Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957) setzte sich zum Ziel, einen europäischen Binnenmarkt zu schaffen, der den wirtschaftlichen Wohlstand steigern und zu „einem immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker“ beitragen sollte.
Die Einheitliche Europäische Akte (1986) und der Vertrag über die Europäische Union (1992) stützen sich auf dieses Fundament. Sie führten zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und bilden den Grundstein für unsere einheitliche Währung.
Die WWU trat am 1. Jänner 1999 in Kraft, als der Euro als Buchgeld in elf Staaten der Europäischen Union eingeführt wurde und die Festlegung der Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen erfolgte. Seither betreiben die Teilnehmerstaaten eine gemeinsame Geldpolitik.
Am 1. Jänner 2001 trat Griechenland dem Eurosystem bei. Ein Jahr später, am 1. Jänner 2002, wurden die Euro-Banknoten und -Münzen somit in zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeführt. Die Euro-Bargeldeinführung war ein Ereignis von historischer Bedeutung auf dem Weg zu einem Europa, in dem sich Menschen, Dienstleistungen, Kapital und Waren frei bewegen können.
Als erstes Land der EU-Erweiterung im Jahr 2004 trat Slowenien am 1. Jänner 2007 dem Eurosystem bei und führte die Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel ein. Mit der Erweiterung um Malta und Zypern am 1. Jänner 2008, der Slowakei am 1. Jänner 2009 und Estland am 1. Jänner 2011 umfasst der Euroraum 17 Mitgliedsländer.
Zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Euro-Banknoten und -Münzen am 1. Jänner 2002 eingeführt. 2007 folgte Slowenien, 2008 Malta und Zypern, 2009 die Slowakei und 2011 Estland. Somit besteht der Euroraum seit 1. Jänner 2011 aus 17 Mitgliedsländern.
Bulgarien (BG), Dänemark (DK), Lettland (LV), Litauen (LT), Polen (PL), Rumänien (RO), Schweden (SE), die Tschechische Republik (CZ), Ungarn (HU) und das Vereinigte Königreich (UK) sind zwar Mitglieder der Europäischen Union, aber zurzeit noch nicht Mitglieder des Eurosystems.
Dänemark, Lettland und Litauen nehmen jedoch am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teil, d. h. der Wechselkurs der Währungen dieser Länder ist an den Euro innerhalb einer Bandbreite gebunden. Die Teilnahme am WKM II ist eine Voraussetzung für die spätere Einführung des Euro.