Meldungen Außenwirtschaftsstatistik

Meldungen Außenwirtschaftsstatistik

 

Die OeNB ist gesetzlich verpflichtet (gemäß § 6 Abs. 1 des Devisengesetzes 2004, BGBl. I Nr. 123/2003), die Zahlungsbilanz und deren verwandte Statistiken für Österreich zu erstellen. Das Devisengesetz 2004 berechtigt die OeNB, die zum Zwecke der Erstellung der Zahlungsbilanz erforderlichen Informationen von Unternehmen und privaten Personen einzuholen. Umgekehrt sind die Wirtschaftstreibenden verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus kann die OeNB Daten, die bereits für andere Zwecke an öffentliche Stellen gemeldet wurden, nutzen. Alle Informationen dürfen nur für statistische Zwecke verwendet und nur in anonymisierter Form veröffentlicht werden.



Rechtliche Grundlagen

Auf nationaler Ebene verpflichtet das Devisengesetz 2004, insbesondere § 6 (1) und (2), die OeNB, die nationale Zahlungsbilanz und ihr verwandte Statistiken zu erstellen. Die Neufassung des Devisengesetzes bildet auch die Grundlage für die Umstellung …











So können Sie melden

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten zur Meldungslegung über Außenwirtschaftstransaktionen. Die OeNB bietet via Internet ein Erfassungsprogramm an, über das Melder ihre Daten manuell eingeben …


Basisinformation zum Meldesystem

Über die gesetzliche Verpflichtung zur Meldungslegung hinaus profitieren die Melder selbst von der statistischen Erhebung:direkt, weil die meldenden Unternehmen selbst auf wertvolle Informationen für ihre Geschäftstätigkeit aus dem umfangreichen …


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