Auf nationaler Ebene verpflichtet das Devisengesetz 2004 (133 KB), insbesondere § 6 (1) und (2), die OeNB, die nationale Zahlungsbilanz und ihr verwandte Statistiken zu erstellen. Die Neufassung des Devisengesetzes bildet auch die Grundlage für die Umstellung des, großteils auf Bankmeldungen basierenden Erhebungssystems auf Direkterhebungen bei den Unternehmen.
Die OeNB ist Kraft § 6 Abs. 2 des Devisengesetzes 2004 berechtigt, für statistische Zwecke Auskünfte, Meldungen und Unterlagen von Wirtschaftstreibenden einzuholen, welche umgekehrt verpflichtet sind, diese Auskünfte zu erteilen. Darüber hinaus ermöglicht das Devisengesetz 2004 die Nutzung bereits vorhandener Register- und Verwaltungsdaten. Damit können Doppelmeldungen vermieden und der Aufwand für die Unternehmen beschränkt werden.
Die Details der Durchführung sind in der Meldeverordnung „ZABIL 1/2004" (584 KB) in der aktuell gültigen Fassung der Verordnung „ZABIL 2/2009 (620 KB)" geregelt. Per 01.01.2014 tritt eine neue Meldeverordnung „ZABIL 1/2013 (559 KB)" in Kraft, die erstmals auf Meldungen zum Stichtag 31.12.2013 anzuwenden ist. Diese legen fest, welche Meldungen zum Kapitalverkehr mit dem Ausland (Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Finanzderivate, Sonstige Investitionen, Vermögensübertragungen und Liegenschaften) wann gelegt werden müssen.
Die Meldeverordnung „ZABIL 1/2012 (120 KB)" betrifft Meldungen zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, die darin nach Inhalten und Meldeperioden beschrieben sind.
Welche internationalen Vorschriften gelten für die Zahlungsbilanz?
Die Erstellung der Zahlungsbilanz erfolgt auf Basis internationaler Rechtsgrundlagen, welche die OeNB zu regelmäßigen Meldungen an die Europäische Zentralbank (EZB), das Statistische Zentralamt der Europäischen Gemeinschaft (EUROSTAT) und an den Internationalen Währungsfonds (IWF) verpflichten und auch Inhalte und Darstellungsform festlegen:
Das Zahlungsbilanz-Manual des IWF betrifft die Methodologie der Erstellung der Zahlungsbilanz-Statistik und beschreibt Inhalte und Definitionen (Download: Balance of Payments Manual des IWF).
Ebenfalls zu berücksichtigen sind die internationalen Vorgaben (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG 1995) für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen.
Nähere Spezifikationen durch EU und EZB bestimmen die Lieferverpflichtungen der Nationalstaaten. Neben der EZB-Leitlinie gibt es seit 2005 eine EU-Verordnung, die 2012, unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen des Balance of Payments Manuals des IWF, mit Wirksamkeit ab 2014 geändert wurde (Änderungsverordnung). Die Auswirkungen dieser Veränderungen wurden in den ab 2013 gültigen neuen Fassungen der Meldeverordnungen der Nationalbank berücksichtigt.