Für die Clearing Services wurde ein Setup von Rollen und Zuständigkeiten zwischen OeNB und GSA definiert, das vertraglichen Aspekten ebenso Rechnung trägt wie einer möglichst praktikablen operativen Abwicklung des Tagesgeschäfts sowie einer (prozess-)technisch optimierten Betriebsführung und Anwendungsentwicklung.
Rollenverteilung OeNB/GSA
Welche Aufgaben übernimmt die OeNB? Welche Funktionen werden im Rahmen der Clearing Services von der GSA wahrgenommen? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
| CS.A | CS.I | |
| Systemeigentümer | GSA | OeNB |
| Vertragspartner für Teilnehmerbanken | GSA | OeNB |
| Vertragspartner für STEP2 und Kooperationspartner | n/a | OeNB |
| Operative Systembetreuung / Kontakt | GSA | GSA2 |
| Testkoordination und -Durchführung | GSA | GSA2 |
| Durchführung der geldlichen Verrechnung (Settlement) | OeNB | OeNB |
| Technische Systementwicklung | OeNB1 | OeNB |
| Technischer Betrieb | OeNB1 | OeNB |
1 Im Auftrag der GSA
2 Im Auftrag der OeNB
Systemeigentümerschaft:
Für das grenzüberschreitende Massenzahlungsverkehrsgeschäft zeichnet die OeNB verantwortlich und betreibt hierfür das Clearing Service International. Das für den innerösterreichischen Massenzahlungsverkehr betriebene Clearing Service Austria fällt in den Hoheitsbereich der GSA.
Vertragsbeziehungen:
CS.I: Für die Abwicklung von grenzüberschreitenden CS.I-Zahlungen schließen Teilnehmer einen Vertrag mit der OeNB, die ihrerseits wiederum Vertragsbeziehungen zu ausländischen Partnersystemen (STEP2 und ausländische Kooperationspartner) unterhält. Überdies ermöglich die OeNB Instituten, die aufgrund ihrer Größe oder anderer Kriterien nicht direkt an CS.A teilnehmen wollen oder können eine indirekte Teilnahme an CS.A über CS.I, wofür das betreffende Institut eine Vertragsbeziehung mit der OeNB eingeht.
CS.A: Eine direkte Teilnahme an CS.A erfolgt auf Basis des Gesellschafterstatus des teilnehmenden Instituts bei der GSA. Eine indirekte CS.A-Teilnahme kann in besonderen Fällen auch über die OeNB im Rahmen ihres CS.I-Angebots erfolgen.

Operative Systembetreuung und Kontakt:
Beide Komponenten der Clearing Services, CS.A und CS.I, werden operativ von einem erfahrenen Team in der GSA betreut. Hierdurch wird gewährleistet, dass Teilnehmerbanken egal für welche Clearing-Service-Komponente bei einem einzigen Single Point of Contact Auskunft finden.
Der operative Helpdesk ist jeweils Montag bis Freitag von 06:45 bis 18:30 Uhr wie folgt erreichbar (Ausnahme: Bankschließtage, die zugleich TARGET-Schließtage sind):
Adresse: Geldservice Austria
Clearing Service
Garnisongasse 15
1090 Wien
Österreich
Telefon: (+43-1) 248 00-57720
Fax: (+43-1) 248 00-57799
E-Mail: clearingservice@gsa.co.at
Testkoordination und -Durchführung:
So wie die operative Systembetreuung wird auch die Testkoordination und –Durchführung für beide Clearing Service Komponenten zentral von der GSA betreut.
Geldliche Verrechnung (Settlement):
Die geldliche Verrechnung der Clearing Services erfolgt in Zentralbankgeld, womit die Zuständigkeit hierfür sowohl für CS.I als auch für CS.A naturgemäß bei der OeNB liegt.
Technische Systementwicklung und technischer Betrieb:
Beide Clearing Service Komponenten werden von der erfahrenen IT der OeNB technisch betrieben und (weiter-)entwickelt. Dies beinhaltet neben dem Betrieb der Zahlungsverkehrsapplikation auch die Betreuung der technischen Kommunikationsschnittstellen.
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