Glossar

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BIZ (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, BIS, Bank for International Settlements)

Älteste internationale Finanzorganisation der Welt (1930 in Basel (Schweiz) gegründet), die als „Bank der Zentralbanken“ Finanzdienstleistungen speziell für Zentralbanken erbringt (die auch die einzigen Aktionäre der BIZ sind). Darüber hinaus bietet die BIZ ein Diskussionsforum für Geld- und Finanzmarktstabilitätsfragen mit regelmäßigen Tagungen der Präsidenten der BIZ-Mitgliedsbanken sowie im Rahmen von Ausschüssen wie dem Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) oder Gremien wie dem Forum für Finanzstabilität (FSF). Link: http://www.bis.org/


 


CESEE (Central, Eastern and Southeastern Europe)

Bezeichnet die Gruppe der zentral-, ost- und südosteuropäischen Staaten, insbesondere die Länder des ehemaligen Ostblocks und des ehemaligen Jugoslawien. Zu den EU-Mitgliedstaaten dieser Gruppe gehören Slowenien, Ungarn, Slowakei, die Tschechische Republik, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien und Rumänien. Die Länder des Westbalkans umfassen Kroatien, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und Bosnien und Herzegowina. Ferner werden Russland, die Ukraine, Weißrussland und Moldawien zu dieser Gruppe gezählt.


Delors-Ausschuss

1988 unter dem Vorsitz des damals amtierenden Kommissionspräsidenten Jacques Delors eingerichtete Arbeitsgruppe aus Notenbankpräsidenten und unabhängigen Sachverständigen, die 1989 einen Drei-Stufen-Plan zur Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion („Delors-Bericht“) vorlegte, der schließlich 1993 durch den Maastrichter Vertrag fixiert wurde. Die erste Stufe begann am 1. Juli 1990 mit der Kapitalverkehrsliberalisierung und verstärkter Koordination; mit Beginn der zweiten Stufe am 1. Januar 1994 erfolgte eine enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik und die Einrichtung des Europäischen Währungsinstituts, aus dem in der dritten Stufe am 1. Januar 1999 die Europäische Zentralbank hervorging.


EBRD (European Bank for Reconstruction and Development, EBWE, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)

Die 1991 mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich) als Bank gegründete europäische Institution sollte nach dem Zusammenbruch des Kommunismus den Übergang zur offenen Marktwirtschaft in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) aber auch Zentralasiens unterstützen. Die EBRD ist der größte Investor in diesen Regionen und bietet Projektfinanzierungen für Banken sowie staatliche und vor allem private Unternehmen. Link: http://www.ebrd.com/


ECOFIN-Rat (Economic and Finance Ministers Council, Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, Rat Wirtschaft und Finanzen)

Das zentrale wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungsgremium der EU, gebildet aus den Wirtschafts- und Finanzministern der 27 EU-Mitgliedsländer. Der ECOFIN-Rat koordiniert die Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene und tagt mindestens einmal monatlich, wobei die Mitglieder der Eurogruppe in der Regel bereits am Tag davor zusammenkommen. Den Vorsitz im ECOFIN-Rat führt der Ressortminister jenes Mitgliedslandes, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft innehat. 


ECU (European Currency Unit)

Im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS) 1999 gebildete Kunstwährung, die ihrerseits die Europäische Rechnungseinheit ablöste und per 1. Januar 1999 im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt wurde. Der ECU war eine aus den Währungen der 12 EWS-Mitgliedstaaten gebildete „Korbwährung“ und entsprach dem gewichteten Durchschnittswert von feststehenden Beträgen der 12 EWS-Währungen.


EIB (Europäische Investitionsbank, European Investment Bank)

Die 1958 mit Sitz in Luxemburg als Bank gegründete Institution der EU gewährt dem öffentlichen und dem privaten Sektor in den EU-Staaten (über den Kapitalmarkt refinanzierte) Darlehen und Bürgschaften zur Finanzierung von Projekten (i.d.R. bis zu 50% der Projektkosten), die im europäischen Interesse liegen, z. B. Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, Umweltschutzmaßnahmen oder Forschung. Link: http://www.eib.org/


Einheitliche Europäische Akte (EEA, European Single Act, ESA)

Am 17. und 28. Februar 1986 in Luxemburg unterzeichneter und am 1. Juli 1987 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), mit dem die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 geschaffen wurden; u. a. durch institutionelle Veränderungen sowie durch Erweiterung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umwelt und in der bis dahin informell betriebenen gemeinsamen Außenpolitik.


Emerging Markets (aufstrebende Märkte, Schwellenländer)

Nicht einheitlich definierte Bezeichnung für relativ fortgeschrittene Entwicklungsländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Dynamik an der Schwelle zum Industriestaat stehen. Diese Länder sind attraktive Ziele für Direkt- und Portfolioinvestitionen von Unternehmen aus Industrieländern. Bedeutende Emerging Markets sind zum Beispiel China, Indien, Brasilien und Russland, aber auch viele Staaten in Zentral-, Ost- und Südosteuropa.


