Überweisungsgebühren

Unter welchen Voraussetzungen ist meine Auslandsüberweisung genauso günstig wie eine Inlandsüberweisung?


Mit den beleghaften oder elektronischen Formaten „Zahlungsanweisung“ und „EU-Standardüberweisung“ können Sie Euro-Zahlungen in jedes Land der EU zu den gleichen Kosten wie entsprechende Inlandsüberweisungen tätigen.

Grundlage dafür sind die Verordnungen (EG) Nr. 924/2009 und 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 bzw. vom 14.3.2012 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft.

Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlung bestimmte Kriterien erfüllt:

  • Überweisungswährung ausschließlich Euro
  • das Konto des Empfängers wird in einem EU-Land geführt
  • IBAN und BIC des Empfängers sind korrekt angegeben
  • Überweisungsgebühren werden zwischen Auftraggeber und Empfänger geteilt:
    (Spesenoption „SHA“ (von „shared – geteilt): jeder zahlt die von seinem Zahlungsdienstleister erhobenen Spesen. Der Überweisungsbetrag darf nicht um etwaige Spesen gekürzt werden. Auftraggeber und Empfänger müssen daher – sofern keine Währungsumrechnung erfolgt – jeweils die von ihren Banken in Rechnung gestellten Gebühren zahlen).

Weitere Informationen zur EU-Standardüberweisung finden Sie auch unter www.stuzza.at

Achtung!

Aufträge, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z. B. wenn die IBAN nicht richtig angegeben ist…), verlieren den Status (siehe z. B. Art. 4 Abs. 3 VO Nr. 924/2009) einer kostengünstigen EU-Standardüberweisung und können als herkömmliche Auslandsüberweisungen durchgeführt und entsprechend höher vergebührt werden!


Spesenoptionen

  • Bei Überweisungen, bei denen keine Währungsumrechnung erfolgt, also z. B. EUR – EUR, USD – USD, CHF – CHF, usw., ist gemäß § 27 Abs. 5 Zahlungsdienstegesetz ausschließlich die Spesenteilung = SHA zwischen Auftraggeber und Begünstigtem entsprechend den von ihrem jeweiligen Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelten vorgesehen.

  • Bei Überweisungen, bei denen eine Währungsumrechnung erfolgt, z. B. EUR – USD, EUR – YEN, EUR – CHF, usw., stehen Ihnen 3 Spesenoptionen zur Verfügung:

 

Spesenvariante         inländische Gebühren        ausländische Gebühren

                                                  zu Lasten                             zu Lasten

 

spesenfrei für                     Auftraggeber                         Auftraggeber

Begünstigten = OUR

 

spesenfrei für                     Begünstigter                          Begünstigter

Auftraggeber = BEN

 

Spesenteilung = SHA          Auftraggeber                          Begünstigter

(von „shared“ – geteilt)

 

 

Die Höhe der inländischen Gebühren entnehmen Sie bitte den Konditionen Ihrer kontoführenden Bank.