Meldebestimmungen

Meldeperiode

Die Meldung ist der OeNB, Abteilung Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement, monatlich zu erstatten. Meldestichtag ist der Letzte des Monats.

Die Meldung ist spätestens am 15. des Folgemonats abzugeben.

Leermeldungen sind nicht erforderlich.