Glossar

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E-Banking (Electronic Banking)

Bankgeschäfte, die unabhängig von einer Bankfiliale, beleglos und in elektronischer Form abgewickelt werden. E-Banking wird insbesondere für Konto- und Depotbestandsabfragen (Informationsdienste) und für Überweisungen, Wertpapiertransaktionen sowie Kauf und Verkauf anderer Bankprodukte (Transaktionsdienste) genutzt. Die Begriffe Online-, PC-, Home-, Internet- und Tele-Banking werden oft synonym für den Begriff E-Banking benützt.


EBRD (European Bank for Reconstruction and Development, EBWE, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)

Die 1991 mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich) als Bank gegründete europäische Institution sollte nach dem Zusammenbruch des Kommunismus den Übergang zur offenen Marktwirtschaft in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) aber auch Zentralasiens unterstützen. Die EBRD ist der größte Investor in diesen Regionen und bietet Projektfinanzierungen für Banken sowie staatliche und vor allem private Unternehmen. Link: http://www.ebrd.com/


ECOFIN-Rat (Economic and Finance Ministers Council, Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, Rat Wirtschaft und Finanzen)

Das zentrale wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungsgremium der EU, gebildet aus den Wirtschafts- und Finanzministern der 27 EU-Mitgliedsländer. Der ECOFIN-Rat koordiniert die Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene und tagt mindestens einmal monatlich, wobei die Mitglieder der Eurogruppe in der Regel bereits am Tag davor zusammenkommen. Den Vorsitz im ECOFIN-Rat führt der Ressortminister jenes Mitgliedslandes, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft innehat. 


Economic Sentiment Indicator (ESI)

Stimmungsbarometer der Europäischen Kommission, das verdeutlicht, wie die einzelnen Wirtschaftsbranchen und die Konsumenten EU-weit die Wirtschaftsentwicklung einschätzen. Basiert auf einer monatlichen Umfrage unter etwa 125.000 Betrieben und 40.000 Haushalten. Die Umfrageergebnisse werden als Saldo aus positiven und negativen Antworten veröffentlicht. Der ESI gehört aufgrund seiner langjährigen Verfügbarkeit und der breiten Abdeckung von Sektoren, Ländern und Fragen zu den gängigsten Vorlaufindikatoren.


ECU (European Currency Unit)

Im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS) 1999 gebildete Kunstwährung, die ihrerseits die Europäische Rechnungseinheit ablöste und per 1. Januar 1999 im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt wurde. Der ECU war eine aus den Währungen der 12 EWS-Mitgliedstaaten gebildete „Korbwährung“ und entsprach dem gewichteten Durchschnittswert von feststehenden Beträgen der 12 EWS-Währungen.


Effektiver Jahreszinssatz

Der effektive Jahreszinssatz spiegelt die Gesamtkosten eines Kredits aus der Verbrauchersicht wider. Diese Gesamtkosten setzen sich aus einer Zinskomponente und einer Komponente für sonstige Unkosten (Gebühren, Provisionen, Zinseszins usw.) zusammen.


Effektiver (nominaler, realer) Wechselkurs

Der nominal-effektive Wechselkurs ist der gewichtete Durchschnitt verschiedener bilateraler Wechselkurse. Der real-effektive Wechselkurs ist außerdem noch preisbereinigt – d. h. um den Unterschied zwischen den gewichteten durchschnittlichen ausländischen und inländischen Preisen oder Kosten bereinigt. Real-effektive Wechselkurse stellen einen Indikator für die preisliche Wettbewerbsfähigkeit eines Landes dar. Die Wahl der Währungen und Gewichte richtet sich nach der jeweiligen ökonomischen Fragestellung; am gebräuchlichsten ist die Verwendung von Außenhandelsgewichten.


Effektivzinssatz

Bezeichnet die Rentabilität, die mittels eines bestimmten angelegten Kapitalbetrags erzielt wird. Dieser enthält neben den Nominalzinssatz u. a. auch Agio bzw. Disagio, Provisionen und Gebühren.