Erweiterter Rat der EZB (General ECB-Council)

Entscheidungsgremium der EZB, besteht aus ihrem Präsidenten und Vizepräsidenten sowie aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Der Erweiterte Rat tagt viermal jährlich in der EZB in Frankfurt. Ihm obliegen jene Aufgaben, die infolge der Nichtteilnahme einzelner Mitgliedstaaten an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) noch wahrgenommen werden müssen (z. B. Festlegung der Wechselkurse im WKM II).


EU-Kandidatenländer (Kandidatenländer, EU-Beitrittskandidatenländer)

Als Beitrittskandidaten zur EU gelten formal Länder, die einen Beitrittsantrag gestellt haben und denen die Europäische Kommission in einer diesbezüglichen Stellungnahme („Avis“) Kandidatenstatus eingeräumt hat. Kandidatenländer per 1. Januar 2009 sind die Türkei (Kandidat seit 1999, Verhandlungen seit 2005), Kroatien (Kandidat seit 2004, Verhandlungen seit 2005) sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (Kandidat seit 2005).


Eurogruppe (Eurogroup)

Informelles Gremium zur verstärkten wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung innerhalb des Euroraums, das in der Regel am Vortag des ECOFIN-Rats tagt, wobei jedes der derzeit 17 Euro-Länder durch seinen Wirtschafts- bzw. Finanzminister und einen hochrangigen Beamten vertreten ist. Hinzu kommen der Wirtschafts- und Währungskommissar der Europäischen Kommission und der Präsident der EZB sowie der Vorsitzende des Wirtschafts- und Sozialausschusses und hohe EU-Beamte.


Europäische Gemeinschaft (EG)

Europäische Institution sowie erste der drei Säulen der Europäischen Union und damit das Kernstück der EU – gegründet 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Obwohl heute generell meistens von der Europäischen Union statt von der Europäischen Gemeinschaft geredet wird, bleiben EU und EG juristisch unterschiedliche Konstrukte. Anders als die EU verfügt die EG über völkerrechtliche Handlungsfähigkeit. Ihr Hauptziel ist die Verwirklichung eines großen gemeinsamen Markts ohne Binnengrenzen.


Europäische Gemeinschaften (EG, EAG)

Europäische Institutionen, gegründet 1967 durch Fusion der Organe (1) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), (2) der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), heute EG und (3) der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Die jeweiligen Gründungsverträge aus den Jahren 1951 (EGKS) und 1957 (EWG und EAG – „Römische Verträge“) behielten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Seit die EGKS durch Vertragsablauf im Juli 2002 in der EG aufging, bestehen die Europäischen Gemeinschaften aber nur mehr aus der EAG und der EG.


Europäische Kommission (EU-Kommission, Kommission)

Europäische Institution (mit Sitz in Brüssel (Belgien)), bezeichnet im engeren Sinn das Kollegialorgan mit je einem Mitglied aus jedem der 27 EU-Staaten (EU-27) an der Spitze der EU und im weiteren Sinn auch die diesem unterstellte Verwaltungsbehörde, deren ca. 16.000 Bedienstete hauptsächlich in Brüssel und Luxemburg tätig sind. Die Kommission ist der „Motor der Gemeinschaftspolitik“, da sie über ein fast ausschließliches legislatives Initiativrecht verfügt; die Richtlinien, Verordnungen etc. des Rates und des Parlaments vorbereitet, umsetzt und verwaltet; und als „Hüterin der Verträge“ die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts kontrolliert. Die Kommission wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten für fünf Jahre ernannt und muss vom Europäischen Parlament, dem sie rechenschaftspflichtig ist, bestätigt werden.


Europäische Union (EU, European Union)

Staatenverbund aus inzwischen 27 europäischen Staaten (EU-27), der seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht (1. November 1993) besteht. Zur EU gehören derzeit 17 Euro-Länder sowie Bulgarien, Dänemark, Großbritannien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn. Ziel der EU ist die Vertiefung des Binnenmarktes (Verwirklichung der vier Freiheiten), eine einheitliche Geld- und Währungspolitik und eine zunehmend stärkere Koordinierung der allgemeinen Politiken in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Außenbeziehungen und Verteidigung sowie Justiz und innere Sicherheit.


Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, European Economic Community, EEC)

Europäische Institution sowie erste der drei Säulen der Europäischen Union und damit Kernstück der EU – gegründet 1957 (durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Deutschland), und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in Europäische Gemeinschaft umbenannt, um der mittlerweile erweiterten Aufgabenstellung Rechnung zu tragen.


Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der 1957 gegründete EuGH (mit Sitz in Luxemburg) bildet gemeinsam mit dem 1989 eingerichteten Gericht erster Instanz (GeI) die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. Der EuGH hat die Aufgabe, zusammen mit dem GeI die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Europäischen Verträge zu sichern. Er ist für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten zuständig, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Privatpersonen als Parteien beteiligt sein können. Der EuGH besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von acht Generalanwälten unterstützt. Die Mitglieder beider Instanzen werden von den nationalen Regierungen für sechs Jahre ernannt. Link: http://curia.europa.eu/de/


Europäischer Rat (European Council)

Seit 1975 regelmäßig auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten (EU-27) tagendes Gremium, in das auch der Präsident der Europäischen Kommission eingebunden ist, das aber kein Gemeinschaftsorgan ist und auch nicht gesetzgeberisch tätig wird. Dem Europäischen Rat kommt vielmehr die Aufgabe zu, die nötigen Impulse für die Entwicklung der EU zu geben und allgemeine politische Zielvorstellungen festzulegen. Zu diesem Zweck tagt der Europäische Rat mindestens zweimal jährlich (in der Praxis zweimal pro Präsidentschaft). Auf dieser Ebene fielen jeweils die Entscheidungen über Vertragsrevisionen und die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten.


Europäischer Wirtschaftsraum (EWR, EEA, European Economic Area)

Ursprünglich am 1. Januar 1994 geschaffener gemeinsamer Wirtschaftsraum der EU- und EFTA-Staaten, dem heute 30 Staaten angehören, nämlich die 27 EU-Mitgliedstaaten (EU-27) sowie die drei EFTA-Mitglieder Norwegen, Island, Liechtenstein (nicht aber die Schweiz). Ziel des EWR ist die Verwirklichung des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie die Kooperation in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Entwicklung usw. Mit 40% des Welthandels ist der EWR der größte gemeinsame Markt der Welt. Er ist keine Zollunion, aber aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.


Europäisches Parlament (EU Parlament)

In dem seit 1979 in allgemeiner und direkter Wahl alle fünf Jahre gewählten Europäischen Parlament (mit Sitz in Straßburg (Frankreich)) haben die Vertreter der 492 Millionen EU-Bürger Sitz und Stimme. Das Europäische Parlament hat 785 Abgeordnete, die sich nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten verteilen. Hauptaufgaben sind die Gesetzgebungsbefugnis (die mit dem Rat insbesondere im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens geteilt wird), Haushaltsbefugnisse (die auch mit dem Rat gemeinsam ausgeübt werden) und die politische Kontrolle der europäischen Organe, insbesondere der Kommission. Als Volksvertreter sind die Europaabgeordneten unabhängig. Intern bilden sie Fraktionen, die nicht nationale, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse sind. Link: http://www.europarl.europa.eu/


Europäisches Währungsinstitut (EWI, European Monetary Institute, EMI)

Das Institut mit Sitz in Frankfurt (Deutschland) war die Vorläuferorganisation der EZB und bereitete im Zeitraum 1994–1998 den Übergang zu einer gemeinsamen europäischen Währungspolitik vor. Das EWI wurde mit der Errichtung der EZB am 1. Juni 1998 aufgelöst.


Europäisches Währungssystem (EWS, European Monetary System, EMS)

Von 1979 bis zur Einführung des Euro am 1. Januar 1999 praktizierte Form enger währungspolitischer Zusammenarbeit in Europa, mit dem Ziel, eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen. Die Hauptbestandteile des EWS waren eine gemeinsame Währungseinheit (ECU), der sogenannte Wechselkursmechanismus (mit festen, aber innerhalb einer Bandbreite von zuletzt ±15% flexiblen Wechselkursen) und verschiedene Beistandsmechanismen. Seit der Einführung des Euro regelt ein neuer Wechselkursmechanismus (WKM II) die Zusammenarbeit zwischen den Euro-Ländern und den anderen EU-Staaten.


European Free Trade Association (EFTA, Europäische Freihandelsassoziation)

1960 als Reaktion auf die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründete europäische Institution mit Sitz in Genf (Schweiz), die sich der Aufgabe verschrieben hat, den freien Warenverkehr und die wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten – heute Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz – zu fördern. Gründungsmitglieder waren Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich; 1970 kamen Island, 1986 Finnland und 1991 Liechtenstein dazu. Link: http://www.efta.int/


EU-27

Kurzbezeichnung für die derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien (Gründungsmitglied), Bulgarien (2007), Dänemark (1973), Deutschland (Gründungsmitglied), Estland (2004), Finnland (1995), Frankreich (Gründungsmitglied), Griechenland (1981), Irland (1973), Italien (Gründungsmitglied), Lettland (2004), Litauen (2004), Luxemburg (Gründungsmitglied), Malta (2004), Niederlande (Gründungsmitglied), Österreich (1995), Polen (2004), Portugal (1986), Rumänien (2007), Schweden (1995), Slowakei (2004), Slowenien (2004), Spanien (1986), Tschechische Republik (2004), Ungarn (2004), Vereinigtes Königreich (1973) und Zypern (2004).


EZB-Direktorium (Direktorium der Europäischen Zentralbank)

Sechsköpfiges Leitungsgremium, das die Verantwortung für die Geschäftsführung der EZB sowie – auf Weisung des EZB-Rats – für die Durchführung der Geldpolitik im Euroraum trägt.


GATS (General Agreement on Trade in Services, Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen)

Multilateraler völkerrechtlicher Vertrag über den Handel mit Dienstleistungen, 1994 zwischen den 123 WTO-Vertragsstaaten abgeschlossen (1994 Beitritt Österreichs). Ziel des GATS ist die Intensivierung des internationalen Handels mit Dienstleistungen durch fortschreitende Liberalisierung. Das am 1. Januar 1995 in Kraft getretene GATS-Abkommen ist neben dem GATT-Abkommen das wichtigste Vertragswerk der World Trade Organization (WTO).


