Glossar

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Rat der Europäischen Union (Rat der EU, EU-Ministerrat, Rat)

Europäische Institution (mit Sitz in Brüssel (Belgien)), bezeichnet die auf Ministerebene tagende oberste Entscheidungsinstanz der EU mit je einem Mitglied aus jedem der 27 EU-Staaten, unterstützt durch ca. 2.500 Beamte im Ratssekretariat. Der Rat ist für die Realisierung der vertraglich festgelegten Ziele verantwortlich, erlässt zu diesem Zweck Rechtsvorschriften (zumeist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Vorschlag der Kommission), ist für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Abstimmung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Tagungen finden je nach fachlicher Zuständigkeit in unterschiedlichen Zusammensetzungen (insgesamt 9) und unterschiedlich häufig statt, z. B. einmal monatlich im Rahmen des ECOFIN-Rats auf der Ebene der Wirtschafts- und Finanzminister. Jedes EU-Land übernimmt im Wechsel den Ratsvorsitz für sechs Monate. Ratsentscheidungen, die in der Regel mit qualifizierter Mehrheit zu erreichen sind, werden auf politischer Ebene vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) vorbereitet, der wiederum von Arbeitsgruppen aus Beamten der Behörden der Mitgliedstaaten unterstützt wird.


Regierungskonferenz

Im Fall von Änderungen der grundlegenden europäischen Verträge (Römische Verträge) – die grundsätzlich jeder EU-Mitgliedstaat sowie die Europäische Kommission beim Europäischen Rat beantragen kann – kann der Rat (nach Anhörung durch das Europäische Parlament und gegebenenfalls der Europäischen Kommission) eine Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten einberufen, die dann die Änderungen festlegt. Die Vertragsveränderung muss von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. Die Römischen Verträge wurden im Rahmen von Regierungskonferenzen bisher viermal grundlegend reformiert (Einheitliche Europäische Akte, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam, Vertrag von Nizza).