Referenzzinssatz

Beispiel für die Ermittlung des Referenzzinssatzes



Mit Beschluss des EZB-Rates vom 4.11.1999 wurde der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,5 Prozentpunkte erhöht, nämlich von 3,50% auf 4,00%. Da somit der Schwellenwert von mindestens 0,5 Prozentpunkten erreicht wurde, wurde der Referenzzinssatz von damals zuletzt 3,75% auf 4,25% erhöht.

Mit Beschluss des EZB-Rates vom 3.2.2000 wurde der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,25 Prozentpunkte erhöht, nämlich von 4,00% auf 4,25%. Da der Schwellenwert von mindestens 0,5 Prozentpunkten nicht erreicht wurde, blieb der Referenzzinssatz unverändert bei damals 4,25%.

Mit Beschluss des EZB-Rates vom 16.3.2000 wurde der Zinssatz für die Einlagenfazilität um 0,25 Prozentpunkte erhöht, nämlich von 4,25% auf 4,50%. Da sich somit seit der letzten Änderung des Referenzzinssatzes der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,5 Prozentpunkte erhöht hatte und somit der Schwellenwert von mindestens 0,5 Prozentpunkten erreicht wurde, wurde der Referenzzinssatz von 4,25% auf 4,75% erhöht.