Glossar

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GATS (General Agreement on Trade in Services, Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)

Multilateraler völkerrechtlicher Vertrag über den Handel mit Dienstleistungen, 1994 zwischen den 123 WTO-Vertragsstaaten abgeschlossen (1994 Beitritt Österreichs). Ziel des GATS ist die Intensivierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen durch fortschreitende Liberalisierung. Das am 1. Januar 1995 in Kraft getretene GATS-Abkommen ist neben dem GATT-Abkommen das wichtigste Vertragswerk der World Trade Organization (WTO).


GATT (General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)

Multilateraler völkerrechtlicher Vertrag über den Welthandel, der 1947 zwischen ursprünglich 23 Vertragsstaaten (1951 Beitritt Österreichs) abgeschlossen wurde und bis 1994 in Kraft war. Ziel des GATT war die Intensivierung des internationalen Güteraustausches durch Abbau von Handelshemmnissen. Der GATT-Vertrag wurde per 1. Januar 1995 in die Welthandelsorganisation (WTO) als wichtiges Vertragswerk eingegliedert.


Gegenposten zu M3

Gegenposten zur Geldmenge M3 bilden vor allem Kredite an Unternehmen oder private Haushalte und alle anderen Bilanzpositionen aus der konsolidierten Bilanz der Monetären Finanzinstitute (MFIs), die nicht in M3 eingerechnet werden.


Geld

In erster Linie allgemein anerkanntes und gebräuchliches Zahlungs- und Tauschmittel; daneben hat es eine wichtige Funktion als Recheneinheit und Wertaufbewahrungsmittel. Die wichtigsten Geldformen sind: Metall-, Papier- und Buchgeld.


Geldmarkt

Der Geldmarkt im engeren Sinn umfasst den Handel von Zentralbankguthaben unter Banken und dient dem Liquiditätsausgleich. Der Geldmarkt im weiteren Sinn umfasst die Gesamtheit aller Handelstätigkeiten mit kurzfristigen Finanzinstrumenten (Laufzeiten bis zu einem Jahr).


Geldmarktfonds

Investmentfonds, derenAnteile enge Einlagensubstitute darstellen, und die ihre Mittel hauptsächlich in Geldmarktinstrumente, sonstige übertragbare Schuldtitel miteiner Restlaufzeit vonbis zu einem Jahr oder in Bankeinlagen investieren.


Geldmenge (Geldaggregat)

Bestand an Zahlungsmitteln einer Volkswirtschaft. Der Begriff wird mit Blick auf seine Eignung als geldpolitische Steuer- und Zielgröße verschieden abgegrenzt. Das Eurosystem unterscheidet die Geldmengen M1, M2 und M3.


Geldmenge M1 (M1)

Eng gefasstes Geldmengenaggregat, das den Bargeldumlauf und die täglich fälligen Einlagen bei Monetären Finanzinstituten (MFIs) und beim Staat umfasst.


Geldmenge M2 (M2)

Mittleres Geldmengenaggregat, das neben M1 noch kurzfristige Spareinlagen (mit bis zu drei Monaten Kündigungsfrist) und kurzfristige Termineinlagen (mit bis zu zwei Jahren Laufzeit) bei MFIs und Staat umfasst.


Geldmenge M3 (M3)

Weit gefasstes Geldmengenaggregat, das neben M2 noch marktfähige Finanzinstrumente – insbesondere Rückkaufsvereinbarungen, Geldmarktfondsanteile und MFI-Schuldverschreibungen mit bis zu zwei Jahren Laufzeit – umfasst.


Geldpolitik

Maßnahmen die Zentralbanken ergreifen, um die Erreichung ihrer Ziele sicherzustellen. Das Hauptinstrument zur Steuerung der Zinskonditionen und der Knappheitsverhältnisse am Geldmarkt (expansive/restriktive Geldpolitik) sind die sogenannten Offenmarktgeschäfte. Vorrangiges Ziels des Eurosystems ist in Preisstabilität zu gewährleisten. In zweiter Linie unterstützt es auch die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU – soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist.


Geldschöpfung

Vermehrung der Geldmenge durch das Bankensystem, d. h. Schaffung zusätzlichen Geldes. Träger der Geldschöpfung sind Zentralbanken (Zentralbankgeldschöpfung) und Geschäftsbanken (Giralgeldschöpfung). Im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Bankensystem – konkret durch die Gewährung von Krediten auf Basis der hereingenommenen Einlagen – findet Geldschöpfung statt, indem Banken den jeweils vereinbarten Kreditbetrag auf dem Girokonto des Kreditnehmers gutschreiben, wird dieser Kreditbetrag zu Buchgeld und zur Ausgangsbasis für weitere Kredite.


