Glossar

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Zahlungsbilanz

Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen In- und Ausländern in einer gegebenen Periode. Sie besteht im Wesentlichen aus zwei großen Teilbereichen - der Leistungsbilanz und der Kapitalbilanz. Weitere Teilbereiche sind die Vermögensübertragungen und die Statistische Differenz.


Zahlungsbilanz, monetäre Darstellung der

Darstellung der real- und finanzwirtschaftlichen Außenwirtschaftstransaktionen der Nichtbanken, deren Auswertung zeigt, ob und in welcher Form Auslandskapital in den Euroraum fließt und damit geldmengenwirksam werden kann. Stellen Ausleihungen an Nichtbanken im Euroraum den inländischen Einflusskanal der Geldmenge M3 dar, so erfasst die monetäre Darstellung der Zahlungsbilanz den ausländischen Einflusskanal. Per Definition sollte die Summe der Außenwirtschaftstransaktionen der Nichtbanken den transaktionsbedingten Veränderungen der Nettoauslandsforderungen der Banken im Euroraum laut Monetärstatistik entsprechen.


Zahlungssystem

Gewerbliche Einrichtung zum elektronischen Transfer von Geldwerten mit mindestens drei Teilnehmern.


Zahlungssystemaufsicht (ZSA)

Ziel der bei der OeNB angesiedelten Zahlungssystemaufsicht ist es, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme sicherzustellen und dadurch die Finanzmarktstabilität zu fördern. Die Zahlungssystemaufsicht prüft die Systemsicherheit, d. h. den adäquaten Umgang mit rechtlichen, finanziellen, organisatorischen und technischen Risiken.


Zahlungssystembetreiber

Betreiber eines Zahlungssystems ist, wer die zentrale Verantwortung für das Systemkonzept, die Aufbau- und Ablauforganisation, die Ordnungsmäßigkeit des laufenden Betriebs sowie die technische Sicherheit eines Zahlungssystems trägt und mit diesem System gewerblich Zahlungsverkehrsdienstleistungen erbringt.


Zahlungssystemteilnehmer

Teilnehmer an einem Zahlungssystem ist, wer innerhalb eines Zahlungssystems an der gewerblichen Erbringung von Zahlungsverkehrsdienstleistungen mitwirkt.


Zahlungsverkehr

Die Summe aller Geldbewegungen, die im allgemeinen Wirtschaftsverkehr vorgenommen werden. Die Zahlungsvorgänge können bargeldlos (z. B. durch Überweisung von einem Bankkonto oder mittels Kartenzahlung) oder bar durch Übergabe von Banknoten und Münzen erfolgen.


Zentralbank (Notenbank)

Institution eines Staates, die die zentrale Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Geld- und Kreditwesens des Landes trägt und eine an gesamtwirtschaftlichen Zielen (z. B. Preisstabilität) ausgerichtete Geldpolitik betreibt. Zu den Hauptaufgaben einer Zentralbank innerhalb des Eurosystems zählen u. a. die Mitwirkung bei der Geldpolitik des Eurosystems, Versorgung der Wirtschaft und Bevölkerung mit Banknoten, die Durchführung der operativen Geldpolitik, Verwaltung der Währungsreserven, Bereitstellung von Zahlungsverkehrsystemen, Erstellung von Finanz(markt)statistiken und im Falle der OeNB die Bankenaufsicht in Österreich.


Zentralbankgeld

Von Zentralbanken (z. B. OeNB) geschaffenes Geld. Es existiert in Form von Buchgeld auf Konten der betreffenden Zentralbank oder als Bargeld in Form von Banknoten und Münzen.


Zins

Preis für die Überlassung von Kapital für eine bestimmte Laufzeit. Beispielsweise zahlt ein Kunde einem Kreditinstitut für einen gewährten Kredit Sollzinsen und erhält vom Kreditinstitut für Spareinlagen Habenzinsen.


Zinsänderungsklausel (Zinsgleitklausel)

Eine vertragliche Vereinbarung über die Kriterien, nach denen z. B. in einem Darlehen die Höhe des Zinssatzes geändert werden kann. Am häufigsten sind Zinsänderungsklauseln, bei denen der vertragliche Zinssatz an eine bestimmte veränderliche Bezugsgröße (z. B. Sekundärmarktrendite, EURIBOR) gekoppelt ist, sodass sich der Zinssatz automatisch ändert, wenn sich die Bezugsgröße um einen gewissen Schwellenwert ändert.


