Die Organe der OeNB sind die Generalversammlung, der Generalrat und das Direktorium.
Die Kompetenz der Generalversammlung besteht im Wesentlichen in der Genehmigung des Jahresabschlusses, der Beschlussfassung über Verwendung des bilanzmäßigen Überschusses und der Festsetzung des an die Aktionäre zu verteilenden Gewinnanteiles. Weiters ist sie für die Wahl von sechs Mitgliedern des Generalrates und die Wahl der Rechnungsprüfer zuständig.
Die Organe der OeNB
Dem Generalrat obliegt die Überwachung jener Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich des ESZB fallen. Er hat das Direktorium in Angelegenheiten der Geschäftsführung und der Währungspolitik zu beraten. Der Generalrat besteht aus dem …
Das Direktorium hat den gesamten Dienstbetrieb zu leiten und die Geschäfte der Oesterreichischen Nationalbank zu führen. Bei der Verfolgung der Ziele und Aufgaben des ESZB hat das Direktorium entsprechend den Leitlinien und Weisungen der EZB zu handeln. Das …