Geldvermögen


Geldvermögen und Geldverpflichtungen

Bestand der finanziellen Forderungen bzw. Verpflichtungen der inländischen volkswirtschaftlichen Sektoren gegenüber in- und ausländischen Schuldnern zum Ende einer Berichtsperiode.


Geldvermögensbildung und Finanzierung

Transaktionsbedingte Änderung der finanziellen Forderungen bzw. Verpflichtungen der inländischen volkswirtschaftlichen Sektoren gegenüber in- und ausländischen Schuldnern während einer Berichtsperiode; das Geldvermögen des Auslands besteht aus finanziellen Forderungen gegenüber inländischen Schuldnern.


Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)

Zusammenschluss verschiedener Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Die GUS wurde mit dem Bestreben, einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sicherheitsraum zu schaffen, Ende 1991 gegründet. Zu der Gruppe gehören Russland, Weißrussland, Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.


Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

US-amerikanische Rechnungslegungsvorschriften, bei denen die periodengerechte Erfolgsermittlung im Vordergrund steht.


Gesamtstaatliche Defizitquote laut Maastricht

Diese stellt das gesamtstaatliche Defizit lt. Maastricht in Beziehung zur Wirtschaftsleistung (= Bruttoinlandsprodukt) einer Volkswirtschaft. Die gesamtstaatliche Defizitquote zählt zu den sogenannten Konvergenzkriterien des Vertrags von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union).


Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung (GFR)

Mit der Gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung erstellt die OeNB die Vermögensbilanz über die finanzielle Forderungen und Verpflichtungen Österreichs, aufgegliedert nach einzelnen volkswirtschaftlichen Sektoren (Finanzieller Sektor, Staat, Nichtfinanzielle Unternehmen, private Haushalte einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck und Ausland). Darüber hinaus wird die Finanzverflechtung zwischen den einzelnen Sektoren bzw. dieser Sektoren gegenüber dem Ausland dargestellt. Innerhalb der einzelnen Sektoren wird weiter unterschieden zwischen: Banken, der OeNB, Versicherungen, Pensionskassen, Investmentfondsgesellschaften, sonstigen Finanzinstitutionen, dem Bund, einzelnen Bundesländern und Gemeinden, Waren oder nichtfinanziellen Dienstleistungen produzierenden Unternehmen, Privatpersonen sowie Stiftungen, Hilfsorganisationen bzw. gewerkschaftlichen und kirchlichen Organisationen in Österreich.


Gesetzliches Zahlungsmittel

Zahlungsmittel, das Gläubiger Kraft Gesetzes zur Erfüllung einer Geldschuld verlangen können und entgegennehmen müssen. Den Charakter eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben nur Papier- und Metallgeld – nicht aber Buchgeld. In Österreich sind seit 1. März 2002 Euro-Banknoten und -Münzen die alleinigen gesetzlichen Zahlungsmittel.


Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Jahresrückblick in Form einer Gegenüberstellung sämtlicher Erträge und Aufwendungen, und damit Informationsquelle über Ursprung und Höhe des unternehmerischen Erfolges (= Gewinn oder Verlust).


Gewinnaufschlag (Markup)

Prozentsatz, um den ein Unternehmen den Verkaufspreis höher ansetzt, als rein zur Deckung der Produktionskosten notwendig ist.


Gewinnquote

Anteil der Gewinneinkommen, d. h. Einkommen aus Vermögen (Dividenden, Zinsen, Mieten) und unternehmerischen Tätigkeiten, am BIP bzw. am Volkseinkommen. Die Gewinnquote ist eine Kennzahl für die funktionelle Einkommensverteilung in einer Volkswirtschaft, da sie angibt, welcher Anteil am gesamtwirtschaftlichen Einkommen auf Unternehmer und Vermögensbesitzer entfällt. Ihre Gegengröße ist die Lohnquote.


Girokonto

Konto zur Erfassung und Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten (auch Bankkonto bzw. Kontokorrent-Konto genannt). Im Kundenverkehr der Banken wird es zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet.


Gold

Goldmünzen und Goldbarren dienen als internationales Zahlungsmittel und werden – auch von vielen Zentralbanken der Welt, so auch von der OeNB – als Wertanlage („Währungsreserven“) gehalten.


Goldparität

Staatlich oder durch internationale Vereinbarungen festgelegte Goldmenge, die man für eine Währungseinheit erhält. So war der Wert des US-Dollar im Bretton-Woods-System (1944-1973) mit 35 $ je Unze Gold festgelegt. Die Goldparität wurde letztlich durch die Sonderziehungsrechte des IWF ersetzt.


