Glossar

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Vertrag von Amsterdam

Am 2. Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichneter und am 1. Mai 1999 in Kraft getretener Vertrag, mit dem der Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag) abgeändert, ergänzt und in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt wurden. Er sollte ursprünglich dazu dienen, die EU auch nach der Osterweiterung handlungsfähig zu halten. Eine durchgreifende Reform der EU scheiterte allerdings und machte weitere Reformen nötig (Vertrag von Nizza und Vertrag von Lissabon).


Vertrag von Lissabon (EU-Grundlagenvertrag, Reformvertrag)

Am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneter Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten (EU-27), der den am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten, aber letztlich nicht ratifizierten „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ (VVE) ersetzen soll. Er wird die bestehenden völkerrechtlichen Vertragsgrundlagen des europäischen Integrationsverbandes (EG-Vertrag und EU-Vertrag) ändern. Insbesondere soll die Union eine einheitliche demokratische Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten und die Arbeitsweise der EU effizienter gestaltet werden. Der Vertrag befindet sich im Ratifikationsprozess.


Vertrag von Maastricht (Europäischer Unionsvertrag, EU-Vertrag, EUV)

Am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichneter und am 1. November 1993 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des EG-Vertrags stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung der europäischen Integration dar, da er die Einleitung einer politischen Integration ermöglicht. Die mit diesem Vertrag geschaffene Europäische Union basiert auf drei Pfeilern, nämlich den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (JI). Der Vertrag begründete die Unionsbürgerschaft, stärkte die Rechte des Europäischen Parlaments und führte die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ein.


Vertrag von Nizza

Am 26. Februar 2001 in Nizza unterzeichneter und am 1. Februar 2003 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des Vertrags von Maastricht (EU-Vertrag) und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag). Sein Hauptzweck war eine institutionelle Reform, damit die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 effizient funktionieren konnte. Der Vertrag von Nizza, der EU-Vertrag und der EG-Vertrag wurden in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt.