Finanzmarktstabilität – Bankenaufsicht

Basel II – Einführung in die neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken

Newsletter vom 17. 04. 2002

Durch die zunehmende Liberalisierung und Globalisierung hat der Kapitalmarkt und damit das Bankgeschäft in den letzten Jahren einen enormen Wandel erfahren.

Mögliche Auswirkungen von Basel II

auf die Kreditfinanzierung von Unternehmen aus Sicht der Bankenaufsicht

Die vorliegende Darstellung beschränkt sich auf das Kreditrisiko aus der Unternehmensfinanzierung. Allgemein können die geplanten neuen Mindesteigenkapitalbestimmungen („Basel II“) in zweifacher Weise auf die Finanzierungsbedingungen der Kredite von Banken wirken: 

  • Das Mindesteigenkapital stellt für die Banken einen Kostenfaktor dar, der in der Kalkulation des Kreditpreises und in der Kreditmarge berücksichtigt wird.
  • Die Bestimmungen für die Berechnung des Mindesteigenkapitals werden in Basel II durch Mindestanforderungen an das Kreditrisikomanagement der Banken ergänzt. (Auf diesen Punkt wird in diesem Dokument jedoch nicht detailliert eingegangen).
    Die derzeit geltenden Mindesteigenkapitalbestimmungen auf Basis des Basler Akkord von 1988 sehen für Kredite an Unternehmen (mit wenigen Ausnahmen) eine Risikogewichtung von 100% vor, d. h. der aushaftende Kreditbetrag ist mit 100% zu multiplizieren um zum so genannten risikogewichteten Aktivum zu gelangen. Die Summe aller risikogewichteten Aktiva einer Bank ist dann mit 8% Eigenkapital zu unterlegen.      

Die grundsätzliche Methode der Ermittlung des Mindesteigenkapitals bleibt auch unter Basel II unverändert, d. h. der aushaftende Kreditbetrag ist mit einem Risikogewicht zu multiplizieren, um zum risikogewichteten Aktivum zu gelangen. Die risikogewichteten Aktiva werden dann wieder mit 8% Eigenkapital unterlegt.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen Basel I und Basel II im Bereich des Kreditrisikos sind nun die Zulassung von unterschiedlichen Methoden (Standardansatz, IRB – Ansatz) für die Ermittlung der risikogewichteten Aktiva sowie die wesentlich erweiterte Differenzierung der Risikogewichte.


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