GATT (General Agreement on Tariffs and Trade, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)

Multilateraler völkerrechtlicher Vertrag über den Welthandel, der 1947 zwischen ursprünglich 23 Vertragsstaaten (1951 Beitritt Österreichs) abgeschlossen wurde und bis 1994 in Kraft war. Ziel des GATT war die Intensivierung des internationalen Güteraustausches durch Abbau von Handelshemmnissen. Der GATT-Vertrag wurde per 1. Januar 1995 in die Welthandelsorganisation (WTO) als wichtiges Vertragswerk eingegliedert.


Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)

Zusammenschluss verschiedener Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Die GUS wurde mit dem Bestreben, einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sicherheitsraum zu schaffen, Ende 1991 gegründet. Zu der Gruppe gehören Russland, Weißrussland, Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.


Goldparität

Staatlich oder durch internationale Vereinbarungen festgelegte Goldmenge, die man für eine Währungseinheit erhält. So war der Wert des US-Dollar im Bretton-Woods-System (1944-1973) mit 35 $ je Unze Gold festgelegt. Die Goldparität wurde letztlich durch die Sonderziehungsrechte des IWF ersetzt.


G-10 (Gruppe der Zehn, Zehnergruppe)

Informeller Zusammenschluss der Finanzminister und der Präsidenten der Zentralbanken von zehn wichtigen Industrienationen (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Niederlande, Belgien und Schweden) sowie der Schweiz und Luxemburg; 1962 anlässlich des Abschlusses der Allgemeinen Kreditvereinbarungen (General Agreements to Borrow – GAB) mit dem IWF gebildet. Die Schweiz ist seit 1962 assoziiertes und seit 1984 elftes Vollmitglied; Luxemburg ist assoziiertes Mitglied, dennoch wurde der Name G-10 beibehalten. Ziel ist die Abstimmung und gemeinsame Vertretung der währungspolitischen Interessen. Die Mitglieder der G-10 tagen zweimal jährlich unter Beteiligung des IWF, der OECD und der EU.


G-20 (Gruppe der Zwanzig)

Informeller Zusammenschluss der Finanzminister und der Präsidenten der Zentralbanken der neunzehn wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Russland, Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Saudiarabien, Südafrika, Südkorea und Türkei) sowie der EU; als Antwort auf die Finanzkrise in den späten 1990er-Jahren und zur Einbindung der Entwicklungsländer in die globale ökonomische Diskussion 1999 gebildet. Die Mitglieder der G-20 tagen einmal jährlich unter Einbindung einer Reihe internationaler Institutionen (IWF, Weltbank, OECD, EZB). Ziel der G-20 ist es, ein Forum für die wichtigsten Industrie- und Entwicklungsländer der Welt zu etablieren, um regelmäßig und konstruktiv zu Themen der globalen wirtschaftlichen Stabilität, der internationalen Finanzmarktstabilität und des globalen Wirtschaftswachstums zu diskutieren.


G-24 (Gruppe der Vierundzwanzig)

Informeller Zusammenschluss von 24 Entwicklungsländern (9 Staaten Afrikas, 7 Staaten Asiens und der Entwicklungsländer Europas und 8 Staaten Lateinamerikas und der Karibik); ging 1972 aus der Gruppe der Siebenundsiebzig (G-77) als währungs- und finanzpolitisches Sonderforum hervor. Aufgabe der G-24 ist es, als Gegenstück der G-10 die Interessen der Entwicklungsländer insbesondere im IWF zu koordinieren und zu vertreten. An den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen der G-24 nehmen der IWF, die Weltbank und als Beobachter alle Staaten der G-77, die der G-24 nicht angehören, sowie China teil.


G-8 (Gruppe der Acht)

Informeller Zusammenschluss der acht wichtigsten Industrienationen (USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada und Russland) sowie seit 2008 der EU („G-9“); ging aus der im Gefolge der Ölkrise und der damit einhergehenden globalen Rezession 1974 erstmals tagenden Fünfergruppe (G-5: USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Großbritannien) hervor. Wichtigstes Ereignis ist der jährlich stattfindende Weltwirtschaftsgipfel. Die Koordinierung der konjunktur-, währungs- und geldpolitischen Ziele erfolgt auf Regierungs-, Notenbank-, aber auch auf anderen institutionalisierten Ebenen, oft in Zusammenarbeit mit dem IWF.


