Glossar

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Ultimate Risk

Unter „Ultimate Risk“ versteht man die Ausweisung jener (juristischen) Person, die im wirtschaftlichen Sinn letztlich als Gegenpartei bei einem Kreditgeschäft auftritt und und somit in letzter Instanz das Ausfallsrisiko trägt (z. B. der Garantiegeber im Fall, dass der zugrunde liegende Kredit mit einer Garantie besichert ist).