Was tun, wenn…

…Gebührenverrechnung und Überweisungsfrist nicht eingehalten werden?

Ist die Zahlung gemäß den Richtlinien für eine EU-Standardüberweisung ausgefüllt, muss die Gebührenverrechnung eingehalten werden. Die Überweisungsfrist wird durch die oben beschriebenen Voraussetzungen festgelegt.

 

Benötigen Sie Informationen betreffend der Durchführung Ihrer Zahlung, ist Ihre kontoführende Bank die erste Anlaufstelle für Ihre Fragen. Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen Auskunft über Abwicklung und Gebührenverrechnung Ihrer Zahlung zu geben. 

 

Für den Fall, dass dies nicht zum gewünschten Erfolg führt, steht Ihnen auch die Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft als Klärungshilfe zur Verfügung: www.bankenschlichtung.at