IBRD (International Bank for Reconstruction and Development, IBWE, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)

Älteste und wichtigste Teilorganisation der Weltbankgruppe; wurde 1944 gegründet und nahm im Juni 1946 ihre Geschäftstätigkeit mit Sitz in Washington DC (USA) auf. Ihre Aufgabe war zunächst die Finanzierung des Wiederaufbaus Europas und ist seit Beginn der amerikanischen Wirtschaftshilfe die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Entwicklungs- und Transformationsländern. Schwerpunktmäßig unterstützt die IBRD Länder im mittleren Einkommensbereich und kreditwürdige Länder. Link: http://www.worldbank.org/ibrd


IWF (Internationaler Währungsfonds, IMF, International Monetary Fund)

1944 zusammen mit der Weltbank konzipierte und 1945 gegründete Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington DC (USA). Der IWF fördert die internationale Währungskooperation und Wechselkursstabilität, engagiert sich für das Wachstum des Welthandels, unterstützt Mitglieder bei Zahlungsbilanzschwierigkeiten und bei der Armutsbekämpfung. Der IWF (1) vergibt niedrig verzinste Darlehen zur Bewältigung von Zahlungsbilanzkrisen unter bestimmten wirtschaftspolitischen Auflagen, wobei er sich durch die Beiträge (Quoten) der Mitgliedsländer finanziert; (2) erstellt laufend Wirtschaftsanalysen der Mitgliedsländer und; (3) bietet technische Hilfe für seine Mitgliedsländer, d. h. Beratungsleistungen. Österreich ist seit 27. August 1948 Mitgliedsland und hält eine Quote von 1,87 Mrd SZR (0,86 % der Gesamtquote). Link: http://www.imf.org/


Joint Vienna Institute (JVI)

In Wien ansässiges Institut, das Aus- und Fortbildungskurse für Vertreter von Ministerien, Zentralbanken und Wirtschaftsinstitutionen der Reformländer Zentral-, Ost- und Südosteuropas (inkl. GUS) sowie einiger Reformländer Asiens veranstaltet. Bei den Kursen werden Grundlagen der Wirtschafts- und Finanzpolitik im Zuge des Übergangs zur Marktwirtschaft vermittelt. Das JVI wurde 1992 als gemeinsame Initiative der BIZ, der EBRD, der IBRD, des IWF und der OECD gegründet. Die WTO trat 1999 dem Abkommen bei. Aufgrund eines neuen Abkommens, das im Mai 2003 in Kraft trat und das den dauerhaften Bestand des JVI in Wien sichert, tragen nunmehr der IWF und Österreich (Finanz­ministerium und Oesterreichische Nationalbank) als Primärmitglieder gemeinsam die laufenden Kosten des Instituts. Link: www.jvi.org


Konsolidierter Wochenausweis des Eurosystems

Wöchentliche Bilanz des Eurosystems d. h. aller aller Notenbanken des Eurosystems (nationale Zentralbanken und EZB) zusammengenommen. Wird jeweils zum Stichtag Freitag von der EZB erstellt und im Regelfall am darauf folgenden Dienstag veröffentlicht. Ausnahmen ergeben sich aufgrund des Quartalsabschlusses (zum Quartalsende werden die Aktiva und Passiva jeweils neu bewertet, womit sich die Veröffentlichung im Normalfall auf Mittwoch verschiebt) und aufgrund von TARGET2-Schließtagen.


Lamfalussy-Prozess (Lamfalussy-Verfahren)

Dieses Verfahren zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses wurde im März 2002 vom Europäischen Rat mit Blick auf das Ziel einer fristgerechten Umsetzung des Financial Services Action Plan (FSAP) gebilligt. Das ursprünglich für den Wertpapiersektor entwickelte Verfahren geht auf einen Vorschlag eines „Ausschusses der Weisen“ unter Vorsitz von Baron Alexandre Lamfalussy zurück. Ziel ist es, den komplexen und langwierigen regulären EU-Gesetzgebungsprozess im Rahmen eines Vier-Stufen-Plans zu vereinfachen und zu beschleunigen. Im Dezember 2002 beschloss der Rat, das Lamfalussy-Verfahren auf den gesamten EU-Finanzsektor auszudehnen. Nach diesem Verfahren beschließen Rat und Parlament in der ersten Stufe nur mehr Rahmenrichtlinien, die technischen Details (Durchführungsbestimmungen) werden in der zweiten Stufe von Regelungsausschüssen festgelegt, die Umsetzungsbestimmungen werden in der dritten Stufe vom Ausschuss der nationalen Aufsichtsbehörden erarbeitet und die Europäische Kommission (EK) überprüft in der vierten Stufe die Umsetzung der Richtlinien.


Liberalisierung

Aufhebung sämtlicher mengen- und wertmäßiger Beschränkungen bzw. Hemmnisse zur Herstellung marktwirtschaftlicher Verhältnisse. Die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes 1992 umfasste die Freigabe des Verkehrs von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Die völlige Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgte Ende 1991 (Österreich: 4. November 1991) und stellte die erste Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dar. Für die weltweite Liberalisierung von Handel, Dienstleistungen und intellektuellem Eigentum ist die WTO zuständig; für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs vor allem die OECD.


Lissabon-Strategie (Lissabon-Prozess, Lissabon-Agenda)

Auf einem Lissabonner Sondergipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs im März 2000 formuliertes Programm mit dem Ziel, die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Zur Zielerreichung werden seither Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Innovation und Technologie, Unternehmen, v. a. KMU, Binnenmarkt, Infrastruktur, Bürokratieabbau, industrielle Basis, Bildung und Weiterbildung, flexibler Arbeitsmarkt, Beschäftigung sowie zur Sicherung der makroökonomischen Stabilität gesetzt. Die Lissabon-Strategie wurde 2005 anlässlich einer Halbzeitbewertung auf Wachstum und Beschäftigung fokussiert. Im Rahmen der seit 2005 auf partnerschaftliche Zusammenarbeit ausgerichteten Strategie legten die Mitgliedstaaten nationale Reformprogramme (2005-2008 und 2008-2010) und die EU das Lissabonner Gemeinschaftsprogramm vor.


Memorandum of Understanding (MOU)

Im Verhandlungsprozess abgegebene Absichtserklärung, in der Folge einen Vertrag abschließen zu wollen, insbesondere dann, wenn die Vertragsverhandlungen lange andauern oder viele potenzielle Vertragspartner vorhanden sind. Charakteristisch ist, dass die wesentlichen Vertragsinhalte noch nicht feststehen und die Parteien nur ihren Willen bekunden, ernsthafte Vertragsverhandlungen durchzuführen. Eine Verpflichtung zum nachfolgenden Vertragsabschluss wird durch die Unterzeichnung eines MOU nicht begründet. Ein MOU wird in der Regel von allen potenziellen Vertragspartnern unterfertigt.


„Neue“ EU-Mitgliedstaaten („Neue“ Mitgliedstaaten)

Diese EU-Mitgliedstaaten umfassen jene europäischen Länder, die im Rahmen der Erweiterung 2004 und 2007 der EU beigetreten sind und die Mitgliedszahl von zuvor 15 auf 27 (EU-27) erhöht haben. Die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei sind seit dem 1. Mai 2004 EU-Mitgliedstaaten. Zwei weitere Länder, Bulgarien und Rumänien, traten der EU am 1. Januar 2007 bei. Fünf der „neuen“ Mitgliedstaaten haben bereits den Euro eingeführt, nämlich Slowenien (seit 1. Januar 2007), Zypern und Malta (seit 1. Januar 2008), die Slowakei (seit 1. Januar 2009) und Estland (seit 1. Januar 2011).


OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)

Internationale Organisation mit Sitz in Paris (Frankreich); 1961 als Nachfolgeorganisation der 1948 zur Abwicklung der Marshallplanhilfe (ERP) ins Leben gerufenen Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (Organization for European Economic Co-operation – OEEC) gegründet. Österreich war sowohl Gründungsmitglied der OEEC als auch der OECD. Der OECD gehören insgesamt 30 demokratisch organisierte Marktwirtschaften an (Stand 1. Januar 2009) und sie kooperiert mit mehr als 100 weiteren Entwicklungs- und Schwellenländern. Ziel der OECD heute ist die Unterstützung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum und Beschäftigung und Hebung des Lebensstandards unter Aufrechterhaltung der Finanzmarktstabilität in den Mitgliedstaaten und kooperierenden Staaten. Hauptaufgabe der Organisation ist es, ein Forum zur Verfügung zu stellen, in dem Regierungen ihre Erfahrungen zu wirtschaftspolitischen Fragen austauschen und gemeinsame Lösungsansätze wie z. B. Standards, Richtlinien und Verträge erarbeiten. Weitere Aufgaben der OECD sind das Führen von wirtschaftlichen und sozialen Statistiken, die Analyse und Prognose sowie Veröffentlichungen im Bereich Wirtschaftspolitik. Link: http://www.oecd.org/


OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries)

1960 gegründetes und seit 1965 in Wien ansässiges Kartell wichtiger Rohöl exportierender Länder. Die Gründungsländer waren Irak, Iran, Kuwait, Saudi-Arabien und Venezuela; heute zählen auch Algerien, Angola, Ecuador, Katar, Libyen, Nigeria und die Vereinigten Arabischen Emirate zu den Mitgliedern. Die OPEC–Mitgliedstaaten fördern etwa 45% der weltweiten Erdölproduktion und verfügen über drei Viertel der weltweiten Erdölreserven. Die OPEC legt regelmäßig Förderquotenbeschränkungen für ihre Mitglieder fest, um dadurch den Ölpreis zu steuern. Link: www.opec.org


Opting-out-Klausel

Ausnahmeregelung zum EU-Vertrag, festgeschrieben im Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB, der zufolge Dänemark und das Vereinigte Königreich nicht verpflichtet sind, den Euro einzuführen.


Potenzielle EU-Kandidatenländer (Potenzielle Kandidatenländer, Potenzielle EU-Beitrittskandidatenländer)

Als potenzielle Beitrittskandidaten zur EU gelten formal Länder, mit denen die EU im Sinne der Erklärung des Europäischen Rats von Thessaloniki vom Juni 2003 eine progressive Partnerschaft anstrebt, um die Stabilisierung der Region und in absehbarer Zeit die Einrichtung einer Freihandelszone zu unterstützen. Potenzielle Kandidatenländer per 1. Januar 2009 sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und der Kosovo. Die Heranführungsstrategie zur EU umfasst diverse Rahmenabkommen und Mechanismen (Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess – SAP). Jene Länder, die am SAP teilnehmen, sind zur EU-Mitgliedschaft berechtigt und können einen Beitrittsantrag stellen, sobald die Beitrittskriterien erfüllt sind.


