Kapitalanlagegesellschaften sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf ausgerichtet ist, bei ihnen eingelegte Gelder im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikostreuung (Risiko) gesondert vom eigenen Vermögen anzulegen.
Glossar
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Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
Kaufkraftparität (KKP)
Das Theorem der Kaufkraftparität besagt, dass Güter gemessen an der Kaufkraft in jedem Land – zum jeweiligen Wechselkurs umgerechnet – gleich teuer sind. Existieren Preisunterschiede werden diese der KKP zufolge durch internationale Arbitrage ausgeglichen. Die Kaufkraftparität bezieht sich nicht auf einzelne Güter, sondern auf einen Warenkorb. Berechnungen zur KKP werden laufend von der OECD durchgeführt.
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