Meldebestimmungen

Unterschrift (Firmenmäßige Fertigung durch Meldebevollmächtigten)


Hier ist – sofern die Meldungslegung nicht durch den Meldepflichtigen erfolgt – der gegenständliche Meldevordruck vom Meldebevollmächtigten zu unterfertigen.

Zusätzlich kann ein Firmenstempel verwendet werden.