Glossar

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Nationalbankgesetz 1984 (NBG)

Das „Bundesgesetz über die Oesterreichische Nationalbank“ regelt die Rechtsstellung, die Organstruktur und die Aufgaben der OeNB. Es basiert auf einem Gesetz aus dem Jahr 1955, das 1984 inklusive Novellierungen wieder verlautbart und seither mehrfach novelliert wurde. Wichtig war vor allem die NBG-Novelle 1998 aus Anlass der Einführung des Euro ab 1. Jänner 1999 (Anpassung des österreichischen Notenbankrechts an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben). Zuletzt wurde mit der NBG-Novelle 2011, die mit 1. August 2011 in Kraft trat, insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bund seit Jahresmitte 2010 im Besitz von 100% OeNB-Aktien steht.


„Neue“ EU-Mitgliedstaaten („Neue“ Mitgliedstaaten)

Diese EU-Mitgliedstaaten umfassen jene europäischen Länder, die im Rahmen der Erweiterung 2004 und 2007 der EU beigetreten sind und die Mitgliedszahl von zuvor 15 auf 27 (EU-27) erhöht haben. Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei sind seit dem 1. Mai 2004 EU-Mitgliedstaaten. Zwei weitere Länder, Bulgarien und Rumänien, traten der EU am 1. Januar 2007 bei. Fünf der „neuen“ Mitgliedstaaten haben bereits den Euro eingeführt, nämlich Slowenien (seit 1. Januar 2007), Zypern und Malta (seit 1. Januar 2008), die Slowakei (seit 1. Januar 2009) und Estland (seit 1. Januar 2011).