Rat der Europäischen Union (Rat der EU, EU-Ministerrat, Rat)

Europäische Institution (mit Sitz in Brüssel (Belgien)), bezeichnet die auf Ministerebene tagende oberste Entscheidungsinstanz der EU mit je einem Mitglied aus jedem der 27 EU-Staaten, unterstützt durch ca. 2.500 Beamte im Ratssekretariat. Der Rat ist für die Realisierung der vertraglich festgelegten Ziele verantwortlich, erlässt zu diesem Zweck Rechtsvorschriften (zumeist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auf Vorschlag der Kommission), ist für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Abstimmung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Tagungen finden je nach fachlicher Zuständigkeit in unterschiedlichen Zusammensetzungen (insgesamt 9) und unterschiedlich häufig statt, z. B. einmal monatlich im Rahmen des ECOFIN-Rats auf der Ebene der Wirtschafts- und Finanzminister. Jedes EU-Land übernimmt im Wechsel den Ratsvorsitz für sechs Monate. Ratsentscheidungen, die in der Regel mit qualifizierter Mehrheit zu erreichen sind, werden auf politischer Ebene vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) vorbereitet, der wiederum von Arbeitsgruppen aus Beamten der Behörden der Mitgliedstaaten unterstützt wird.


Regierungskonferenz

Im Fall von Änderungen der grundlegenden europäischen Verträge (Römische Verträge) – die grundsätzlich jeder EU-Mitgliedstaat sowie die Europäische Kommission beim Europäischen Rat beantragen kann – kann der Rat (nach Anhörung durch das Europäische Parlament und gegebenenfalls der Europäischen Kommission) eine Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten einberufen, die dann die Änderungen festlegt. Die Vertragsveränderung muss von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert werden. Die Römischen Verträge wurden im Rahmen von Regierungskonferenzen bisher viermal grundlegend reformiert (Einheitliche Europäische Akte, Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam, Vertrag von Nizza).


Sonderziehungsrecht (SZR, Special Drawing Right, SDR)

1969 vom IWF geschaffenes Buchgeld, das zu den internationalen Währungsreserven zählt und das der IWF darüber hinaus auch als Verrechnungswährung verwendet. Der Wechselkurs eines Sonderziehungsrechts ist durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen definiert und wird werktäglich vom IWF errechnet. Seit 1. Januar 2011 enthält dieser Korb 0,660 USD, 0,423 EUR, 0,1110 GBP und 12,1 JPY. 


Subsidiaritätsprinzip

Diesem gesellschaftspolitische Prinzip zufolge sollen übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (z. B. der Staat, die EZB, die EU) nur solche Aufgaben übernehmen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten (z. B. Einzelstaat, Bundesland, Gemeinde, Zentralbank eines einzelnen Landes) nicht in der Lage sind. Im europäischen Kontext wurde das Prinzip durch den Vertrag von Maastricht 1993 eingeführt und bedeutet, dass die Europäische Gemeinschaft in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkung besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können.


Vertrag von Amsterdam

Am 2. Oktober 1997 in Amsterdam unterzeichneter und am 1. Mai 1999 in Kraft getretener Vertrag, mit dem der Vertrag von Maastricht (EU-Vertrag) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag) abgeändert, ergänzt und in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt wurden. Er sollte ursprünglich dazu dienen, die EU auch nach der Osterweiterung handlungsfähig zu halten. Eine durchgreifende Reform der EU scheiterte allerdings und machte weitere Reformen nötig (Vertrag von Nizza und Vertrag von Lissabon).


Vertrag von Lissabon (EU-Grundlagenvertrag, Reformvertrag)

Am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneter Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten (EU-27), der den am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten, aber letztlich nicht ratifizierten „Vertrag über eine Verfassung für Europa“ (VVE) ersetzen soll. Er wird die bestehenden völkerrechtlichen Vertragsgrundlagen des europäischen Integrationsverbandes (EG-Vertrag und EU-Vertrag) ändern. Insbesondere soll die Union eine einheitliche demokratische Struktur und Rechtspersönlichkeit erhalten und die Arbeitsweise der EU effizienter gestaltet werden. Der Vertrag befindet sich im Ratifikationsprozess.


Vertrag von Maastricht (Europäischer Unionsvertrag, EU-Vertrag, EUV)

Am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichneter und am 1. November 1993 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des EG-Vertrags stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung der europäischen Integration dar, da er die Einleitung einer politischen Integration ermöglicht. Die mit diesem Vertrag geschaffene Europäische Union basiert auf drei Pfeilern, nämlich den Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (JI). Der Vertrag begründete die Unionsbürgerschaft, stärkte die Rechte des Europäischen Parlaments und führte die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ein.


Vertrag von Nizza

Am 26. Februar 2001 in Nizza unterzeichneter und am 1. Februar 2003 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des Vertrags von Maastricht (EU-Vertrag) und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG-Vertrag). Sein Hauptzweck war eine institutionelle Reform, damit die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 effizient funktionieren konnte. Der Vertrag von Nizza, der EU-Vertrag und der EG-Vertrag wurden in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt.


Währungsschlange (Europäischer Wechselkursverbund, Schlange im Tunnel)

Von 1972 bis 1973 praktizierte Form enger währungspolitischer Zusammenarbeit in Europa, mit dem Ziel, eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen. Die sechs – gegenüber dem US-Dollar fixierten – Mitgliedswährungen durften sich bilateral nur innerhalb einer Bandbreite von ±2,5% („Schlange“) bewegen, was mit bilateralen Interventionen am Devisenmarkt sichergestellt wurde. Dieses System wurde 1973 nach einer 10%-igen Abwertung des US-Dollar durch den multilateralen Europäischen Wechselkursverbund ohne US-Dollar-Anbindung ersetzt und seinerseits 1979 vom Europäischen Währungssystem (EWS) abgelöst, das bis zur Einführung des Euro bestand.


Weltbank

Zusammen mit dem IWF 1944 konzipierte und gegründete Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Washington DC (USA). Die Weltbank vergibt niedrig verzinste oder zinsenfreie Darlehen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in den Mitgliedsländern und refinanziert diese hauptsächlich durch die Emission von Schuldverschreibungen. Von zunächst einer einzigen Institution –  der IBRD – ist die Weltbank inzwischen zur so genannten Weltbankgruppe expandiert, bestehend aus: zwei Entwicklungshilfeinstitutionen, der IBRD mit Fokus auf Ländern mit mittlerem Einkommen, der International Development Association (IDA) mit Fokus auf den ärmsten Ländern der Welt, sowie drei Tochterorganisationen (International Finance Corporation (IFC), Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) und International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID)). Link: http://www.worldbank.org/


Werner-Plan

Dieser erste schriftliche „Bericht an Rat und Kommission über die stufenweise Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) in der Gemeinschaft“ wurde auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs im Dezember 1969 in Den Haag angeregt, in einer im März 1970 errichteten Arbeitsgruppe des Europäischen Rats unter dem Vorsitz des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten und Finanzminister, Pierre Werner, erarbeitet und im Oktober 1970 vorgelegt. Der Plan sah die schrittweise Schaffung der WWU in drei Stufen bis 1980 vor, die durch Währungskooperation, Koordinierung der Konjunkturpolitiken, Aufhebung der Kapitalverkehrsgrenzen und einen regionalen Finanzausgleich verwirklicht werden sollte.


Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw)

1973 gegründetes, unabhängiges Wiener Forschungsinstitut, das sich auf die Region Zentral-, Ost- und Südosteuropa spezialisiert hat. Link: www.wiiw.ac.at.


Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA)

Dieses Gremium wurde mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) per 1. Januar 1999 durch Art. 114 EG-Vertrag anstelle des Währungsausschusses eingesetzt. Der WFA setzt sich aus jeweils zwei Vertretern jedes Mitgliedstaates (normalerweise des Finanzministeriums und der Zentralbank), zwei Vertretern der EZB und zwei Vertretern der Europäischen Kommission zusammen. Aufgaben des WFA sind vorrangig Berichts- und Beratungspflichten gegenüber dem Rat und der Kommission.


Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Prozess der Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU-Mitgliedstaaten, der letztlich mit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung die logische Vollendung des Anfang 1993 verwirklichten EU-Binnenmarktes darstellte. Wie im Vertrag von Maastricht 1993 vertraglich fixiert, wurde die WWU in einem dreistufigen Prozess ab 1990 geschaffen: In Stufe I (1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1993) erfolgte die Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten (bis Ende 1991, Österreich: 4. November 1991), eine engere wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen und eine verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken. Stufe II (1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1998) beinhaltete die Überprüfung der Konvergenz der Wirtschafts- und Währungspolitiken der EU-Staaten (Konvergenzkriterien, Ziele: Preisstabilität und Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite), die Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) 1. Januar 1994 und der EZB 1. Juni 1998. In Stufe III (seit 1. Januar 1999) startete die WWU; diese Stufe umfasste die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse, die Einführung der einheitlichen Währung an den Devisenmärkten und im elektronischen Zahlungsverkehr, die Einführung des Euro-Bargelds in zunächst 11 Mitgliedstaaten und die einheitliche Geld- und Währungspolitik durch die EZB. Dem Euroraum gehören inzwischen 16 EU-Mitgliedstaaten an (Stand 1. Januar 2009).


WTO (World Trade Organization, Welthandelsorganisation)

Die in Genf (Schweiz) angesiedelte WTO engagiert sich in erster Linie für die Liberalisierung und Koordinierung des internationalen Handels. Mit der Gründung der WTO am 1. Januar 1995 wurde der GATT-Dialog institutionalisiert. Darüber hinaus decken die WTO-Vereinbarungen auch den Handel in Dienstleistungen und intellektuellem Eigentum ab (General Agreement on Trade in Services – GATS, Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS). Die zweite Hauptaufgabe der WTO liegt in der Durchführung von Streitbeilegungsverfahren bei einem Rechtsbruch. Link: http://www.wto.org/