Die Richtlinien des europäischen Parlaments und des Rates rufen Kredit- und Finanzinstitute zur Bekämpfung von Geldwäsche auf; das Österreichische Bankwesengesetz verpflichtet die Kreditinstitute, alle Transaktionen hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besonders sorgfältig zu prüfen.
Beispielgebend für den österreichischen Finanzmarkt hat sich die OeNB entschlossen, die österreichischen Banken in ihrem Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu unterstützen. Im Jahr 2003 fiel in der Zahlungsverkehrsabteilung die Entscheidung, nationale und internationale Zahlungen in Zukunft automatisch durch ein Embargopräventionstool prüfen zu lassen.
Seit Anfang 2005 werden Zahlungen aus den Zahlungsverkehrssystemen HOAM.AT und PROFIT nun automatisch an das zwischengeschaltete Embargopräventionstool geschickt und dort mit offiziellen Listen verdächtiger Firmen und Personen verglichen. Unauffällige Zahlungen werden sofort und automatisch weiter verarbeitet. Auffällige Zahlungen im Embargopräventionstool eingetragen und angehalten. Die geschulten und erfahrenen MitarbeiterInnen der Zahlungsverkehrsabteilung prüfen diese eingetragenen Fälle und geben jene frei, die eindeutig als unverdächtig einzustufen sind. Kann die Entscheidung nicht in der Zahlungsverkehrsabteilung getroffen werden, wird eine entsprechende Mitteilung über diese Zahlung an das Bundesministerium für Inneres geschickt. Die dort angesiedelte Geldwäschemeldestelle entscheidet, ob die Zahlung durchgeführt werden kann oder ob der Betrag einzufrieren ist.
Das Embargopräventionstool hilft, unsere Zahlungsverkehrs-Infrastrukturen gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen und die Verantwortung der einzelnen MitarbeiterInnen bei der Durchführung des Zahlungsverkehrs durch das Embargopräventionstool zu unterstützen. Denn der gute Ruf der OeNB muss – auch im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – bewahrt werden.