Hier ist – sofern die Meldungslegung nicht durch den Meldepflichtigen erfolgt – der gegenständliche Meldevordruck vom Meldebevollmächtigten zu unterfertigen.
Zusätzlich kann ein Firmenstempel verwendet werden.
Meldebestimmungen
Unterschrift (Firmenmäßige Fertigung durch Meldebevollmächtigten)
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