Meldebestimmungen

Wertpapier-Kennnummer – ISIN


Identifizierung des Wertpapiers aufgrund der Einteilung des Internationalen Nummerierungssystems zur Identifikation von Wertpapieren (ISIN-Code nach ISO 6166). Verantwortlich für die Vergabe von ISIN-Codes sind die „National Numbering Agencies (NNAs)“, im Falle von Österreich ist dies die Oesterreichische Kontrollbank. Ausschlaggebend für die Gültigkeit eines ISIN-Codes ist die Datenbank der „Association of NNAs (ANNA)“.

 

Die ISIN besteht aus:

 

  • einem zweistelligen Länderkürzel (z. B. AT für Österreich, DE für Deutschland),
  • einer 9-stelligen nationalen Kennnummer und
  • einer einstelligen Prüfziffer. 

 

Verwenden Sie keinesfalls andere offizielle Wertpapier-Kennnummern als die ISIN (z. B. Wertpapier-Kennnummer von WM (Wertpapier-Mitteilungen) Frankfurt, Clearstream und Cedel, CUSIP und Valoren). 

 

Falls kein gültiger ISIN-Code existiert, verwenden Sie eine interne Wertpapier-Kennnummer.

 

Dieses Datenfeld ist ein bedingtes Mussfeld, d. h. es ist nur dann anzugeben, wenn ein gültiger ISIN (International Securities Identification Number)-Code existiert.