Glossar

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SCT (SEPA Credit Transfer, SEPA Überweisung)

In allen Euro-Ländern einheitliches Überweisungsverfahren, das das bisher ausschließlich im Inland angebotene Überweisungsverfahren sukzessive ablösen soll. Siehe auch: SEPA


SDD (SEPA Direct Debit, SEPA Lastschrift)

Zukünftiges in allen Euro-Ländern einheitliches Einzugsverfahren, das das bisher ausschließlich im Inland angebotene Einzugsverfahren sukzessive ablösen soll. Siehe auch: SEPA


SEC (U.S. Securities and Exchange Commission)

US-amerikanische Regulierungsbehörde für den Wertpapierhandel. Die SEC wurde als Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise 1934 gegründet.


Sekundärmarktrendite (SMR)

Gewichteter Durchschnitt der Renditen der an der Wiener Börse im Amtlichen Handel notierten Anleihe-Emissionen in Schilling oder Euro. Die Anleihen müssen eine fixe Verzinsung und eine Restlaufzeit von über einem Jahr aufweisen.


SEPA (Single Euro Payments Area)

Auch im deutschen Sprachraum gebräuchliche Abkürzung für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden wird.


Sonderziehungsrecht (SZR, Special Drawing Right, SDR)

1969 vom IWF geschaffenes Buchgeld, das zu den internationalen Währungsreserven zählt und das der IWF darüber hinaus auch als Verrechnungswährung verwendet. Der Wechselkurs eines Sonderziehungsrechts ist durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen definiert und wird werktäglich vom IWF errechnet. Seit 1. Januar 2011 enthält dieser Korb 0,660 USD, 0,423 EUR, 0,1110 GBP und 12,1 JPY. 


Sovereign Wealth Fund (SWF)

Investment Fond in Staatsbesitz. SWFs werden häufig in Ländern mit großen Budgetüberschüssen gegründet, um für zukünftige Generationen vorzusorgen und/oder um Reserven für wirtschaftlich schlechte Zeiten zu bilden.Zu den größten SWFs zählen Abu Dhabi Investment Authority (ADIA), Government Pension Fund of Norway (GPF), Government of Singapore Investment Corporation (GIC), Kuwait Investment Authority (KIA), China Investment Corporation (CIC).


Special Purpose Vehicle (SPV, finanzielle Mantelgesellschaft, Zweckgesellschaft)

Unternehmen, die eigens gegründet wurden, um Leasinggeschäfte, die Verbriefung von Finanzinstrumenten oder Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durchzuführen.


Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP)

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) weisen eine gemeinsame Geldpolitik auf. Um das Preisstabilitätsziel in der WWU zu sichern, bedarf es einer stabilitätsorientierten Fiskalpolitik. Letztere liegt aber in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten. Da sich die Auswahl der Teilnehmerländer lt. Vertrag von Maastricht an der Erfüllung der Konvergenzkriterien orientierte, war die fiskalische Stabilität zwar für den Beginn der dritten Stufe der WWU gegeben, nicht aber für den Zeitraum danach. Um eine dauerhafte solide Fiskalpolitik in den Mitgliedsländern zu sichern, wurde im Jahr 1997 der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) beschlossen und 2005 reformiert. Der SWP besteht aus einer Entschließung und zwei Verordnungen; der Verordnung über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (VO (EG) Nr.1466/97 bzw. 1055/2005) sowie der Vorordnung über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (VO (EG) Nr.1467/1997 bzw. Nr.1056/2005). Der SWP stellt somit eine Ergänzung zum EU-Vertrag mit dem Ziel dar, die in nationaler Verantwortung der Mitgliedstaaten des Euroraums verbliebenen Finanz- und Haushaltspolitiken zu koordinieren und zu überwachen und auf diese Weise die Einhaltung einer soliden Budgetpolitik dauerhaft zu sichern. Gemäß SWP sind die Mitgliedstaaten der EU/WWU grundsätzlich verpflichtet, mittelfristig (= über den Konjunkturzyklus) nahezu ausgeglichene öffentliche Haushalte bzw. seit der Reform des SWP 2005 ihr länderspezifisches „mittelfristiges Defizitziel“, zu erreichen. In normalen konjunkturellen Lagen darf die Defizitobergrenze von 3% des BIP nicht überschritten werden. Nur eine leichte, vorübergehende Überschreitung dieser Obergrenze bei Vorliegen einer „außergewöhnlichen Situation“ (schwere Rezessionen oder Naturkatastrophen) wird nicht als „übermäßiges Defizit“ definiert. Andernfalls wird ein spezifischer Sanktionsmechanismus in Gang gesetzt („Verfahren bei Vorliegen eines übermäßigen Defizits“), dessen Ziel, die schnellst mögliche Korrektur des übermäßigen Defizits ist.


STEP2 (Straight Through Euro Payment 2)

Ein Clearingsystem für den europäischen Massenzahlungsverkehr, das von der European Banking Association (EBA) angeboten wird. Die OeNB bietet österreichischen Teilnehmern einen Systemzugang zu STEP2 an.


STUZZA (Studiengesellschaft für Zusammenarbeit im Zahlungsverkehr)

Von der OeNB initiierte Kooperationsplattform der größten österreichischen Kreditinstitute zur Erarbeitung von Methoden und Normen für den Zahlungsverkehr.


S.W.I.F.T. (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication)

Internationale Bankeninstitution, die dem weltweiten Nachrichtenaustausch – insbesondere zur Beauftragung von Finanztransaktionen – dient. Link: http://www.swift.com/