Glossar

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nachrangige Anleihe

Als nachrangig werden Geldanlagen in Anleihen bezeichnet, die im Falle einer Liquidation oder Insolvenz erst nach bestimmten anderen Forderungen zurückgezahlt werden.


Nationalbankgesetz 1984 (NBG)

Das „Bundesgesetz über die Oesterreichische Nationalbank“ regelt die Rechtsstellung, die Organstruktur und die Aufgaben der OeNB. Es basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 1955, das 1984 inklusive Novellierungen wieder verlautbart und seither mehrfach novelliert wurde. Wichtig war vor allem die NBG-Novelle 1998 aus Anlass der Einführung des Euro ab 1. Jänner 1999 (Anpassung des österreichischen Notenbankrechts an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben). Zuletzt wurde mit der NBG-Novelle 2011, die mit 1. August 2011 in Kraft trat, insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bund seit Jahresmitte 2010 im Besitz von 100% OeNB-Aktien steht.


Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftung)

Mit den Veranlagungserträgen dieser 2003 eingerichteten und großzügig dotierten OeNB-Stiftung werden insbesondere langfristig verwertbare, interdisziplinäre Forschungsmaßnahmen gefördert. Link:http://www.stiftung-fte.at/Satellite.aspx?35=27


Nennwert (Nominalbetrag) eines Zahlungsmittels

Amtlich festgelegter Wert eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Der Nennwert bildet zugleich die Recheneinheit.


Nettoauslandsverschuldung

Durch die Nettoverschuldung der Wirtschaft können die Leistungsbilanzdefizite (Leistungsbilanz) finanziert werden. Legt man die Nettoforderungen der OeNB (Währungsreserven) und die Nettoverschuldung der übrigen volkswirtschaftlichen Sektoren zusammen, so ergibt sich die Nettoauslandsposition Österreichs. Sie ist nahezu ein Spiegelbild der bisherigen Leistungsbilanzentwicklung.


Nettodefizit

Überhang der Ausgaben über die Einnahmen des Allgemeinen Haushalts laut Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesrechnungs-abschluss.


„Neue“ EU-Mitgliedstaaten („Neue“ Mitgliedstaaten)

Diese EU-Mitgliedstaaten umfassen jene europäischen Länder, die im Rahmen der Erweiterung 2004 und 2007 der EU beigetreten sind und die Mitgliedszahl von zuvor 15 auf 27 (EU-27) erhöht haben. Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei sind seit dem 1. Mai 2004 EU-Mitgliedstaaten. Zwei weitere Länder, Bulgarien und Rumänien, traten der EU am 1. Januar 2007 bei. Fünf der „neuen“ Mitgliedstaaten haben bereits den Euro eingeführt, nämlich Slowenien (seit 1. Januar 2007), Zypern und Malta (seit 1. Januar 2008), die Slowakei (seit 1. Januar 2009) und Estland (seit 1. Januar 2011).


Nichtbanken-Finanzintermediär

Ein finanzielles Unternehmen, dessen Hauptfunktion darin besteht, finanzielle Mittlertätigkeiten auszuüben, selbst allerdings nicht der Definition eines Kreditinstituts entspricht. Die bedeutendste Gruppe von Nichtbanken-Finanzintermediären stellen in Österreich die Versicherungsunternehmen dar.


Nichtfinanzielle Unternehmen (Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften)

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, die in ihrer Haupttätigkeit Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren. Dazu zählen auch Genossenschaften sowie Holdinggesellschaften,die einen überwiegend aus nichtfinanziellen Unternehmen bestehenden Unternehmenskonzern kontrollieren.


Nominale (Nennwert, Nominalwert)

Geldbetrag, auf den ein Finanzinstrument lautet. Das Nominale stellt eine Referenzgröße dar, aus der vertragliche Berechtigungen oder Verpflichtungen ihrer Höhe nach abgeleitet werden (z. B. die Höhe von Zinszahlungen). Das Nominale (auch Nominalwert oder Nennwert) muss nicht mit dem Wert des zugrundeliegenden Instruments übereinstimmen. Beispielsweise können gewisse Derivate (z. B. Zinsswaps) trotz eines möglicherweise hohen Nominales einen Wert von Null haben. Bei Nennwertaktien ist das Nominale jener Betrag, mit dem der Aktionär am Grundkapital einer Aktiengesellschaft beteiligt ist. Auch hier kann ein deutlicher Unterschied zum aktuellen Börsepreis der Aktie bestehen.


Nullkupon-Anleihe (Zero-Bond)

Forderungspapier, bei dem es keinen Kupon (keine laufende Zinszahlung) gibt, sondern nur eine Auszahlung am Ende der Laufzeit. Die Rendite ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Erwerbskurs und dem Rückzahlungspreis bzw. Verkaufskurs.