Die bankaufsichtlichen Ordnungsnormen des Bankwesengesetzes (BWG) umfassen das Mindesteigenmittelerfordernis (inkl. Meldung zum Handelsbuch und zu offenen Devisenpositionen), die Eigenmittel, die Liquidität gemäß, die Großveranlagungen und die Nichtfinanzbeteiligungen (jeweils laut BWG).