E-Geld (Elektronisches Geld)

Elektronische Form des Bargelds, praktisch vor allem für die Bezahlung kleiner Geldbeträge. In Österreich ist elektronisches Zahlen z. B. mit Quick-Wertkarten möglich, wobei das E-Geld auf dem Chip dieser Karten gegen entsprechende Kontobelastung oder Barbezahlung gespeichert wird.


EIB (Europäische Investitionsbank, European Investment Bank)

Die 1958 mit Sitz in Luxemburg als Bank gegründete Institution der EU gewährt dem öffentlichen und dem privaten Sektor in den EU-Staaten (über den Kapitalmarkt refinanzierte) Darlehen und Bürgschaften zur Finanzierung von Projekten (i.d.R. bis zu 50% der Projektkosten), die im europäischen Interesse liegen, z. B. Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, Umweltschutzmaßnahmen oder Forschung. Link: http://www.eib.org/


Eigenkapital

Mittel, die von den Eigentümern eines Unternehmens zu dessen Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen werden (Grundkapital plus Rücklagen zuzüglich Bilanzgewinn bzw. abzüglich Bilanzverlust). Ein hoher Eigenkapitalanteil erhöht die Konkurrenzfähigkeit, Unabhängigkeit und Risikotragfähigkeit des Unternehmens. Gegenstück zum Eigenkapital ist das Fremdkapital.


Eigenmittelbestimmungen

In diesen Bestimmungen wird geregelt, in welcher Höhe Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen für die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eingegangenen Risiken Eigenmittel halten müssen. Im österreichischen Bankwesengesetz (§ 22 BWG) wurden diesbezüglich die relevanten EU-Richtlinien umgesetzt, die wiederum weitgehend auf den entsprechenden "Basel II"-Regelungen beruhen.


Eigenmittelquote

Kennzahl, die die gesamten Eigenmittel eines Kreditinstituts zu den risikogewichteten Aktiva in Relation setzt. Die Eigenmittelquote ist ein wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts. Siehe auch: Kernkapitalquote


Eigenmittelunterlegung (Eigenmittel, Eigenmittelerfordernis)

Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, jederzeit anrechenbare Eigenmittel in Höhe der in § 22 BWG angeführten Beträge für die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eingegangen Risiken (Kreditrisiko, Marktrisiko, operationelles Risiko) zu halten. In § 23 BWG werden diejenigen Eigenmittelbestandteile (Eigenkapital) angeführt, die für die Erfüllung dieser Anforderung herangezogen werden können. Anhand ihrer Qualität unterscheidet man so genannte Ränge (engl tiers), die in unterschiedlicher Höhe zur Eigenmittelunterlegung herangezogen werden können. Siehe auch: Eigenmittelquote


Einheitliche Europäische Akte (EEA, European Single Act, ESA)

Am 17. und 28. Februar 1986 in Luxemburg unterzeichneter und am 1. Juli 1987 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), mit dem die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 geschaffen wurden; u. a. durch institutionelle Veränderungen sowie durch Erweiterung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umwelt und in der bis dahin informell betriebenen gemeinsamen Außenpolitik.


Einkaufsmanagerindex (EMI)

Basiert auf einer monatlichen repräsentativen Umfrage unter Managern großer Betriebe (ursprünglich im Industriesektor, nun auch im Dienstleistungs- und Bausektor) zu Produktion, Auftragseingängen oder Lagerbeständen. Der Index ist so normiert, dass Werte unter (über) 50 einer Verschlechterung (Verbesserung) der konjunkturellen Lage entsprechen. Der Industrie-EMI wird für die wichtigsten Industrieländer weltweit ermittelt, u. a. auch für Österreich. Im Vergleich zu anderen Vorlaufindikatoren wird dem EMI eine besonders lange Vorlaufzeit in Bezug auf die künftige Wirtschaftsentwicklung zugeschrieben.


Einlagefazilität

Ermöglicht Geschäftsbanken im Euroraum, nicht benötigte Guthaben kurzfristig (bis zum nächsten Geschäftstag) zu einem vorher festgelegten Zinssatz (Einlagesatz) anzulegen. Der Einlagesatz bildet im Allgemeinen die Untergrenze im Zinsgefüge (Zinskorridor) des Taggeldsatzes am Geldmarkt.


Einlagen

Unter Einlagen fallen Sichteinlagen, Termineinlagen und Spareinlagen inländischer Banken.


Einlagensicherung

Die gesetzlich verankerte Sicherung von Einlagen (Spar-, Termin-, Giro- und Bauspareinlagen) schützt im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Bank die Ersparnisse der Kunden. Dadurch soll ein Ansturm (engl.: bank run) auf eine sich tatsächlich oder auch nur gerüchteweise in Schwierigkeiten befindliche Bank verhindert werden.


Emerging Markets (aufstrebende Märkte, Schwellenländer)

Nicht einheitlich definierte Bezeichnung für relativ fortgeschrittene Entwicklungsländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Dynamik an der Schwelle zum Industriestaat stehen. Diese Länder sind attraktive Ziele für Direkt- und Portfolioinvestitionen von Unternehmen aus Industrieländern. Bedeutende Emerging Markets sind zum Beispiel China, Indien, Brasilien und Russland, aber auch viele Staaten in Zentral-, Ost- und Südosteuropa.


Emission

Ausgabe von neuen Wertpapieren.


Emittent

Gesellschaft oder Körperschaft, die zum Zweck der Kapitalbeschaffung Wertpapiere ausgibt („begibt“, „emittiert“). Als Emittenten treten z. B. Bund, Länder, Kreditinstitute oder Industrieunternehmen auf.


EMV-Standard

Weltweit einheitliche Spezifikation für Zahlungskarten mit Prozessorchip und für die dazugehörigen Chipkartenlesegeräte. Die Abkürzung steht für die drei Gesellschaften, die den Standard entwickelt haben: Europay, MasterCard und VISA.


Endfälliger Kredit

Im Gegensatz zu einem Ratenkredit sind bei einem endfälligen Kredit während der Kreditlaufzeit nur die Zinsen zu bedienen, das aufgenommene Kapital ist hingegen erst am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Häufig wird dabei das zum Laufzeitende zurückzuzahlende Kapital in einem Tilgungsträger angespart.


EONIA (Euro OverNight Index Average)

Der EONIA-Zinssatz ist ein gewichteter Durchschnitt der Zinssätze für unbesicherte Übernacht-Zwischenbankausleihungen im gesamten Euro-Geldmarkt. In die Durchschnittsermittlung einbezogen werden Zinsen für Zwischenbankeinlagen von repräsentativen Banken aus dem Euroraum. Siehe auch: EURIBOR


Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT)

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit errechnet sich aus dem Betriebsergebnis abzüglich der Wertberichtigungen.


Ertrag

Zu den Erträgen von Finanzprodukten gehören Zins- und Dividendenzahlungen und sonstige Ausschüttungen sowie Wertsteigerungen in Folge von Kurserhöhungen.


Erweiterter Rat der EZB (General ECB-Council)

Entscheidungsgremium der EZB, besteht aus ihrem Präsidenten und Vizepräsidenten sowie aus den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Der Erweiterte Rat tagt viermal jährlich in der EZB in Frankfurt. Ihm obliegen jene Aufgaben, die infolge der Nichtteilnahme einzelner Mitgliedstaaten an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) noch wahrgenommen werden müssen (z. B. Festlegung der Wechselkurse im WKM II).


Erweiterung der EU (EU-Erweiterung)

Aufnahme neuer Mitgliedstaaten in die Europäische Union. Die Zahl der Mitgliedstaaten der EU ist von ursprünglich 6 bei Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 (Deutschland, Italien, Frankreich, Niederlande, Belgien und Luxemburg) inzwischen in sechs Schritten auf 27 angewachsen. 1973 traten Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich, 1981 Griechenland, 1986 Portugal und Spanien, 1995 Österreich, Schweden und Finnland, 2004 Slowenien, Ungarn, die Slowakei, die Tschechische Republik, Polen, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern und 2007 Bulgarien und Rumänien der EU bei. Zurzeit besitzen Kroatien, Mazedonien und die Türkei den Status von EU-Beitrittskandidaten. Potenzielle Beitrittskandidaten sind Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro.


Erwerbspersonen (Arbeitsangebot, Arbeitskräftepotenzial)

Summe von Beschäftigten und Arbeitslosen.


Erwerbsquote (Partizipationsrate)

Ist der Anteil der Erwerbspersonen laut Haushalterhebung an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre). Diese Definition wird von STATISTIK AUSTRIA für Eurostat ermittelt. Erwerbsquoten können auch für Teile der Bevölkerung angegeben werden – so etwa für die Jugendlichen (15-24 Jahre), für das Haupterwerbsalter (25-54 Jahre), so wie für die Älteren (55-64 Jahre).


ESVG 1995 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995)

Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 ist ein international vereinheitlichtes Rechnungssystem, das systematisch und detailliert eine Volkswirtschaft (Region, Land, Ländergruppe) mit ihren wesentlichen Merkmalen und den Beziehungen zu anderen Volkswirtschaften beschreibt.
Das ESVG 1995 stimmt mit den weltweit geltenden Regeln des System of National Accounts (SNA 1993 oder kurz SNA, das unter der gemeinsamen Verantwortung der Vereinten Nationen, des Internationalen Währungsfonds, der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, der OECD und der Weltbank geschaffen wurde) überein. Jedoch berücksichtigt das ESVG 1995 stärker die Gegebenheiten und den Datenbedarf in der Europäischen Union. Das ESVG 1995 ist wie das SNA auf die Konzepte und Klassifikationen vieler anderer Wirtschafts- und Sozialstatistiken abgestimmt, wie etwa Statistiken über die Erwerbstätigkeit, die Produktion und den Außenhandel. Das ESVG 1995 kann daher als zentraler Bezugsrahmen für die Wirtschafts- und Sozialstatistik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten dienen.

 


EU-Kandidatenländer (Kandidatenländer, EU-Beitrittskandidatenländer)

Als Beitrittskandidaten zur EU gelten formal Länder, die einen Beitrittsantrag gestellt haben und denen die Europäische Kommission in einer diesbezüglichen Stellungnahme („Avis“) Kandidatenstatus eingeräumt hat. Kandidatenländer per 1. Januar 2009 sind die Türkei (Kandidat seit 1999, Verhandlungen seit 2005), Kroatien (Kandidat seit 2004, Verhandlungen seit 2005) sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (Kandidat seit 2005).


EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)

Der EURIBOR ist ein repräsentativer Zwischenbanken-Zinssatz für Termingelder in Euro mit einer Laufzeit von 1 Woche bis zu 12 Monaten. Er dient als Referenz für viele Finanzprodukte wie Spareinlagen oder Hypothekarkredite (z. B. 1 Prozentpunkt Aufschlag auf den Dreimonats-EURIBOR).

Die Ermittlung des EURIBOR erfolgt durch eine repräsentative Umfrage unter den wichtigsten Banken, die aktiv am Euro-Geldmarkt teilnehmen, davon der Großteil aus dem Euroraum. Der EURIBOR ist der Mittelwert der gemeldeten Zinssätze, wobei die jeweils 15% höchsten und tiefsten Werte eliminiert werden. Vergleichbare Zinssätze für andere Währungen wie den US-Dollar oder das britische Pfund laufen unter der Bezeichnung LIBOR (London Interbank Offered Rate).


Euro (EUR)

Gemeinsame Währung des Euroraums. Der Euro wurde am 1. Jänner 1999 als Buchgeld und am 1. Jänner 2002 als Bargeld in 11 Staaten eingeführt. Inzwischen haben 17 EU-Staaten oder rund 330 Millionen Menschen den Euro als Währung. Viele andere Länder orientieren ihre Geldpolitik am Euro als Ankerwährung. Der Euro hat sich nach dem US-Dollar als zweitwichtigste internationale Währung etabliert.


Eurogruppe (Eurogroup)

Informelles Gremium zur verstärkten wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung innerhalb des Euroraums, das in der Regel am Vortag des ECOFIN-Rats tagt, wobei jedes der derzeit 17 Euro-Länder durch seinen Wirtschafts- bzw. Finanzminister und einen hochrangigen Beamten vertreten ist. Hinzu kommen der Wirtschafts- und Währungskommissar der Europäischen Kommission und der Präsident der EZB sowie der Vorsitzende des Wirtschafts- und Sozialausschusses und hohe EU-Beamte.


Euroisierung

Die einseitige Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in einem Land, das nicht der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion angehört. Die Euroisierung ist ein Extremfall eines Currency-Boards, da die Ankerwährung (hier der Euro) die eigene Währung komplett ersetzt. Ferner wird darunter auch oft die alltägliche Verwendung des Euro in Ländern in denen dieser nicht gesetzliches Zahlungsmittel ist verstanden.


Europäische Gemeinschaft (EG)

Europäische Institution sowie erste der drei Säulen der Europäischen Union und damit das Kernstück der EU – gegründet 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Obwohl heute generell meistens von der Europäischen Union statt von der Europäischen Gemeinschaft geredet wird, bleiben EU und EG juristisch unterschiedliche Konstrukte. Anders als die EU verfügt die EG über völkerrechtliche Handlungsfähigkeit. Ihr Hauptziel ist die Verwirklichung eines großen gemeinsamen Markts ohne Binnengrenzen.


Europäische Gemeinschaften (EG, EAG)

Europäische Institutionen, gegründet 1967 durch Fusion der Organe (1) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), (2) der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), heute EG und (3) der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Die jeweiligen Gründungsverträge aus den Jahren 1951 (EGKS) und 1957 (EWG und EAG – „Römische Verträge“) behielten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Seit die EGKS durch Vertragsablauf im Juli 2002 in der EG aufging, bestehen die Europäischen Gemeinschaften aber nur mehr aus der EAG und der EG.


Europäische Kommission (EU-Kommission, Kommission)

Europäische Institution (mit Sitz in Brüssel (Belgien)), bezeichnet im engeren Sinn das Kollegialorgan mit je einem Mitglied aus jedem der 27 EU-Staaten (EU-27) an der Spitze der EU und im weiteren Sinn auch die diesem unterstellte Verwaltungsbehörde, deren ca. 16.000 Bedienstete hauptsächlich in Brüssel und Luxemburg tätig sind. Die Kommission ist der „Motor der Gemeinschaftspolitik“, da sie über ein fast ausschließliches legislatives Initiativrecht verfügt; die Richtlinien, Verordnungen etc. des Rates und des Parlaments vorbereitet, umsetzt und verwaltet; und als „Hüterin der Verträge“ die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts kontrolliert. Die Kommission wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten für fünf Jahre ernannt und muss vom Europäischen Parlament, dem sie rechenschaftspflichtig ist, bestätigt werden.


Europäische Union (EU, European Union)

Staatenverbund aus inzwischen 27 europäischen Staaten (EU-27), der seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht (1. November 1993) besteht. Zur EU gehören derzeit 17 Euro-Länder sowie Bulgarien, Dänemark, Großbritannien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn. Ziel der EU ist die Vertiefung des Binnenmarktes (Verwirklichung der vier Freiheiten), eine einheitliche Geld- und Währungspolitik und eine zunehmend stärkere Koordinierung der allgemeinen Politiken in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Außenbeziehungen und Verteidigung sowie Justiz und innere Sicherheit.


Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, European Economic Community, EEC)

Europäische Institution sowie erste der drei Säulen der Europäischen Union und damit Kernstück der EU – gegründet 1957 (durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Deutschland), und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in Europäische Gemeinschaft umbenannt, um der mittlerweile erweiterten Aufgabenstellung Rechnung zu tragen.


Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Der 1957 gegründete EuGH (mit Sitz in Luxemburg) bildet gemeinsam mit dem 1989 eingerichteten Gericht erster Instanz (GeI) die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. Der EuGH hat die Aufgabe, zusammen mit dem GeI die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Europäischen Verträge zu sichern. Er ist für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten zuständig, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Privatpersonen als Parteien beteiligt sein können. Der EuGH besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von acht Generalanwälten unterstützt. Die Mitglieder beider Instanzen werden von den nationalen Regierungen für sechs Jahre ernannt. Link: http://curia.europa.eu/de/


Europäischer Rat (European Council)

Seit 1975 regelmäßig auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten (EU-27) tagendes Gremium, in das auch der Präsident der Europäischen Kommission eingebunden ist, das aber kein Gemeinschaftsorgan ist und auch nicht gesetzgeberisch tätig wird. Dem Europäischen Rat kommt vielmehr die Aufgabe zu, die nötigen Impulse für die Entwicklung der EU zu geben und allgemeine politische Zielvorstellungen festzulegen. Zu diesem Zweck tagt der Europäische Rat mindestens zweimal jährlich (in der Praxis zweimal pro Präsidentschaft). Auf dieser Ebene fielen jeweils die Entscheidungen über Vertragsrevisionen und die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten.


Europäischer Wirtschaftsraum (EWR, EEA, European Economic Area)

Ursprünglich am 1. Januar 1994 geschaffener gemeinsamer Wirtschaftsraum der EU- und EFTA-Staaten, dem heute 30 Staaten angehören, nämlich die 27 EU-Mitgliedstaaten (EU-27) sowie die drei EFTA-Mitglieder Norwegen, Island, Liechtenstein (nicht aber die Schweiz). Ziel des EWR ist die Verwirklichung des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie die Kooperation in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Entwicklung usw. Mit 40% des Welthandels ist der EWR der größte gemeinsame Markt der Welt. Er ist keine Zollunion, aber aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.


Europäisches Parlament (EU Parlament)

In dem seit 1979 in allgemeiner und direkter Wahl alle fünf Jahre gewählten Europäischen Parlament (mit Sitz in Straßburg (Frankreich)) haben die Vertreter der 492 Millionen EU-Bürger Sitz und Stimme. Das Europäische Parlament hat 785 Abgeordnete, die sich nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten verteilen. Hauptaufgaben sind die Gesetzgebungsbefugnis (die mit dem Rat insbesondere im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens geteilt wird), Haushaltsbefugnisse (die auch mit dem Rat gemeinsam ausgeübt werden) und die politische Kontrolle der europäischen Organe, insbesondere der Kommission. Als Volksvertreter sind die Europaabgeordneten unabhängig. Intern bilden sie Fraktionen, die nicht nationale, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse sind. Link: http://www.europarl.europa.eu/


Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

Das ESZB umfasst die EZB und die Zentralbanken der derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten.


Europäisches Währungsinstitut (EWI, European Monetary Institute, EMI)

Das Institut mit Sitz in Frankfurt (Deutschland) war die Vorläuferorganisation der EZB und bereitete im Zeitraum 1994–1998 den Übergang zu einer gemeinsamen europäischen Währungspolitik vor. Das EWI wurde mit der Errichtung der EZB am 1. Juni 1998 aufgelöst.


Europäisches Währungssystem (EWS, European Monetary System, EMS)

Von 1979 bis zur Einführung des Euro am 1. Januar 1999 praktizierte Form enger währungspolitischer Zusammenarbeit in Europa, mit dem Ziel, eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen. Die Hauptbestandteile des EWS waren eine gemeinsame Währungseinheit (ECU), der sogenannte Wechselkursmechanismus (mit festen, aber innerhalb einer Bandbreite von zuletzt ±15% flexiblen Wechselkursen) und verschiedene Beistandsmechanismen. Seit der Einführung des Euro regelt ein neuer Wechselkursmechanismus (WKM II) die Zusammenarbeit zwischen den Euro-Ländern und den anderen EU-Staaten.


European Free Trade Association (EFTA, Europäische Freihandelsassoziation)

1960 als Reaktion auf die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründete europäische Institution mit Sitz in Genf (Schweiz), die sich der Aufgabe verschrieben hat, den freien Warenverkehr und die wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten – heute Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz – zu fördern. Gründungsmitglieder waren Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich; 1970 kamen Island, 1986 Finnland und 1991 Liechtenstein dazu. Link: http://www.efta.int/


Euroraum (EU-17, Euro-Länder)

Euro-Währungsgebiet bestehend aus derzeit 17 EU-Ländern, die den Euro eingeführt haben.


