Meldungen, die Prüfregelfehler oder mehr als die in der entsprechenden Melderichtlinie bzw. -verordnung vorgesehenen Positionen umfassen, werden als nicht meldekonform gesehen und somit ab Berichtstermin 31.1.2012 automatisch zurückgewiesen.
Konzeptionelle Fragen zu den einzelnen Prüfregeln sind an folgende Mailadresse zu richten: pruefregeln.hst@oenb.at.
Die hier beschriebenen Regelungen gelten nur für die Meldungen an die Gruppe „Aggregierte Banken- und Finanzinstitutsmeldungen“ (Abteilung SIDAT – Statistik – Informationssysteme und Datenmanagement).