim Melderkreis sind die Daten der Tabellen historisch nur bedingt vergleichbar.
1
Das Gesamtvolumen umfasst den Ausstehenden Nominalwert (bzw. das Nominale oder den Buchwert), den Nicht-ausgenutzten Rahmen sowie aufgelaufene Zinsen unter Berücksichtigung (Abzug) des übertragenen Betrages. Der Nicht-ausgenutzte Rahmen bildet den gesamten Nominalwert der außerbilanziellen Risikopositionen ab. Darin enthalten sind Kreditzusagen vor der Berücksichtigung von Umrechnungsfaktoren und Techniken der Kreditrisikominderung.
2
Umfasst sind alle österreichischen Kreditinstitute (als Mitglied einer Kreditinstitutionsgruppe bzw. als eigenständiges Kreditinstitut), deren Tätigkeit ausschließlich oder unter anderem darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.
3
Verordnung der Oesterreichischen Nationalbank betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken (Meldeverordnung FinStab 2024).
4
Umfasst sind auch Schuldner mit ESVG-Sektor 1400B (sonstige private Haushalte) oder 1400Z (Eigentümergemeinschaften und private Haushalte nicht zuordenbar), für die keine NACE-Klassifikation vorliegt. Bei Schuldnern mit ESVG-Sektor 1400A (Selbständigenhaushalte mit u. ohne Arbeitnehmer) erfolgt die Zuordnung anhand der NACE-Klassifikation.
5
Umfasst sind Kleinstunternehmen, sowie kleine und mittlere Unternehmen gem. Empfehlung der EU Kommission vom 6. Mai 2003 (analog zur CRR kommt von den Kriterien der Empfehlung lediglich der Jahresumsatz zur Anwendung).
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Letzte Änderung am 15.01.2025 00:00