
Die OeNB ist gesetzlich verpflichtet (gemäß § 6 Abs. 1 des Devisengesetzes 2004, BGBl. I Nr. 123/2003), die Zahlungsbilanz und deren verwandte Statistiken für Österreich zu erstellen. Das Devisengesetz 2004 berechtigt die OeNB, die zum Zwecke der Erstellung der Zahlungsbilanz erforderlichen Informationen von Unternehmen und privaten Personen einzuholen. Umgekehrt sind die Wirtschaftstreibenden verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus kann die OeNB Daten, die bereits für andere Zwecke an öffentliche Stellen gemeldet wurden, nutzen. Alle Informationen dürfen nur für statistische Zwecke verwendet und nur in anonymisierter Form veröffentlicht werden.