Zinsänderungsklausel (Zinsgleitklausel)

Eine vertragliche Vereinbarung über die Kriterien, nach denen z. B. in einem Darlehen die Höhe des Zinssatzes geändert werden kann. Am häufigsten sind Zinsänderungsklauseln, bei denen der vertragliche Zinssatz an eine bestimmte veränderliche Bezugsgröße (z. B. Sekundärmarktrendite, EURIBOR) gekoppelt ist, sodass sich der Zinssatz automatisch ändert, wenn sich die Bezugsgröße um einen gewissen Schwellenwert ändert.


Zinseszins

Bezeichnet allgemein einen Zins auf Zinsen. Zinseszins entsteht beispielsweise bei Geldanlagen, bei denen Zinserträge dem bisherigen Guthaben zugeschlagen werden und fortan in allen Folgeperioden mitverzinst werden. Durch den Zinseszins wächst angelegtes Kapital somit schneller als ohne Berücksichtigung von Zinseszins, da gutgeschriebene Zinsen weiter verzinst werden.


Zinsfälligkeit

Gibt an, wann ein Zins auf den Tilgungsbetrag erhoben wird. So bestehen große Unterschiede, wenn die Zinsfälligkeit einmal im Jahr oder z. B. monatlich besteht. Je öfter ein Zins erhoben wird, desto stärker macht sich der Zinseszins-Effekt bemerkbar.


Zinssatz (Nominalzinssatz)

In Prozent ausgedrückter Preis für die Überlassung von Kapital. Üblicherweise wird ein jährlicher Zinssatz angegeben.


Zinsschock

Starke und nachhaltige Änderung des Zinsniveaus oder der Form der Zinskurve innerhalb kurzer Zeit. Bei Stresstests wird unter anderem auch die Auswirkung eines Zinsschocks auf die Einkommens- und Solvenzsituation von Kreditinstituten untersucht.


Zinsstruktur

Gibt den Zusammenhang zwischen der Verzinsung und der Laufzeit wieder. Dabei wird der jeweiligen Laufzeit (z. B. 1 Jahr) je ein Zinssatz (z. B. 2,2%) zugewiesen und dies dann grafisch für alle Laufzeiten von 1 bis 10 Jahren dargestellt. Die Zinssätze sind in unterschiedlichen Währungsräumen unterschiedlich. Grafisch wird dies in Form der Zinsstrukturkurve verdeutlicht, die Zinssätze und Laufzeit in Beziehung bringt.


Zukunftsvorsorge

Die Zukunftsvorsorge ist ein staatlich gefördertes, prämienbegünstigtes Altervorsorgemodell. Der Vertrag muss auf mindestens 10 Jahre abgeschlossen werden. Die Veranlagung der Zukunftsvorsorgebeiträge und der an die Zukunftsvorsorgeeinrichtung überwiesenen Prämien erfolgt im Wege von Pensionsinvestmentfonds, Betrieblichen Vorsorgekassen und Versicherungsunternehmen.


Zweiganstalten der OeNB

Die Zweiganstalten unterstützen die OeNB in der regionalen Bargeldversorgung, Wirtschaftsbeobachtung und Unternehmensanalyse, sowie der Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt Bargeldschulungen. Geografisch ist das Zweiganstaltennetz in vier Regionen unterteilt: 1) Region Nord (Oberösterreich und Salzburg mit der Zweiganstalt Linz), 2) Region Süd (Steiermark und Kärnten mit der Zweiganstalt Graz), 3) Region Ost (Wien, Niederösterreich und Burgenland mit dem Standort Hauptanstalt Wien) und 4) Region West (Tirol und Vorarlberg mit der Zweiganstalt Innsbruck).


Zweigstelle (Zweiganstalt)

Eine Zweigstelle ist eine Betriebsstelle, die ein rechtlich unselbstständiger Teil eines Kreditinstitutes, eines Finanzinstitutes oder einer Wertpapierfirma ist und unmittelbar sämtliche Geschäfte oder einen Teil der Geschäfte betreibt, die mit der Tätigkeit des jeweiligen Kreditinstitutes, Finanzinstitutes oder der Wertpapierfirma verbunden sind.


Zyklisch bereinigtes Defizit

Das um die konjunkturellen Einflüsse bereinigte Defizit des Staates gemäß Maastricht-Definition.