Großkredite

Gemäß BWG melden Kredit- und Finanzinstitute sowie Vertragsversicherungsunternehmen monatlich jene Kredite und wertpapierunterlegte Forderungen an einzelne Kreditnehmer, die in Summe ein Volumen von 350.000 EUR überschreiten. Diese Daten werden von der OeNB erhoben, plausibilisiert und aggregiert. Die aggregierten Daten stehen den meldenden Instituten und der Bankenaufsicht als Informationsquelle zur Verfügung.


Großveranlagung (GVA)

Liegt laut § 27 BWG vor, wenn Aktivposten, außerbilanzmäßige Geschäfte, Derivate und Positionen des Handelsbuches bei einem Kunden oder bei einer Gruppe verbundener Kunden 10% der anrechenbaren Eigenmittel des Kreditinstitutes bzw. der anrechenbaren konsolidierten Eigenmittel der Kreditinstitutsgruppe und mindestens 500.000 € betragen. 


GSA (Geldservice Austria GmbH)

Österreichisches Unternehmen, das mit der Geldbearbeitung, der Ver- und Entsorgung von Banknoten und Münzen und dem Valutenhandel befasst ist. Mehrheitseigentümerin der GSA ist mit derzeit 91 % die OeNB. 9 % halten vor allem österreichische Geschäftsbanken. Die vollständige Firmenbezeichnung der GSA lautet Geldservice Austria Logistik für Wertgestionierung und Transportkoordination G.m.b.H.


G-10 (Gruppe der Zehn, Zehnergruppe)

Informeller Zusammenschluss der Finanzminister und der Präsidenten der Zentralbanken von zehn wichtigen Industrienationen (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Niederlande, Belgien und Schweden) sowie der Schweiz und Luxemburg; 1962 anlässlich des Abschlusses der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (General Agreements to Borrow – GAB) mit dem IWF gebildet. Die Schweiz ist seit 1962 assoziiertes und seit 1984 elftes Vollmitglied; Luxemburg ist assoziiertes Mitglied, dennoch wurde der Name G-10 beibehalten. Ziel ist die Abstimmung und gemeinsame Vertretung der währungspolitischen Interessen. Die Mitglieder der G-10 tagen zweimal jährlich unter Beteiligung des IWF, der OECD und der EU.


G-20 (Gruppe der Zwanzig)

Informeller Zusammenschluss der Finanzminister und der Präsidenten der Zentralbanken der neunzehn wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Russland, Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Saudiarabien, Südafrika, Südkorea und Türkei) sowie der EU; als Antwort auf die Finanzkrise in den späten 1990er-Jahren und zur Einbindung der Entwicklungsländer in die globale ökonomische Diskussion 1999 gebildet. Die Mitglieder der G-20 tagen einmal jährlich unter Einbindung einer Reihe internationaler Institutionen (IWF, Weltbank, OECD, EZB). Ziel der G-20 ist es, ein Forum für die wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer der Welt zu etablieren, um regelmäßig und konstruktiv zu Themen der globalen wirtschaftlichen Stabilität, der internationalen Finanzmarktstabilität und des globalen Wirtschaftswachstums zu diskutieren.


G-24 (Gruppe der Vierundzwanzig)

Informeller Zusammenschluss von 24 Entwicklungsländern (9 Staaten Afrikas, 7 Staaten Asiens und der Entwicklungsländer Europas und 8 Staaten Lateinamerikas und der Karibik); ging 1972 aus der Gruppe der Siebenundsiebzig (G-77) als währungs- und finanzpolitisches Sonderforum hervor. Aufgabe der G-24 ist es, als Gegenstück der G-10 die Interessen der Entwicklungsländer insbesondere im IWF zu koordinieren und zu vertreten. An den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der G-24 nehmen der IWF, die Weltbank und als Beobachter alle Staaten der G-77, die der G-24 nicht angehören, sowie China teil.


G-8 (Gruppe der Acht)

Informeller Zusammenschluss der acht wichtigsten Industrienationen (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada und Russland) sowie seit 2008 der EU („G-9“); ging aus der im Gefolge der Ölkrise und der damit einhergehenden globalen Rezession 1974 erstmals tagenden Fünfergruppe (G-5: USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien) hervor. Wichtigstes Ereignis ist der jährlich stattfindende Weltwirtschaftsgipfel. Die Koordinierung der konjunktur-, währungs- und geldpolitischen Ziele erfolgt auf Regierungs-, Notenbank-, aber auch auf anderen institutionalisierten Ebenen, oft in Zusammenarbeit mit dem IWF.