EUROSTAT

Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften mit Sitz in Luxemburg. Link: http://epp.eurostat.cec.eu.int


Eurosystem

Umfasst die EZB und die 17 nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Der Begriff „Eurosystem“ wurde eingeführt, um das Zentralbankensystem, das die Geld- und Währungspolitik des Euroraums durchführt, unmissverständlich zu definieren. Solange es EU-Mitgliedstaaten gibt, die nicht dem Euroraum angehören, werden das Eurosystem und das ESZB nebeneinander bestehen. Grundlegende Aufgaben des Eurosystems sind: Festlegung und Ausführung der Geldpolitik, Durchführen von Devisengeschäften, Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven, Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme.


EU-27

Kurzbezeichnung für die derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien (Gründungsmitglied), Bulgarien (2007), Dänemark (1973), Deutschland (Gründungsmitglied), Estland (2004), Finnland (1995), Frankreich (Gründungsmitglied), Griechenland (1981), Irland (1973), Italien (Gründungsmitglied), Lettland (2004), Litauen (2004), Luxemburg (Gründungsmitglied), Malta (2004), Niederlande (Gründungsmitglied), Österreich (1995), Polen (2004), Portugal (1986), Rumänien (2007), Schweden (1995), Slowakei (2004), Slowenien (2004), Spanien (1986), Tschechische Republik (2004), Ungarn (2004), Vereinigtes Königreich (1973) und Zypern (2004).


Expansion

Aufschwungphase innerhalb eines Konjunkturzyklus mit wachsender gesamtwirtschaftlicher Produktion. Siehe auch: Rezession, Stagnation


Expansive/restriktive Geldpolitik (kontraktive Geldpolitik)

Betreibt eine Notenbank expansive Geldpolitik, erhöht sie z. B. über Offenmarktgeschäfte die effektive Geldmenge (d. h. das Geld, das sich im Umlauf befindet). Damit sinkt der nominelle kurzfristige Zinssatz, was die Haltung des zusätzlichen Geldangebots attraktiver macht. Bei konstanten Inflationserwartungen sinkt damit auch der reale, d. h. um die Inflation bereinigte, kurzfristige Zinssatz. Expansive Geldpolitik wird zur Ankurbelung der Wirtschaft verwendet, kann aber bei übermäßiger Ausweitung auch zu einer Überhitzung der Wirtschaft und damit zu steigender Inflation führen. Das Gegenteil ist die restriktive (= kontraktive) Geldpolitik, bei der die Geldmenge verringert wird, wodurch sich der kurzfristige nominelle Zinssatz erhöht. Ziel der restriktiven Geldpolitik ist es in einer Hochkonjunktur eine Überhitzung der Wirtschaft mit der Folge steigender Inflation zu verhindern.


EZB (Europäische Zentralbank)

Ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Seit dem 1. Januar 1999 ist die EZB für die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet – dem zweitgrößten Wirtschaftsraum der Welt nach den Vereinigten Staaten – verantwortlich. Dabei kooperiert sie eng mit den nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Die EZB wird vom Direktorium, bestehend aus Präsidenten, Vizepräsidenten und vier weiteren Direktoren, geleitet. Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat, das Direktorium und der Erweitertete Rat. Link: http://www.ecb.int/


EZB-Direktorium (Direktorium der Europäischen Zentralbank)

Sechsköpfiges Leitungsgremium, das die Verantwortung für die Geschäftsführung der EZB sowie – auf Weisung des EZB-Rats – für die Durchführung der Geldpolitik im Euroraum trägt.


EZB-Rat (Rat der Europäischen Zentralbank)

Trägt als oberstes Beschlussorgan der EZB die Verantwortung für den geldpolitischen Kurs im Euroraum: er formuliert die geldpolitischen Ziele, setzt die Leitzinsen und bestimmt über Höhe und Einsatz der Währungsreserven. Der EZB-Rat besteht aus den Mitgliedern des EZB-Direktoriums und den Gouverneuren der Zentralbanken des Euroraums, und tritt in der Regel vierzehntägig zu Sitzungen zusammen.


EZB-Referenzkurse

Wechselkurse zum Euro, die täglich von der EZB errechnet und veröffentlicht werden.