Bankgeschäfte, die unabhängig von einer Bankfiliale, beleglos und in elektronischer Form abgewickelt werden. E-Banking wird insbesondere für Konto- und Depotbestandsabfragen (Informationsdienste) und für Überweisungen, Wertpapiertransaktionen sowie Kauf und Verkauf anderer Bankprodukte (Transaktionsdienste) genutzt. Die Begriffe Online-, PC-, Home-, Internet- und Tele-Banking werden oft synonym für den Begriff E-Banking benützt.
Glossar
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E-Banking (Electronic Banking)
EBRD (European Bank for Recons...
ECOFIN-Rat (Economic and Finan...
Economic Sentiment Indicator (...
ECU (European Currency Unit)
E-Geld (Elektronisches Geld)
EIB (Europäische Investitionsb...
Einheitliche Europäische Akte ...
Einkaufsmanagerindex (EMI)
EONIA (Euro OverNight Index Av...
Ergebnis der gewöhnlichen Gesc...
ESVG 1995 (Europäisches System...
EU-Kandidatenländer (Kandidate...
EURIBOR (Euro Interbank Offere...
Europäische Gemeinschaft (EG)
Europäische Gemeinschaften (EG...
Europäische Kommission (EU-Kom...
Europäische Union (EU, Europea...
Europäische Wirtschaftsgemeins...
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
E-Banking (Electronic Banking)
EBRD (European Bank for Reconstruction and Development, EBWE, Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung)
Die 1991 mit Sitz in London (Vereinigtes Königreich) als Bank gegründete europäische Institution sollte nach dem Zusammenbruch des Kommunismus den Übergang zur offenen Marktwirtschaft in den Ländern Mittel- und Osteuropas und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) aber auch Zentralasiens unterstützen. Die EBRD ist der größte Investor in diesen Regionen und bietet Projektfinanzierungen für Banken sowie staatliche und vor allem private Unternehmen. Link: http://www.ebrd.com/
ECOFIN-Rat (Economic and Finance Ministers Council, Rat der Wirtschafts- und Finanzminister, Rat Wirtschaft und Finanzen)
Das zentrale wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungsgremium der EU, gebildet aus den Wirtschafts- und Finanzministern der 27 EU-Mitgliedsländer. Der ECOFIN-Rat koordiniert die Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene und tagt mindestens einmal monatlich, wobei die Mitglieder der Eurogruppe in der Regel bereits am Tag davor zusammenkommen. Den Vorsitz im ECOFIN-Rat führt der Ressortminister jenes Mitgliedslandes, das gerade die EU-Ratspräsidentschaft innehat.
Economic Sentiment Indicator (ESI)
Stimmungsbarometer der Europäischen Kommission, das verdeutlicht, wie die einzelnen Wirtschaftsbranchen und die Konsumenten EU-weit die Wirtschaftsentwicklung einschätzen. Basiert auf einer monatlichen Umfrage unter etwa 125.000 Betrieben und 40.000 Haushalten. Die Umfrageergebnisse werden als Saldo aus positiven und negativen Antworten veröffentlicht. Der ESI gehört aufgrund seiner langjährigen Verfügbarkeit und der breiten Abdeckung von Sektoren, Ländern und Fragen zu den gängigsten Vorlaufindikatoren.
ECU (European Currency Unit)
Im Rahmen des Europäischen Währungssystems (EWS) 1999 gebildete Kunstwährung, die ihrerseits die Europäische Rechnungseinheit ablöste und per 1. Januar 1999 im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt wurde. Der ECU war eine aus den Währungen der 12 EWS-Mitgliedstaaten gebildete „Korbwährung“ und entsprach dem gewichteten Durchschnittswert von feststehenden Beträgen der 12 EWS-Währungen.
E-Geld (Elektronisches Geld)
Elektronische Form des Bargelds, praktisch vor allem für die Bezahlung kleiner Geldbeträge. In Österreich ist elektronisches Zahlen z. B. mit Quick-Wertkarten möglich, wobei das E-Geld auf dem Chip dieser Karten gegen entsprechende Kontobelastung oder Barbezahlung gespeichert wird.
EIB (Europäische Investitionsbank, European Investment Bank)
Die 1958 mit Sitz in Luxemburg als Bank gegründete Institution der EU gewährt dem öffentlichen und dem privaten Sektor in den EU-Staaten (über den Kapitalmarkt refinanzierte) Darlehen und Bürgschaften zur Finanzierung von Projekten (i.d.R. bis zu 50% der Projektkosten), die im europäischen Interesse liegen, z. B. Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, Umweltschutzmaßnahmen oder Forschung. Link: http://www.eib.org/
Einheitliche Europäische Akte (EEA, European Single Act, ESA)
Am 17. und 28. Februar 1986 in Luxemburg unterzeichneter und am 1. Juli 1987 in Kraft getretener Vertrag zur Abänderung und Ergänzung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag), mit dem die Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 geschaffen wurden; u. a. durch institutionelle Veränderungen sowie durch Erweiterung der Zuständigkeiten der Gemeinschaft, insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Umwelt und in der bis dahin informell betriebenen gemeinsamen Außenpolitik.
Einkaufsmanagerindex (EMI)
Basiert auf einer monatlichen repräsentativen Umfrage unter Managern großer Betriebe (ursprünglich im Industriesektor, nun auch im Dienstleistungs- und Bausektor) zu Produktion, Auftragseingängen oder Lagerbeständen. Der Index ist so normiert, dass Werte unter (über) 50 einer Verschlechterung (Verbesserung) der konjunkturellen Lage entsprechen. Der Industrie-EMI wird für die wichtigsten Industrieländer weltweit ermittelt, u. a. auch für Österreich. Im Vergleich zu anderen Vorlaufindikatoren wird dem EMI eine besonders lange Vorlaufzeit in Bezug auf die künftige Wirtschaftsentwicklung zugeschrieben.
EONIA (Euro OverNight Index Average)
Der EONIA-Zinssatz ist ein gewichteter Durchschnitt der Zinssätze für unbesicherte Übernacht-Zwischenbankausleihungen im gesamten Euro-Geldmarkt. In die Durchschnittsermittlung einbezogen werden Zinsen für Zwischenbankeinlagen von repräsentativen Banken aus dem Euroraum. Siehe auch: EURIBOR
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT)
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit errechnet sich aus dem Betriebsergebnis abzüglich der Wertberichtigungen.
ESVG 1995 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995)
Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 1995 ist ein international vereinheitlichtes Rechnungssystem, das systematisch und detailliert eine Volkswirtschaft (Region, Land, Ländergruppe) mit ihren wesentlichen Merkmalen und den Beziehungen zu anderen Volkswirtschaften beschreibt.
Das ESVG 1995 stimmt mit den weltweit geltenden Regeln des System of National Accounts (SNA 1993 oder kurz SNA, das unter der gemeinsamen Verantwortung der Vereinten Nationen, des Internationalen Währungsfonds, der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, der OECD und der Weltbank geschaffen wurde) überein. Jedoch berücksichtigt das ESVG 1995 stärker die Gegebenheiten und den Datenbedarf in der Europäischen Union. Das ESVG 1995 ist wie das SNA auf die Konzepte und Klassifikationen vieler anderer Wirtschafts- und Sozialstatistiken abgestimmt, wie etwa Statistiken über die Erwerbstätigkeit, die Produktion und den Außenhandel. Das ESVG 1995 kann daher als zentraler Bezugsrahmen für die Wirtschafts- und Sozialstatistik der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten dienen.
EU-Kandidatenländer (Kandidatenländer, EU-Beitrittskandidatenländer)
Als Beitrittskandidaten zur EU gelten formal Länder, die einen Beitrittsantrag gestellt haben und denen die Europäische Kommission in einer diesbezüglichen Stellungnahme („Avis“) Kandidatenstatus eingeräumt hat. Kandidatenländer per 1. Januar 2009 sind die Türkei (Kandidat seit 1999, Verhandlungen seit 2005), Kroatien (Kandidat seit 2004, Verhandlungen seit 2005) sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien (Kandidat seit 2005).
EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)
Der EURIBOR ist ein repräsentativer Zwischenbanken-Zinssatz für Termingelder in Euro mit einer Laufzeit von 1 Woche bis zu 12 Monaten. Er dient als Referenz für viele Finanzprodukte wie Spareinlagen oder Hypothekarkredite (z. B. 1 Prozentpunkt Aufschlag auf den Dreimonats-EURIBOR).
Die Ermittlung des EURIBOR erfolgt durch eine repräsentative Umfrage unter den wichtigsten Banken, die aktiv am Euro-Geldmarkt teilnehmen, davon der Großteil aus dem Euroraum. Der EURIBOR ist der Mittelwert der gemeldeten Zinssätze, wobei die jeweils 15% höchsten und tiefsten Werte eliminiert werden. Vergleichbare Zinssätze für andere Währungen wie den US-Dollar oder das britische Pfund laufen unter der Bezeichnung LIBOR (London Interbank Offered Rate).
Europäische Gemeinschaft (EG)
Europäische Institution sowie erste der drei Säulen der Europäischen Union und damit das Kernstück der EU – gegründet 1957 als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Obwohl heute generell meistens von der Europäischen Union statt von der Europäischen Gemeinschaft geredet wird, bleiben EU und EG juristisch unterschiedliche Konstrukte. Anders als die EU verfügt die EG über völkerrechtliche Handlungsfähigkeit. Ihr Hauptziel ist die Verwirklichung eines großen gemeinsamen Markts ohne Binnengrenzen.
Europäische Gemeinschaften (EG, EAG)
Europäische Institutionen, gegründet 1967 durch Fusion der Organe (1) der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), (2) der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), heute EG und (3) der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Die jeweiligen Gründungsverträge aus den Jahren 1951 (EGKS) und 1957 (EWG und EAG – „Römische Verträge“) behielten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Seit die EGKS durch Vertragsablauf im Juli 2002 in der EG aufging, bestehen die Europäischen Gemeinschaften aber nur mehr aus der EAG und der EG.
Europäische Kommission (EU-Kommission, Kommission)
Europäische Institution (mit Sitz in Brüssel (Belgien)), bezeichnet im engeren Sinn das Kollegialorgan mit je einem Mitglied aus jedem der 27 EU-Staaten (EU-27) an der Spitze der EU und im weiteren Sinn auch die diesem unterstellte Verwaltungsbehörde, deren ca. 16.000 Bedienstete hauptsächlich in Brüssel und Luxemburg tätig sind. Die Kommission ist der „Motor der Gemeinschaftspolitik“, da sie über ein fast ausschließliches legislatives Initiativrecht verfügt; die Richtlinien, Verordnungen etc. des Rates und des Parlaments vorbereitet, umsetzt und verwaltet; und als „Hüterin der Verträge“ die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts kontrolliert. Die Kommission wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten für fünf Jahre ernannt und muss vom Europäischen Parlament, dem sie rechenschaftspflichtig ist, bestätigt werden.
Europäische Union (EU, European Union)
Staatenverbund aus inzwischen 27 europäischen Staaten (EU-27), der seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht (1. November 1993) besteht. Zur EU gehören derzeit 17 Euro-Länder sowie Bulgarien, Dänemark, Großbritannien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn. Ziel der EU ist die Vertiefung des Binnenmarktes (Verwirklichung der vier Freiheiten), eine einheitliche Geld- und Währungspolitik und eine zunehmend stärkere Koordinierung der allgemeinen Politiken in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Außenbeziehungen und Verteidigung sowie Justiz und innere Sicherheit.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, European Economic Community, EEC)
Europäische Institution sowie erste der drei Säulen der Europäischen Union und damit Kernstück der EU – gegründet 1957 (durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Deutschland), und 1993 durch den Vertrag von Maastricht in Europäische Gemeinschaft umbenannt, um der mittlerweile erweiterten Aufgabenstellung Rechnung zu tragen.
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Der 1957 gegründete EuGH (mit Sitz in Luxemburg) bildet gemeinsam mit dem 1989 eingerichteten Gericht erster Instanz (GeI) die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union. Der EuGH hat die Aufgabe, zusammen mit dem GeI die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Europäischen Verträge zu sichern. Er ist für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten zuständig, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Privatpersonen als Parteien beteiligt sein können. Der EuGH besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von acht Generalanwälten unterstützt. Die Mitglieder beider Instanzen werden von den nationalen Regierungen für sechs Jahre ernannt. Link: http://curia.europa.eu/de/
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR, EEA, European Economic Area)
Ursprünglich am 1. Januar 1994 geschaffener gemeinsamer Wirtschaftsraum der EU- und EFTA-Staaten, dem heute 30 Staaten angehören, nämlich die 27 EU-Mitgliedstaaten (EU-27) sowie die drei EFTA-Mitglieder Norwegen, Island, Liechtenstein (nicht aber die Schweiz). Ziel des EWR ist die Verwirklichung des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie die Kooperation in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Entwicklung usw. Mit 40% des Welthandels ist der EWR der größte gemeinsame Markt der Welt. Er ist keine Zollunion, aber aufgrund der Anwendbarkeit einer Vielzahl von Harmonisierungsvorschriften mehr als eine einfache Freihandelszone.
Europäisches Parlament (EU Parlament)
In dem seit 1979 in allgemeiner und direkter Wahl alle fünf Jahre gewählten Europäischen Parlament (mit Sitz in Straßburg (Frankreich)) haben die Vertreter der 492 Millionen EU-Bürger Sitz und Stimme. Das Europäische Parlament hat 785 Abgeordnete, die sich nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten verteilen. Hauptaufgaben sind die Gesetzgebungsbefugnis (die mit dem Rat insbesondere im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens geteilt wird), Haushaltsbefugnisse (die auch mit dem Rat gemeinsam ausgeübt werden) und die politische Kontrolle der europäischen Organe, insbesondere der Kommission. Als Volksvertreter sind die Europaabgeordneten unabhängig. Intern bilden sie Fraktionen, die nicht nationale, sondern parteipolitische Zusammenschlüsse sind. Link: http://www.europarl.europa.eu/
Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
Das ESZB umfasst die EZB und die Zentralbanken der derzeit 27 EU-Mitgliedstaaten.
Europäisches Währungsinstitut (EWI, European Monetary Institute, EMI)
Das Institut mit Sitz in Frankfurt (Deutschland) war die Vorläuferorganisation der EZB und bereitete im Zeitraum 1994–1998 den Übergang zu einer gemeinsamen europäischen Währungspolitik vor. Das EWI wurde mit der Errichtung der EZB am 1. Juni 1998 aufgelöst.
Europäisches Währungssystem (EWS, European Monetary System, EMS)
Von 1979 bis zur Einführung des Euro am 1. Januar 1999 praktizierte Form enger währungspolitischer Zusammenarbeit in Europa, mit dem Ziel, eine Zone der Währungsstabilität zu schaffen. Die Hauptbestandteile des EWS waren eine gemeinsame Währungseinheit (ECU), der sogenannte Wechselkursmechanismus (mit festen, aber innerhalb einer Bandbreite von zuletzt ±15% flexiblen Wechselkursen) und verschiedene Beistandsmechanismen. Seit der Einführung des Euro regelt ein neuer Wechselkursmechanismus (WKM II) die Zusammenarbeit zwischen den Euro-Ländern und den anderen EU-Staaten.
European Free Trade Association (EFTA, Europäische Freihandelsassoziation)
1960 als Reaktion auf die Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründete europäische Institution mit Sitz in Genf (Schweiz), die sich der Aufgabe verschrieben hat, den freien Warenverkehr und die wirtschaftliche Integration zwischen den Mitgliedstaaten – heute Island, Lichtenstein, Norwegen und die Schweiz – zu fördern. Gründungsmitglieder waren Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich; 1970 kamen Island, 1986 Finnland und 1991 Liechtenstein dazu. Link: http://www.efta.int/
EU-27
Kurzbezeichnung für die derzeit 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien (Gründungsmitglied), Bulgarien (2007), Dänemark (1973), Deutschland (Gründungsmitglied), Estland (2004), Finnland (1995), Frankreich (Gründungsmitglied), Griechenland (1981), Irland (1973), Italien (Gründungsmitglied), Lettland (2004), Litauen (2004), Luxemburg (Gründungsmitglied), Malta (2004), Niederlande (Gründungsmitglied), Österreich (1995), Polen (2004), Portugal (1986), Rumänien (2007), Schweden (1995), Slowakei (2004), Slowenien (2004), Spanien (1986), Tschechische Republik (2004), Ungarn (2004), Vereinigtes Königreich (1973) und Zypern (2004).
EZB (Europäische Zentralbank)
Ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Seit dem 1. Januar 1999 ist die EZB für die Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet – dem zweitgrößten Wirtschaftsraum der Welt nach den Vereinigten Staaten – verantwortlich. Dabei kooperiert sie eng mit den nationalen Zentralbanken des Eurosystems. Die EZB wird vom Direktorium, bestehend aus Präsidenten, Vizepräsidenten und vier weiteren Direktoren, geleitet. Die Beschlussorgane der EZB sind der EZB-Rat, das Direktorium und der Erweitertete Rat. Link: http://www.ecb.int/
EZB-Direktorium (Direktorium der Europäischen Zentralbank)
Sechsköpfiges Leitungsgremium, das die Verantwortung für die Geschäftsführung der EZB sowie – auf Weisung des EZB-Rats – für die Durchführung der Geldpolitik im Euroraum trägt.
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